Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025
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Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2394
21. Wahlperiode 24.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Maik Brückner, Doris Achelwilm, Violetta Bock,
Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi,
Mareike Hermeier, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo
Ramelow, Heidi Reichinnek, David Schliesing, Evelyn Schötz, Aaron Valent,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-
Veranstaltungen 2025
In den vergangenen Jahren fanden in ganz Deutschland wiederholt extrem
rechte Mobilisierungen gegen Pride- bzw. Christopher-Street-Day(CSD)-
Veranstaltungen statt. Dabei kam es wiederholt zu Bedrohungen,
Einschüchterungsversuchen und Angriffen auf Teilnehmende (www.mdr.de/nachrichten/sac
hsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/csd-gender-rechtsextremismus-de
mo-polizei-100.html; https://taz.de/Rechtsextreme-Jugend/!6024038/; www.zei
t.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-07/csd-christopher-street-day-koeln-angrif
fe-rechte). Dies setzte sich auch im Jahr 2025 fort. Am 14. Juni 2025 nahmen
ca. 80 Personen an einer von der neonazistischen Gruppierung „Der Störtrupp“
veranstalten Kundgebung gegen den CSD teil (vgl. Anlage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing und
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1097; https://evangelisch
e-zeitung.de/stadt-pforzheim-rechte-gegendemo-von-csd-kundgebung-getr
ennt). Am 21. Juni 2025 nahmen ca. 40 Personen an einer von der
neonazistischen Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ veranstalteten Kundgebung
gegen die „Marzahn Pride“ in Berlin teil. Dabei kam es auch zu einem
versuchten Angriff auf Teilnehmende der Pride-Veranstaltung (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1097; www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/06/hunderte-marzahn-pr
ide-kleine-gegendemo.html). Am 28. Juni 2025 marschierten ca. 30 Neonazis
am Rande der „East-Pride“ in Berlin auf (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1097;
https://democ.de/artikel/neonazis-gegen-east-pride). Mitte August 2025 sollen
nach Medienberichten Teilnehmende des CSD in Bautzen auf ihrer Rückreise
mit der Bahn von einer Gruppe von ca. 40 Neonazis, vor allem aus den
Gruppierungen „Deutsche Jugend Voran“ und „Deutsche Patrioten Voran“ bedroht
worden sein. Am Berliner Bahnhof Ostkreuz wurden anschließend zwei
Journalisten, die zuvor den CSD begleitet hatten, nach Angaben der Berliner Polizei
mutmaßlich aus der Gruppe der Neonazis heraus angegriffen (https://taz.de/Rue
ckreise-vom-CSD-Bautzen/!6103145; https://taz.de/Neonazi-Angriff-am-Bahn
hof-Ostkreuz/!6102904; www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2025/presse
mitteilung.1602423.php). Die aufgeführten Fälle sind dabei nur wenige
Beispiele (https://cemas.io/blog/rechtsextreme-mobilisierung-gegen-csds-2025/).
Vielerorts konnten die Veranstaltungen daher nur noch unter Polizeischutz
stattfinden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Straftaten gegen Teilnehmende an Pride- bzw. Christopher-
Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte
nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und,
soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)?
2. Wie viele Straftaten im Umfeld von Veranstaltungen anlässlich von
Pridebzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den
Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw.
Straftatbestand und, soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)?
3. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) wurden bzw. werden die in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten
jeweils zugeordnet?
4. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten werden als
Hasskriminalität bewertet?
5. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten richteten sich gegen
die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, und bei welchen der in
den Fragen 2 und 3 erfragten Straftaten bestand eine mindestens abstrakte
Lebensgefahr?
6. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten erfolgten unter
Einsatz von Waffen, gefährlichen Gegenständen, auch solchen, die
offenkundig zweckentfremdet wurden (u. a. Kraftfahrzeuge [KFZ]) oder
Sprengmitteln; bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und Tatmitteln auflisten)?
7. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Fälle kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung zu Aufrufen zu Straftaten (bitte unter
Angabe von Tatzeit, Tatort und möglichen Folgetaten auflisten)?
8. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 erfragten Vorfälle wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung
a) durch bereits vorbestrafte Personen,
b) durch bereits im Bereich der PMK polizeibekannte Personen,
c) durch bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Personen oder
d) durch Personen, die verbeamtet oder Beschäftigte im öffentlichen
Dienst sind, begangen?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für Teilnehmende
an Demonstrationen und Veranstaltungen anlässlich von Pride- bzw.
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen sowie für Menschen im Umfeld
dieser Veranstaltungen, und wie hat sich diese seit der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache
20/13144 verändert?
10. Haben im Jahr 2025 Sicherheitsbehörden des Bundes im Vorfeld von
Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen eigene
Gefährdungsbewertungen, z. B. mit Blick auf An- und Abreisesituationen, erstellt
(bitte nach Anlässen, Bundesländern und Behörden aufschlüsseln)?
11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen
stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R)
in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr
und den Sachverhalt einbringender Behörde bzw. einbringendem
Bundesland aufschlüsseln)?
12. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit Angriffen auf den bzw. im Umfeld von Pride- bzw.
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert (bitte einzeln nach Jahr, Angriffsziel und Anzahl der
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
13. Wie viele Sachverhalte mit Gefährdern oder Relevanten Personen aus dem
Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit Pride- bzw.
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im GETZ-R in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr
aufschlüsseln)?
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob neonazistische
Gruppierungen an den Bedrohungen im Zug bzw. an dem Angriff auf
Journalisten am Berliner Bahnhof Ostkreuz am 10. August 2025 (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt waren (bitte einzeln nach
Gruppierung aufschlüsseln)?
15. War die Bundespolizei am 10. August 2025 am Bahnhof Ostkreuz (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) an Maßnahmen gegen Personen beteiligt,
die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können (bitte
einzeln nach Maßnahme und Anzahl der betroffenen Personen
aufschlüsseln)?
16. Wurde die Bundespolizei von Polizeibehörden der Länder am 10. August
2025 darüber informiert, dass sich im betroffenen Zug von Bautzen über
Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
eine Gruppe von Personen aus dem neonazistischen Spektrum befindet?
17. Lagen der Bundespolizei eigene Erkenntnisse dazu vor, dass sich im
betroffenen Zug von Bautzen über Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) eine Gruppe von Personen aus dem
neonazistischen Spektrum befindet?
18. War die Bundespolizei im Vorfeld des CSD in Bautzen über Aufrufe zu
Gegendemonstrationen durch Personen aus dem neonazistischen
Spektrum informiert, und wenn ja, welche Informationen lagen vor?
19. Haben Polizeibehörden des Bundes im Vorfeld des CSD in Bautzen im
Zusammenhang mit der An- und Abreise eigene Gefährdungsbewertungen
und bzw. oder Maßnahmenpläne erstellt (bitte einzeln nach Behörde
aufschlüsseln), wenn ja, was waren die Inhalte dieser
Gefährdungsbewertungen und bzw. oder Maßnahmenpläne, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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