Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers (Antwort zu Drs. 21/2438)
Text
Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers (Antwort zu Drs. 21/2438)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2731
21. Wahlperiode 12.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt,
Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2438 –
Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2016 wurden die sogenannten Panama Papers veröffentlicht, im
November 2017 die sogenannten Paradise Papers und zuletzt im Oktober 2021
die sogenannten Pandora Papers.
Die Papiere offenbarten weltweite Offshore-Geschäfte,
Steuervermeidungsstrategien und legten Fälle von Steuerhinterziehung offen. Diese Enthüllungen
betrafen auch deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Banken.
Die Panama Papers umfassen etwa 11,5 Millionen Dokumente der
panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die am 3. April 2016 veröffentlicht
wurden (https://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56ff9a28a1bb8d3c349
5ae13/). Sie decken den Zeitraum von 1977 bis 2015 ab.
Die Dokumente enthüllten, wie Politiker, Prominente, Unternehmen und
Privatpersonen weltweit Briefkastenfirmen in Steueroasen nutzten, um Steuern
zu vermeiden oder zu hinterziehen. Es wurden sowohl legale
Steuervermeidungsstrategien als auch illegale Praktiken wie Steuerhinterziehung
aufgedeckt.
Die Unterlagen zeigten, dass Mossack Fonseca in Fälle von Geldwäsche und
Verstöße gegen UN-Sanktionen verwickelt war, indem sie Firmen für Kunden
gründete, die mit illegalen Aktivitäten in Verbindung standen.
Die Paradise Papers bestehen aus etwa 13,4 Millionen Dokumenten, die am
5. November 2017 veröffentlicht wurden (www.sueddeutsche.de/projekte/arti
kel/politik/das-ist-das-leak-e229478/). Sie stammen hauptsächlich von der
Offshore-Kanzlei Appleby, mit Sitz auf den Bermudas, sowie von
Unternehmensregistern in 19 Steueroasen.
Die Paradise Papers beleuchteten die Rolle von Steueroasen wie den
Bermudas, den Cayman Islands und Malta bei der Erleichterung globaler
Steuervermeidung.
Die Dokumente ließen erkennen, wie multinationale Unternehmen komplexe
Strukturen nutzten, um Steuerzahlungen in großem Stil zu minimieren, oft
durch legale, aber moralisch fragwürdige Praktiken. Auch hochrangige
Politiker und Prominente wurden mit Offshore-Investitionen in Verbindung
gebracht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 11. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Neben legalen Steuervermeidungsstrategien wurden auch Fälle von
mutmaßlicher Steuerhinterziehung und Korruption aufgedeckt, insbesondere in
Verbindung mit politisch exponierten Personen.
So soll auch die staatseigene Bundesdruckerei über die Kanzlei Mossack
Fonseca mindestens zwei Offshore-Firmen zur Verschleierung von
Auslandsgeschäften betrieben haben (www.n-tv.de/politik/Panama-Papers-erreichen-Scha
euble-article17427046.html). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
wies zwar Vorwürfe zurück, aber „die erhobenen neuen Vorwürfe gegen das
staatseigene Unternehmen würden derzeit intensiv geprüft“ (ebd.).
Die Pandora Papers betreffen etwa 11,9 Millionen Dokumente von 14
verschiedenen Offshore-Dienstleistern, veröffentlicht am 3. Oktober 2021 (www.
sueddeutsche.de/projekte/artikel/politik/uebersicht-pandora-papers-e195245/).
Die Daten reichen bis ins Jahr 2021.
Neben Politikern waren auch Prominente, Unternehmer und Kriminelle in die
Strukturen involviert, die von den Dienstleistern in Steueroasen wie Panama
oder den britischen Jungferninseln eingerichtet wurden.
Die Pandora Papers verdeutlichten, dass trotz früherer Enthüllungen (Panama-
und Paradise Papers) und darauffolgender Reformen das System der Offshore-
Finanzen weiterhin florierte und von vielen genutzt wurde.
Alle drei Leaks zeigen nach Auffassung der Fragesteller, dass Steueroasen ein
zentraler Bestandteil des globalen Finanzsystems sind und von Einzelpersonen
aber auch Unternehmen genutzt werden, um Steuerlasten zu reduzieren oder
Vermögen zu verschleiern.
1. Welche konkreten Ermittlungen haben die Bundesregierung bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Behörden seit der
Veröffentlichung der Panama Papers im Jahr 2016, der Paradise Papers im
Jahre 2017 und der Pandora Papers im Jahre 2021 gegen deutsche
Personen oder Unternehmen eingeleitet, die in den Dokumenten genannt
wurden?
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) liegt die Durchführung des
Besteuerungsverfahrens in der Zuständigkeit der Länder. Ebenso gehört die
Verfolgung von Steuerstraftaten nach Artikel 83 GG zu den eigenen
Angelegenheiten der Länder. Nach den zwischen dem Bund und den Ländern
abgestimmten Grundsätzen stellen die Länder dem Bundesministerium der Finanzen
jährlich statistische Daten über die Entwicklung des Steuervollzugs zur
Verfügung. Bestandteil dieser Meldungen sind die durch die Finanzämter und von
Staatsanwälten und Gerichten jährlich abgeschlossenen Strafverfahren wegen
Steuerstraftaten.
Die Daten für die Jahre 2016 bis 2024 sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
Jahr Durch Finanzämter
rechtskräftig abgeschlossene
Steuerstrafverfahren
Durch Staatsanwaltschaften
und Gerichte rechtskräftig
abgeschlossene
Steuerstrafverfahren
2016 72 940 13 801
2017 62 261 13 254
2018 57 523 12 145
2019 54 369 11 712
2020 53 977 11 596
2021 49 765 11 287
2022 45 544 9 837
Jahr Durch Finanzämter
rechtskräftig abgeschlossene
Steuerstrafverfahren
Durch Staatsanwaltschaften
und Gerichte rechtskräftig
abgeschlossene
Steuerstrafverfahren
2023 47 884 9 951
2024 50 018 11 729
Angaben zu Verfahrensgründen werden von den Ländern nicht mitgeteilt.
Daher ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Steuerstrafverfahren im
Zusammenhang mit der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und
Pandora Papers stehen.
2. Wurden die Gelder der Bundesdruckerei, die sich auf den Konten der
Briefkastenfirmen „Billingsley Global Corporation“ und „Billingsley
Global Investments“ befanden, in Gänze zurückgeführt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welche Konsequenzen hat es hinsichtlich der Beteiligungsführung
innerhalb des BMF gegeben?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Umfassende, von verschiedenen Stellen durchgeführte interne und externe
Überprüfungen sowie staatsanwaltschaftliche Verfahren haben keinerlei
Hinweise ergeben, die auf ein widerrechtliches Verhalten hindeuten. Sämtliche
eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden zwischenzeitlich eingestellt.
4. Gibt es zu dem genannten Vorgang „Bundesdruckerei“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) nach Kenntnis der Bundesregierung Bemerkungen
des Bundesrechnungshofes, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes vor.
5. Wie viele Strafverfahren wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung oder
anderer Straftaten im Zusammenhang mit den Panama Papers, Paradise
Papers und Pandora Papers wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bisher eingeleitet, und wie viele davon haben zu Verurteilungen geführt?
Die obersten Finanzbehörden der Länder stellen dem Bundesministerium der
Finanzen jährlich Zahlen zu rechtskräftig ergangenen Urteilen und
Strafbefehlen wegen Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) zur
Verfügung, die für die Jahre 2016 bis 2024 der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden können.
Jahr Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen
Steuerhinterziehung nach § 370 AO
2016 7 849
2017 7 879
2018 7 226
2019 6 835
2020 7 153
2021 7 003
2022 5 968
Jahr Rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen
Steuerhinterziehung nach § 370 AO
2023 5 776
2024 5 559
Angaben zu Urteilsgründen werden von den Ländern nicht mitgeteilt. Daher ist
der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Urteile im Zusammenhang mit
der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers
stehen.
6. Welche deutschen Banken haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und sind verurteilt worden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. In welcher Höhe bewegen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Mehreinnahmen
a) durch die steuerliche Nachverfolgung (bitte einzeln nach Jahren
getrennt aufschlüsseln),
Nach § 208 AO obliegt den Steuerfahndungen der Länder die Erforschung von
Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Der folgenden Tabelle
können die durch die Steuerfahndungen der Länder in den Jahren 2016 bis 2024
festgestellten Mehrergebnisse entnommen werden.
Jahr durch die Steuerfahndung festgestellte Mehrsteuern in Euro
2016 3 179 653 811
2017 2 898 075 977
2018 2 625 614 610
2019 2 828 863 136
2020 3 285 992 121
2021 2 157 269 367
2022 2 427 211 062
2023 2 475 640 004
2024 2 631 919 152
Angaben zu auf der Grundlage der Auswertung der Panama Papers, Paradise
Papers und Pandora Papers durch die Steuerfahndungen festgestellten
Mehrsteuern liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) aufgrund von Selbstanzeigen (bitte einzeln nach Jahren getrennt
aufschlüsseln),
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
c) aufgrund von Verfahren (bitte einzeln nach Jahren getrennt
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung durch Offshore-Konstruktionen, wie
sie in den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers
offengelegt wurden, zukünftig zu verhindern (bitte die Ergebnisse der
Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat in Reaktion auf die Enthüllungen der Papers
umfassende Maßnahmen ergriffen, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
durch Offshore-Konstruktionen effektiv zu bekämpfen und ein faires und
transparentes Steuerumfeld zu schaffen. Hierzu zählen nationale als auch
internationale Maßnahmen mit dem Ziel der Erhöhung der Transparenz und der Stärkung
der Strafverfolgung.
Bereits seit vielen Jahren beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den
Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD), insbesondere im Rahmen des sogenannten BEPS-Projekts („Base
Erosion and Profit Shifting“), das sich gezielt der Bekämpfung aggressiver
Steuergestaltung widmet. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind sowohl
auf europäischer als auch auf nationaler Ebene umfassend umgesetzt worden.
Damit wurden die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Steuerarbitrage
erheblich eingeschränkt. Zudem wurde die internationale Steuertransparenz in
den letzten Jahren erheblich verbessert, um grenzüberschreitende
Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zu nennen ist hier namentlich der zwischenstaatliche
automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen,
der Transparenz über ausländische Bankguthaben und Kapitalerträge im Inland
ansässiger Personen schafft und an dem mehr als 115 Staaten und Gebiete
weltweit mitwirken.
Über die OECD-Initiativen hinaus setzt sich die Bundesregierung
kontinuierlich für eine Stärkung der internationalen Steuertransparenz und eine
konsequente Bekämpfung von Steueroasen und Briefkastenfirmen ein.
Die Europäische Union spielt dabei eine zentrale Rolle bei der einheitlichen
Umsetzung der BEPS-Ergebnisse in Europa. Zahlreiche Empfehlungen wurden
bereits durch EU-Richtlinien für die EU-Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt.
Die Bundesregierung sieht in diesen Maßnahmen einen wirksamen und
nachhaltigen Beitrag zur Sicherung des Steueraufkommens, zur Stärkung der
Steuergerechtigkeit und zur Förderung von Fairness im internationalen
Steuerwettbewerb.
So wurde mit der sogenannten DAC 6 (fünfte Änderung der EU-
Amtshilferichtlinie) bereits im Jahr 2018 ein wichtiges Instrument geschaffen, das
Gesetzgeber und Verwaltung in die Lage versetzt, legale, jedoch vom Gesetzgeber
unerwünschte, Steuergestaltungsmodelle frühzeitig zu identifizieren und
zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Ein weiterer bedeutender Schritt war auch die Umsetzung der EU-Anti-
Steuervermeidungsrichtlinie („ATAD“) in nationales Recht. Diese enthält EU-weit
einheitliche und verbindliche Vorgaben zur Umsetzung zentraler BEPS-
Empfehlungen. Mit der ATAD haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf strengere
Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen
multinationaler Unternehmen verständigt.
Die Bundesregierung unterstützt zudem weiterhin aktiv die Arbeiten der
Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) des Rates der Europäischen
Union. Diese setzt sich zum einen für die Bekämpfung schädlicher
Steuerpraktiken innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein, zum anderen überprüft und
aktualisiert sie die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke.
Diese seit Ende des Jahres 2017 regelmäßig veröffentlichte Liste hat sich als
wirksames Instrument zur Eindämmung schädlicher Steuerpraktiken erwiesen.
Seit ihrer Einführung haben zahlreiche Staaten steuerpolitische Maßnahmen
ergriffen, um den Kriterien der EU zu entsprechen. Damit konnten sowohl
Änderungen steuerlicher Präferenzregelungen erreicht als auch die internationale
Transparenz deutlich verbessert werden. Um die Wirkung der Liste zu
verstärken, einigten sich die EU-Mitgliedstaaten Ende des Jahres 2019 auf
koordinierte Abwehrmaßnahmen im steuerlichen Bereich. Auf deutscher Ebene wurden
diese Maßnahmen mit dem am 30. Juni 2021 verabschiedeten Steueroasen-
Abwehrgesetz umgesetzt.
9. In welchem Umfang entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen
der Bundesregierung jährlich Steuereinnahmen durch
Steuervermeidungspraktiken, wie sie in den Panama Papers, Paradise Papers und
Pandora Papers dokumentiert sind, und welche Schritte wurden
unternommen, um diese Verluste zu minimieren?
Eine Schätzung des Schadens, der durch Steuervermeidungspraktiken
entstanden sein könnte, ist nicht auf der Grundlage valider Daten möglich, da diese
Praktiken im Verborgenen stattfinden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen.
10. Hat sich die Bundesregierung zur Rolle deutscher Banken und
Finanzinstitute, die in den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers
genannt wurden, eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet
diese, und welche Konsequenzen zog sie daraus für ihr eigenes Handeln?
Die Bundesregierung missbilligt Offshore-Konstruktionen zur
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung einschließlich einer gegebenenfalls erfolgten
Mithilfe durch inländische Banken und Finanzinstitute. Der Bundesregierung
ist nicht bekannt, ob und in welchen Fällen Banken und Finanzinstitute
beteiligt waren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen.
11. Plant die Bundesregierung, auf nationaler oder internationaler Ebene
weitere Initiativen zur Bekämpfung von Steueroasen und
Briefkastenfirmen voranzutreiben, und wenn ja, welche konkreten Vorschläge werden
unterstützt oder geplant?
Der Bundesregierung ist es ein fortdauerndes Anliegen, sich für das Schließen
von Steuerschlupflöchern – insbesondere durch Steueroasen und
Briefkastenfirmen – einzusetzen. Sie wird sich weiterhin für eine faire Besteuerung und den
Kampf gegen Steuervermeidung, auch von internationalen Unternehmen,
einsetzen; dies insbesondere mittels Weiterverfolgung der in der Antwort zu
Frage 8 beschriebenen Arbeitsbereiche.
12. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Ermittlungen zu den Panama Papers, Paradise Papers und Pandora
Papers auf nationaler und internationaler Ebene erzielt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
13. Welche bedeutenden Urteile oder Entwicklungen gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren
(insbesondere 2024 und 2025, bitte einzeln benennen und nach Jahren
getrennt angeben)?
Die Bundesregierung führt keine Listen über die streitigen Themen – und damit
auch entsprechender Urteile – der Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 hingewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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