Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25.Juni 2026
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Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25.Juni 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7463
21. Wahlperiode 03.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic,
Lamya Kaddor, Misbah Khan, Nyke Slawik, Ulle Schauws, Helge Limburg,
Marlene Schönberger, Dr. Lena Gumnior, Schahina Gambir, Hanna Steinmüller,
Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Rebecca Lenhard, Sven Lehmann,
Katharina Beck, Dr. Anja Reinalter, Julia Schneider, Simone Fischer, Awet
Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hintergründe zum islamistischen und queerfeindlichen Anschlag auf den
Christopher Street Day in Berlin am 25. Juni 2026
Bei dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf die
Kundgebung zum Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli 2026 wurden ein
Mensch getötet und 31 verletzt. Der mutmaßliche Täter richtete seine Tat
gezielt gegen queeres Leben, die Freiheit, Vielfalt und die offene demokratische
Gesellschaft in Deutschland.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war der mutmaßliche Täter den
Sicherheitsbehörden als radikaler Islamist seit Jahren bekannt und Gegenstand
verschiedener Maßnahmen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern
(www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/csd-berlin-abdul-b-taeter-islamist-ra
dikalisierung-100.html). Nach der Tat sind nun zahlreiche Fragen zum Handeln
der Behörden, zur Gefahrenbewertung, zum Informationsaustausch zwischen
den Behörden sowie zu den getroffenen oder unterbliebenen Maßnahmen
öffentlich aufgeworfen worden (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/csd-be
rlin-abdul-b-taeter-islamist-radikalisierung-100.html).
Die umfassende Aufklärung dieser Fragen liegt nicht nur im öffentlichen
Interesse, sondern ist auch im Sinne des parlamentarischen Kontrollauftrags des
Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder. Für die fragestellende stellt sich
eine Reihe von schwerwiegenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum zeitlichen Ablauf
des Anschlags vor, insbesondere zu
a) der Anmietung des Tatfahrzeuges,
b) der Anfahrt des Täters,
c) dem Beginn der Tat,
d) den einzelnen Angriffen bzw. Handlungen,
e) der Flucht und dem Fluchtweg,
f) dem ersten Eintreffen der Polizei bzw. dem ersten Polizeieinsatz am
Tatort,
g) dem Beginn der Fahndung und ersten Ermittlungsmaßnahmen?
2. Wann genau und wie konnte Abdul B. als mutmaßlicher Attentäter des
Anschlags auf den CSD in Berlin identifiziert werden?
a) Inwiefern gab es Hinweise und entsprechende Zeugenaussagen?
b) Inwiefern lagen Videos oder anderes Bildmaterial vor, die
Verbindungen von Abdul B. zur Tat nahelegten?
c) Inwiefern gab es Hinweise im Umfeld der Tatzeit observierenden
Sicherheitsbehörden (Bundes- und Landesebene), gegebenenfalls den
Einsatz von V‑Leuten, und wenn ja, wie konkret waren diese
Hinweise?
3. Wie hat die Polizei bzw. wie haben die Sicherheitsbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung von der aktuell nicht verpachteten Gartenparzelle
Kenntnis erhalten, in der sich Abdul B. vor seiner Ergreifung aufhielt, und
inwiefern ist die Polizei oder sind andere Sicherheitsbehörden durch
islamistische Kreise oder sein weiteres persönliches Umfeld über seinen
Aufenthaltsort informiert worden?
4. Auf Grundlage welcher Erkenntnisse ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der zweite Verdächtige im Kontext des Anschlags auf den CSD
wieder entlassen worden, und weshalb wurde er zunächst verdächtigt?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, inwiefern Abdul B. von
Netzwerken, Mittätern und Unterstützern aus der islamistischen Szene
oder aus anderen Zusammenhängen geholfen wurde, oder geht sie davon
aus, dass Abdul B. als Einzeltäter gehandelt hat?
6. Wird Abdul B. bzw. seine mutmaßliche Tat einer terroristischen Struktur
zugerechnet?
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Bekennervideo, das auf dem
Handy von Abdul B. gefunden wurde (www.tagesschau.de/inland/csd-anschla
g-bekennervideo-100.html), und inwiefern ist es aus Sicht der
Bundesregierung von Bedeutung, dass der sogenannte Islamische Staat das Video
(zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage) nicht hochgeladen
hat?
8. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse
deutscher Sicherheitsbehörden zur Inhaftierung Abdul B.s im Libanon (www.t
agesschau.de/investigativ/ndr-wdr/is-attentaeter-100.html) beigetragen,
und wenn ja, welche Erkenntnisse?
9. Was ist über mögliche Kontaktpersonen von Abdul B. während der Haft
im Libanon bekannt?
10. Welche Hinweise hat die Bundesregierung oder haben die ihr
untergeordneten Behörden zu Auslandsaufenthalten des Tatverdächtigen, auch mit
Hinblick auf Versuche, sich dem sogenannten Islamischen Staat oder
anderen Terrorgruppierungen anzuschließen (www.tagesschau.de/investigati
v/ndr-wdr/is-attentaeter-100.html)?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den familiären,
persönlichen und islamistischen Kontakten des Tatverdächtigen vor,
insbesondere zu eigenen Angehörigen, Predigern, weiteren Kontaktpersonen
oder sonstigen Verbindungen in die islamistische Szene (zum Beispiel zu
seinen Cousins oder Prediger) oder zum sogenannten Islamischen Staat,
seit wann waren diese den Sicherheitsbehörden jeweils bekannt, und
welche Maßnahmen wurden hieraus jeweils abgeleitet?
12. In welchen islamistischen Strukturen in Deutschland und im Ausland hat
sich Abdul B. seit wann bewegt (bitte bis zu seinem Todestag
chronologisch darstellen)?
13. Welche konkreten Erkenntnisse kamen seit den ersten Hinweisen auf eine
Radikalisierung bis zum Tattag jeweils hinzu, und wann wurden diese den
zuständigen Behörden jeweils bekannt, und wie wurden diese bewertet
(bitte nach Datum aufschlüsseln)?
14. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, welche konkreten Personen,
Organisationen oder Onlineangebote bei der Radikalisierung Abdul B.s
eine Rolle spielten (bitte benennen)?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur weiteren
Radikalisierung von Abdul B. in der Jugendhaftanstalt in Deutschland?
16. Sieht die Bundesregierung die Gefahr weiterer Anschläge, gegebenenfalls
Nachahmungstaten, für weitere CSD-Veranstaltungen, und wie begegnet
die Bundesregierung diesen Gefahren, auch im Zusammenspiel mit den
Ländern?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Kosten für
notwendige Sicherheitskonzepte bei CSD-Veranstaltungen angesichts der
Bedrohungslage für viele Veranstalter massiv angestiegen sind (www.t
z.de/muenchen/stadt/helfen-csd-muenchen-sicherheitskosten-explodieren-
stadt-soll-93125530.html; www.fr.de/rhein-main/darmstadt/verein-startet-
spendenkampagne-fuer-sicherheit-beim-csd-94417155.html), und welche
konkrete Unterstützung plant sie, damit CSDs in Deutschland auch
künftig in einem angemessenen Sicherheitsrahmen stattfinden können?
18. Welche Handlungsempfehlungen des im Auftrag der
Innenministerkonferenz vom Bundesministerium des Innern für 2022 eingerichteten
Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ (www.b
mi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2
023/06/ak-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=6) wurden
bisher umgesetzt?
19. Welche Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung
homophober und transfeindlicher Gewalt“ plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode noch umzusetzen (bitte mit Nennung eines konkreten
Zeitplans angeben)?
20. Welche Maßnahmen aus dem Empfehlungspapier der Verbände und
Vertreterinnen und Vertreter der LSBTIQ*-Community (Arbeitsgruppe
Gewaltschutz) an die Bundesministerien, die im Rahmen des
Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan „Queer leben“ der letzten Bundesregierung
entstanden ist (www.lsvd.de/media/doc/12772/empfehlungspapier-ag-gew
altschutz-data.pdf), plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
umzusetzen?
21. Wie ist sichergestellt, dass Betroffene des Anschlags nicht nur akut,
sondern über Monate und Jahre Zugang zu traumatherapeutischer
Behandlung erhalten, und welche Wartezeiten bestehen hierfür aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung?
22. Zu welchen Zeitpunkten wurde der Tatverdächtige durch welche
Sicherheitsbehörden erstmals als islamistischer Extremist, als gewaltorientierter
Islamist, als terroristisch relevanter Akteur oder als Gefährder oder
sonstige sicherheitsrelevante Person bewertet?
23. Wann wurde gegen den Tatverdächtigen wegen welcher Straftat jeweils
ermittelt, Anklage erhoben, ein Urteil gesprochen sowie
Untersuchungshaft, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe oder
(Vor-)Bewährung angeordnet (bitte tabellarisch auflisten)?
24. Welche Überwachungsmaßnahmen wurden durch welche Landes- und
Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder der ihr
nachgeordneten Behörden gegen den mutmaßlichen Täter durchgeführt?
25. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder der ihr
nachgeordneten Behörden zutreffend, dass der Täter nach vorherigen Einschätzungen
bezüglich seiner Gefährlichkeit engmaschig, auch mit entsprechendem
Personal überwacht wurde, am Tattag aber nur durch rein technische
Maßnahmen wie beispielsweise eine Videokamera vor seiner Wohnung (www.
tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/anschlag-berlin-tatverdaechtiger-10
0.html), und wodurch wurde dies begründet, und haben gegebenenfalls
zuvor stattgefundenen Maßnahmen die Verantwortlichen nach Kenntnis
der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneter Behörden
gegebenenfalls veranlasst, die Gefährlichkeit unmittelbar vor dem späteren
Tatzeitpunkt als nicht mehr so hoch einzustufen, sollte dies zutreffen, was hat
konkret zu dieser Einschätzung geführt, und welche Stelle hat diese
Einschätzung zu welchem Zeitpunkt vorgenommen (bitte die jeweiligen
Einstufungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Behörden auf
Landes- und Bundesebene chronologisch auflisten)?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die Berliner
Polizei als zuständige Gefahrenabwehrbehörde am Tattag gegenüber
Abdul B. eine persönliche Kontrolle oder sonstige
gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen anlässlich des kommenden CSD in Berlin geprüft oder
durchgeführt hat, und falls dies nicht der Fall war, aus welchen Gründen
hiervon abgesehen wurde?
27. Wann wurden die am 16. und 24. Juni 2024 über den Instagram-Account
des Tatverdächtigen veröffentlichten Inhalte mit Bezug zum sogenannten
Islamischen Staat (www.zeit.de/2026/33/abdul-b-is-anschlag-csd-berlin-ra
dikalisierung-polizei/komplettansicht) den deutschen Sicherheitsbehörden
erstmals bekannt, und welche Maßnahmen wurden daraufhin jeweils
ergriffen?
28. Lagen dem Gericht zum Entscheidungszeitpunkt alle Einschätzungen der
Sicherheitsbehörden (Landes- und Bundesebene) zur Gefährlichkeit des
mutmaßlichen Täters vor, und sollte dies nicht der Fall sein, warum nicht,
und welche Informationen konkret nicht?
29. Wie ist, bei Erteilung der sogenannten Vorbewährung nach § 61 des
Jugendgerichtsgesetzes (JGG) unter der Auflage oder Weisung (gemäß
§ 61b JGG), an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen, die
Kommunikation zwischen der ausführenden Organisation (hier Violence
Prevention Network) und dem Gericht geregelt, und wie wird
sichergestellt, dass bei einer negativen Beurteilung sofort reagiert wird?
30. Welche Gegenstände wurden im Rahmen der Durchsuchungen und
Sicherstellungen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/csd-berlin-verlet
zte-100.html; www.bild.de/regional/berlin/in-berlin-fahnder-stuermen-wo
hnung-von-csd-terrorist-abdul-ballout-6a65b3b4e4e0a5362b8fbcf; www.
t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101360766/csd-attentat-berlin-nac
hbarn-beschreiben-abdul-b-aus-der-schule-.html) im Zusammenhang mit
dem Tatverdächtigen beschlagnahmt (bitte einzeln nach Art des
Gegenstandes, insbesondere Mobiltelefone, SIM-Karten, Datenträger, Computer
und Schriftstücke, Fundort und zuständiger Sicherheitsbehörde auflisten),
welche dieser Gegenstände waren den Sicherheitsbehörden bereits vor
dem Anschlag bekannt oder Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen,
und welche Erkenntnisse wurden hieraus jeweils gewonnen?
31. Inwiefern lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der
Generalstaatsanwaltschaft Berlin vor der Entscheidung zur Haftentlassung Kenntnisse
zum Gefährderstatus von Abdul B. aus dem Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder anderer Sicherheitsbehörden vor, und von
welchen?
32. Welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Beobachtung, Überwachung
oder Strafverfolgung wurden gegenüber dem Tatverdächtigen seit
Bekanntwerden seiner Radikalisierung ergriffen, und wann wurden diese
jeweils angeordnet, verlängert oder beendet (bitte tabellarisch auflisten)?
33. Wann wurde der Tatverdächtige zuletzt observiert oder sonst überwacht
und mit welchen technischen oder personellen Mitteln, welche einzelnen
Maßnahmen wurden wann beendet und aus welchen Gründen, und welche
wurden bis wann weitergeführt, welche neuen Erkenntnisse lagen den
Sicherheitsbehörden zwischen dem 26. Mai und dem Anschlag am 25. Juli
2026 über den Tatverdächtigen vor, und aus welchen Gründen führten
diese Erkenntnisse nicht zu einer erneuten Intensivierung der
Gefährderbewertung oder der Überwachungsmaßnahmen?
34. Wie oft und durch die Aufsetzung welcher Behörde war Abdul B.
Gegenstand der Beratungen im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum oder
vergleichbarer Koordinierungsgremien, und wenn ja, jeweils mit welchem
Ergebnis und daraus folgenden Entscheidungen bzw. Maßnahmen (bitte
eine entsprechende Chronologie erstellen)?
35. Wurde der Tatverdächtige mittels des Prognoseinstruments RADAR‑iTE
(Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des
akuten Risikos – islamistischer Terrorismus) (www.bka.de/DE/UnsereAuf
gaben/Deliktsbereiche/PMK/Radar/radar_node.html) bewertet, und wenn
ja, wann erfolgten die jeweiligen Bewertungen, welches Ergebnis ergab
sich jeweils, und welche Konsequenzen wurden hieraus für die
Gefährdungsbewertung und die gegen den Tatverdächtigen gerichteten
Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung gezogen?
36. Welchen Sicherheitsbehörden und sonstigen Behörden war der
Gefährderstatus von Abdul B. bekannt, und wenn ja, seit wann nach Kenntnis der
Bundesregierung?
37. Wie viele Gefährderansprachen erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber Abdul B., und wann fand die letzte statt, und wie oft
wurden welche konkreten Räumlichkeiten mit Bezug zu Abdul B. durchsucht,
und wann fand die letzte Durchsuchung statt?
38. Wann, und wenn ja, in welcher Weise wurde der Bundesminister des
Innern bzw. das Bundesministerium des Innern erstmals vor der
Gefährlichkeit Abdul B.s gewarnt, und wusste der Bundesinnenminister bei seiner
Warnung vor einer verschärften Sicherheitslage am 18. Juli 2026 (vgl.
www.tagesschau.de/inland/sicherheit-dobrindt-anschlagsgefahr-100.html)
von Abdul B. und seinem Hintergrund, und wenn nein, worauf bezogen
sich die abstrakten Warnungen des Bundesinnenministers sonst?
39. Welche Erkenntnisse zu Abdul B. wurden den Sicherheitsbehörden in den
letzten 24 Monaten, den letzten 12 Monaten, den letzten 3 Monaten, den
letzten 4 Wochen sowie in den letzten 7 Tagen vor dem Anschlag jeweils
bekannt?
40. Welche dieser Erkenntnisse wurden zwischen Polizei, Verfassungsschutz,
Staatsanwaltschaften, Gerichten und sonstigen zuständigen Behörden
jeweils übermittelt, und welche Erkenntnisse wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht weitergegeben, aus welchen Gründen unterblieb
gegebenenfalls eine Weitergabe?
41. Inwiefern führten Erkenntnisse zwischen der Entlassung des
Tatverdächtigen am 26. Mai 2026 und dem Anschlag am 25. Juli 2026 zu einer
Änderung der mittels RADAR‑iTE vorgenommenen Risikobewertung, oder,
sofern keine Änderung erfolgte, aus welchen Gründen wurde trotz
gegebenenfalls neuer Erkenntnisse keine Neubewertung vorgenommen?
42. Wann erfolgte die letzte Gefährdungsbewertung des Tatverdächtigen vor
dem Anschlag, und mit welchem Ergebnis?
43. Welche Gefährdungsbewertung lag für den Tatverdächtigen am 26. Mai
2026, zum 1. Juni 2026, zum 1. Juli 2026 sowie unmittelbar vor dem
Anschlag am 25. Juli 2026 jeweils vor, welche Behörde nahm diese
Bewertung vor, und welche tatsächlichen Erkenntnisse führten zu etwaigen
Änderungen der Bewertung, und welche Maßnahmen wurden jeweils
angeordnet oder geprüft (bitte für die Daten tabellarisch auflisten)?
44. Inwiefern wurde Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Mai 2026
(www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/07/csd-anschlag-abdul-b-landeskr
iminalamt-berlin-lka-observation-ueberwachung.html) nach Kenntnis der
Bundesregierung überwacht, wenn ja von welcher Sicherheitsbehörde
bzw. welchen Sicherheitsbehörden (und in welcher Weise), und wenn
nein, warum nicht?
45. Gab es innerhalb oder zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden
unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der Gefährlichkeit des
Tatverdächtigen oder des Umfangs erforderlicher Überwachungsmaßnahmen,
wenn ja, welche, und wenn es diese gab, warum?
46. Welche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen wurden im Nachhinein als
sicherheitsrelevant bewertet, führten vor dem Anschlag am 25. Juli 2026
jedoch nicht zu einer Änderung der Gefährdungsbewertung oder zu
weiteren Maßnahmen?
47. Welche Erkenntnisse zu Abdul B. lagen
a) dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, und wie hat der BND die
Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt
(bitte in einer Chronologie darstellen),
b) dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor, und wie hat das
BfV die Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt
eingeschätzt (bitte in einer Chronologie darstellen),
c) dem Bundeskriminalamt (BKA) vor, und wie hat das BKA die
Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (bitte in
einer Chronologie darstellen),
d) der Bundespolizei vor, und wie hat die Bundespolizei die
Gefährlichkeit von Abdul B. je zu welchem Zeitpunkt eingeschätzt (bitte in einer
Chronologie darstellen),
e) anderen Bundesbehörden zu welchem Zeitpunkt vor (bitte in einer
Chronologie darstellen), und
f) seitens ausländischer Sicherheitsbehörden bundesdeutschen
Sicherheitsbehörden oder dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum vor, und
wenn ja, welcher (bitte entsprechend chronologisch darstellen)?
48. Welche Erkenntnisse liegen über Art, Dauer, Inhalt und Ergebnis der von
Abdul B. absolvierten Clearing- oder Deradikalisierungsmaßnahmen vor,
welche Behörden wurden über die Ergebnisse informiert, und welche
Konsequenzen wurden hieraus gezogen?
49. Inwiefern bleiben die Behörden nach einer Anweisung zur Teilnahme an
einem Deradikalisierungsprogramm (siehe Fall Abdul B.) mit den
zuständigen Organisationen in Kontakt, um über Einschätzungen und
Entwicklungen von möglichen Gefährdern informiert zu werden und im Notfall
weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen zu können?
50. Sieht die Bundesregierung einen irgendwie gearteten Bezug der jüngsten
Tat zu den bevorstehenden Wahlen in verschiedenen Bundesländern
(www.deutschlandfunk.de/csd-anschlag-wieder-kurz-vor-wahlen-politik-p
rueft-zusammenhang-100.html), und wie schätzt sie bzw. wie schätzen die
ihr nachgeordneten Behörden das Risiko ein, dass es im Vorfeld der
Wahlen zu weiteren Anschlägen kommen könnte?
51. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu
reagieren, insbesondere
a) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,
b) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz und
c) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend?
Berlin, den 31. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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