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Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025 (Antwort zu Drs. 21/2394)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2584 · Antwort · Original ↗

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Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025 (Antwort zu Drs. 21/2394) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2584 21. Wahlperiode 05.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Maik Brückner, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2394 – Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day- Veranstaltungen 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Jahren fanden in ganz Deutschland wiederholt extrem rechte Mobilisierungen gegen Pride- bzw. Christopher-Street-Day(CSD)- Veranstaltungen statt. Dabei kam es wiederholt zu Bedrohungen, Einschüchterungsversuchen und Angriffen auf Teilnehmende (www.mdr.de/nachrichten/sa chsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/csd-gender-rechtsextremismus-d emo-polizei-100.html; https://taz.de/Rechtsextreme-Jugend/!6024038/; www.z eit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-07/csd-christopher-street-day-koeln-an griffe-rechte). Dies setzte sich auch im Jahr 2025 fort. Am 14. Juni 2025 nahmen ca. 80 Personen an einer von der neonazistischen Gruppierung „Der Störtrupp“ veranstalten Kundgebung gegen den CSD teil (vgl. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1097; https://evange lische-zeitung.de/stadt-pforzheim-rechte-gegendemo-von-csd-kundgebung-get rennt). Am 21. Juni 2025 nahmen ca. 40 Personen an einer von der neonazistischen Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ veranstalteten Kundgebung gegen die „Marzahn Pride“ in Berlin teil. Dabei kam es auch zu einem versuchten Angriff auf Teilnehmende der Pride-Veranstaltung (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1097; www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/06/hunderte-marz ahn-pride-kleine-gegendemo.html). Am 28. Juni 2025 marschierten ca. 30 Neonazis am Rande der „East-Pride“ in Berlin auf (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1097; https://democ.de/artikel/neonazis-gegen-east-pride). Mitte August 2025 sollen nach Medienberichten Teilnehmende des CSD in Bautzen auf ihrer Rückreise mit der Bahn von einer Gruppe von ca. 40 Neonazis, vor allem aus den Gruppierungen „Deutsche Jugend Voran“ und „Deutsche Patrioten Voran“ bedroht worden sein. Am Berliner Bahnhof Ostkreuz wurden anschließend zwei Journalisten, die zuvor den CSD begleitet hatten, nach Angaben der Berliner Polizei mutmaßlich aus der Gruppe der Neonazis heraus angegriffen (https://taz.de/Rueckreise-vom-CSD-Bautzen/!6103145; https://ta z.de/Neonazi-Angriff-am-Bahnhof-Ostkreuz/!6102904; www.berlin.de/polize i/polizeimeldungen/2025/pressemitteilung.1602423.php). Die aufgeführten Fälle sind dabei nur wenige Beispiele (https://cemas.io/blog/rechtsextreme-mo bilisierung-gegen-csds-2025/). Vielerorts konnten die Veranstaltungen daher nur noch unter Polizeischutz stattfinden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Straftaten gegen Teilnehmende an Pride- bzw. Christopher- Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und, soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)? 2. Wie viele Straftaten im Umfeld von Veranstaltungen anlässlich von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und, soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)? 3. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wurden bzw. werden die in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten jeweils zugeordnet? 4. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten werden als Hasskriminalität bewertet? 5. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten richteten sich gegen die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, und bei welchen der in den Fragen 2 und 3 erfragten Straftaten bestand eine mindestens abstrakte Lebensgefahr? 6. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten erfolgten unter Einsatz von Waffen, gefährlichen Gegenständen, auch solchen, die offenkundig zweckentfremdet wurden (u. a. Kraftfahrzeuge [KFZ]) oder Sprengmitteln; bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und Tatmitteln auflisten)? 7. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Aufrufen zu Straftaten (bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und möglichen Folgetaten auflisten)? 8. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 erfragten Vorfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) durch bereits vorbestrafte Personen, b) durch bereits im Bereich der PMK polizeibekannte Personen, c) durch bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Personen oder d) durch Personen, die verbeamtet oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind, begangen? Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (unter anderem dem Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ bzw. „Geschlechtsbezogene Diversität“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Politisch motivierte Straftaten „gegen Teilnehmende an Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen“ werden im Rahmen des KPMD-PMK allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich. Da die Fragen 3 bis 8 auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 Bezug nehmen, kann auch diesbezüglich keine Auskunft erfolgen. Im Folgenden sind hilfsweise die politisch motivierten Straftaten insgesamt sowie die Gewalttaten mit den Unterthemenfeldern „Geschlechtsbezogene Diversität“ und „Sexuelle Orientierung“ für die Jahre 2023 und 2024 nach Phänomenbereich tabellarisch dargestellt. Tabelle: Straftaten PMK mit Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ für die Jahre 2023 und 2024, Stichtag 1. Januar 2025 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2023 13 238 22 18 563 854 2024 8 474 32 10 628 1152 Tabelle: Gewaltdelikte PMK mit Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ für die Jahre 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2023 4 15 9 0 89 117 2024 1 28 12 0 87 128 Tabelle: Straftaten PMK mit Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ für das Jahr 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2023 11 455 50 41 942 1 499 2024 17 718 64 28 938 1 765 Tabelle: Gewaltdelikte PMK mit Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ für das Jahr 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025 Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Sonstige Zuordnung Summe 2023 3 49 17 4 215 288 2024 0 65 21 6 161 253 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für Teilnehmende an Demonstrationen und Veranstaltungen anlässlich von Pridebzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen sowie für Menschen im Umfeld dieser Veranstaltungen, und wie hat sich diese seit der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache 20/13144 verändert? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13144 wird verwiesen. Darüber hinaus stehen LSBTIQAI+- nahe Personen und Einrichtungen in Deutschland nach wie vor grundsätzlich im Zielspektrum der verschiedenen Akteure der Phänomenbereiche der PMK. Im Zusammenhang mit tagespolitischen Ereignissen sowie im zeitlichen und räumlichen Kontext zu öffentlichkeitswirksamen Feierlichkeiten, wie den Christopher-Street-Day- Veranstaltungen, rückt die LSBTIQIA+-Szene regelmäßig zeitweise verstärkt in den Fokus dieser Akteure. 10. Haben im Jahr 2025 Sicherheitsbehörden des Bundes im Vorfeld von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen eigene Gefährdungsbewertungen, z. B. mit Blick auf An- und Abreisesituationen, erstellt (bitte nach Anlässen, Bundesländern und Behörden aufschlüsseln)? Die Erstellung von Gefährdungsbewertungen sowie die Durchführung polizeilicher Schutzmaßnahmen hinsichtlich regionaler Veranstaltungslagen obliegt den jeweiligen Polizeien der Länder. Das BKA beobachtet und analysiert anstehende (Groß-)Veranstaltungen, wie beispielsweise Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten regelmäßig und fortlaufend auch unter Gefährdungsgesichtspunkten und erstellt in diesem Zusammenhang bundesweit gültige Gefährdungsbewertungen. 11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ- R) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr und den Sachverhalt einbringender Behörde bzw. einbringendem Bundesland aufschlüsseln)? 12. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit Angriffen auf den bzw. im Umfeld von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr, Angriffsziel und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)? 13. Wie viele Sachverhalte mit Gefährdern oder Relevanten Personen aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit Pridebzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im GETZ- R in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Thematik der Pride- bzw. Christopher-Street-Day (CSD)-Veranstaltungen sowie das Aufgreifen und das Agieren von Personen, die dem Phänomenbereich der PMK-rechts zuzuordnen sind, wurden in den verschiedensten Zusammenhängen im Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) thematisiert. Das beinhaltet zum einen die von der rechten Szene unterschiedlichen gesetzten Anlässe. Zum anderen erfolgte eine Behandlung in verschiedenen Formaten des GETZ-R. Gleichwohl kann eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. 14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob neonazistische Gruppierungen an den Bedrohungen im Zug bzw. an dem Angriff auf Journalisten am Berliner Bahnhof Ostkreuz am 10. August 2025 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt waren (bitte einzeln nach Gruppierung aufschlüsseln)? Gemäß vorliegenden Erkenntnissen kam es am 10. August 2025 im Bereich des Bahnhofs Berlin-Ostkreuz zu einem körperlichen Angriff von mehreren Angehörigen einer dem rechten Spektrum zuzuordnenden Personengruppe auf zwei Pressevertreter, die die Ankunft der Gegendemonstration des Christopher- Street-Day in Bautzen am selben Tag foto- und videografiert hatten. Aufgrund dessen wurde gegen die Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die §§ 125, 223 und 224 des Strafgesetzbuchs (StGB) eingeleitet. Die Tatverdächtigen sollen den aktionsorientierten Jugendgruppen „Deutsche Patrioten Voran“, „Berliner Jugend Aktion“ sowie der „Kampfbrigade Berlin“ angehören. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 15. War die Bundespolizei am 10. August 2025 am Bahnhof Ostkreuz (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) an Maßnahmen gegen Personen beteiligt, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können (bitte einzeln nach Maßnahme und Anzahl der betroffenen Personen aufschlüsseln)? Einsatzkräfte der Bundespolizei führten am 10. August 2025 gegen 23:19 Uhr am S-Bahnhof Berlin Ostkreuz bei 15 Personen, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen waren, jeweils eine Identitätsfeststellung und einen Datenabgleich durch. 16. Wurde die Bundespolizei von Polizeibehörden der Länder am 10. August 2025 darüber informiert, dass sich im betroffenen Zug von Bautzen über Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine Gruppe von Personen aus dem neonazistischen Spektrum befindet? Die Polizei des Landes Berlin informierte die Bundespolizei über Personen, welche dem rechten Spektrum zuzuordnen waren und die sich als ehemalige Versammlungsteilnehmende der Gegendemonstration des CSD in Bautzen auf der Rückfahrt im Zug RE 2 von Cottbus nach Berlin befanden. 17. Lagen der Bundespolizei eigene Erkenntnisse dazu vor, dass sich im betroffenen Zug von Bautzen über Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eine Gruppe von Personen aus dem neonazistischen Spektrum befindet? Der Bundespolizei lagen eigene Erkenntnisse über eine mögliche Anwesenheit von ehemaligen Versammlungsteilnehmern der Gegendemonstration in Bautzen im RE 2 von Cottbus nach Berlin vor. 18. War die Bundespolizei im Vorfeld des CSD in Bautzen über Aufrufe zu Gegendemonstrationen durch Personen aus dem neonazistischen Spektrum informiert, und wenn ja, welche Informationen lagen vor? Der Bundespolizei lagen Hinweise, insbesondere aus den sozialen Medien, auf eine mögliche Mobilisierung von Gegenprotesten aus dem Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Darüber hinaus informierte die zuständige Versammlungsbehörde die Bundespolizei über die Anmeldung einer Versammlung mit ca. 300 Teilnehmern zum Gegenprotest unter dem Motto „MANN UND FRAU DAS WAHRE FUNDAMENT DES LEBENS“. 19. Haben Polizeibehörden des Bundes im Vorfeld des CSD in Bautzen im Zusammenhang mit der An- und Abreise eigene Gefährdungsbewertungen und bzw. oder Maßnahmenpläne erstellt (bitte einzeln nach Behörde aufschlüsseln), wenn ja, was waren die Inhalte dieser Gefährdungsbewertungen und bzw. oder Maßnahmenpläne, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Bundespolizei hat ihre operativen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem CSD in Bautzen auf Grundlage der eigenen Lagebeurteilung durchgeführt und den Einsatz im Rahmen einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) bewältigt. Aus einsatztaktischen Gründen können zu den Inhalten der Gefährdungsbewertung und zu konkreten Maßnahmen keine näheren Angaben gemacht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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