Schriftliche Frage 47 von Kerstin Przygodda (AfD): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Häufigkeit von in Deutschland auftretenden Fällen von Menschenhandel, die im Zusammen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 47 von Kerstin Przygodda (AfD): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Häufigkeit von in Deutschland auftretenden Fällen von Menschenhandel, die im Zusammen…
Frage 47 (Kerstin Przygodda, AfD):
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Häufigkeit von in Deutschland auftretenden Fällen von Menschenhandel, die im Zusammenhang mit Eheschließungen stehen (www.bil d.de/regional/koeln/widerlicher-heiratsvertrag-vat er-verkaufte-tochter-an-koelner-clan-6970c46b04 52f09d7ec5d74d)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Februar 2026:
Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung beschreibt die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung in den Phänomenbereichen Menschenhandel und Ausbeutung im Sinne des Strafgesetzbuchs. Alle bislang erschienenen Lagebilder können auf der Webseite des Bundeskriminalamts unter www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ Statistiken-Lagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_no de .html abgerufen werden. Ausweislich des Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung 2024 wurden im Berichtsjahr 17 wegen des Verdachts der Zwangsheirat geführte Ermittlungsverfahren abgeschlossen (im Jahr 2023: 15). Es wird zudem darauf hingewiesen, dass mit einem aktuellen Referentenentwurf die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.06.2024) umgesetzt werden sollen. Die geänderte Richtlinie sieht insbesondere auch eine Erweiterung des Menschenhandelstatbestands um die Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegaler Adoption vor. Derzeit ist die Zwangsheirat im deutschen Recht nach § 237 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs strafbar.
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