polradar

Schriftliche Frage 2 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 2 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD… Frage 2 (Katalin Gennburg, Die Linke): Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Überprüfung der Regeln für die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), und wie ist der konkrete Zeitplan dieser Überprüfung (bitte Verlaufsplan mit wesentlichen inhaltlichen und verfahrenstechnischen Schritten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 16. Januar 2026: Die Grundsätze für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) (Flächenmanagementgrundsätze 2024) traten als gemeinsam zwischen dem Bund und den Agrarressorts der Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnetes Regelwerk am 12. April 2024 in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der 20. Legislaturperiode in Kraft. Danach ist die Vergabe der Flächen zur Pacht auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung und anhand eines Punktesystems vorgesehen, das Kriterien aus den Bereichen Ökologie, Nachhaltigkeit und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot bewertet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass die Regeln der BVVG für die Flächenverpachtung zeitnah überprüft werden. Dieser Auftrag wurde durch den gemeinsamen „Evaluierungsbericht der Flächenmanagementgrundsätze“ des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bereits Ende des Jahres 2025 erfüllt. Die interne Evaluierung hatte das Ziel, zu prüfen, ob die Verpachtung der Agrarflächen der BVVG nach dem System der Flächenmanagementgrundsätze geeignet ist, die Förderung einer nachhaltigen bzw. ökologischen Bewirtschaftungsweise, eine ausgewogene Chancenverteilung unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen, die Umsetzung agrarstruktureller Zielsetzungen sowie eine angemessene Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange zu erreichen. Der Bericht stützt sich neben Erkenntnissen der Bundesregierung auf eine Begleitforschung des Thünen- Instituts sowie Stellungnahmen der ostdeutschen Bundesländer und von Verbänden. Im Ergebnis der Evaluierung konnte die Förderung der mit den Flächenmanagementgrundsätzen verfolgten Ziele bejaht werden. Die Umstellung des Regelverfahrens in der Verpachtung von BVVG-Agrarflächen auf der Basis eines Kriterienkatalogs hat sich bislang in der praktischen Durchführung grundsätzlich bewährt und zu einem angemessenen Ausgleich zwischen agrarstrukturellen, ökologisch-nachhaltigen und haushaltsrechtlichen Anforderungen geführt. Gleichzeitig identifiziert der Bericht Themenkomplexe, die bei einer Fortführung der weiteren Prüfung bedürfen. Hierzu gehören Überlegungen, wie die Nachhaltigkeitskriterien innerhalb des Punktekatalogs noch passgenauer und praxisorientierter gestaltet werden können, auch zur Vermeidung möglicher Fehlanreize. Die Preisentwicklung ist dabei weiter zu beobachten und marktübliche Preise gemäß den haushaltsrechtlichen Anforderungen sind sicherzustellen. Darüber hinaus zeigt der Bericht das Erfordernis der Etablierung eines risikoorientierten und unbürokratischen Pachtvertragsmanagements zur gezielten Kontrolle der Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf. Neben dem Verpachtungsgeschäft soll auch eine mögliche (beschränkte) Wiederaufnahme von Verkäufen geprüft werden. Die Feststellungen des Berichts sowie das Verpachtungsverfahren für das Jahr 2026 sind derzeit Gegenstand von laufenden Gesprächen mit den Ländern zum weiteren Umgang mit den Flächen der BVVG auf Grundlage des Koalitionsvertrags.

Relationen