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Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1484)

dip / drucksache 06.10.2025 · WP 21 · 21/1976 · Antwort · Original ↗

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Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1484) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1976 21. Wahlperiode 06.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Dr. Fabian Fahl, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1484 – Internationale Klimafinanzierung für Länder des Globalen Südens und das Sechs-Milliarden-Versprechen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Vergangenheit war Deutschland beim Einhalten gemachter Finanzierungsversprechen ein durchaus verlässlicher Akteur bei der finanziellen Unterstützung von einkommensschwachen Ländern des Globalen Südens für Energiewende und Anpassung an die Folgen der sich verschärfenden Klimakrise, auch wenn dieser Beitrag nach einer von den Fragestellenden geteilten Auffassung gemessen an seiner historischen Verantwortung und Wirtschaftskraft viel zu gering ist (www.germanwatch.org/sites/default/files/2025-02/Germanwatc h_Sechs%20Argumente%20f%C3%BCr%20mehr%20internationale%20Klim afinanzierung_2025.pdf). Beim G7-Gipfel 2021 versprach die damalige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass Deutschland als eines der einkommensstärksten Länder der Welt und historisch einer der größten Verursacher des klimazerstörenden CO2 jedes Jahr 6 Mrd. Euro an internationaler Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln bereitstellt. Beim G7-Gipfel 2022 bestätigte der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz diese Zusage. Die letzte UN- Weltklimakonferenz COP29 hat für Industrieländer eine Verdreifachung des bisherigen 100-Milliarden-Versprechens beschlossen, die Unterstützung soll bis 2035 auf jährlich mindestens 300 Mrd. US-Dollar angehoben werden (www.deutschekli mafinanzierung.de/blog/2025/05/klimafinanzierung-im-bundeshaushalt-2025- kommt-wortbruch/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung wird erst im Folgejahr ex-post erhoben, sodass noch keine verbindlichen Aussagen zum Bundeshaushalt 2025 getroffen werden können. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung der vorliegenden Kleinen Anfrage lagen die Zahlen für 2024 noch nicht finalisiert vor. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 befindet sich noch in den parlamentarischen Beratungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Maßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden (Fragen 6 und 7) werden analog zum Berichterstattungssystem des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UN-FCCC) nicht gesondert ausgewiesen, sondern als Anpassungsfinanzierung erfasst. Nicht alle der vorliegenden Fragen sind mit zumutbarem Aufwand zu beantworten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Aus Sicht der Bundesregierung sind vorliegend die Nennung von Einzelmaßnahmen zur Bewältigung klimabedingter Schäden (Fragen 6 und 7), eine Aufstellung der wichtigsten Empfängerländer nach Titel (Fragen 3, 5 und 9) und eine Aufstellung des Anteils von Minderung und Anpassung nach Titel (Frage 15) mit unzumutbarem Arbeitsaufwand verbunden. Die angefragten detaillierten Informationen liegen nicht maschinell oder automatisiert vor und würden die händische Durchsicht und Zusammenfassung des gesamten Klimafinanzierungsportfolios über mehrere Ressorts der Bundesregierung hinweg erfordern. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils über 4 000 Maßnahmen der bilateralen Klimafinanzierung erfasst. Der vorsichtig geschätzte Aufwand für die Bereitstellung der abgefragten Details betrüge insgesamt mehr als 320 Arbeitsstunden und damit mehr als acht Arbeitswochen. Die Beantwortung der betreffenden Fragen würde also auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung über einen längeren Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden und damit die Erfüllung der sonstigen administrativen Aufgaben zum Erliegen bringen. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher bei der Beantwortung der betreffenden Fragen die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.  1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie die deutsche Sechs- Milliarden-Zusage der Klimafinanzierung in diesem Jahr erfüllen würde, wenn ihr Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 unverändert wie vorgelegt beschlossen würde, und wie begründet sich diese Zuversicht angesichts der vorgesehenen Kürzungen in den für die Klimafinanzierung relevanten Etats bzw. Haushaltstiteln? Gemäß Koalitionsvertrag wird Deutschland weiterhin seinen fairen Anteil an der internationalen Klimafinanzierung leisten und setzt dabei verstärkt auch auf die Mobilisierung von privaten Mitteln sowie Beiträge nicht-traditioneller Geber.  2. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden laut Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zur Verfügung gestellt (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ) Kapitel, Titel klimarelevante Zusage/Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) Darlehen 2301 86611 Zusagen 353,5 196,0 FZ Zuschüsse 2301 89611 Zusagen 1 230,3 1 044,7 FZ mit Regionen (FZR) 2301 89601 Zusagen 419,0 226,0 Technische Zusammenarbeit 2301 89603 Zusagen 615,6 629,8 Summe Bilaterale EZ (ZG) Zusagen 2 618,4 2 096,5 Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ) Kapitel, Titel klimarelevante Zusage/Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft 2302 68701 Zusagen 2,7 24,9 Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur 2302 68703 Zusagen 15,0 10,8 Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen 2302 68704 Zusagen 58,2 45,3 Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Zusagen 120,0 109,0 Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger 2302 68776 Zusagen 27,9 42,9 Förderung langfristiger Vorhaben der Zivilgesellschaft 2302 68771 Zusagen 14,5 11,4 Zivilgesellschaft – Förderung des kommunalen Engagements 2302 68571 Zusagen 0,0 0,1 Summe nichtstaatliche Träger Zusagen 238,3 244,4 Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ 2310 Tgr. 03-89631 Zusagen 444,9 99,1 Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ 2310 Tgr. 03-89632 Zusagen 43,0 34,7 Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ 2310 Tgr. 03-89633 Zusagen 0,0 0,0 Sonderinitiative Gute Beschäftigung für sozial-gerechten Wandel 2310 Tgr. 03-896 34 Zusagen 5,2 6,5 Sonderinitiative Pandemie und Globale Gesundheit 2310 Tgr. 03-896 35 Zusagen 0,0 0,0 Summe Sonderinitiativen Zusagen 493,2 140,2 Medien 2301 68705 Zusagen 0,1 0,1 Berufliche Aus-/Fortbildung 2301 685 01 Zusagen 0,0 0,0 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur (vormals ESÜH) 2301 68706 Zusagen 333,3 319,7 VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Zusagen 3,7 8,3 Forschung 2305 54401 Zusagen 0,4 0,0 Beigeordnete Sachverständige 2305 68603 Zusagen 0,0 0,0 Förderung der internationalen Agrarforschung 2303 68703 Zusagen 17,5 11,0 Konferenzen 2311 54501 Zusagen 0,0 0,1 Summe andere klimarelevante Titel Zusagen 355,0 339,3 VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen 1,3 1,0 Multilaterale Fondsleistungen 2303 896 09 Auszahlungen 765,0 783,8 Internationaler Fond für landwirtschaftliche Entwicklung 2303 687 04 Auszahlungen 8,3 9,2 Weltbank 2304 68701 Auszahlungen 192,4 209,8 Asiatische Entwicklungsbank 2304 68702 Auszahlungen 6,8 4,4 Afrikanische Entwicklungsbank 2304 68703 Auszahlungen 99,9 83,5 Inter-Amerikanische Entwicklungsbank 2304 68704 Auszahlungen 0,0 0,0 Karibische Entwicklungsbank 2304 68705 Auszahlungen 0,0 0,4 Summe Multilaterale Beiträge Auszahlungen 1 073,7 1 092,2 Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ) Kapitel, Titel klimarelevante Zusage/Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Epl. 23 überführt) 2310 68701 Zusagen 51,4 69,3 Schenkungsäquivalent von KfW- Entwicklungskrediten 2301 86611 Zusagen 651,8 440,6 Gesamtsumme BMZ Summe Zusagen und Auszahlungen 5 481,7 4 422,5 Haushaltstitel, Kategorie (andere Ressorts) Kapitel, Titel klimarelevante Zusage/Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) AA AA 0501 687 12 2,1 AA 0501 687 14 Zusagen 20,03 1,8 AA 0501 687 23 Zusagen 0,04 AA 0501 687 24, 0501 687 14 Auszahlungen 2,2 2,2 AA 0501 687 32 Zusagen 21,3 AA 0501 687 34 Zusagen 7,1 Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit 0501 687 40 Zusagen 1,7 Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik 0501 687 43 Zusagen 2,6 AA 0502 546 22 Zusagen 0,002 AA 0502 896 12 Zusagen 0,2 AA 0504 546 11 Zusagen 0,09 AA 0504 687 13 Zusagen 0,2 AA 0504 687 18 Zusagen 0,2 Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 411 Zusagen und Auszahlungen (Anpassungsfonds) 98,1 96,2 Gesamt AA 120,4 135,8 BMEL BMEL 1005 687 31 Zusagen 0,3 BMEL Bilaterales Kooperationsprogramm Agrar 1006 687 02 Zusagen 4,6 5,2 BMEL Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich 1006 687 04 Zusagen 1,8 BMEL Forst 1006 687 06 Zusagen 1,2 4,5 Gesamt BMEL 5,9 11,8 BMBF BMBF Klimaforschung, Biodiversität und Globalisierte Lebensräume – FuE-Vorhaben 3004 685 40 Zusagen 41,8 36,3 BMBF Energietechnologien und effiziente Energienutzung- Forschung- und Entwicklungsvorhaben 3004 685 41 Zusagen 31,9 Gesamt BMBF 41,8 68,4 BMUV Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen und Auszahlungen (Anpassungsfonds) 294,8 420,7 BMUV 1601 532 05 Zusagen 0,05 Haushaltstitel, Kategorie (andere Ressorts) Kapitel, Titel klimarelevante Zusage/Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) BMUV 1601 687 01 Auszahlungen 0,2 Internationaler Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere 1601 687 06 Zusagen 12,3 BMUV – BHP 1601 687 87 Zusagen 0,37 BMUV 1604 532 05 Zusagen 0,04 BMUV 1604 687 01 Zusagen und Auszahlungen 2,29 Gesamt BMUV 294,8 435,9 BMWK BMWK – Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung 0903 531 42 Zusagen 5,3 2 BMWK Internationale Zusammenarbeit 0903 532 45 Zusagen 4,7 9,3 BMWK – Leistung an die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) 0903 687 33 Zusagen und Auszahlungen 7,2 6,9 Klimaclub – Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz 0903 687 41 Zusagen 0,5 Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) 0903 896 41 Zusagen 339 498 BMWK – Erschließung von Auslandsmärkten 0904 687 05 Zusagen 8,4 9,6 BMWK – Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff 0904 896 02 Zusagen 34,4 50,9 BMWK Internationale Energiezusammenarbeit, Rohstoffpartnerschaft sowie Technologiezusammenarbeit 6092 687 02 Zusagen 42,4 6,2 Gesamt BMWK 441,4 583,5 Gesamtergebnis 904,2 1 235 1 In der letzten Legislaturperiode wurde die Internationale Klimaschutzinitiative im Einzelplan 09 verankert, Maßnahmen aber über AA, BMWE und BMUV umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 2 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln der Bundesregierung mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2022 bis 2023 aufgelistet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten (in Mio. Euro) 2022 2023 1 Indien (381,7) Indien (313,6) 2 Südafrika (204,8) Brasilien (200,4) 3 Peru (172,9) Ukraine (109,9)  4. Mittel in welcher Höhe aus jeweils welchen Titeln des Bundeshaushalts wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 für den deutschen Beitrag zum internationalen Arten- und Biodiversitätsschutz zur Verfügung gestellt, und Mittel in welcher Höhe wurden davon jeweils auch der Klimafinanzierung zugerechnet (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Relevante Haushaltstitel/ Kategorie (BMZ) Kapitel, Titel biodiversitätsrelevante Zusage/ Auszahlung 2022 Ist (in Mio. Euro) 2023 Ist (in Mio. Euro) FZ Darlehen 2301 86611 Zusagen 3,2 - FZ Zuschüsse 2301 89611 Zusagen 159,8 284,3 FZ mit Regionen (FZR) 2301 89601 Zusagen 23,0 42,0 Technische Zusammenarbeit 2301 89603 Zusagen 107,4 175,8 Summe Bilaterale EZ (ZG) Zusagen 293,4 502,1 Zivilgesellschaft – Förderung der Sozialstruktur 2302 68703 Zusagen 3,2 0,6 Zivilgesellschaft – Politische Stiftungen 2302 68704 Zusagen 5,1 26,1 Zivilgesellschaft – Kirchen 2302 89604 Zusagen 26,7 53,7 Zivilgesellschaft – Private deutsche Träger 2302 68776 Zusagen 4,4 9,9 Förderung langfristiger Vorhaben der Zivilgesellschaft 2302 68771 Zusagen 1,9 4,1 Summe nichtstaatliche Träger Zusagen 41,3 94,4 Sonderinitiative „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“ 2310 Tgr. 03-89631 Zusagen 60,6 47,7 Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ 2310 Tgr. 03-89632 Zusagen 5,5 0,1 Summe Sonderinitiativen Zusagen 66,1 47,8 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur (vormals ESÜH) 2301 68706 Zusagen 0,9 3,0 Summe andere biodiversitätsrelevante Titel Zusagen 0,9 3,0 VN-Organisationen u. a. 2303 68701 Auszahlungen - 2,8 Multilaterale Fondsleistungen 2303 896 09 Auszahlungen 227,3 301,6 Förderung der internationalen Agrarforschung 2303 68703 Auszahlungen - 4,0 Weltbank 2304 68701 Auszahlungen - 38,9 Asiatische Entwicklungsbank 2304 68702 Auszahlungen - 0,2 Afrikanische Entwicklungsbank 2304 68703 Auszahlungen - 1,0 Summe Multilaterale Beiträge Auszahlungen 227,3 348,5 Internationaler Klima- und Umweltschutz (aus EKF in Einzelplan 23 überführt) 2310 68701 Zusagen 7,1 29,5 Schenkungsäquivalent von KfW- Entwicklungskrediten 2301 86611 Zusagen 64,2 15,9 Gesamtsumme BMZ Summe Zusagen und Auszahlungen 700,4 1 041,2 BMWK Haushaltstitel Kapitel, Titel biodiversitätsrelevante Zusage/ Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) Internationale Klimaschutzinitiative (IKI, umgesetzt gemeinsam mit BMUV und AA) 0903 896 41 Zusagen 205 312,7 BMUV Haushaltstitel Kapitel, Titel biodiversitätsrelevante Zusage/ Auszahlung 2022 (in Mio. Euro) 2023 (in Mio. Euro) Beiträge an internationale Organisationen 1601 687 01 Zusagen 0,28 Internationaler Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere 1601 687 06 Zusagen 6,55 5,32 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische 1601 687 87 Zusagen 0,40 1,35 Internationale Zusammenarbeit 1604 532 05 Zusagen 1,15 2,04 Beiträge an internationale Organisationen 1604 687 01 Zusagen 0,55 0,50 Gesamt BMUV 8,65 9,49 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 4 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer von Mitteln aus dem Einzelplan 23 (BMZ) sowie für die IKI mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2022 bis 2023 aufgelistet. Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln des BMZ (in Mio. Euro) 2022 2023 1 Ecuador (39,0) Elfenbeinküste (55,7) 2 Kolumbien (28,1) Pakistan (40,2) 3 Indien (26,2) Brasilien (39,2) Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln der IKI (in Mio. Euro) 2022 2023 1 Peru (24,0) Philippinen (19,6) 2 Mexiko (22,2) Brasilien (18,4) 3 Indien (20,6) Kolumbien (16,3) Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Für welche Einzelmaßnahmen zur Bewältigung von Folgen, Verlusten und Schäden durch klimatische Extremwetterlagen und Extremwetterereignisse in den Ländern des Globalen Südens hat die Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2022 bis 2024 Mittel in welcher Höhe bereitgestellt (bitte Einzelmaßnahmen tabellarisch mit Maßnahmentitel, Empfängerland, Sektor, Jahr, Betrag etc., für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem Kenntnisstand aufführen)?  7. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 6 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Über den multilateralen Titel 2303 896 09 im Einzelplan 23 fördert die Bundesregierung den Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden und den Globalen Schutzschirm gegen Klimarisiken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bisherige finanzielle Beitrag Deutschlands zur internationalen Klimaschutzfinanzierung (bitte jeweils für die Jahre von 2019 bis 2025 nach geplanten Beiträgen und erfolgten Beiträgen aufschlüsseln)? Der deutsche Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung setzt sich zusammen aus Haushaltsmitteln, mobilisierten Marktmitteln (insbesondere KfW- Kredite) und mobilisierten privaten Investitionen. Die folgende Tabelle beinhaltet Projekte zur Minderung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel. Deutscher Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung (in Mrd. Euro) Gesamt Haushaltsmittel 2019 7,6 4,3 2020 7,8 5,1 2021 8,1 5,3 2022 10 6,4 2023 9,9 5,7 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 8 erfragten Mittel (bitte tabellarisch nach den einzelnen Haushaltstiteln für die Jahre 2024, 2025, 2026 nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Kenntnisstand auflisten)? Im Folgenden sind die wichtigsten drei Empfängerländer der Bundesregierung mit ihrem jeweiligen Volumen für die Jahre 2019 bis 2023 aufgelistet. Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln (in Mio. Euro) Jahr 1 2 3 2019 Indien (432,3) Jordanien (161,2) Côte d'Ivoire (92,1) 2020 Indien (288,5) Marokko (228,9) Indonesien (117,5) 2021 Indien (454,8) Brasilien (111,9) Côte d'Ivoire (107,9) 2022 Indien (381,7) Südafrika (204,8) Peru (172,9) 2023 Indien (313,6) Brasilien (200,4) Ukraine (109,9) Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. In welcher Höhe konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2019 bereits privatwirtschaftliches Kapital in Deutschland für die internationale Klimaschutzfinanzierung mobilisiert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Privatsektormobilisierung durch KfW, DEG und IKI (in Mio. Euro) Jahr Gesamt 2019 770 2020 192 2021 170 2022 479 2023 475 Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche sind die wichtigsten Empfängerländer der in Frage 10 erfragten Mittel (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Privatsektormobilisierung (in Mio. Euro) 1 2 3 2019 Pakistan (43,6) Südafrika (39,1) Paraguay (38,4) 2020 Côte d'Ivoire (35,5) VR China (35,4) Indonesien (30,7) 2021 Chile (70,1) Nicaragua (7,7) - 2022 Südafrika (80) Ruanda (38,3) Indien (26,3) 2023 Brasilien (77,5) Indien (55,2) Türkei (50) 12. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge werden doppelt für Klima und Biodiversität gezählt (tabellarisch die doppelt gezählten Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der doppelt gezählten Mittel an den Gesamtmitteln darstellen), und wie werden Doppelzählungen verhindert? Im Rahmen seiner Verpflichtungen als Vertragsstaat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UN-FCCC) berichtet Deutschland seinen jeweiligen Finanzierungsbeitrag getrennt nach unterschiedlichen international vereinbarten Kriterien. Auch als OECD DAC-Mitglied berichtet Deutschland transparent seine Finanzierungsbeiträge. Klima und Biodiversität sind gerade in den notwendigen Lösungen eng miteinander verbunden. Vorhaben wirken sich häufig gleichzeitig positiv auf den Klimaschutz und die Biodiversität aus. Daher sind auch die internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung eng miteinander verzahnt. Eine Doppelzählung erfolgt nicht. 13. Welche Mittel der in den Fragen 2, 4, 6 erfragten Beiträge der internationalen Klimafinanzierung werden auf die deutsche ODA-Quote (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) angerechnet (tabellarisch die auf die ODA-Quote angerechneten Haushaltstitel nach Jahren und prozentualem Anteil der auf die ODA-Quote angerechneten Mittel an den Gesamtmitteln für internationale Klimafinanzierung darstellen), und warum sind die Mittel der internationalen Klimafinanzierung nicht zusätzlich zu den bestehenden ODA-Mitteln? Der deutsche Beitrag zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung aus Haushaltsmitteln ist integraler Bestandteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie wird überwiegend in Form von Zuschüssen und konzessionären Darlehen bereitgestellt, die nach OECD-DAC-Kriterien als ODA anrechenbar sind. Damit sind nahezu alle Beiträge zugleich ODA-Mittel. Sie sind zusätzliche Klima- bzw. Biodiversitätsfinanzierung, da sie im jeweiligen Berichtsjahr bilateral neu zugesagt oder multilateral neu ausgezahlt wurden. Die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung erfolgt nicht separat zur ODA, sondern in Komplementarität: Entwicklungs-, Biodiversitäts- und Klimafinanzierung greifen ineinander, Klimaschutz- und Anpassungs-, und Biodiversitätsmaßnahmen werden so konzipiert, dass sie zugleich entwicklungspolitische Wirkungen entfalten und umgekehrt. So waren 100 Prozent der jeweiligen, oben ausgewiesenen Beiträge des BMZ aus dem Einzelplan 23 zur internationalen Biodiversitätsfinanzierung, und der Biodiversitätsmittel Mittel aus dem Einzelplan 16 des BMUKN sowie nahezu alle Biodiversitätsmittel aus der Internationalen Klimaschutzinitiative in den Jahren 2022 bis 2023 ODA- anrechenbar. 14. Nach welcher Methodik werden Beträge zur internationalen Klimafinanzierung ausgewiesen, und wie werden Overhead-, Zins- und Verwaltungskosten behandelt? Die Bundesregierung weist Klimafinanzierung nach den international anerkannten OECD-DAC-Kriterien aus. Bilaterale Projekte werden mit den sogenannten Rio-Markern bewertet: Ist Klimaschutz oder Anpassung Hauptziel eines Projekts oder ist beides ein Nebenziel, wird das gesamte Volumen angerechnet; bei einfachen Nebenzielen hälftig. Multilaterale Beiträge werden nach ihrer Klimarelevanz berücksichtigt, wo vorhanden über sogenannte Imputed Multilateral Shares der OECD. Entwicklungskredite der KfW werden in drei Teilen erfasst: Zinssubventionen und Schenkungsäquivalente als Haushaltsmittel und das verbleibende Kreditvolumen als mobilisierte Marktmittel. Overhead- und Verwaltungskosten werden nach OECD-DAC-Systematik anteilig den Projektkosten zugerechnet. 15. Wie hoch ist der Anteil von Mitigation, Adaptation und Loss and Damage bei der internationalen Klimafinanzierung von 2019 bis 2025 (tabellarisch nach Jahren, Haushaltstiteln, prozentualem Anteil darstellen), und wie begründet die Bundesregierung diese Verteilung konkret? Klimafinanzierung aus Haushaltmitteln (gerundet in Prozent und Mrd. Euro) Minderung Anpassung Gesamt 2019 2,6 (59 %) 1,8 (41 %) 4,3 (100 %) 2020 3,0 (60 %) 2,0 (40 %) 5,1 (100 %) 2021 2,7 (51 %) 2,6 (49 %) 5,3 (100 %) 2022 3,5 (56 %) 2,8 (44 %) 6,4 (100 %) 2023 3,2 (57 %) 2,4 (43 %) 5,7 (100 %) Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Hat die Bundesregierung für den Anteil von Mitigation, Adaption und Loss and Damage in der deutschen internationalen Klimafinanzierung bestimmte Ziele, wenn ja, welche, wie ist der erreichte Zielpfad, und wie sollen diese Ziele künftig erreicht werden? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, einen ausgewogenen Anteil der Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln für Anpassungsprojekte einzusetzen und hat dies zuletzt 2023 mit 43 Prozent Anpassungsfinanzierung annähernd erreicht. Darüber hinaus trägt die Bundesregierung zum kollektiven Ziel der Industrieländer bei, die Anpassungsfinanzierung bis 2025 gegenüber 2019 zu verdoppeln. 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die seit Bestehen der Just Energy Transition Partnerships (JETP) von 2021 bis 2025 ausgegebenen KfW-Kredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau; bitte tabellarisch nach Haushaltsjahr, Höhe, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland aufschlüsseln)? Bei Marktmitteldarlehen der KfW (Entwicklungs- und Förderkredite) werden die Konditionen individuell an das Partnerland und die jeweiligen Projektanforderungen angepasst. Der Zinssatz liegt bei den Entwicklungskrediten unter dem geltenden Durchschnittssatz für marktübliche Kredite. Bei Förderkrediten bildet KfW attraktive, aber marktmäßige Konditionen ab. Laufzeiten betragen üblicherweise zwischen 10 und 15 Jahren, können aber auch darunter oder darüber liegen. Eine Veröffentlichung von Kreditkonditionen einzelner KfW Marktmitteldarlehen kann nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht erfolgen, denn die zwischen der KfW und den jeweiligen Partnern geschlossenen Vereinbarungen sind vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeit macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt. Würde die KfW entgegen der vertraglichen Vertraulichkeitsanforderungen eine Veröffentlichung von vertraulichen Konditionen zulassen, könnte dies erhebliche negative Folgen für die Zusammenarbeit mit den Partnern haben. Der potentielle Vertrauensverlust in die KfW als Partner in der Entwicklungsfinanzierung im Auftrag des Bundes würde die Bundesregierung in der funktionsgerechten und adäquaten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit beeinträchtigen. Für die erbetenen Informationen zu einer Einzelaufstellung der Kreditlaufzeiten wird für die Marktmittelkredite auf die gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestufte Anlage 1* verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert zugesandt wird. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 18. An welche konkreten Auflagen sind etwaige „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite des Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der Bundesregierung gebunden, wie zuletzt, sofern hier „Policy-Based Loans“ vergeben worden sind, in der von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali Radovan bei ihrer Reise zum G20-Entwicklungsministertreffen bekanntgegebenen Vereinbarung vom 25. Juli 2025 über einen KfW-Kredit der JETP in Höhe von 500 Mio. Euro an Südafrika (www.bmz.de/de/aktuelle s/aktuelle-meldungen/kfw-kredit-hilft-deutschen-und- suedafrikanischenunternehmen-258516; bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage wie Gesetzesvorhaben, Kohleausstieg, Erneuerbare-Energien- Ausbauzielen usw. aufschlüsseln)? Für den Einsatz von politikbasierten Finanzierungen (PBF) sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Dazu zählen Reform- und Entwicklungsorientierung auf Seiten der Partnerregierung, eine zufriedenstellende Regierungsführung sowie ein solides öffentliches Finanzwesen. Darüber hinaus ist ein bestehendes Reformprogramm mit leistungsfähigen Umsetzungsstrukturen notwendig. Es sollte zudem ein starkes Ownership und Eigeninitiative vorhanden sein, ergänzt durch eine positive Reformbilanz. Im Rahmen der Vorbereitung einer PBF werden außerdem die Gewährleistung von makroökonomischer Stabilität sowie die Kreditwürdigkeit und Schuldentragfähigkeit des Partnerlandes geprüft. Die PBF koppeln Auszahlungen an die Umsetzung politischer und/oder institutioneller Reformen der Partnerregierung. Im Rahmen der Just Energy Transition Partnerships (JETP) setzt Deutschland politikbasierte Finanzierungen (PBF) ein, um Südafrika und Indonesien bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für eine sozialverträgliche Energiewende zu unterstützen. Wirkungsvolle Reformmaßnahmen wurden von den Partnerregierungen identifiziert und in einer Reformmatrix festgehalten. Die nachweisliche Erfüllung der Reformmaßnahmen ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Kredite. Im Rahmen der JETP PBF-Serie in Südafrika lag der Fokus auf der Unterstützung folgender Aspekte: 1. der Entwicklung einer kohärenten Klimapolitik, 2. der Restrukturierung des Energiesektors und der Reduzierung der Abhängigkeit von CO2 sowie 3. der Mobilisierung des Privatsektors und der Umsetzung von Arbeitsmarktmaßnahmen. Beispiele für auszahlungsrelevante Reformmaßnahmen sind: ein neues Klimaschutzgesetz, die Regulierung erneuerbarer Energien, die Erhöhung der CO2-Steuer, staatliche Förderprogramme für erneuerbare Energien sowie soziale Abfederungsmaßnahmen durch Stromkostenzuschüsse und die Öffnung des Netzausbaus für den Privatsektor. Zu den Kreditkonditionen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Anhand welcher Kriterien überprüft die Bundesregierung die Erfüllung der Bedingungen bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships, und wie wird die Erfüllung der Bedingungen konkret und evidenzbasiert überprüft? Die oben genannten Voraussetzungen für den Einsatz von PBF werden während der Projektkonzeption von BMZ und KfW anhand vorhandener Evidenz überprüft. Die konkreten Reformschritte, die eine Partnerregierung vor Auszahlung der FZ-Mittel umsetzen muss, werden zusammen mit dem jeweiligen Verifikationsmechanismus in einer Reformmatrix festgelegt. Der Verifikationsmechanismus definiert, wie und auf welcher Datengrundlage die Umsetzung überprüft wird. Er wird spezifisch für den jeweiligen Reformschritt vereinbart. Beispielsweise wird häufig festgelegt, wo ein überarbeitetes und verabschiedetes Gesetz veröffentlicht wird. 20. Ist es bei etwaigen „Policy-Based Loans“ im Rahmen der KfW-Kredite der Just Energy Transition Partnerships nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zu einer Nichterfüllung der Bedingungen durch die Kreditnehmer gekommen, und wenn ja, welche? Nein, die Auszahlung erfolgt erst nach der Umsetzung der vereinbarten Reformschritte, und bisher sind alle Gelder fristgerecht abgeflossen. 21. Welche „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW-Krediten gibt es seit 2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Höhe des vergebenen KfW- Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage aufschlüsseln)? Es wird auf die Daten der KfW in der als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* verwiesen, die dem Deutschen Bundestag gesondert übersandt wird. 22. Wie hoch ist der Anteil von „Policy-Based Loans“ im Rahmen von KfW- Krediten an der deutschen ODA-Quote seit 2015 bis 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Anteil KfW-Kredit an deutscher ODA, Höhe des vergebenen KfW-Kredits, Laufzeit, Verzinsung, Kreditnehmerland, konkreter Auflage aufschlüsseln)? Policy-Based Loans sind keine eigens definierte oder verschlüsselte Kategorie in der ODA-Meldung an die OECD, entsprechen dort aber weitgehend der Kooperationsart (Cooperation Modality) (A) Budgethilfe (Budget Support). Diese kann, ebenso wie die ODA und ODA-Quote eines Jahres, in der öffentlichen Datenbank der OECD in der Rubrik „Official Development Assistance“ eingesehen werden (https://data-explorer.oecd.org). Die ODA wird seit 2018 auf Basis des Zuschussäquivalentsystems berichtet wird, vgl. Erläuterungen auf der Webseite des BMZ: www.bmz.de/de/ministeri um/zahlen-fakten/oda-zahlen/hintergrund/leitfaden-oda-19206. Es kann daher zu Abweichungen zwischen OECD-Daten und den KfW-Daten kommen, die der als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1* zu entnehmen sind. ODA-Daten auf Basis des Zuschussäquivalentsystems sind nur für die Jahre 2018 bis 2023 verfügbar. Die Daten für 2024 sind voraussichtlich Ende 2025 verfügbar. Die nach Kooperationsart „Budgethilfe“ vorgefilterte Tabelle der ODA im Zuschussäquivalentsystem der Jahre 2018 bis 2023 in Mio. USD ist abrufbar unter https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7CDevelopment %23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20%28ODA%29 %23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&df%5bds%5d=dsDi sseminateFinalCloud&df%5bid%5d=DSD_GREQ%40DF_CRS_GREQ&df%5 bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.4&dq=DEU.DPGC.1000.100._T. A02%2BA01%2BA..V._T..&pd=%2C2023&to%5bTIME_PERIOD%5d=false &isAvailabilityDisabled=false&vw=tb&lb=nm. Informationen zu einzelnen Maßnahmen sind dort durch Klick auf die blau unterstrichenen Zahlen einsehbar. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Die absolute ODA in Mio. USD sowie die ODA-Quote von 2018 bis 2023 ist abrufbar unter https://data-explorer.oecd.org/vis?fs%5b0%5d=Topic%2C1%7C Development%23DEV%23%7COfficial%20Development%20Assistance%20 %28ODA%29%23DEV_ODA%23&pg=0&fc=Topic&bp=true&snb=27&vw=t b&df%5bds%5d=dsDisseminateFinalDMZ&df%5bid%5d=DSD_DAC1%40D F_DAC1&df%5bag%5d=OECD.DCD.FSD&df%5bvs%5d=1.5&dq=DEU.110 02%2B11010..1160.PT_B5G%2BUSD.V._Z&pd=2018%2C2023&to%5bTIM E_PERIOD%5d=false&isAvailabilityDisabled=false. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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