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Schriftliche Frage 116 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie hat sich die Zahl der Vermittlungen in Arbeit durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter von Januar 2021 bis heute entwickelt…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 116 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Wie hat sich die Zahl der Vermittlungen in Arbeit durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter von Januar 2021 bis heute entwickelt… Frage 116 (Dr. Ottilie Klein, CDU/CSU): Wie hat sich die Zahl der Vermittlungen in Arbeit durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter von Januar 2021 bis heute entwickelt (bitte von 2021 bis 2024 jahresweise und für 2025 monatlich aufschlüsseln), und welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente konnten während dieser Zeit die größten Vermittlungserfolge erzielen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. August 2025: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Vermittlungen durch Auswahl und Vorschlag in Summe über beide Rechtskreise und unabhängig davon, ob eine begleitende Förderung vorlag, bei rund 90.000. Der in der Arbeitsmarktstatistik verwendete Begriff „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ ist eng gefasst. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Die Stelle ist gemeldet. • Der/die Arbeitsuchende und der Arbeitgeber erhalten einen Vermittlungsvorschlag. • In der Folge vereinbaren sie die Einstellung. • Die Agentur bzw. die gemeinsame Einrichtung erhält darüber eine Rückmeldung. • Der/die Arbeitslose wird in die Stelle des Vermittlungsvorschlags abgemeldet. Um die Größe korrekt zu ermitteln, wird bei den Agenturen und den gemeinsamen Einrichtungen automatisiert überprüft, ob diese Prozessschritte zeitgerecht und konsistent durchlaufen wurden. Bei den zugelassenen kommunalen Trägern ist diese Prüfung technisch bedingt nicht möglich. In der Regel entscheidet hier die Vermittlungsfachkraft über das Vorliegen einer Vermittlung. Bei der Interpretation der Daten muss berücksichtigt werden, dass die Vermittlung nach dem Sozialgesetzbuch alle Tätigkeiten umfasst, die darauf gerichtet sind, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Insgesamt sind die Vermittlungsquoten zwar rückläufig. Daraus kann aber nicht zwingend auf eine zurückgehende Beteiligung der Arbeitsagenturen (AA) und Jobcenter (JC) am Ausgleichsprozess am Arbeitsmarkt geschlossen werden. Die Quoten sind unter anderem deswegen relativ gering, weil viele Arbeitsaufnahmen, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den AA und JC unterstützt haben, statistisch nicht als aktive Vermittlung gezählt werden. Nehmen Arbeitslose beispielsweise im Anschluss an eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, wird dies statistisch nicht als aktive Vermittlung gezählt. Gleiches gilt, wenn digitale Angebote genutzt wurden, die die AA und JC Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zur Verfügung stellen. Diese digitalen Angebote werden zunehmend genutzt, darüber erfolgte Vermittlungen fließen jedoch nicht in die Quote ein. Zudem sind die Chancen, aus Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung aufzunehmen, aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung derzeit deutlich eingetrübt. Zugleich hat sich die Struktur der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren verändert. Die Profile der Arbeitsuchenden sind heterogener, der Anteil an formal nicht qualifizierten Personen hat zugenommen, viele der Arbeitsuchenden haben keine oder unzureichende Sprachkenntnisse. Gleichzeitig schreitet der Transformationsprozess enorm schnell voran. Das zeigt sich aktuell in steigender Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigen Fachkräfteengpässen. Die AA und JC sind also immer stärker gefordert, arbeitslose Menschen vor der Vermittlung in Arbeit beim Erwerb benötigter Berufsabschlüsse und bei (Anpassungs-)Qualifizierungen zu unterstützen. Die Daten für die einzelnen Zeiträume können der folgenden Tabelle entnommen werden. Ta be lle : A bg an g vo n A rb ei ts lo se n na ch A bg an gs gr ün de n D eu ts ch la nd Ze itr ei he (J ah re ss um m en 2 02 1 bi s 2 02 4 so w ie Ja hr es fo rts ch rit ts w er t u nd M on at sw er te fü r 2 02 5) . D at en st an d: Ju li 20 25 D ie V er m itt lu ng u m fa ss t n ac h de m S oz ia lg es et zb uc h al le T ät ig ke ite n, d ie d ar au f g er ic ht et si nd , A rb ei ts uc he nd e m it A rb ei tg eb er n zu r B eg rü nd un g ei ne s B es ch äf tig un gs ve rh äl tn is se s z us am m en zu fü hr en . D er in d er A rb ei ts m ar kt st at is tik v er w en de te B eg rif f „ Ve rm itt lu ng n ac h A us w ah l u nd V or sc hl ag “ is t e ng er ge fa ss t, si eh e m et ho di sc he H in w ei se z ur V er m itt lu ng in E rw er bs tä tig ke it. B er ic ht sj ah r/- m on at in sg es am t da ru nt er Er w er bs - tä tig ke it da ru nt er B es ch äf tigu ng a m 1. A rb ei ts - m ar kt da vo n da ru nt er B es ch äf tigu ng a m 2. A rb ei ts - m ar kt ni ch t ge fö rd er t ge fö rd er t du rc h Ve rm itt lu ng n ac h A us w ah l u nd V o rs ch la g in sg es am t da vo n ni ch t ge fö rd er t ge fö rd er t 1 2 3 4 5 6 7 8 9 20 21 6. 20 1. 46 0 2. 18 1. 34 5 1. 96 2. 12 5 1. 84 7. 33 8 11 4. 78 7 15 0. 35 9 13 3. 65 9 16 .7 00 79 .8 77 20 22 6. 11 6. 61 3 1. 90 9. 13 1 1. 71 5. 64 3 1. 61 6. 76 2 9 8. 88 1 11 6. 27 7 10 3. 59 9 12 .6 78 74 .6 40 20 23 6. 36 6. 66 5 1. 91 4. 80 3 1. 72 6. 35 1 1. 63 5. 92 2 9 0. 42 9 9 5. 80 9 8 5. 20 5 10 .6 04 65 .2 06 20 24 6. 71 2. 12 9 2. 03 0. 72 2 1. 83 7. 68 6 1. 74 3. 83 5 9 3. 85 1 9 0. 45 0 7 9. 68 7 10 .7 63 60 .3 68 20 25 (J FW b is in kl . J ul i) 3. 85 9. 91 9 1. 23 8. 98 7 1. 12 3. 57 0 1. 07 5. 24 7 4 8. 32 3 5 2. 02 3 4 6. 91 4 5 .1 09 34 .5 86 J an ua r 43 9. 95 9 13 5. 67 2 12 1. 30 7 11 6. 39 2 4. 91 5 5. 46 3 4. 90 4 5 59 3 .7 62 F eb ru ar 58 9. 05 2 17 5. 50 4 15 8. 69 0 15 2. 19 5 6. 49 5 7. 12 5 6. 48 1 6 44 5 .2 39 M är z 59 9. 52 9 19 7. 84 0 18 0. 92 9 17 3. 44 1 7. 48 8 7. 94 5 7. 13 7 8 08 5 .2 70 A pr il 59 7. 52 6 20 8. 74 4 19 0. 49 2 18 2. 40 7 8. 08 5 8. 79 1 7. 88 2 9 09 5 .8 02 M ai 56 0. 12 7 18 5. 21 0 16 8. 34 5 16 0. 88 1 7. 46 4 8. 09 6 7. 33 6 7 60 5 .2 62 J un i 52 7. 18 5 16 4. 17 9 14 8. 62 3 14 1. 63 1 6. 99 2 7 .2 49 6. 54 8 7 01 4 .6 71 J ul i 54 6. 54 1 17 1. 83 8 15 5. 18 4 14 8. 30 0 6. 88 4 7. 35 4 6. 62 6 7 28 4 .5 80 A ug us t ... ... ... ... ... ... ... ... ... S ep te m be r ... ... ... ... ... ... ... ... ... O kt ob er ... ... ... ... ... ... ... ... ... N ov em be r ... ... ... ... ... ... ... ... ... D ez em be r ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... A ng ab en fa lle n sp ät er a n. Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unterscheiden sich sowohl in ihrer Zielsetzung – u. a. Integration in Beschäftigung, Qualifizierung, Teilhabe am Arbeitsleben – als auch in Bezug auf die Teilnehmendenstruktur, Maßnahmedauer und regionale Arbeitsmarktlage. Die Forschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA zeigt, dass die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente stark von kontextuellen Faktoren abhängig ist und sich ihre Effekte je nach Maßnahme, Region und Zielgruppe erheblich unterscheiden können (vgl. https://iab-forum.de/die-hoehe-der-regionalen-arbeitslosigkeit-beeinfluss t-die-effektivitaet-der-arbeitsmarktpolitischen-instrumente-in-der-grunds icherung/). Eine vergleichende Bewertung der Instrumente allein auf Grundlage ihres Vermittlungserfolgs ist daher methodisch nicht zielführend. Aus statistischer Sicht kann die erweiterte Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten (s. Methodenbericht unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlage n/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerder-statistik/Generische-P ublikationen/Methodenbericht-Verbleibsanalyse.pdf?__blob=publication File&v=8) als ein Baustein zur Erfolgsbewertung herangezogen werden. Dabei wird sechs Monate nach Austritt aus einer Förderung ermittelt, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Eingliederungsquote) oder eine Leistungsberechtigung vorliegen. Dies allein belegt jedoch nicht die Wirksamkeit des Instruments. Die Eingliederungsquoten und ergänzend die Nichtleistungsempfängerquoten für die arbeitsmarktpolitischen Instrumente die (teilweise perspektivisch) auf eine Integration in den Arbeitsmarkt abzielen, werden vierteljährlich auf den Statistikseiten der BA (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einz elheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-Sqbii / https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsu che_Formular.html?nn=1524032&topic_f=verbleib-sgbiii) veröffentlicht. Die Eingliederungszuschüsse weisen in beiden Rechtskreisen die höchsten Eingliederungsquoten auf, weil sich die Teilnehmenden bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Auch der Gründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzuch (SGB III) hat eine hohe Erfolgsquote. Da das Ziel jedoch eine selbständige Tätigkeit ist, ist die Eingliederungsquote zur Erfolgsbewertung nicht geeignet; hier kann die Nicht-Leistungsberechtigtenquote herangezogen werden, diese lag zuletzt bei 95 Prozent.

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