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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) 3002 Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016–2026 wird eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen. Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der Bundesregierung ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jungen Menschen Chancen zu eröffnen. Daher muss das BAföG attraktiver, moderner und flexibler werden. Mit dem 27. BAföG- Änderungsgesetz wurde 2022 dazu ein erster wichtiger Schritt gegangen. Zum Schuljahr/Wintersemester 2024/2025 ist mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz eine weitere BAföG-Novelle in Kraft getreten. Der berufliche Aufstieg zum Meister, Fachwirt, Erzieher oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss wird Schritt für Schritt über alle beruflichen Fortbildungsstufen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert, um Berufskarrieren gezielter zu unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten und leistungsfähigen Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland. Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4 ein sowie u. a. auch auf SDG 9 und 10. Überblick zum Kapitel 3002 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 14 720 Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 14 720 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 838 11 438 +400 10 537 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 066 616 4 273 775 -207 159 143 516 3 861 485 Ausgaben für Investitionen...................................... 425 545 1 714 852 -1 289 307 3 660 1 531 933 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 4 503 999 6 000 065 -1 496 066 147 176 5 403 955 davon flexibilisiert.................................................... 59 046 63 091 -4 045 84 57 950 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 444 953 5 936 974 -1 492 021 147 092 5 346 005 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 328 325 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 448 100 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 373 800 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 280 100 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 215 875 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 10 450 - 8 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 162 01 -142 Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 11 000 11 000 14 717 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6) (6) Erläuterungen: Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen. 162 21 -142 Zinsen 1 1 1 182 21 -142 Tilgung 5 5 2 Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tgr. 30. Ausgenommen sind Tit. 882 01, Tgr. 20, Tgr. 40 und Tgr. 70. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 681 01 -142 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation 263 410 262 910 11 400 257 172 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 159 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 56 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08. - 9 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 681 01 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 147 705 2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch- Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo (GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman (GUtech).......................................................................................... 10 724 3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung von internationalen Spitzenforschenden durch Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 77 169 4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 5 715 5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 11 333 6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten- und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der Digitalisierung........................................................................................... 10 764 7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige Zuschüsse der EU............................................................................... - Zusammen............................................................................................ 263 410 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 814 Programmmanagement........................................................................ 58 davon Fachinformationen................................................................................ 58 Ausgaben für Investitionen 882 01 -129 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen 80 000 1 616 878 1 461 478 Haushaltsvermerk: 1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 10 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 882 01 Erläuterungen: Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen digitalen Bildungsinfrastruktur in Schulen. Rechtliche Grundlagen bilden die seit dem 16. Mai 2019 von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt Schule. Weniger wegen des auslaufenden DigitalPaktes Schule. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 10 Tgr. 10 Begabtenförderung (514 266) (496 583) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 681 10 -142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 342 877 342 877 311 221 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 298 475 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 79 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 78 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 72 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 68 575 T€ Haushaltsvermerk: Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc- Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden. Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für Betreuungskosten einsetzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Studienförderung............................................................................. 267 877 2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000 3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000 Zusammen............................................................................................ 342 877 - 11 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10) Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendium für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben: Avicenna-Studienwerk, Cusanuswerk, Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH und Studienstiftung des deutschen Volkes. Der Bund gewährt an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendium für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotion vergeben. Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen können zusammen bis zu 110 000 T€ betragen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 16 davon Fachinformationen................................................................................ - 681 11 -144 Begabtenförderung Berufliche Bildung 117 706 99 706 72 751 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 133 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 41 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 37 600 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 28 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 900 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 000 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 46 620 2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren (Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 63 086 3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen Bildung................................................................................................ 8 000 Zusammen............................................................................................ 117 706 Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 507 davon Fachinformationen................................................................................ - Mehr wegen Anpassung an Bedarf. - 12 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 10 681 12 -142 Deutschlandstipendium 42 000 42 000 38 777 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 39 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Stipendienmittel............................................................................... 36 900 2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 400 3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 700 Zusammen............................................................................................ 42 000 Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen durchgeführt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 533 davon Fachinformationen................................................................................ 420 685 11 -142 Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs 11 683 12 000 10 423 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 19 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 100 T€ Erläuterungen: Um Anreize zu besonders qualifizierten Leistungen im Bildungswesen zu schaffen und die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung im Bildungswesen zu unterstützen, fördert der Bund bundesweit bedeutsame Wettbewerbe sowie wettbewerbsbegleitende und -ergänzende Maßnahmen. Hierzu gehören: 1. Wettbewerbe im mathematisch-naturwissenschaftlichen, im sprachlich- sozialwissenschaftlichen und im musisch-kulturellen Bereich sowie Schülerolympiaden (z. B. Jugend forscht, Jugend debattiert, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Physikolympiade, Chemieolympiade u. a.), 2. Deutsche Schülerakademien, Zentrum Bildung und Begabung, 3. Preise, Zuschüsse, wettbewerbsbegleitende Maßnahmen, Veranstaltungen in einzelnen Wettbewerben und Olympiaden, Die Förderung umfasst Preisgelder und die mit der Vergabe verbundenen notwendigen Ausgaben sowie Maßnahmen zur Evaluierung und Entwicklung von Förderinstrumenten in der Begabtenförderung und für wissenschaftliche Nachwuchskräfte. Die Kooperation zwischen Schülerforschungszentren soll unterstützt werden. - 13 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 10) Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 100 davon Fachinformationen................................................................................ 100 Titelgruppe 20 Tgr. 20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (388 098) (307 818) (32 682) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 681 21 -144 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung 12 638 12 648 9 336 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02. 2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung............. 5 541 2. Internationale Entsende- und Austauschprogramme in der beruflichen Bildung.................................................................................... 7 097 Zusammen............................................................................................ 12 638 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 431 Programmmanagement........................................................................ 3 200 davon Fachinformationen................................................................................ 650 - 14 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 20 685 20 -144 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung 184 031 101 170 31 605 71 278 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 283 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 90 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 87 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 35 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 42. 3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modernisierung der Aus- und Weiterbildung................................... 58 980 (Insb.: Fachkräftequalifikationen, Berufe- und Kompetenzradar, Innovationswettbewerb "InnoVET Plus", Berufsbildungsbericht, fachpolitische Studien/Projekte i.R. des Berufsbildungsberichts und zum Berufsbildungsrecht, Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS), "Excellence in VET", Internationalisierung Berufsbildung sowie internationale Studien/Berichte, Berufswettbewerbe) 2. Ausschöpfen aller Potenziale.......................................................... 66 866 (u. a. Erweiterung und Maßnahmen zur Gestaltung der Initiative Bildungsketten, zur Stärkung der Berufsbildung, des Programms JOBvision, der "Beruflichen Bildung für nachhaltige Entwicklung"), Nachqualifizierung An- und Ungelernter über 25 Jahren (Teilqualifikation). 3. Erhöhung der Bildungsbeteiligung.................................................. 33 530 (insb.: Förderung des Ausbildungs- und Prüfungspersonals, Qualifizierung von Weiterbildungsmentoren) 4. Anerkennung informeller oder im Ausland erworbener Qualifikationen einschließlich Feststellung beruflicher Kompetenzen (Valikom)................................................................................................ 24 655 5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Nachhaltig im Beruf.................................................... - Zusammen............................................................................................ 184 031 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 21 254 - 15 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 20 (Titelgruppe 20) Bezeichnung 1 000 € davon Fachinformationen................................................................................ 7 550 Mehr wegen Anpassung an Bedarf. 685 21 -153 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung 94 429 97 000 76 083 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 92 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 52 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 30 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 400 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender Schulen ab der 7. Klasse in überbetrieblichen oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten einschl. Potenzialanalyse zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in eine duale Berufsausbildung..................................... 78 979 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung junger Flüchtlinge, sofern sie aufgrund ihrer Beschulung nicht an den Maßnahmen zu 1. teilnehmen können............................................ 2 700 3. Maßnahmen zur vertieften fachlichen Berufsorientierung junger Flüchtlinge, die keine Schule mehr besuchen/BOF........................ 7 750 4. Entwicklung und Gestaltung (Ansätze, Konzepte, Instrumente, Projekte) der Berufsorientierung und -vorbereitung einschl. Potenzialanalysen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen......... 5 000 Zusammen............................................................................................ 94 429 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 4 480 davon Fachinformationen................................................................................ 425 893 20 -153 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten 97 000 97 000 69 357 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 77 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 19 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 19 400 T€ Erläuterungen: Zur Sicherung der Qualität der beruflichen Bildung werden Zuschüsse zu Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gewährt. Gefördert werden nach den Richtlinien des BMFTR vom 3. Dezember 2024 (BAnz. AT 13.12.2024 B5): 1. Modernisierung der Gebäude und Ausstattung von ÜBS 2. Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren Ergänzend zur Investitionsförderung werden bei der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren, der Entwicklung von Ausbildungskonzepten und in Pilot- Projekten Personal- und Sachkosten gefördert. Demografische und wirtschaftliche - 16 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 893 20 (Titelgruppe 20) Entwicklungen werden berücksichtigt sowie strategische Neuausrichtungen und Konzentrationen angeregt. 3. Förderung Sonderprogramm zu ÜBS Zusätzlich werden durch das Sonderprogramm "Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)" die ÜBS durch die Entwicklung von zukunftsweisenden Konzepten unterstützt. Gefördert werden diese nach der Richtlinie des BMFTR vom 8. August 2024 (BAnz AT 19.08.2024 B4). Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 3 050 davon Fachinformationen................................................................................ 472 Titelgruppe 40 Tgr. 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (512 432) (347 932) (99 356) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 45. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 45. 661 40 -142 Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten für die Darlehensverwaltung) 9 450 9 450 -3 622 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2031 bis zu......................................... 9 450 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens- Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das BAföG erfasstem Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt. - 17 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 41 -144 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 141 410 139 067 20 579 134 674 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 21 100 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 11 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 29 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Mehrausgaben zu Nr. 8 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Innovationen in der Bildung für Chancengerechtigkeit.................... 27 792 (u.a. die Bund-Länder-Initiativen "Förderung leistungsstarker und potentiell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler" und "Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen" sowie "Frühe Bildung" 2. Bildungsforschung, Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung, Inklusive Bildung................................................................ 32 067 3. Bildungsmonitoring, Bildungsberichterstattung, internationale und nationale Vergleichsstudien...................................................... 8 000 4. Stärkung der kulturellen Bildung; Bildung für nachhaltige Entwicklung.................................................................................................. 58 251 (Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung", kulturelle Bundeswettbewerbe, Forschung zur kulturellen Bildung) 5. Sprach- und Leseförderung............................................................. 12 800 6. Flankierende Maßnahmen Bundesschülerkonferenz...................... 500 7. im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Innovative Datenpolitik für Deutschland"....................................... 2 000 8. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Professionalisierung des pädagogischen Personals/ Begleitprogramm IZBB und sonstige Zuschüsse der EU................ - Zusammen............................................................................................ 141 410 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 15 741 Programmmanagement........................................................................ 1 970 davon Fachinformationen................................................................................ 980 - 18 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 42 -144 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 39 486 38 797 43 898 43 754 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 47 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 20. 3. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Reform- und Umsetzungsstrategien des Lebenslangen Lernens in nationalen und internationalen Bezügen..................................... 13 446 2. Qualitätsentwicklung und Strukturverbesserung der allgemeinen Weiterbildung................................................................................... 925 3. Alphabetisierung und Grundbildung................................................ 14 315 4. Finanzielle Bildung.......................................................................... 10 800 5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Bildungskommunen/Integration durch Bildung........... - Zusammen............................................................................................ 39 486 Soziale und arbeitsmarktbezogene Veränderungsprozesse erfordern einen konstruktiven Umgang mit sich ändernden Lebensumständen. Die breite Entfaltung des lebensbegleitenden Lernens in Verbindung mit dem Ausbau einer dynamischen und praxisnahen Weiterbildung sind wesentliche Voraussetzungen für die gesamtstaatliche soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... - Programmmanagement........................................................................ 3 373 davon Fachinformationen................................................................................ 1 480 Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0810 Tit. 685 01. - 19 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 45 -165 Digitaler Wandel in der Bildung 30 708 47 214 34 879 16 027 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume; Begleitmaßnahmen zum DigitalPakt Schule........................................................... 28 708 2. Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten................................................................. 2 000 3. E-Sport............................................................................................ - 4. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Digitale Medien in der beruflichen Bildung................. - Zusammen............................................................................................ 30 708 Zu 1.: Das neue Programm "Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume" umfasst u. a. die Umsetzung der OER-Strategie. Dabei sollen vorrangig Werkzeuge und forschungsbasierte best practices gefördert werden, die die Digitalisierung in der allgemeinen und der beruflichen Bildung strukturbildend unterstützen, insbesondere: OER-Communities, OER-Infrastrukturen, Qualifizierungsstrategien und entsprechende technische Services. Zu 2.: Dazu gehören begleitende Maßnahmen des durch das Ganztagsförderungsgesetz initiierten Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau. Insbesondere fallen darunter der mit dem Investitionsprogramm verbundene Kongress zum Ganztag und die Evaluation nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 GaFinHG sowie Ausgaben zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes, die durch die Gemeinsame Geschäftsstelle (BMFTR und BMFSFJ) seitens des BMFTR entstehen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 5 407 Programmmanagement........................................................................ 1 641 davon Fachinformationen................................................................................ 423 Weniger wegen Anpassung an Bedarf. - 20 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 40 685 46 -153 Digitaler Bildungsraum 43 807 62 904 78 650 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 17 900 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Digitale Vernetzungsinfrastruktur Bildung "Mein Bildungsraum"..... 37 000 2. Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Bildung im digitalen Raum, einschließlich KI-Methoden sowie Aufbau von Begleitmaßnahmen........................................................................................... 6 807 Zusammen............................................................................................ 43 807 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 6 075 Programmmanagement........................................................................ 2 000 davon Fachinformationen................................................................................ - Weniger wegen Anpassung an Bedarf. 884 40 -141 Zuweisung an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" 247 571 Titelgruppe 50 Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (1 784 409) (2 002 915) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952, 2012 I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 249) besteht ein Rechtsanspruch. Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur Durchführung des BAföG verwendet werden. - 21 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 50 Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen Gründen als Leertitel veranschlagt. Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 650 Mio. €, davon 176,5 Mio. € Länderanteil. Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 551,5 Mio. €. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 4 235 davon Fachinformationen................................................................................ 4 020 632 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler - - 508 475 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 50. 632 51 -142 BAföG - Studierende - - 1 301 740 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 51. 661 50 -142 Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG 13 335 13 335 4 930 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW- Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW- Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung. Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist. 671 50 -142 BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 126 580 56 580 51 844 Erläuterungen: Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt. - 22 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 671 50 (Titelgruppe 50) Mehr wegen Anpassung an Bedarf. 681 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler 507 000 548 000 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 50. 681 51 -142 BAföG - Studierende 1 137 494 1 385 000 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 51. Erläuterungen: Weniger wegen Anpassung an Bedarf. Titelgruppe 70 Tgr. 70 Europäische Schulen (26 158) (25 758) (3 654) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 518 71, 687 71, 711 71, 812 71 und 812 72. 518 71 -114 Mieten und Pachten 435 835 447 518 72 -114 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 11 403 10 603 10 090 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass die Grundstücke Elise-Aulinger-Straße 21 und Auguste-Kent-Platz 3 in München der Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen werden. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme zu realisierende Unterbringung (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) genehmigte Gesamtkosten 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff. 1 000 € Jährlicher Mietzins 1 000 € voraussichtliche Übergabe 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Europäische Schule München (ESM), Lila Provisorium.............................................................. 3 014 2 941 73 - - - 2014 2. Europäische Schule München (ESM), Erweiterungsbau, 3. Abschnitt (Neubau Mensa/ Bibliothek)................................................................... 17 276 17 077 199 - - - 2011 3. Europäische Schule München (ESM), Erweiterungsbau, Annex (Grundschule, Kindergarten, Mensa)............................................................... 64 918 61 037 3 881 - - - 2019 - 23 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 518 72 (Titelgruppe 70) Von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigenbaumaßnahme zu realisierende Unterbringung (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) genehmigte Gesamtkosten 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff. 1 000 € Jährlicher Mietzins 1 000 € voraussichtliche Übergabe 1 2 3 4 5 6 7 8 4. Mieterinvestition Erstausstattung Annex............ 5 901 5 432 469 - - - 2019 5. Mieterinvestition Rückbau Provisorien............... 2 770 1 514 1 256 - - - 2024 6. Quartiersplatz und Anentwicklung...................... 2024 7. Modernisierung der Videoüberwachung Neuperlach............................................................... 800 18 782 - - - 2024 8. Vernetzung der IT-Systeme ESM....................... 15 - - - 15 - 9. Vernetzung der IT-Systeme ESM-Annex........... 15 - - - 15 - Zusammen.................................................................. 94 709 88 019 6 660 - 30 - Teile der Liegenschaft Auguste-Kent-Platz 3 der Europäischen Schule München werden an die Israelitische Kultusgemeinde München untervermietet. Die Mieteinnahmen fließen dem Gesamthaushalt zu. Zu 1.: Die Übergabe ist im Jahr 2014 und die Rückgabe zum 30.08.2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. Zu 2.: Die Übergabe ist im Jahr 2011 erfolgt. Die Maßnahme wurde schlussgerechnet. Zu 3.: Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. Zu 4.: Die Übergabe ist im Jahr 2019 erfolgt. Die Schlussrechnung der Maßnahme steht noch aus. Zu 6.: Abrechnung erfolgt über Maßnahme Punkt 3. Zu 8.: Maßnahme wurde in der BBD gemäß RBBau für 2026 aufgenommen. Zu 9.: Maßnahme wurde in der BBD gemäß RBBau für 2026 aufgenommen. 687 71 -114 Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen 14 320 14 320 13 013 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aufgrund des von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft am 21. Juni 1994 in Luxemburg unterzeichneten Vertrags (Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen) hat die Bundesregierung Beiträge zu den laufenden Kosten der Europäischen Schulen in Brüssel, Mol, Frankfurt/Main, Karlsruhe, München, Varese, Luxemburg, Bergen und Alicante zu leisten. Die von Deutschland unmittelbar zu zahlenden Kostenanteile dienen dazu, die Bezüge für Lehrkräfte und Vergütungen für die Erzieherinnen und Erzieher an die entsendenden Bundesländer zu erstatten. Die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer bzw. Erzieherinnen und Erzieher richtet sich nach der Zahl der aus den einzelnen Mitgliedstaaten stammenden Schülerinnen und Schüler. Gegebenenfalls sind von den Mitgliedstaaten zusätzliche finanzielle Beiträge zu leisten, die der Oberste Rat der Europäischen Schulen einstimmig beschließt. 711 71 -114 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - - 3 654 - 812 71 -114 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - - 24 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 70 812 72 -114 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - - Titelgruppe 80 Tgr. 80 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (876 180) (876 180) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 191), unterstützt. Die Aufwendungen für die Leistungen nach dem AFBG werden zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern getragen. Die Ausgaben dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer Aufgaben sowie für die Pflege DV- gestützter Verfahren zur Durchführung des AFBG verwendet werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Fachinformation.................................................................................... 3 100 671 80 -144 AFBG - Zinszuschüsse, Erstattung von Darlehnsausfällen und Erlassen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Kosten der Darlehnsverwaltung der KfW 114 300 114 300 63 224 681 80 -144 AFBG - Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen 761 880 761 880 694 513 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 58 072 62 117 56 852 78 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 974 974 1 098 6 Zusammen............................................................................................... 59 046 63 091 57 950 84 - 25 - Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 30 Tgr. 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (59 046) (63 091) (84) Erläuterungen: Nach § 89 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Es führt im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung die in § 90 Abs. 2, 3, 3a und 3b BBiG beschriebenen Aufgaben durch. Die Ausgaben des Instituts werden durch Zuschüsse des Bundes gedeckt (§ 96 BBiG). 685 30 -153 F BIBB - Betrieb 58 072 62 117 56 852 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn........................................... 97,95 100,00 59 046 63 091 57 950 - aus Kap. 3002 Tit. 685 30......................................................................... 58 072 62 117 56 852 - aus Kap. 3002 Tit. 894 30......................................................................... 974 974 1 098 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 3002. 894 30 -153 F BIBB - Investitionen 974 974 1 098 Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 30. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 685 44 -154 Professionalisierung pädagogischer Prozesse 50 500 50 230 In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 683 20 -153 Sicherung von Ausbildungen - 1 077 139 - 26 - 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung Anlage zu Kapitel 3002 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 30 Tit. 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 66 011 70 056 65 466 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 41 624 45 669 46 904 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 22 518 22 518 15 792 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 1 885 1 885 1 672 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 974 974 1 098 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... -990 -990 - 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 66 011 70 056 65 466 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 6 965 6 965 7 516 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 59 046 63 091 57 950 aus Kap. 3002 Tit. 685 30..................................................................................................... 58 072 62 117 56 852 aus Kap. 3002 Tit. 894 30..................................................................................................... 974 974 1 098 - 27 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 3002 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, für den 2026 2,14 Mrd. Euro vorgesehen sind. Zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems stellt der Bund im Haushalt 2026 insgesamt 889 Mio. Euro zur Verfügung. Der größte Anteil daran entfällt auf die Exzellenzstrategie mit rd. 515 Mio. Euro. Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen stellt der Bund im Haushalt 2026 bis zu 316,75 Mio. Euro bereit. In diesem Kapitel sind auch die institutionellen Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche Forschungsgemeinschaft (rd. 2,2 Mrd. Euro) und Max-Planck- Gesellschaft (rd. 1,3 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die Länder für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 664 Mio. Euro) eingestellt. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend dem Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Für die indirekten Projektausgaben in DFG- Forschungsvorhaben wird eine Programmpauschale bereitgestellt und dadurch die Forschung insbesondere an Hochschulen gestärkt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer und transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis zu 1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen Karriereweg zur Dauerprofessur. Darüber hinaus erhöhen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems, indem sie mit “FH-Personal” Hochschulen für gewandte Wisschenschaften Fachhochschulen bei der Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals unterstützen. Mit der Bund-Länder-Förderinitiative "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" wird der Ausbau des akademischen Fachkräfteangebots für Wirtschaft und Wissenschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz sowie die Förderung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Hochschulbildung angestrebt. Mit der Initiative 1.000-Köpfe-plus werden internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab der Postdoktorandenebene zusätzliche Perspektiven im deutschen Wissenschaftssystem geboten und der europäische Forschungsraum nachhaltig gestärkt. Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovation in Forschung und Gesellschaft ist der nachhaltige Zugang zu digitalisierten Datenbeständen unverzichtbar. Das BMFTR fördert daher den Aufbau und Weiterentwicklung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), die als vernetzter digitaler Wissensspeicher Forschungsdaten für das deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschließen und nachnutzbar machen soll. Ergänzt wird dies durch Maßnahmen zum Aufbau von Datenkompetenzen in der Wissenschaft. Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen Maßnahmen – sowohl in Fachprogrammen als auch mit themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung von Sozialen Innovationen ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen neuer, geplanter Strukturen. Darüber hinaus werden zur gezielten Stärkung von Sozialen Innovationen unter anderem eine Plattform zur Information, Vernetzung und Befähigung für Soziale Innovateurinnen und Innovateure aufgebaut und der Transfer von sozial-innovativen Ideen unterstützt. Zudem wird eine Grundlage für die dauerhafte Erhebung Sozialer Innovationen entwickelt. Das BMFTR fördert die Stärung und Weiterentwicklung und den Ausbau der Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft entlang der dynamischen Innovations- und Transferprozesse zu stärken strukturell auszubauen. Als institutionelle Zuwendungen an die großen Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs 4 und 9 ein sowie u. a. auch auf die SDGs 3, 5 und 13. - 28 - 3002 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Beamtinnen und Beamte B 7..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 4..................................................................................... 1,0 1,0 1,0 B 3..................................................................................... 5,0 5,0 2,0 A 16................................................................................... 14,0 14,0 13,0 A 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0 A 14................................................................................... 24,0 24,0 4,5 A 13 h................................................................................ 14,5 14,5 22,0 A 13 g................................................................................ 10,0 10,0 9,0 A 12................................................................................... 10,0 10,0 3,0 A 11................................................................................... 17,5 17,5 1,0 A 10................................................................................... 2,5 2,5 1,0 A 9 g.................................................................................. 4,0 4,0 1,0 A 9 m+Z............................................................................. 1,0 1,0 - A 9 m................................................................................. 5,0 5,0 3,0 A 8..................................................................................... 4,0 4,0 2,0 A 7..................................................................................... 2,0 2,0 - A 6 m................................................................................. 1,0 1,0 4,0 A 6 e.................................................................................. 4,0 4,0 1,0 A 5..................................................................................... 5,0 5,0 - A 4..................................................................................... 2,0 2,0 - Zusammen........................................................................ 153,5 153,5 89,5 Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 3)............................................................................. - - 1,0 AT B................................................................................... 6,0 6,0 10,0 Zusammen........................................................................ 6,0 6,0 11,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 26,0 26,0 21,0 E 14................................................................................... 26,5 26,5 62,3 E 13................................................................................... 35,0 35,0 62,3 E 12................................................................................... 12,5 12,5 4,0 E 11................................................................................... 26,0 26,0 55,5 E 10................................................................................... 6,5 6,5 14,8 E 9c................................................................................... 7,0 7,0 6,0 E 9b................................................................................... 4,5 4,5 10,0 E 9a................................................................................... 21,0 21,0 21,3 E 8..................................................................................... 4,0 4,0 8,0 E 7..................................................................................... 15,5 15,5 18,0 E 6..................................................................................... 25,0 25,0 25,3 E 5..................................................................................... 14,5 14,5 19,8 E 4..................................................................................... 2,0 2,0 4,0 E 3..................................................................................... 4,0 4,0 5,0 E 2..................................................................................... 2,0 2,0 3,5 Zusammen........................................................................ 232,0 232,0 340,8 Insgesamt.......................................................................... 391,5 391,5 441,3 - 165 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 3002 Haushaltsvermerk: Zu Titel 685 30 Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige Beschäftigte, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten (wissenschaftliches Personal), wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. Der Stellenplan für Beschäftigungsverhältnisse im nichtwissenschaftlichen Bereich ist verbindlich. Erläuterungen: Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Zu Spalte 4: Davon sind Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal: 1,0 AT (B1), 12,0 E 15, 21,0 E 14, 11,8 E 13, 3,0 E 11, 0,5 E 10, 2,0 E 9b, 1,0 E 7, 2,0 E 6, 1,0 E 5. Leerstellenübersicht Bes.-/Verg.- E.-Gr. 2026 2025 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn 3. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 12,0 12,0 3.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD Zusammen......... 1,0 1,0 3.2 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD Insgesamt.......... 13,0 13,0 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ Verg.-/ E.-Gr. 2026 2025 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn ku 1. ku mit Ausscheiden der Stelleninhaber /innen 1.2 in Bes.-Gr. A 12 A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 - - 166 - 3002 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung 685 60 1. Futurium gGmbH 4. Wissenschaftsrat, Köln 6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover 7. Stiftung Kinder forschen (StKf) Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) 685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) - 167 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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