polradar

Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der 26.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mindestens einmal unrechtmäßig S…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der 26.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mindestens einmal unrechtmäßig S… Frage 5 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der 26.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 mindestens einmal unrechtmäßig Steuerzahlungen vermieden, und wie hoch sind die Steuerausfälle daraus für Bund, Länder und Gemeinden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. Juli 2025: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach dem Grundgesetz sind für den Steuervollzug und die Verfolgung von Steuerstraftaten die Länder zuständig, sodass die Bundesregierung über keine Kenntnisse darüber verfügt, ob und wie viele Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ eingeleitet wurden. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder beurteilen in eigener Zuständigkeit, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat vorliegen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einzuleiten ist. Das Bundesministerium der Finanzen führt eine Gesamtstatistik über die Strafen und Bußgelder im Bereich der Steuerstraftaten. Daten dieser Statistik werden jährlich im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (in der Regel des Monats Oktober) veröffentlicht. Ob es sich bei den Tätern um Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ handelt, wird jedoch nicht statistisch erfasst, weshalb zu Umfang und Höhe der Steuerausfälle durch Steuerhinterziehung von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ keine Aussage getroffen werden kann.

Relationen