Schriftliche Frage 129/130 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und wie hoch sind im Jahr 2025 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 129/130 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und wie hoch sind im Jahr 2025 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil d…
Frage 129 (René Springer, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und wie hoch sind im Jahr 2025 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil der Integrationen (bzw. Abgänge) von Arbeitslosen durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag in den Arbeitsmarkt (bitte nach erstem und zweitem Arbeitsmarkt differenzieren), und wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 und wie hoch sind im Jahr 2025 (letzter verfügbarer Stand) die von der Bundesagentur für Arbeit aufgewendeten Mittel für die Integrationen von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt (bitte nach erstem und zweitem Arbeitsmarkt differenzieren)?
Frage 130 (René Springer, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und wie hoch sind im Jahr 2025 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil der Integrationen (bzw. Abgänge) von Langzeitarbeitslosen durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag in den Arbeitsmarkt (bitte nach erstem und zweitem Arbeitsmarkt differenzieren), und wie hat sich in den Jahren 2023, 2024 sowie 2025 (letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Arbeitsvermittler in den Jobcentern entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2025:
Die Fragen 129 und 130 werden zusammen beantwortet. Da nach Angaben zu Arbeitsvermittlern in den Jobcentern gefragt wird, bezieht sich die Antwort einheitlich auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gingen im Jahr 2024 484.000 Arbeitslose, die im Rechtskreis SGB II betreut wurden, in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt ab. Darunter waren 27.000 Abgänge, die gemäß der Definition der Arbeitsmarktstatistik als Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag gezählt werden, das entspricht einer Quote von 5,6 Prozent. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass „Abgänge aus Arbeitslosigkeit durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ eine eng definierte Gruppe darstellen. Ziel der Vermittlungsunterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit ist es, die Eigeninitiative und Eigenverantwortung von Arbeitsuchenden bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Nach § 35 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) umfasst die Vermittlung in diesem Sinne alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Für die Definition und die zu erfüllenden Kriterien wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Frage 127 auf Bundestagsdrucksache 20/12255 verwiesen. Abgänge in eine Beschäftigung auf den sog. zweiten Arbeitsmarkt fallen nicht unter die o. g. Definition. Abgebildet werden hier die Abgänge in beschäftigungsschaffende Maßnahmen, dazu gehören bzw. gehörten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI), Beschäftigungsphase Bürgerarbeit, Förderung von Arbeitsverhältnissen, Strukturanpassungsmaßnahmen und die Teilhabe am Arbeitsmarkt. In dieser Kategorie gab es im Jahr 2024 gut 60.000 Abgänge von Arbeitslosen, die im Rechtskreis SGB II betreut wurden. Die übrigen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im Jahr 2024 gingen 101.000 langzeitarbeitslose Menschen, die im Rechtskreis SGB II betreut wurden, in eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt ab. Darunter waren knapp 7.000 Abgänge, die gemäß der Definition der Arbeitsmarktstatistik als Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag gezählt werden, das entspricht einer Quote von 6,8 Prozent. In den zweiten Arbeitsmarkt gingen gut 23.000 langzeitarbeitslose Menschen, die im Rechtskreis SGB II betreut wurden, ab. Im Rechtskreis des SGB II gab es im Jahr 2024 Ausgaben für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung in Höhe von rund 2.838 Mio. Euro, darunter waren 620 Mio. Euro für Beschäftigung schaffende Maßnahmen (jeweils ohne Ausgaben der zugelassenen kommunalen Träger). Für das Jahr 2025 liegen entsprechende Ausgabedaten noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Standardpublikation der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlob als/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=2400608&topic_ f=arbeitsmarktpol-instrumente-ausgaben-amp-gbii. Im Jahr 2023 betrug die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die zutreffende Dienstpostenspezifikation (DPS) „Arbeitsvermittler“ in den gemeinsamen Einrichtungen 16.074. Zum letzten verfügbaren Stand hat sich die Zahl der VZÄ reduziert (Mai 2025: 13.831). Das ist ein Rückgang von rund 14 Prozent. Weitere Daten nach Jahren und differenzierten DPS können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
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