Schriftliche Frage 7 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse über die Gründe für die Verzögerung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Managern der Pfand…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 7 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse über die Gründe für die Verzögerung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Managern der Pfand…
Frage 7 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Besitzt die Bundesregierung eigene Kenntnisse über die Gründe für die Verzögerung bei der strafrechtlichen Verfolgung von Managern der Pfandbriefbank wegen Cum-Cum-Deals (www.handels blatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-e x/deutsche-pfandbriefbank-erstmals-banker-wege n-cum-cum-deals-angeklagt-01/100115990.html), und wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und zu beschleunigen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. April 2026:
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über den Stand der Verfolgung von Einzelfällen vor. Die Verfolgung von Straftaten obliegt den Ländern (Artikel 30, 83 des Grundgesetzes). Daher können seitens der Bundesregierung keine Aussagen zur Verzögerung, Beschleunigung oder Erleichterung der Verfolgung eines Einzelfalls getroffen werden.
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