Schriftliche Frage 38 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Betroffenen von Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. J…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 38 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Betroffenen von Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. J…
Frage 38 (Marlene Schönberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Betroffenen von Menschenhandel in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2024 bis heute (bitte nach Art der Ausbeutung, Alter, Geschlecht und Bundesländern aufschlüsseln), und welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des von der letzten Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juli 2025:
Das Bundeslagebild Menschenhandel beschreibt seit dem Berichtsjahr 2004 die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in diesem Phänomenbereich im Sinne des Strafgesetzbuchs. In einem komplexen Erhebungsverfahren werden die Meldungen der Landeskriminalämter, des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu den im Berichtsjahr abgeschlossenen, an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegebenen Ermittlungsverfahren in den einschlägigen Deliktsbereichen mit Tatorten in Deutschland, zusammengeführt. Alle bislang erschienenen Lagebilder können auf der Webseite des Bundeskriminalamts unter www.bka.de/DE/AktuelleInformatio nen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhande l_node.html abgerufen werden. Die Zahlen für das Jahr 2024 werden gegenwärtig ausgewertet und anschließend im Bundeslagebild Menschenhandel veröffentlicht. Der Nationale Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP Menschenhandel) umfasst insgesamt 126 Maßnahmen, die sich auf einen Zeitraum von vier Jahren erstrecken. Die Bundesregierung führt die im NAP Menschenhandel beinhalteten Maßnahmen fort. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen obliegt den fachlich zuständigen Bundesministerien. Es findet ein jährliches Monitoring der Umsetzung der Maßnahmen des NAP Menschenhandel statt.
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