Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025 (Antwort zu Drs. 21/2394)
Text
Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen 2025 (Antwort zu Drs. 21/2394)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2584
21. Wahlperiode 05.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Maik Brückner, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2394 –
Neonazi-Angriffe auf Teilnehmende von Pride- bzw. Christopher-Street-Day-
Veranstaltungen 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren fanden in ganz Deutschland wiederholt extrem
rechte Mobilisierungen gegen Pride- bzw. Christopher-Street-Day(CSD)-
Veranstaltungen statt. Dabei kam es wiederholt zu Bedrohungen,
Einschüchterungsversuchen und Angriffen auf Teilnehmende (www.mdr.de/nachrichten/sa
chsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/csd-gender-rechtsextremismus-d
emo-polizei-100.html; https://taz.de/Rechtsextreme-Jugend/!6024038/; www.z
eit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-07/csd-christopher-street-day-koeln-an
griffe-rechte). Dies setzte sich auch im Jahr 2025 fort. Am 14. Juni 2025
nahmen ca. 80 Personen an einer von der neonazistischen Gruppierung „Der
Störtrupp“ veranstalten Kundgebung gegen den CSD teil (vgl. Anlage zur Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing
und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1097; https://evange
lische-zeitung.de/stadt-pforzheim-rechte-gegendemo-von-csd-kundgebung-get
rennt). Am 21. Juni 2025 nahmen ca. 40 Personen an einer von der
neonazistischen Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ veranstalteten Kundgebung
gegen die „Marzahn Pride“ in Berlin teil. Dabei kam es auch zu einem
versuchten Angriff auf Teilnehmende der Pride-Veranstaltung (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1097; www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/06/hunderte-marz
ahn-pride-kleine-gegendemo.html). Am 28. Juni 2025 marschierten ca.
30 Neonazis am Rande der „East-Pride“ in Berlin auf (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1097; https://democ.de/artikel/neonazis-gegen-east-pride). Mitte
August 2025 sollen nach Medienberichten Teilnehmende des CSD in Bautzen
auf ihrer Rückreise mit der Bahn von einer Gruppe von ca. 40 Neonazis, vor
allem aus den Gruppierungen „Deutsche Jugend Voran“ und „Deutsche
Patrioten Voran“ bedroht worden sein. Am Berliner Bahnhof Ostkreuz wurden
anschließend zwei Journalisten, die zuvor den CSD begleitet hatten, nach
Angaben der Berliner Polizei mutmaßlich aus der Gruppe der Neonazis heraus
angegriffen (https://taz.de/Rueckreise-vom-CSD-Bautzen/!6103145; https://ta
z.de/Neonazi-Angriff-am-Bahnhof-Ostkreuz/!6102904; www.berlin.de/polize
i/polizeimeldungen/2025/pressemitteilung.1602423.php). Die aufgeführten
Fälle sind dabei nur wenige Beispiele (https://cemas.io/blog/rechtsextreme-mo
bilisierung-gegen-csds-2025/). Vielerorts konnten die Veranstaltungen daher
nur noch unter Polizeischutz stattfinden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 4. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Straftaten gegen Teilnehmende an Pride- bzw. Christopher-
Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2023 und 2024 von den Sicherheitsbehörden erfasst (bitte
nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw. Straftatbestand und,
soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)?
2. Wie viele Straftaten im Umfeld von Veranstaltungen anlässlich von
Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 von den
Sicherheitsbehörden erfasst (bitte nach Datum, Tatort, Bundesland, Tatvorwurf bzw.
Straftatbestand und, soweit bekannt, Verfahrensstand auflisten)?
3. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) wurden bzw. werden die in den Fragen 1 und 2 erfragten
Straftaten jeweils zugeordnet?
4. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten werden als
Hasskriminalität bewertet?
5. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten richteten sich
gegen die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, und bei welchen
der in den Fragen 2 und 3 erfragten Straftaten bestand eine mindestens
abstrakte Lebensgefahr?
6. Welche der in den Fragen 1 und 2 erfragten Straftaten erfolgten unter
Einsatz von Waffen, gefährlichen Gegenständen, auch solchen, die
offenkundig zweckentfremdet wurden (u. a. Kraftfahrzeuge [KFZ]) oder
Sprengmitteln; bitte unter Angabe von Tatzeit, Tatort und Tatmitteln
auflisten)?
7. In wie vielen der in den Fragen 1 und 2 erfragten Fälle kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung zu Aufrufen zu Straftaten (bitte unter
Angabe von Tatzeit, Tatort und möglichen Folgetaten auflisten)?
8. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 erfragten Vorfälle wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung
a) durch bereits vorbestrafte Personen,
b) durch bereits im Bereich der PMK polizeibekannte Personen,
c) durch bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretene Personen oder
d) durch Personen, die verbeamtet oder Beschäftigte im öffentlichen
Dienst sind, begangen?
Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA)
übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den
Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte
Straftaten durch die Länder Themenfeldern (unter anderem dem Unterthemenfeld
„Sexuelle Orientierung“ bzw. „Geschlechtsbezogene Diversität“ im
Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse
Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten „gegen Teilnehmende an Pride- bzw.
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen“ werden im Rahmen des KPMD-PMK
allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt
enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund
ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang keine bundesweite
Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen
Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei dargestellt werden könnte. Aus diesem
Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht
möglich. Da die Fragen 3 bis 8 auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 Bezug
nehmen, kann auch diesbezüglich keine Auskunft erfolgen.
Im Folgenden sind hilfsweise die politisch motivierten Straftaten insgesamt
sowie die Gewalttaten mit den Unterthemenfeldern „Geschlechtsbezogene
Diversität“ und „Sexuelle Orientierung“ für die Jahre 2023 und 2024 nach
Phänomenbereich tabellarisch dargestellt.
Tabelle: Straftaten PMK mit Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene
Diversität“ für die Jahre 2023 und 2024, Stichtag 1. Januar 2025
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
2023 13 238 22 18 563 854
2024 8 474 32 10 628 1152
Tabelle: Gewaltdelikte PMK mit Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene
Diversität“ für die Jahre 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
2023 4 15 9 0 89 117
2024 1 28 12 0 87 128
Tabelle: Straftaten PMK mit Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ für das
Jahr 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
2023 11 455 50 41 942 1 499
2024 17 718 64 28 938 1 765
Tabelle: Gewaltdelikte PMK mit Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ für
das Jahr 2023 und 2024, mit Stichtag 1. Januar 2025
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Sonstige
Zuordnung
Summe
2023 3 49 17 4 215 288
2024 0 65 21 6 161 253
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für
Teilnehmende an Demonstrationen und Veranstaltungen anlässlich von
Pridebzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen sowie für Menschen im
Umfeld dieser Veranstaltungen, und wie hat sich diese seit der Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 auf Bundestagsdrucksache
20/13144 verändert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13144 wird
verwiesen. Darüber hinaus stehen LSBTIQAI+- nahe Personen und Einrichtungen
in Deutschland nach wie vor grundsätzlich im Zielspektrum der verschiedenen
Akteure der Phänomenbereiche der PMK. Im Zusammenhang mit
tagespolitischen Ereignissen sowie im zeitlichen und räumlichen Kontext zu
öffentlichkeitswirksamen Feierlichkeiten, wie den Christopher-Street-Day-
Veranstaltungen, rückt die LSBTIQIA+-Szene regelmäßig zeitweise verstärkt in den Fokus
dieser Akteure.
10. Haben im Jahr 2025 Sicherheitsbehörden des Bundes im Vorfeld von
Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen eigene
Gefährdungsbewertungen, z. B. mit Blick auf An- und Abreisesituationen, erstellt (bitte
nach Anlässen, Bundesländern und Behörden aufschlüsseln)?
Die Erstellung von Gefährdungsbewertungen sowie die Durchführung
polizeilicher Schutzmaßnahmen hinsichtlich regionaler Veranstaltungslagen obliegt den
jeweiligen Polizeien der Länder.
Das BKA beobachtet und analysiert anstehende (Groß-)Veranstaltungen, wie
beispielsweise Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, im Rahmen ihrer
gesetzlichen Zuständigkeiten regelmäßig und fortlaufend auch unter
Gefährdungsgesichtspunkten und erstellt in diesem Zusammenhang bundesweit
gültige Gefährdungsbewertungen.
11. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit Pride- bzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen
stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-
R) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach
Jahr und den Sachverhalt einbringender Behörde bzw. einbringendem
Bundesland aufschlüsseln)?
12. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im
Zusammenhang mit Angriffen auf den bzw. im Umfeld von Pride- bzw.
Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert (bitte einzeln nach Jahr, Angriffsziel und Anzahl der
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
13. Wie viele Sachverhalte mit Gefährdern oder Relevanten Personen aus
dem Phänomenbereich PMK-rechts, die im Zusammenhang mit
Pridebzw. Christopher-Street-Day-Veranstaltungen stehen, wurden im GETZ-
R in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert (bitte einzeln nach
Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Thematik der Pride- bzw. Christopher-Street-Day (CSD)-Veranstaltungen
sowie das Aufgreifen und das Agieren von Personen, die dem
Phänomenbereich der PMK-rechts zuzuordnen sind, wurden in den verschiedensten
Zusammenhängen im Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
Rechts (GETZ-R) thematisiert. Das beinhaltet zum einen die von der rechten
Szene unterschiedlichen gesetzten Anlässe. Zum anderen erfolgte eine
Behandlung in verschiedenen Formaten des GETZ-R. Gleichwohl kann eine
Beantwortung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen, da eine entsprechende
Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob neonazistische
Gruppierungen an den Bedrohungen im Zug bzw. an dem Angriff auf
Journalisten am Berliner Bahnhof Ostkreuz am 10. August 2025 (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) beteiligt waren (bitte einzeln nach
Gruppierung aufschlüsseln)?
Gemäß vorliegenden Erkenntnissen kam es am 10. August 2025 im Bereich des
Bahnhofs Berlin-Ostkreuz zu einem körperlichen Angriff von mehreren
Angehörigen einer dem rechten Spektrum zuzuordnenden Personengruppe auf zwei
Pressevertreter, die die Ankunft der Gegendemonstration des Christopher-
Street-Day in Bautzen am selben Tag foto- und videografiert hatten. Aufgrund
dessen wurde gegen die Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen die §§ 125, 223 und 224 des Strafgesetzbuchs
(StGB) eingeleitet. Die Tatverdächtigen sollen den aktionsorientierten
Jugendgruppen „Deutsche Patrioten Voran“, „Berliner Jugend Aktion“ sowie der
„Kampfbrigade Berlin“ angehören. Weitere Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen nicht vor.
15. War die Bundespolizei am 10. August 2025 am Bahnhof Ostkreuz (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) an Maßnahmen gegen Personen
beteiligt, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden können
(bitte einzeln nach Maßnahme und Anzahl der betroffenen Personen
aufschlüsseln)?
Einsatzkräfte der Bundespolizei führten am 10. August 2025 gegen 23:19 Uhr
am S-Bahnhof Berlin Ostkreuz bei 15 Personen, die dem Phänomenbereich
PMK-rechts zuzuordnen waren, jeweils eine Identitätsfeststellung und einen
Datenabgleich durch.
16. Wurde die Bundespolizei von Polizeibehörden der Länder am 10. August
2025 darüber informiert, dass sich im betroffenen Zug von Bautzen über
Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
eine Gruppe von Personen aus dem neonazistischen Spektrum befindet?
Die Polizei des Landes Berlin informierte die Bundespolizei über Personen,
welche dem rechten Spektrum zuzuordnen waren und die sich als ehemalige
Versammlungsteilnehmende der Gegendemonstration des CSD in Bautzen auf
der Rückfahrt im Zug RE 2 von Cottbus nach Berlin befanden.
17. Lagen der Bundespolizei eigene Erkenntnisse dazu vor, dass sich im
betroffenen Zug von Bautzen über Görlitz und Cottbus nach Berlin (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) eine Gruppe von Personen aus dem
neonazistischen Spektrum befindet?
Der Bundespolizei lagen eigene Erkenntnisse über eine mögliche Anwesenheit
von ehemaligen Versammlungsteilnehmern der Gegendemonstration in
Bautzen im RE 2 von Cottbus nach Berlin vor.
18. War die Bundespolizei im Vorfeld des CSD in Bautzen über Aufrufe zu
Gegendemonstrationen durch Personen aus dem neonazistischen
Spektrum informiert, und wenn ja, welche Informationen lagen vor?
Der Bundespolizei lagen Hinweise, insbesondere aus den sozialen Medien, auf
eine mögliche Mobilisierung von Gegenprotesten aus dem Phänomenbereich
PMK -rechts- vor. Darüber hinaus informierte die zuständige
Versammlungsbehörde die Bundespolizei über die Anmeldung einer Versammlung mit ca. 300
Teilnehmern zum Gegenprotest unter dem Motto „MANN UND FRAU DAS
WAHRE FUNDAMENT DES LEBENS“.
19. Haben Polizeibehörden des Bundes im Vorfeld des CSD in Bautzen im
Zusammenhang mit der An- und Abreise eigene
Gefährdungsbewertungen und bzw. oder Maßnahmenpläne erstellt (bitte einzeln nach Behörde
aufschlüsseln), wenn ja, was waren die Inhalte dieser
Gefährdungsbewertungen und bzw. oder Maßnahmenpläne, und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Bundespolizei hat ihre
operativen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem CSD in Bautzen auf Grundlage
der eigenen Lagebeurteilung durchgeführt und den Einsatz im Rahmen einer
besonderen Aufbauorganisation (BAO) bewältigt. Aus einsatztaktischen
Gründen können zu den Inhalten der Gefährdungsbewertung und zu konkreten
Maßnahmen keine näheren Angaben gemacht werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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