Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits für fair im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits für fair im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD…
Frage 70 (Nicole Gohlke, Die Linke):
Hält die Bundesregierung die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits für fair im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, S. 56: „Beim KfW-Studienkredit als Ergänzung in besonderen Situationen setzen wir uns für faire Konditionen ein und stellen auch ein Produkt mit Zinsbindung zur Verfügung.“), und wie hat sich die durchschnittliche monatliche Zinszahlung pro Darlehen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte Wert für den aktuellsten Monat und dann entsprechend dieses Referenzmonats die Werte der davorliegenden neun Jahre angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 21. Juli 2025:
Die Ausgestaltung der Darlehensbedingungen des als Eigenmittelprogramm der KfW konzipierten Studienkredits obliegt grundsätzlich der KfW. Die Bundesregierung steht jedoch mit der KfW zu der Frage im Austausch, ob es KfW-seitig Möglichkeiten gibt, die aktuellen Konditionen des KfW-Studienkredits zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich insofern fortwährend für gute Konditionen des KfW-Studienkredits ein. Bereits jetzt sieht der KfW-Studienkredit die Möglichkeit einer Festzinsvereinbarung vor. Alle Kreditnehmenden erhalten ab Beginn der Rückzahlungsphase halbjährlich eine schriftliche Mitteilung der KfW über die jeweils gültigen Konditionen der Festzinsoption und eine Erläuterung, was zu tun ist, wenn sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Umstellung erfolgt kostenfrei. Bisher hat nur eine Minderheit der Darlehensnehmenden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Angaben der KfW ist die durchschnittliche monatliche Zinszahlung pro Darlehen der letzten zehn Jahre mit Stand der Auswertung 14. Juli 2025 in der Anlage ersichtlich.1 Dabei ist zu beachten, dass Teile der Zinsen zwischen Mai 2020 bis inklusive September 2022 durch den Bund getragen worden sind. Dabei handelt es sich um die Zinsen von Darlehensnehmenden, die sich im jeweiligen Monat in der Auszahlungsphase befanden. Diese durch den Bund übernommenen Zinszahlungen sind in der angegebenen durchschnittlichen Zinszahlung inkludiert. Die Verschiebung der Auswirkungen einer Zinsanpassung für die nächste „Roll-Over-Periode“ im KfW-Studienkredit (jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres) auf den darauf folgenden Monat resultiert laut KfW daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/9452 und der Antwort der Bundesregierung 1 Von einer Drucklegung der Anlage/Anlagen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 21/982 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/309 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei einzelnen Darlehen.
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