Schriftliche Frage 53 von Martin Reichardt (AfD): Welche konkreten Ereignisse, Straftaten und/oder Verurteilungen veranlassen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu der gegenüber dem R…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
Text
Schriftliche Frage 53 von Martin Reichardt (AfD): Welche konkreten Ereignisse, Straftaten und/oder Verurteilungen veranlassen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu der gegenüber dem R…
Frage 53 (Martin Reichardt, AfD):
Welche konkreten Ereignisse, Straftaten und/oder Verurteilungen veranlassen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu der gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geäußerten Annahme, dass für Angehörige der LSBTIQ- Bewegung bzw. für Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland eine Gefahr für Leib und Leben durch vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Gruppen ausgeht (www.merkur.de/pol itik/rechtsextreme-fuer-sexuelle-minderheiten-un d-linke-gefahr-fuer-leib-und-leben-zr-9380750 5.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025:
Seit dem Sommer 2024 treten vermehrt neu gegründete rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse in Erscheinung, die ein breites Spektrum an Mitgliedern und Sympathisanten bestehend aus Jugendlichen bis jungen Erwachsenen aufweisen. Die verschiedenen Zusammenschlüsse eint ihre starke Aktionsorientierung. Der Radikalisierungsprozess innerhalb der Gruppen mündet zunehmend in realweltliche rechtsextremistische Aktionen. Diese Aktionen wurden schon vor dem Sommer 2024 festgestellt, haben aber seitdem kontinuierlich und deutlich zugenommen und sich verstetigt. Beispielhaft können folgende Sachverhalte genannt werden, bei denen die Tatverdächtigen als Rechtsextremisten zugeordnet werden: • Am 27. Juli 2024 versammelte sich eine Gruppe von 30 Personen in der Nähe eines CSD-Aufzugs in Berlin. Im Rahmen einer Polizeikontrolle der Gruppe wurde mitgeführte Schutzbewaffnung festgestellt. • Am 10. August 2024 in Bautzen/SN gab es einen Angriff während eines CSD-Aufzugs gegen eine teilnehmende Person, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung wurde eingeleitet. • Am 17. August 2024 in Leipzig/SN wurde nach einer CSD- Veranstaltung eine teilnehmende Person mit Faustschlägen und Fußtritten angegriffen. • Am 31. August 2024 in Dresden/SN schlug ein Tatverdächtiger einer Teilnehmenden einer CSD-Veranstaltung ins Gesicht und zeigte in diesem Zusammenhang den Hitler-Gruß. • Am 14. September 2024 in Gifhorn/NI im Rahmen der Abreise von Rechtsextremisten von einer Anti-CSD-Veranstaltung wurden zwei Frauen angegriffen. • Am 21. September 2024 wurde festgestellt, dass durch eine Person Buttersäure auf dem Antreteplatz einer CSD-Kundgebung in Döbeln/SN an andere Personen verteilt wurde. • Am 15. Juni 2025 verschaffte sich eine Gruppe von ca. einem Dutzend zum Teil vermummter Personen Zugang zum Veranstaltungsort der Initiative „Bad Freienwalde ist bunt“ in Bad Freienwalde/BB und diese griffen Teilnehmer an. Dabei wurden unter anderem Holzstöcke eingesetzt und zwei Personen leicht verletzt. • Am 21. Juni 2025 versuchten zwei Teilnehmer einer Anti-CSD- Demonstration in Berlin-Marzahn, zwei Teilnehmende der Pride-Parade körperlich anzugreifen. Die virtuelle und realweltliche Agitation richtet sich bereits seit dem ersten Auftreten 2024 gegen eigens formulierte und rechtsextremistisch motivierte Feindbilder. Dabei werden insbesondere die LSBTIQ- Community und ihre Angehörigen als eindeutiges Feindbild und Ziel deklariert. In der Vergangenheit kam es bereits zur Begehung von rechtsextremistischen Straftaten einschließlich physischer Gewalt im Umfeld von Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem „Christopher Street Day“ (CSD) und anderen Veranstaltungen mit einem Bezug zur LSBTIQ- Community. Aufgrund der seit der Gründung erfolgten Festigung organisatorischer Strukturen der verschiedenen Zusammenschlüsse, der hohen verbalen Militanz in der teilweise geschlossenen virtuellen aber auch öffentlichen Kommunikation gegen das Feindbild der LSBTIQ- Community und der bereits erfolgten Straftaten geht nach der Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Gesamtschau von den Mitgliedern und Sympathisanten der aktionsorientierten rechtsextremistischen Personenzusammenschlüsse eine abstrakte Gefährdung für die körperliche Unversehrtheit von Angehörigen der LSBTIQ- Community aus.
Relationen
- asked ← Martin Reichardt (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung