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Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers (Antwort zu Drs. 21/2438)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2731 · Antwort · Original ↗

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Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers (Antwort zu Drs. 21/2438) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2731 21. Wahlperiode 12.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2438 – Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2016 wurden die sogenannten Panama Papers veröffentlicht, im November 2017 die sogenannten Paradise Papers und zuletzt im Oktober 2021 die sogenannten Pandora Papers. Die Papiere offenbarten weltweite Offshore-Geschäfte, Steuervermeidungsstrategien und legten Fälle von Steuerhinterziehung offen. Diese Enthüllungen betrafen auch deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Banken. Die Panama Papers umfassen etwa 11,5 Millionen Dokumente der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die am 3. April 2016 veröffentlicht wurden (https://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56ff9a28a1bb8d3c349 5ae13/). Sie decken den Zeitraum von 1977 bis 2015 ab. Die Dokumente enthüllten, wie Politiker, Prominente, Unternehmen und Privatpersonen weltweit Briefkastenfirmen in Steueroasen nutzten, um Steuern zu vermeiden oder zu hinterziehen. Es wurden sowohl legale Steuervermeidungsstrategien als auch illegale Praktiken wie Steuerhinterziehung aufgedeckt. Die Unterlagen zeigten, dass Mossack Fonseca in Fälle von Geldwäsche und Verstöße gegen UN-Sanktionen verwickelt war, indem sie Firmen für Kunden gründete, die mit illegalen Aktivitäten in Verbindung standen. Die Paradise Papers bestehen aus etwa 13,4 Millionen Dokumenten, die am 5. November 2017 veröffentlicht wurden (www.sueddeutsche.de/projekte/arti kel/politik/das-ist-das-leak-e229478/). Sie stammen hauptsächlich von der Offshore-Kanzlei Appleby, mit Sitz auf den Bermudas, sowie von Unternehmensregistern in 19 Steueroasen. Die Paradise Papers beleuchteten die Rolle von Steueroasen wie den Bermudas, den Cayman Islands und Malta bei der Erleichterung globaler Steuervermeidung. Die Dokumente ließen erkennen, wie multinationale Unternehmen komplexe Strukturen nutzten, um Steuerzahlungen in großem Stil zu minimieren, oft durch legale, aber moralisch fragwürdige Praktiken. Auch hochrangige Politiker und Prominente wurden mit Offshore-Investitionen in Verbindung gebracht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Neben legalen Steuervermeidungsstrategien wurden auch Fälle von mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Korruption aufgedeckt, insbesondere in Verbindung mit politisch exponierten Personen. So soll auch die staatseigene Bundesdruckerei über die Kanzlei Mossack Fonseca mindestens zwei Offshore-Firmen zur Verschleierung von Auslandsgeschäften betrieben haben (www.n-tv.de/politik/Panama-Papers-erreichen-Scha euble-article17427046.html). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wies zwar Vorwürfe zurück, aber „die erhobenen neuen Vorwürfe gegen das staatseigene Unternehmen würden derzeit intensiv geprüft“ (ebd.). Die Pandora Papers betreffen etwa 11,9 Millionen Dokumente von 14 verschiedenen Offshore-Dienstleistern, veröffentlicht am 3. Oktober 2021 (www. sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/uebersicht-pandora-papers-e195245/). Die Daten reichen bis ins Jahr 2021. Neben Politikern waren auch Prominente, Unternehmer und Kriminelle in die Strukturen involviert, die von den Dienstleistern in Steueroasen wie Panama oder den britischen Jungferninseln eingerichtet wurden. Die Pandora Papers verdeutlichten, dass trotz früherer Enthüllungen (Panama- und Paradise Papers) und darauffolgender Reformen das System der Offshore- Finanzen weiterhin florierte und von vielen genutzt wurde. Alle drei Leaks zeigen nach Auffassung der Fragesteller, dass Steueroasen ein zentraler Bestandteil des globalen Finanzsystems sind und von Einzelpersonen aber auch Unternehmen genutzt werden, um Steuerlasten zu reduzieren oder Vermögen zu verschleiern.  1. Welche konkreten Ermittlungen haben die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Behörden seit der Veröffentlichung der Panama Papers im Jahr 2016, der Paradise Papers im Jahre 2017 und der Pandora Papers im Jahre 2021 gegen deutsche Personen oder Unternehmen eingeleitet, die in den Dokumenten genannt wurden? Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens in der Zuständigkeit der Länder. Ebenso gehört die Verfolgung von Steuerstraftaten nach Artikel 83 GG zu den eigenen Angelegenheiten der Länder. Nach den zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Grundsätzen stellen die Länder dem Bundesministerium der Finanzen jährlich statistische Daten über die Entwicklung des Steuervollzugs zur Verfügung. Bestandteil dieser Meldungen sind die durch die Finanzämter und von Staatsanwälten und Gerichten jährlich abgeschlossenen Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Die Daten für die Jahre 2016 bis 2024 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Durch Finanzämter rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren Durch Staatsanwaltschaften und Gerichte rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren 2016 72 940 13 801 2017 62 261 13 254 2018 57 523 12 145 2019 54 369 11 712 2020 53 977 11 596 2021 49 765 11 287 2022 45 544 9 837 Jahr Durch Finanzämter rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren Durch Staatsanwaltschaften und Gerichte rechtskräftig abgeschlossene Steuerstrafverfahren 2023 47 884 9 951 2024 50 018 11 729 Angaben zu Verfahrensgründen werden von den Ländern nicht mitgeteilt. Daher ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers stehen.  2. Wurden die Gelder der Bundesdruckerei, die sich auf den Konten der Briefkastenfirmen „Billingsley Global Corporation“ und „Billingsley Global Investments“ befanden, in Gänze zurückgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welche Konsequenzen hat es hinsichtlich der Beteiligungsführung innerhalb des BMF gegeben? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Umfassende, von verschiedenen Stellen durchgeführte interne und externe Überprüfungen sowie staatsanwaltschaftliche Verfahren haben keinerlei Hinweise ergeben, die auf ein widerrechtliches Verhalten hindeuten. Sämtliche eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden zwischenzeitlich eingestellt.  4. Gibt es zu dem genannten Vorgang „Bundesdruckerei“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis der Bundesregierung Bemerkungen des Bundesrechnungshofes, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Bemerkungen des Bundesrechnungshofes vor.  5. Wie viele Strafverfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung oder anderer Straftaten im Zusammenhang mit den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eingeleitet, und wie viele davon haben zu Verurteilungen geführt? Die obersten Finanzbehörden der Länder stellen dem Bundesministerium der Finanzen jährlich Zahlen zu rechtskräftig ergangenen Urteilen und Strafbefehlen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) zur Verfügung, die für die Jahre 2016 bis 2024 der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können. Jahr Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO 2016 7 849 2017 7 879 2018 7 226 2019 6 835 2020 7 153 2021 7 003 2022 5 968 Jahr Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO 2023 5 776 2024 5 559 Angaben zu Urteilsgründen werden von den Ländern nicht mitgeteilt. Daher ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Urteile im Zusammenhang mit der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers stehen.  6. Welche deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und sind verurteilt worden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. In welcher Höhe bewegen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mehreinnahmen a) durch die steuerliche Nachverfolgung (bitte einzeln nach Jahren getrennt aufschlüsseln), Nach § 208 AO obliegt den Steuerfahndungen der Länder die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Der folgenden Tabelle können die durch die Steuerfahndungen der Länder in den Jahren 2016 bis 2024 festgestellten Mehrergebnisse entnommen werden. Jahr durch die Steuerfahndung festgestellte Mehrsteuern in Euro 2016 3 179 653 811 2017 2 898 075 977 2018 2 625 614 610 2019 2 828 863 136 2020 3 285 992 121 2021 2 157 269 367 2022 2 427 211 062 2023 2 475 640 004 2024 2 631 919 152 Angaben zu auf der Grundlage der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers durch die Steuerfahndungen festgestellten Mehrsteuern liegen der Bundesregierung nicht vor. b) aufgrund von Selbstanzeigen (bitte einzeln nach Jahren getrennt aufschlüsseln), Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. c) aufgrund von Verfahren (bitte einzeln nach Jahren getrennt aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.  8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch Offshore-Konstruktionen, wie sie in den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers offengelegt wurden, zukünftig zu verhindern (bitte die Ergebnisse der Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die Enthüllungen der Papers umfassende Maßnahmen ergriffen, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch Offshore-Konstruktionen effektiv zu bekämpfen und ein faires und transparentes Steuerumfeld zu schaffen. Hierzu zählen nationale als auch internationale Maßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz und der Stärkung der Strafverfolgung. Bereits seit vielen Jahren beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), insbesondere im Rahmen des sogenannten BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“), das sich gezielt der Bekämpfung aggressiver Steuergestaltung widmet. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene umfassend umgesetzt worden. Damit wurden die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Steuerarbitrage erheblich eingeschränkt. Zudem wurde die internationale Steuertransparenz in den letzten Jahren erheblich verbessert, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zu nennen ist hier namentlich der zwischenstaatliche automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, der Transparenz über ausländische Bankguthaben und Kapitalerträge im Inland ansässiger Personen schafft und an dem mehr als 115 Staaten und Gebiete weltweit mitwirken. Über die OECD-Initiativen hinaus setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich für eine Stärkung der internationalen Steuertransparenz und eine konsequente Bekämpfung von Steueroasen und Briefkastenfirmen ein. Die Europäische Union spielt dabei eine zentrale Rolle bei der einheitlichen Umsetzung der BEPS-Ergebnisse in Europa. Zahlreiche Empfehlungen wurden bereits durch EU-Richtlinien für die EU-Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt. Die Bundesregierung sieht in diesen Maßnahmen einen wirksamen und nachhaltigen Beitrag zur Sicherung des Steueraufkommens, zur Stärkung der Steuergerechtigkeit und zur Förderung von Fairness im internationalen Steuerwettbewerb. So wurde mit der sogenannten DAC 6 (fünfte Änderung der EU- Amtshilferichtlinie) bereits im Jahr 2018 ein wichtiges Instrument geschaffen, das Gesetzgeber und Verwaltung in die Lage versetzt, legale, jedoch vom Gesetzgeber unerwünschte, Steuergestaltungsmodelle frühzeitig zu identifizieren und zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ein weiterer bedeutender Schritt war auch die Umsetzung der EU-Anti- Steuervermeidungsrichtlinie („ATAD“) in nationales Recht. Diese enthält EU-weit einheitliche und verbindliche Vorgaben zur Umsetzung zentraler BEPS- Empfehlungen. Mit der ATAD haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf strengere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen verständigt. Die Bundesregierung unterstützt zudem weiterhin aktiv die Arbeiten der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) des Rates der Europäischen Union. Diese setzt sich zum einen für die Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein, zum anderen überprüft und aktualisiert sie die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Diese seit Ende des Jahres 2017 regelmäßig veröffentlichte Liste hat sich als wirksames Instrument zur Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken erwiesen. Seit ihrer Einführung haben zahlreiche Staaten steuerpolitische Maßnahmen ergriffen, um den Kriterien der EU zu entsprechen. Damit konnten sowohl Änderungen steuerlicher Präferenzregelungen erreicht als auch die internationale Transparenz deutlich verbessert werden. Um die Wirkung der Liste zu verstärken, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten Ende des Jahres 2019 auf koordinierte Abwehrmaßnahmen im steuerlichen Bereich. Auf deutscher Ebene wurden diese Maßnahmen mit dem am 30. Juni 2021 verabschiedeten Steueroasen- Abwehrgesetz umgesetzt.  9. In welchem Umfang entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Bundesregierung jährlich Steuereinnahmen durch Steuervermeidungspraktiken, wie sie in den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers dokumentiert sind, und welche Schritte wurden unternommen, um diese Verluste zu minimieren? Eine Schätzung des Schadens, der durch Steuervermeidungspraktiken entstanden sein könnte, ist nicht auf der Grundlage valider Daten möglich, da diese Praktiken im Verborgenen stattfinden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen. 10. Hat sich die Bundesregierung zur Rolle deutscher Banken und Finanzinstitute, die in den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers genannt wurden, eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Konsequenzen zog sie daraus für ihr eigenes Handeln? Die Bundesregierung missbilligt Offshore-Konstruktionen zur Steuervermeidung und Steuerhinterziehung einschließlich einer gegebenenfalls erfolgten Mithilfe durch inländische Banken und Finanzinstitute. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und in welchen Fällen Banken und Finanzinstitute beteiligt waren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen. 11. Plant die Bundesregierung, auf nationaler oder internationaler Ebene weitere Initiativen zur Bekämpfung von Steueroasen und Briefkastenfirmen voranzutreiben, und wenn ja, welche konkreten Vorschläge werden unterstützt oder geplant? Der Bundesregierung ist es ein fortdauerndes Anliegen, sich für das Schließen von Steuerschlupflöchern – insbesondere durch Steueroasen und Briefkastenfirmen – einzusetzen. Sie wird sich weiterhin für eine faire Besteuerung und den Kampf gegen Steuervermeidung, auch von internationalen Unternehmen, einsetzen; dies insbesondere mittels Weiterverfolgung der in der Antwort zu Frage 8 beschriebenen Arbeitsbereiche. 12. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ermittlungen zu den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers auf nationaler und internationaler Ebene erzielt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Welche bedeutenden Urteile oder Entwicklungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren (insbesondere 2024 und 2025, bitte einzeln benennen und nach Jahren getrennt angeben)? Die Bundesregierung führt keine Listen über die streitigen Themen – und damit auch entsprechender Urteile – der Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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