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Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2598)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2759 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2598) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2759 21. Wahlperiode 12.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – Drucksache 21/2598 – Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes A. Problem In Ergänzung zu den Änderungen im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) durch das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (siehe Drucksache 21/2597) soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Gemäß § 49 Satz 2 KVBG bedarf der Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen der Zustimmung des Deutschen Bundestages. B. Lösung Zustimmung zu dem Änderungsvertrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Zu den Kosten siehe Ausführungen zu den Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand und zum Erfüllungsaufwand in Bezug auf das KVBG auf Drucksache 21/2597 (Beschlussempfehlung und Bericht zu 21/1496, 21/2078). Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dem Änderungsvertrag auf Drucksache 21/2598 zuzustimmen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Lars Rohwer Berichterstatter Jörg Cezanne Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Lars Rohwer und Jörg Cezanne I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/2598 wurden in der 37. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. November 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss sowie den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage In Ergänzung zu den Änderungen des KVBG (siehe Drucksache 21/2597) soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden. Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 den Entwurf eines „Änderungsvertrags zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Anschluss mit den betroffenen Betreibern von Braunkohleanlagen noch Änderungen vereinbart. Gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes wird die Bundesregierung ermächtigt, diesen Vertrag mit den Betreibern von Braunkohleanlagen und weiteren, von der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung unmittelbar betroffenen Braunkohletagebauunternehmen zu schließen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt die gemäß § 49 Satz 2 KVBG erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/2598 in seiner 16. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Zustimmung zum Änderungsvertrag. Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2598 in seiner 14. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Zustimmung zum Änderungsvertrag. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/2598 in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Zustimmung zum Änderungsvertrag. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/2598 in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Zustimmung zum Änderungsvertrag. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/2598 in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, die Zustimmung zum Änderungsvertrag zu empfehlen. Berlin, den 12. November 2025 Lars Rohwer Berichterstatter Jörg Cezanne Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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