Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712)
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Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2849
21. Wahlperiode 18.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Denise Loop, Marlene Schönberger, Filiz Polat,
Dr. Lena Gumnior, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter,
Ulle Schauws, Nyke Slawik, Simone Fischer, Jamila Schäfer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712)
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch
Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste
Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung. Diese
und viele weitere Erkenntnisse gehen aus dem aktuellen Datenbericht (www.ko
k-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikatnen_KOK/
KOK_Datenbericht_2025_d_Bericht_web.pdf) vom Koordinierungskreis
gegen Menschenhandel e. V. (KOK) hervor, der anlässlich des Europäischen
Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2025 veröffentlicht wurde.
Erneut zeichnet der KOK-Datenbericht ein anderes Bild der Betroffenen als das
Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Menschenhandel (www.bka.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Mensc
henhandel/menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956). Erstens
wurden im BKA-Lagebild 2024 deutlich weniger Betroffene ermittelt. Darüber
hinaus ist laut dem BKA-Lagebild die Mehrheit der Betroffenen von sexueller
Ausbeutung europäisch (mehrheitlich deutsch), während die Betroffenen, die
von den Beratungsstellen dokumentiert wurden, überwiegend aus
westafrikanischen Ländern kommen. Das zeigt, dass viele Betroffene nicht zur Polizei
gehen, und verdeutlicht, dass eine erhebliche Datenlücke hinsichtlich der
Betroffenen von Menschenhandel besteht. Sowohl KOK e. V. als auch BKA gehen
von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.
Neben sexueller Ausbeutung und Arbeitsausbeutung werden auch weitere
Ausbeutungsformen wie Ausnutzung strafbarer Handlungen, Menschenhandel zum
Zweck der Organentnahme und Ausbeutung der Bettelei vom Strafrecht erfasst.
Mit der Umsetzung der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie
(2024/1712) in deutsches Recht werden weitere Formen von Menschenhandel
im Strafgesetzbuch verankert: Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat
und illegale Adoption.
Diese Richtlinie verpflichtet darüber hinaus zu weiteren Verbesserungen. Dazu
gehören Verbesserungen im Bereich Opferschutz, wie z. B. die Einführung von
standardisierten Verweisungsmechanismen, um Betroffene schnellstmöglich zu
identifizieren und an qualifizierte Betreuung weiterzuvermitteln. Auch die
Verabschiedung und Umsetzung von Nationalen Aktionsplänen werden für die
Mitgliedstaaten verpflichtend und die Einsetzung einer Nationalen
Koordinierungsstelle zur ressortübergreifenden Koordination empfohlen, wie es die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN letztes Jahr neben weiteren Maßnahmen in
einem Positionspapier (Fraktionsbeschluss_Opferschutz.pdf) vorgeschlagen
hat. In vielen anderen OECD-Ländern (OECD = Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gibt es bereits entsprechende
Koordinierungsstellen.
Als Teil der letzten Bundesregierung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im November 2022 eine Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am
Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet, um die Datenlage zu
Menschenhandel langfristig zu verbessern. Darüber hinaus hat die Fraktion einen
ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel und zum
Schutz der Betroffenen mit 126 Maßnahmen verabschiedet. Zudem hat sie
einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit
verabschiedet. Beide müssen nach Ansicht der Fragestellenden zügig und
vollständig durch die Bundesregierung umgesetzt werden.
Der nun vorgelegte Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712) beschränkt sich zwar immerhin
nicht auf das EU-rechtlich zwingend Gebotene, sondern greift auch
weitergehende Forderungen der Praxis nach einer Neuordnung der Strafvorschriften zur
Bekämpfung des Menschenhandels auf. Dennoch greift der Entwurf zu kurz,
insbesondere wenn er Strafrahmenerhöhungen mit effektiver Bekämpfung von
Menschenhandel gleichsetzt. Dafür fehlt es an einer evidenzbasierten
Grundlage. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist nach kriminologischen
Erkenntnissen entscheidender als die Strafandrohung (2021_Evaluierung_Strafvorschri
ften_Menschenhandel.pdf).
Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte der Entwurf zur
Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie um weitere Maßnahmen ergänzt
werden, mit dem Ziel, die Betroffenenrechte zu stärken: z. B. durch das Recht
auf Videovernehmungen und ein Aufenthaltsrecht für Betroffene, unabhängig
davon, ob sie im Rahmen der Strafverfahren gegen ihre Täterinnen bzw. Täter
aussagen. Damit würden sowohl die vielen Betroffenen geschützt werden, die
Angst haben, gegen ihre Täterinnen bzw. Täter auszusagen, als auch diejenigen,
deren Aussagen bisher als unzureichend eingestuft wurden. Auch muss die
Forderung aus der Evaluierung des Kriminologischen Forschungsinstituts
Niedersachsen e. V. nach vermehrten Schulungen und Spezialisierungen im Bereich
der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz seitens der Bundesregierung
aufgegriffen und gemeinsam mit den zuständigen Ländern umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den anfangs geschilderten Anstieg
der Zahl der Betroffenen von Menschenhandel ist es kontraproduktiv, dass im
Bundeshaushalt 2026 gerade im Bereich Menschenhandel und Gewaltschutz
Kürzungen vorgesehen sind. Es stellt sich die Frage, mit welcher Priorität die
Bundesregierung vorhat, die beiden Nationalen Aktionspläne gegen
Menschenhandel umzusetzen, und ob sie die Umsetzung der EU-Richtlinie (2024/1712)
in deutsches Recht als Chance nutzt, um Menschenhandel konsequenter zu
bekämpfen und den Betroffenenschutz langfristig zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und
Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland seit dem 1.
Januar 2025 (bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht, Form des
Menschenhandels und Bundesland, in dem die Betroffenen identifiziert
wurden, aufschlüsseln)?
2. Wie plant die Bundesregierung, gegen die hohe Dunkelziffer der
Betroffenen von Menschenhandel vorzugehen?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Datenerhebung im Bereich
des Menschenhandels zu erweitern, um die Dunkelziffer der
Betroffenen besser zu erfassen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr Betroffene
von Menschenhandel zu identifizieren und gezielt zu unterstützen?
3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Ermittlungen wegen Menschenhandelsdelikten seit 2020 eingeleitet (bitte nach
Jahr, Form des Menschenhandels, Bundesland sowie Herkunftsland, Alter
und Geschlecht der Betroffenen von Menschenhandel aufschlüsseln)?
a) Wie sind diese Ermittlungen zustande gekommen, und durch wen und
wie wurden Anhaltspunkte für Straftaten an die Polizei bzw.
Staatsanwaltschaft herangetragen?
b) In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?
c) In wie vielen Fällen wurde ein Hauptverfahren eröffnet?
d) In wie vielen Fällen wurden Verfahren eingestellt?
e) Aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt (bitte die
rechtliche Grundlage nennen)?
f) In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung (bitte nach der Art
der Delikte und nach Strafmaß aufschlüsseln)?
4. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Betroffene von Menschenhandel nach
§ 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen eines
Ermittlungs- und Strafverfahrens seit 2020 eingeräumt?
a) Wie werden Bedenk- und Stabilisierungsfristen ausgelöst?
b) Wie lange wurden diese Fristen eingeräumt (in Tagen)?
c) In wie vielen Fällen wurde eine solche Frist versagt?
d) Für Betroffene welcher Ausbeutungsformen wurde die Bedenk- und
Stabilisierungsfrist ausgelöst?
5. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 4a AufenthG für Betroffene von
Menschenhandel und Ausbeutung seit 2020 erteilt und abgelehnt (bitte
nach Jahr und Bundesland sowie nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht,
Form des Menschenhandels der Betroffenen aufschlüsseln)?
6. In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffene
von Menschenhandel seit 2020 von Abschiebemaßnahmen betroffen (bitte
nach Art der Abschiebung [Herkunftsland, Zielland] sowie nach
Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei Opfern von
Menschenhandel das Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-Verordnung
ausgeübt wird, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie wird gewährleistet, dass Betroffene von Menschenhandel als
vulnerable Gruppen identifiziert werden?
7. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Höhe der Finanzierung der
Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in den
Bundesländern vor (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
8. Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten
Referentenentwurf im Hinblick auf die Bekämpfung des
Menschenhandels, insbesondere im Hinblick auf die Verurteilung von Täterinnen und
Tätern (bitte begründen)?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Referentenwurf zur Umsetzung der
EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712) um weitere Maßnahmen aus
der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie zu ergänzen, wenn ja,
um welche, und wenn nein, mit welcher Begründung?
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Berichterstattungsstelle am
Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich zu verankern, um ihre Arbeit
langfristig zu ermöglichen, und wenn nein, wie hat die Bundesregierung
vor, die wichtige Datenarbeit und das unabhängige Monitoring durch die
Berichterstattungsstelle langfristig zu ermöglichen?
11. Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan der einzelnen
Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel, und welche
Ressorts sind jeweils federführend zuständig (bitte nach aktuellem
Umsetzungsstand und künftigen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen
des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel zur Verfügung
(bitte nach Haushaltsjahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die
Wirkung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplan gegen
Menschenhandel seit seiner Verabschiedung Ende des Jahres 2024
sammeln können?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Laufe der Legislatur den
Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel durch weitere Maßnahmen
zu erweitern?
12. Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan des
Verweisungsmechanismus für Betroffene von Menschenhandel, und soll er bundeseinheitlich
umgesetzt werden?
a) Welche Institutionen erarbeiten den Verweisungsmechanismus?
b) Welche finanziellen Mittel werden für die Ausgestaltung der
Verweisung bereitgestellt?
13. Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen im Bereich
Menschenhandel und Gewaltschutz im Entwurf des Bundeshaushalts 2026
angesichts der höheren Fallzahlen (KOK-Datenbericht), und bei welchen
Maßnahmen wird konkret gekürzt (bitte nach Einzelplan aufschlüsseln)?
14. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Nationalen
Koordinierungsstelle zur ressortübergreifenden Koordination der Umsetzung der
Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel und zu deren jeweiligem
Monitoring, wenn ja, wie soll diese personell und organisatorisch
ausgestaltet sein, welches Budget wird benötigt, und wenn nein, mit welcher
Begründung (auch im Hinblick auf die Forderungen aus der aktualisierten
EU-Menschenhandelsrichtlinie)?
15. Hat die Bundesregierung, wie in der Gewaltschutzstrategie nach der
Istanbul-Konvention (Nummer 3.6.1., S. 62) vorgesehen, vor, ein
Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer
Aussagebereitschaft umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
16. Kennt die Bundesregierung den Vorschlag, Spezialeinheiten bei der
Polizei und den Staatsanwaltschaften einzuführen (siehe Forderung 2: Fraktio
nsbeschluss_Opferschutz.pdf), und hat sie sich eine Position dazu
gebildet?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie wäre es möglich, dieses Vorhaben mit Bundesmitteln zu
unterstützen?
17. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bereich
Menschenhandel und Ausbeutung bei Minderjährigen – insbesondere bei
unbegleiteten Minderjährigen – eine besondere Aufmerksamkeit erhält (bitte alle
Fördermaßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich je nach
Einzelplan aufschlüsseln)?
a) Plant die Bundesregierung, eine Koordinierungsstelle für
minderjährige Betroffene von Menschenhandel nach dem Vorbild der Stelle in
Berlin auf Bundesebene einzurichten (Fachberatungs- und
Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen in
Berlin – IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und
Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH, https://invia-berlin.de/fachb
eratung/), und wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung der
sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in
Form von Livestreams und anderen digitalen Verbreitungswegen
(„Online Sexual Exploitation of Children“ [OSEC]), entgegen, und
wie stellt sie eine effektive nationale und internationale
Strafverfolgung solcher Taten sicher?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um konsequent gegen
Menschenhandel online vorzugehen (bitte auch die Unterstützung der
Bundesregierung hinsichtlich digitaler Strafverfolgung erläutern)?
19. In welcher Häufigkeit und Konstellation trifft sich die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Menschenhandel?
20. Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan der einzelnen
Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und
Zwangsarbeit, und welche Ressorts sind jeweils federführend zuständig (bitte
nach aktuellem Umsetzungsstand und künftigen Maßnahmen
aufschlüsseln)?
a) Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen
des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und
Zwangsarbeit zur Verfügung (bitte nach Haushaltsjahr und Einzelplan
aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Laufe der Legislatur den
Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit durch
weitere Maßnahmen zu erweitern?
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Umsetzung der
Maßnahmen der jeweiligen Aktionspläne gut und sinnvoll ergänzt?
22. Wie prüft und reguliert die Bundesregierung private
Vermittlungsagenturen im Ausland bei der Vermittlung von Ausbildung und Arbeit, und gab
es in der Vergangenheit schon Vermittlungsagenturen, die wegen
Menschenhandels und organisierter Kriminalität aufgefallen sind?
23. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, öffentlich für eine bessere
Sensibilisierung hinsichtlich der weniger bekannten Ausbeutungsformen zu
sorgen (einschließlich der neuen Formen: Ausbeutung von Leihmutterschaft,
Zwangsheirat und illegale Adoption)?
24. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, gegen Menschenhandel im
Kontext illegaler Adoption, Ausbeutung bei der Ausübung von
Leihmutterschaft und Zwangsheirat vorzugehen?
25. Welche Bundesministerien sind für die Bekämpfung des
Menschenhandels
a) zur Ausbeutung bei der Bettelei, zur Ausbeutung bei der Begehung
von mit Strafe bedrohten Handlungen und Organhandel zuständig,
b) zur Ausbeutung bei der Ausübung von Leihmutterschaft, zur
Ausbeutung bei illegaler Adoption und Zwangsheirat zuständig?
26. Gedenkt die Bundesregierung, den praxisuntauglichen § 154c Absatz 2
der Strafprozessordnung (StPO), der das sog. Non-Punishment-Prinzip
umsetzt, zu reformieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
27. Wie plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes sicherzustellen, dass die Länder auch das Hilfesystem für Betroffene
von Menschenhandel strukturell sichern und ausbauen?
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der
europäischen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich Menschenhandel?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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