Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
3002
Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und
Grundbildung 2016–2026 wird eine gesamtgesellschaftliche
Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren
Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu
motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen.
Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der
Bundesregierung ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jungen
Menschen Chancen zu eröffnen. Daher muss das BAföG
attraktiver, moderner und flexibler werden. Mit dem 27. BAföG-
Änderungsgesetz wurde 2022 dazu ein erster wichtiger Schritt
gegangen. Zum Schuljahr/Wintersemester 2024/2025 ist mit
dem 29. BAföG-Änderungsgesetz eine weitere BAföG-Novelle
in Kraft getreten.
Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder
zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt
für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem
Aufstiegs-BAföG gefördert, um Berufskarrieren gezielter zu
unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu
leisten.
Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche
Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten
sich an den besonders begabten und leistungsfähigen
Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom
Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen
wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen
und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland.
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4 ein
sowie u. a. auch auf SDG 9 und 10.
Überblick zum Kapitel 3002
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 14 720
Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 14 720
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 838 11 438 +400 10 537
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 066 616 4 273 775 -207 159 143 516 3 861 485
Ausgaben für Investitionen...................................... 425 545 1 714 852 -1 289 307 3 660 1 531 933
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 503 999 6 000 065 -1 496 066 147 176 5 403 955
davon flexibilisiert.................................................... 59 046 63 091 -4 045 84 57 950
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 444 953 5 936 974 -1 492 021 147 092 5 346 005
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 328 325
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 448 100
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 373 800
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 280 100
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 215 875
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 10 450
- 8 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
162 01
-142
Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
11 000
11 000
14 717
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6)
(6)
Erläuterungen:
Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen.
162 21
-142
Zinsen 1
1
1
182 21
-142
Tilgung 5
5
2
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tgr. 30.
Ausgenommen sind Tit. 882 01, Tgr. 20, Tgr. 40 und Tgr. 70.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
681 01
-142
Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperation
263 410
262 910
11 400
257 172
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 159 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 56 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08.
- 9 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 681 01
4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen
Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher
Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und
Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen
Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 147 705
2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch-
Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian
University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo
(GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman
(GUtech).......................................................................................... 10 724
3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur
Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung
von internationalen Spitzenforschenden durch
Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von
Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche
Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 77 169
4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 5 715
5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 11 333
6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten-
und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung
von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der
Digitalisierung........................................................................................... 10 764
7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene
Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige
Zuschüsse der EU............................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 263 410
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 814
Programmmanagement........................................................................ 58
davon
Fachinformationen................................................................................ 58
Ausgaben für Investitionen
882 01
-129
Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die
digitale Infrastruktur für Schulen
80 000
1 616 878
1 461 478
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
- 10 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 882 01
Erläuterungen:
Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie
besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder
und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der
kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur in Schulen. Rechtliche Grundlagen
bilden die seit dem 16. Mai 2019 von Bund und Ländern geschlossenen
Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt Schule.
Weniger wegen des auslaufenden DigitalPaktes Schule.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 10
Tgr. 10 Begabtenförderung (514 266)
(496 583)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
681 10
-142
Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 342 877
342 877
311 221
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 298 475 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 78 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 72 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 68 575 T€
Haushaltsvermerk:
Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-
Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt
werden.
Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung
Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten
erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für
Betreuungskosten einsetzen.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Studienförderung............................................................................. 267 877
2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000
3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000
Zusammen............................................................................................ 342 877
- 11 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10)
Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke
Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendium für Studien
(einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben:
Avicenna-Studienwerk, Cusanuswerk, Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk,
Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung der Deutschen
Wirtschaft (sdw) gGmbH und Studienstiftung des deutschen Volkes.
Der Bund gewährt an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen
nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz Zuwendungen, die sie nach Richtlinien
des BMFTR als Stipendium für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotion
vergeben. Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der politischen
Stiftungen können zusammen bis zu 110 000 T€ betragen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 16
davon
Fachinformationen................................................................................ -
681 11
-144
Begabtenförderung Berufliche Bildung 117 706
99 706
72 751
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 133 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 41 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 37 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 28 700 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 900 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 000 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter
Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter
Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 46 620
2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten
Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren
(Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 63 086
3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms
sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen
Bildung................................................................................................ 8 000
Zusammen............................................................................................ 117 706
Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung
Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 507
davon
Fachinformationen................................................................................ -
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
- 12 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 10
681 12
-142
Deutschlandstipendium 42 000
42 000
38 777
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 39 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Stipendienmittel............................................................................... 36 900
2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 400
3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 700
Zusammen............................................................................................ 42 000
Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen
privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für
Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen
selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement
einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen
durchgeführt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 533
davon
Fachinformationen................................................................................ 420
685 11
-142
Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen
Nachwuchs
11 683
12 000
10 423
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 700 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 100 T€
Erläuterungen:
Um Anreize zu besonders qualifizierten Leistungen im Bildungswesen zu
schaffen und die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung im Bildungswesen zu
unterstützen, fördert der Bund bundesweit bedeutsame Wettbewerbe sowie
wettbewerbsbegleitende und -ergänzende Maßnahmen.
Hierzu gehören:
1. Wettbewerbe im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im sprachlich-
sozialwissenschaftlichen und im musisch-kulturellen Bereich sowie
Schülerolympiaden (z. B. Jugend forscht, Jugend debattiert, Bundeswettbewerb
Fremdsprachen, Physikolympiade, Chemieolympiade u. a.),
2. Deutsche Schülerakademien, Zentrum Bildung und Begabung,
3. Preise, Zuschüsse, wettbewerbsbegleitende Maßnahmen, Veranstaltungen in
einzelnen Wettbewerben und Olympiaden,
Die Förderung umfasst Preisgelder und die mit der Vergabe verbundenen
notwendigen Ausgaben sowie Maßnahmen zur Evaluierung und Entwicklung von
Förderinstrumenten in der Begabtenförderung und für wissenschaftliche
Nachwuchskräfte. Die Kooperation zwischen Schülerforschungszentren soll unterstützt werden.
- 13 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 10)
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 100
davon
Fachinformationen................................................................................ 100
Titelgruppe 20
Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (388 098)
(307 818)
(32 682)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
681 21
-144
Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen
Bildung
12 638
12 648
9 336
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02.
2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den
Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung............. 5 541
2. Internationale Entsende- und Austauschprogramme in der
beruflichen Bildung.................................................................................... 7 097
Zusammen............................................................................................ 12 638
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 431
Programmmanagement........................................................................ 3 200
davon
Fachinformationen................................................................................ 650
- 14 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 20
685 20
-144
Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 184 031
101 170
31 605
71 278
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 283 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 87 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 700 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 35 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 685 42.
3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modernisierung der Aus- und Weiterbildung................................... 58 980
(Insb.: Fachkräftequalifikationen, Berufe- und Kompetenzradar,
Innovationswettbewerb "InnoVET Plus", Berufsbildungsbericht,
fachpolitische Studien/Projekte i.R. des Berufsbildungsberichts
und zum Berufsbildungsrecht, Nationale Weiterbildungsstrategie
(NWS), "Excellence in VET", Internationalisierung Berufsbildung
sowie internationale Studien/Berichte, Berufswettbewerbe)
2. Ausschöpfen aller Potenziale.......................................................... 66 866
(u. a. Erweiterung und Maßnahmen zur Gestaltung der Initiative
Bildungsketten, zur Stärkung der Berufsbildung, des Programms
JOBvision, der "Beruflichen Bildung für nachhaltige
Entwicklung"), Nachqualifizierung An- und Ungelernter über 25
Jahren (Teilqualifikation).
3. Erhöhung der Bildungsbeteiligung.................................................. 33 530
(insb.: Förderung des Ausbildungs- und Prüfungspersonals,
Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren)
4. Anerkennung informeller oder im Ausland erworbener
Qualifikationen einschließlich Feststellung beruflicher Kompetenzen
(Valikom)................................................................................................ 24 655
5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Nachhaltig im Beruf.................................................... -
Zusammen............................................................................................ 184 031
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 21 254
- 15 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 20)
Bezeichnung 1 000 €
davon
Fachinformationen................................................................................ 7 550
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
685 21
-153
Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung 94 429
97 000
76 083
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 92 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 52 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 400 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung von
Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen ab der 7.
Klasse in überbetrieblichen oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten
einschl. Potenzialanalyse zur Verbesserung des Übergangs von
der Schule in eine duale Berufsausbildung..................................... 78 979
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung junger
Flüchtlinge, sofern sie aufgrund ihrer Beschulung nicht an den
Maßnahmen zu 1. teilnehmen können............................................ 2 700
3. Maßnahmen zur vertieften fachlichen Berufsorientierung junger
Flüchtlinge, die keine Schule mehr besuchen/BOF........................ 7 750
4. Entwicklung und Gestaltung (Ansätze, Konzepte, Instrumente,
Projekte) der Berufsorientierung und -vorbereitung einschl.
Potenzialanalysen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen......... 5 000
Zusammen............................................................................................ 94 429
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 4 480
davon
Fachinformationen................................................................................ 425
893 20
-153
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten 97 000
97 000
69 357
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 77 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 19 400 T€
Erläuterungen:
Zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung werden Zuschüsse zu
Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gewährt. Gefördert werden
nach den Richtlinien des BMFTR vom 3. Dezember 2024 (BAnz. AT 13.12.2024
B5):
1. Modernisierung der Gebäude und Ausstattung von ÜBS
2. Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
Ergänzend zur Investitionsförderung werden bei der Weiterentwicklung von ÜBS
zu Kompetenzzentren, der Entwicklung von Ausbildungskonzepten und in Pilot-
Projekten Personal- und Sachkosten gefördert. Demografische und wirtschaftliche
- 16 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 893 20 (Titelgruppe 20)
Entwicklungen werden berücksichtigt sowie strategische Neuausrichtungen und
Konzentrationen angeregt.
3. Förderung Sonderprogramm zu ÜBS
Zusätzlich werden durch das Sonderprogramm "Initiative für eine exzellente
überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" die ÜBS durch die Entwicklung von
zukunftsweisenden Konzepten unterstützt. Gefördert werden diese nach der Richtlinie des
BMFTR vom 8. August 2024 (BAnz AT 19.08.2024 B4).
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 3 050
davon
Fachinformationen................................................................................ 472
Titelgruppe 40
Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (512 432)
(347 932)
(99 356)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 45.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 45.
661 40
-142
Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten
für die Darlehensverwaltung)
9 450
9 450
-3 622
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2031 bis zu......................................... 9 450 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-
Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten
verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG
geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei
geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das
BAföG erfasstem Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis
ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit
verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten
der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt.
- 17 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 41
-144
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 141 410
139 067
20 579
134 674
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 21 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 11 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Innovationen in der Bildung für Chancengerechtigkeit.................... 27 792
(u.a. die Bund-Länder-Initiativen "Förderung leistungsstarker und
potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler"
und "Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen"
sowie "Frühe Bildung"
2. Bildungsforschung, Rahmenprogramm Empirische
Bildungsforschung, Inklusive Bildung................................................................ 32 067
3. Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung, internationale
und nationale Vergleichsstudien...................................................... 8 000
4. Stärkung der kulturellen Bildung; Bildung für nachhaltige
Entwicklung.................................................................................................. 58 251
(Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung", kulturelle
Bundeswettbewerbe, Forschung zur kulturellen Bildung)
5. Sprach- und Leseförderung............................................................. 12 800
6. Flankierende Maßnahmen Bundesschülerkonferenz...................... 500
7. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Innovative Datenpolitik für Deutschland"....................................... 2 000
8. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Professionalisierung des pädagogischen Personals/
Begleitprogramm IZBB und sonstige Zuschüsse der EU................ -
Zusammen............................................................................................ 141 410
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 15 741
Programmmanagement........................................................................ 1 970
davon
Fachinformationen................................................................................ 980
- 18 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 42
-144
Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 39 486
38 797
43 898
43 754
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 47 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 685 20.
3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Reform- und Umsetzungsstrategien des Lebenslangen Lernens
in nationalen und internationalen Bezügen..................................... 13 446
2. Qualitätsentwicklung und Strukturverbesserung der allgemeinen
Weiterbildung................................................................................... 925
3. Alphabetisierung und Grundbildung................................................ 14 315
4. Finanzielle Bildung.......................................................................... 10 800
5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Bildungskommunen/Integration durch Bildung........... -
Zusammen............................................................................................ 39 486
Soziale und arbeitsmarktbezogene Veränderungsprozesse erfordern einen
konstruktiven Umgang mit sich ändernden Lebensumständen. Die breite Entfaltung
des lebensbegleitenden Lernens in Verbindung mit dem Ausbau einer
dynamischen und praxisnahen Weiterbildung sind wesentliche Voraussetzungen für die
gesamtstaatliche soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... -
Programmmanagement........................................................................ 3 373
davon
Fachinformationen................................................................................ 1 480
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0810
Tit. 685 01.
- 19 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 45
-165
Digitaler Wandel in der Bildung 30 708
47 214
34 879
16 027
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume;
Begleitmaßnahmen zum DigitalPakt Schule........................................................... 28 708
2. Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Förderung des Ausbaus
von Ganztagsangeboten................................................................. 2 000
3. E-Sport............................................................................................ -
4. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Digitale Medien in der beruflichen Bildung................. -
Zusammen............................................................................................ 30 708
Zu 1.:
Das neue Programm "Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume" umfasst
u. a. die Umsetzung der OER-Strategie. Dabei sollen vorrangig Werkzeuge und
forschungsbasierte best practices gefördert werden, die die Digitalisierung in der
allgemeinen und der beruflichen Bildung strukturbildend unterstützen,
insbesondere: OER-Communities, OER-Infrastrukturen, Qualifizierungsstrategien und
entsprechende technische Services.
Zu 2.:
Dazu gehören begleitende Maßnahmen des durch das
Ganztagsförderungsgesetz initiierten Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau. Insbesondere fallen
darunter der mit dem Investitionsprogramm verbundene Kongress zum Ganztag
und die Evaluation nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 GaFinHG sowie Ausgaben zur
Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes, die durch die Gemeinsame Geschäftsstelle
(BMFTR und BMFSFJ) seitens des BMFTR entstehen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 5 407
Programmmanagement........................................................................ 1 641
davon
Fachinformationen................................................................................ 423
Weniger wegen Anpassung an Bedarf.
- 20 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 40
685 46
-153
Digitaler Bildungsraum 43 807
62 904
78 650
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 900 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Digitale Vernetzungsinfrastruktur Bildung "Mein Bildungsraum"..... 37 000
2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Bildung im digitalen
Raum, einschließlich KI-Methoden sowie Aufbau von
Begleitmaßnahmen........................................................................................... 6 807
Zusammen............................................................................................ 43 807
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 6 075
Programmmanagement........................................................................ 2 000
davon
Fachinformationen................................................................................ -
Weniger wegen Anpassung an Bedarf.
884 40
-141
Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"
247 571
Titelgruppe 50
Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (1 784 409)
(2 002 915)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952, 2012 I S. 197), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 249)
besteht ein Rechtsanspruch.
Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund
getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern
durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben
dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer
Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur
Durchführung des BAföG verwendet werden.
- 21 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 50
Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der
BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden
Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen
Gründen als Leertitel veranschlagt.
Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 650 Mio. €, davon 176,5 Mio. €
Länderanteil.
Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 551,5 Mio. €.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 4 235
davon
Fachinformationen................................................................................ 4 020
632 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler -
-
508 475
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 50.
632 51
-142
BAföG - Studierende -
-
1 301 740
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 51.
661 50
-142
Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
- Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG
13 335
13 335
4 930
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für
Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes
Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit
grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW-
Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund
einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des
Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der
Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher
Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen
Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet
der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten
und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW-
Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen
Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung.
Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für
ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die
Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen
Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen
ist.
671 50
-142
BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
126 580
56 580
51 844
Erläuterungen:
Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral
eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt.
- 22 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 671 50 (Titelgruppe 50)
Mehr wegen Anpassung an Bedarf.
681 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler 507 000
548 000
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 50.
681 51
-142
BAföG - Studierende 1 137 494
1 385 000
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 51.
Erläuterungen:
Weniger wegen Anpassung an Bedarf.
Titelgruppe 70
Tgr. 70 Europäische Schulen (26 158)
(25 758)
(3 654)
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
518 71, 687 71, 711 71, 812 71 und 812 72.
518 71
-114
Mieten und Pachten 435
835
447
518 72
-114
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
11 403
10 603
10 090
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke
Elise-Aulinger-Straße 21 und Auguste-Kent-Platz 3 in München der
Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des
Bedarfs unentgeltlich überlassen werden.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme
zu realisierende Unterbringung
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
genehmigte
Gesamtkosten
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff.
1 000 €
Jährlicher
Mietzins
1 000 €
voraussichtliche
Übergabe
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Europäische Schule München (ESM), Lila
Provisorium.............................................................. 3 014 2 941 73 - - - 2014
2. Europäische Schule München (ESM),
Erweiterungsbau, 3. Abschnitt (Neubau Mensa/
Bibliothek)................................................................... 17 276 17 077 199 - - - 2011
3. Europäische Schule München (ESM),
Erweiterungsbau, Annex (Grundschule, Kindergarten,
Mensa)............................................................... 64 918 61 037 3 881 - - - 2019
- 23 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 518 72 (Titelgruppe 70)
Von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme
zu realisierende Unterbringung
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
genehmigte
Gesamtkosten
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff.
1 000 €
Jährlicher
Mietzins
1 000 €
voraussichtliche
Übergabe
1 2 3 4 5 6 7 8
4. Mieterinvestition Erstausstattung Annex............ 5 901 5 432 469 - - - 2019
5. Mieterinvestition Rückbau Provisorien............... 2 770 1 514 1 256 - - - 2024
6. Quartiersplatz und Anentwicklung...................... 2024
7. Modernisierung der Videoüberwachung
Neuperlach............................................................... 800 18 782 - - - 2024
8. Vernetzung der IT-Systeme ESM....................... 15 - - - 15 -
9. Vernetzung der IT-Systeme ESM-Annex........... 15 - - - 15 -
Zusammen.................................................................. 94 709 88 019 6 660 - 30 -
Teile der Liegenschaft Auguste-Kent-Platz 3 der Europäischen Schule München
werden an die Israelitische Kultusgemeinde München untervermietet. Die
Mieteinnahmen fließen dem Gesamthaushalt zu.
Zu 1.:
Die Übergabe ist im Jahr 2014 und die Rückgabe zum 30.08.2019 erfolgt. Die
Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus.
Zu 2.:
Die Übergabe ist im Jahr 2011 erfolgt. Die Maßnahme wurde schlussgerechnet.
Zu 3.:
Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht
noch aus.
Zu 4.:
Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht
noch aus.
Zu 6.:
Abrechnung erfolgt über Maßnahme Punkt 3.
Zu 8.:
Maßnahme wurde in der BBD gemäß RBBau für 2026 aufgenommen.
Zu 9.:
Maßnahme wurde in der BBD gemäß RBBau für 2026 aufgenommen.
687 71
-114
Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen 14 320
14 320
13 013
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aufgrund des von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 21.
Juni 1994 in Luxemburg unterzeichneten Vertrags (Vereinbarung über die Satzung
der Europäischen Schulen) hat die Bundesregierung Beiträge zu den
laufenden Kosten der Europäischen Schulen in Brüssel, Mol, Frankfurt/Main,
Karlsruhe, München, Varese, Luxemburg, Bergen und Alicante zu leisten. Die von
Deutschland unmittelbar zu zahlenden Kostenanteile dienen dazu, die Bezüge
für Lehrkräfte und Vergütungen für die Erzieherinnen und Erzieher an die
entsendenden Bundesländer zu erstatten. Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer bzw.
Erzieherinnen und Erzieher richtet sich nach der Zahl der aus den einzelnen
Mitgliedstaaten stammenden Schülerinnen und Schüler.
Gegebenenfalls sind von den Mitgliedstaaten zusätzliche finanzielle Beiträge zu
leisten, die der Oberste Rat der Europäischen Schulen einstimmig beschließt.
711 71
-114
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -
-
3 654
-
812 71
-114
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
-
-
-
- 24 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 70
812 72
-114
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
-
-
-
Titelgruppe 80
Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (876 180)
(876 180)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen werden
nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), zuletzt geändert durch
Art. 15 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 191), unterstützt. Die
Aufwendungen für die Leistungen nach dem AFBG werden zu 78 Prozent vom
Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen. Die Ausgaben dürfen auch
für die Kosten zur Durchführung statistischer Aufgaben sowie für die Pflege DV-
gestützter Verfahren zur Durchführung des AFBG verwendet werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Fachinformation.................................................................................... 3 100
671 80
-144
AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der
Darlehnsverwaltung der KfW
114 300
114 300
63 224
681 80
-144
AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen
Aufstiegsmaßnahmen
761 880
761 880
694 513
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 58 072 62 117 56 852
78
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 974 974 1 098
6
Zusammen............................................................................................... 59 046 63 091 57 950
84
- 25 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 30
Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (59 046)
(63 091)
(84)
Erläuterungen:
Nach § 89 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), ist das Bundesinstitut
für Berufsbildung (BIBB) eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Es führt im Rahmen der Bildungspolitik der
Bundesregierung die in § 90 Abs. 2, 3, 3a und 3b BBiG beschriebenen Aufgaben
durch.
Die Ausgaben des Instituts werden durch Zuschüsse des Bundes gedeckt
(§ 96 BBiG).
685 30
-153
F BIBB - Betrieb 58 072
62 117
56 852
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn........................................... 97,95 100,00 59 046 63 091 57 950
- aus Kap. 3002 Tit. 685 30......................................................................... 58 072 62 117 56 852
- aus Kap. 3002 Tit. 894 30......................................................................... 974 974 1 098
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 3002.
894 30
-153
F BIBB - Investitionen 974
974
1 098
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 30.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
685 44
-154
Professionalisierung pädagogischer Prozesse
50 500
50 230
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
683 20
-153
Sicherung von Ausbildungen
-
1 077
139
- 26 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Anlage zu Kapitel 3002 - Wirtschaftspläne
Zu Tgr. 30 Tit. 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 66 011 70 056 65 466
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 41 624 45 669 46 904
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 22 518 22 518 15 792
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1 885 1 885 1 672
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 974 974 1 098
1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... -990 -990 -
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 66 011 70 056 65 466
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 6 965 6 965 7 516
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 59 046 63 091 57 950
aus Kap. 3002 Tit. 685 30..................................................................................................... 58 072 62 117 56 852
aus Kap. 3002 Tit. 894 30..................................................................................................... 974 974 1 098
- 27 -
Anlage 1
Wirtschaftspläne
3002
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für den 2026 2,14 Mrd.
Euro vorgesehen sind.
Zur Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems stellt der Bund im Haushalt 2026 insgesamt 889 Mio.
Euro zur Verfügung. Der größte Anteil daran entfällt auf die
Exzellenzstrategie mit rd. 515 Mio. Euro.
Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und
des Nationalen Hochleistungsrechnens an
Hochschulen stellt der Bund im Haushalt 2026 bis zu 316,75 Mio. Euro
bereit.
In diesem Kapitel sind auch die institutionellen
Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche
Forschungsgemeinschaft (rd. 2,2 Mrd. Euro) und Max-Planck-
Gesellschaft (rd. 1,3 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die
Länder für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 664 Mio. Euro)
eingestellt. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend dem
Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte
Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom
schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in
sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils
zurückgeführt. Für die indirekten Projektausgaben in DFG-
Forschungsvorhaben wird eine Programmpauschale
bereitgestellt und dadurch die Forschung insbesondere an
Hochschulen gestärkt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft
strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine
flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute
Studienbedingungen in der Breite der deutschen
Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der
Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte
für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden.
Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen
Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland
Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der
Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und
der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete
Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie
durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und
Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer und
transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis zu
1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen
Karriereweg zur Dauerprofessur. Darüber hinaus erhöhen Bund
und Länder die Leistungsfähigkeit des deutschen
Hochschulsystems, indem sie mit “FH-Personal” Hochschulen für
gewandte Wisschenschaften Fachhochschulen bei der
Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals unterstützen.
Mit der Bund-Länder-Förderinitiative "Künstliche Intelligenz in
der Hochschulbildung" wird der Ausbau des akademischen
Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft im
Bereich Künstlicher Intelligenz sowie die Förderung der Nutzung
von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der
Hochschulbildung angestrebt. Mit der Initiative 1.000-Köpfe-plus werden
internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab
der Postdoktorandenebene zusätzliche Perspektiven im
deutschen Wissenschaftssystem geboten und der europäische
Forschungsraum nachhaltig gestärkt.
Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovation in
Forschung und Gesellschaft ist der nachhaltige Zugang zu
digitalisierten Datenbeständen unverzichtbar. Das BMFTR
fördert daher den Aufbau und Weiterentwicklung der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), die als vernetzter
digitaler Wissensspeicher Forschungsdaten für das deutsche
Wissenschaftssystem systematisch erschließen und nachnutzbar
machen soll. Ergänzt wird dies durch Maßnahmen zum
Aufbau von Datenkompetenzen in der Wissenschaft.
Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen
Maßnahmen – sowohl in Fachprogrammen als auch mit
themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung von Sozialen
Innovationen ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen
neuer, geplanter Strukturen. Darüber hinaus werden zur
gezielten Stärkung von Sozialen Innovationen unter anderem
eine Plattform zur Information, Vernetzung und Befähigung
für Soziale Innovateurinnen und Innovateure aufgebaut und
der Transfer von sozial-innovativen Ideen unterstützt. Zudem
wird eine Grundlage für die dauerhafte Erhebung Sozialer
Innovationen entwickelt. Das BMFTR fördert die Stärung und
Weiterentwicklung und den Ausbau der
Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen Wissenschaft und
Gesellschaft entlang der dynamischen Innovations- und
Transferprozesse zu stärken strukturell auszubauen.
Als institutionelle Zuwendungen an die großen
Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für
Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit
unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese
Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau
durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich
die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die
dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft
und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die
Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung
der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel
des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland
insgesamt dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine
internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs
4 und 9 ein sowie u. a. auch auf die SDGs 3, 5 und 13.
- 28 -
3002 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Beamtinnen und Beamte
B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0
B 3..................................................................................... 5,0 5,0 2,0
A 16................................................................................... 14,0 14,0 13,0
A 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0
A 14................................................................................... 24,0 24,0 4,5
A 13 h................................................................................ 14,5 14,5 22,0
A 13 g................................................................................ 10,0 10,0 9,0
A 12................................................................................... 10,0 10,0 3,0
A 11................................................................................... 17,5 17,5 1,0
A 10................................................................................... 2,5 2,5 1,0
A 9 g.................................................................................. 4,0 4,0 1,0
A 9 m+Z............................................................................. 1,0 1,0 -
A 9 m................................................................................. 5,0 5,0 3,0
A 8..................................................................................... 4,0 4,0 2,0
A 7..................................................................................... 2,0 2,0 -
A 6 m................................................................................. 1,0 1,0 4,0
A 6 e.................................................................................. 4,0 4,0 1,0
A 5..................................................................................... 5,0 5,0 -
A 4..................................................................................... 2,0 2,0 -
Zusammen........................................................................ 153,5 153,5 89,5
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 3)............................................................................. - - 1,0
AT B................................................................................... 6,0 6,0 10,0
Zusammen........................................................................ 6,0 6,0 11,0
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0
E 14................................................................................... 26,5 26,5 62,3
E 13................................................................................... 35,0 35,0 62,3
E 12................................................................................... 12,5 12,5 4,0
E 11................................................................................... 26,0 26,0 55,5
E 10................................................................................... 6,5 6,5 14,8
E 9c................................................................................... 7,0 7,0 6,0
E 9b................................................................................... 4,5 4,5 10,0
E 9a................................................................................... 21,0 21,0 21,3
E 8..................................................................................... 4,0 4,0 8,0
E 7..................................................................................... 15,5 15,5 18,0
E 6..................................................................................... 25,0 25,0 25,3
E 5..................................................................................... 14,5 14,5 19,8
E 4..................................................................................... 2,0 2,0 4,0
E 3..................................................................................... 4,0 4,0 5,0
E 2..................................................................................... 2,0 2,0 3,5
Zusammen........................................................................ 232,0 232,0 340,8
Insgesamt.......................................................................... 391,5 391,5 441,3
- 165 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
3002
Haushaltsvermerk:
Zu Titel 685 30
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige Beschäftigte, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung,
Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten (wissenschaftliches
Personal), wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem
Personal dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. Der Stellenplan für Beschäftigungsverhältnisse im
nichtwissenschaftlichen Bereich ist verbindlich.
Erläuterungen:
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Zu Spalte 4:
Davon sind Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal: 1,0 AT (B1), 12,0 E 15, 21,0 E 14, 11,8 E 13, 3,0 E 11, 0,5 E 10, 2,0 E 9b, 1,0 E 7, 2,0 E 6,
1,0 E 5.
Leerstellenübersicht
Bes.-/Verg.-
E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
3. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 12,0 12,0 3.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
Zusammen......... 1,0 1,0 3.2 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD
Insgesamt.......... 13,0 13,0
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
Verg.-/
E.-Gr.
2026
2025
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
ku
1. ku mit Ausscheiden der
Stelleninhaber /innen
1.2 in Bes.-Gr. A 12
A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -
- 166 -
3002 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung
685 60 1. Futurium gGmbH
4. Wissenschaftsrat, Köln
6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover
7. Stiftung Kinder forschen (StKf)
Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer
Stiftung gGmbH)
685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung
gGmbH)
- 167 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger