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Schriftliche Frage 155 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 und wie hoch sind im Jahr 2026 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil d…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 155 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 und wie hoch sind im Jahr 2026 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil d… Frage 155 (René Springer, AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 und wie hoch sind im Jahr 2026 (letzter verfügbarer Stand) Anzahl und Anteil der Integrationen (bzw. Abgänge) von Langzeitarbeitslosen durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag in den Arbeitsmarkt (bitte nach erstem und zweitem Arbeitsmarkt differenzieren), und wie hat sich in den Jahren 2025 sowie 2026 (letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Arbeitsvermittler in den Jobcentern entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Juli 2026: Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind in der Jahressumme 2025 insgesamt rund 1,193 Millionen Personen aus der Langzeitarbeitslosigkeit abgegangen, darunter rund 192.000 bzw. 16 Prozent Abgänge in eine Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2025 sind rund 157.000 bzw. 13 Prozent Langzeitarbeitslose in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt abgegangen. Unter den Abgängen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt waren rund 9.200 Abgänge, die gemäß der Definition als Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag gezählt werden, das entspricht einem Anteil von 5,9 Prozent. In den zweiten Arbeitsmarkt gingen rund 24.000 langzeitarbeitslose Menschen ab. Weitere Informationen können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die statistisch belebgaren Abgänge aus Arbeitslosigkeit durch „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ eng gefasst sind und ausschließlich dokumentierte Vermittlungen nach konkreten Vermittlungsvorschlag abbildet. Die Vermittlung umfasst nach § 35 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen. Andere erfolgreiche Arbeitsaufnahmen – beispielsweise nach Eigenbewerbung oder im Anschluss an Beratungs- und Unterstützungsleistungen – sind in „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ nicht enthalten. Der Beitrag der öffentlichen Arbeitsvermittlung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich mit diesem engen Vermittlungsbegriff daher nicht vollständig erfassen. Ta be lle : A bg an g vo n L an gz ei ta rb ei ts lo se n na ch A rt d es A bg an gs u nd R ec ht sk re is en D eu ts ch la nd Ze itr ei he (J ah re ss um m e 20 25 so w ie Ja hr es fo rts ch rit ts w er t ( JF W ) J an ua r b is Ju ni 2 02 6. D at en st an d: Ju ni 2 02 6) Berichtsjahr Rechtskreis Insgesamt da ru nt er Erwerbstätigkeit da ru nt er Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt da vo n da ru nt er Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt nicht gefördert gefördert du rc h Ve rm itt lu ng n ac h A us w ah l u nd V or sc hl ag Insgesamt Nachrichtlich Anteil Sp. 6 an Sp. 3 in Prozenz da vo n nicht gefördert gefördert 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 20 25 In sg es am t SG B II I SG B II 1. 19 3. 40 7 19 1. 99 0 15 6. 81 0 13 8. 50 3 18 .3 0 7 9. 19 8 5, 9 7. 46 8 1. 73 0 24 .3 71 21 6. 73 3 42 .2 52 38 .8 06 36 .8 60 1. 94 6 1. 80 3 4, 6 1. 56 4 23 9 5 97 6. 67 4 14 9. 73 8 11 8. 00 4 10 1. 64 3 16 .3 6 1 7. 39 5 6, 3 5. 90 4 1. 49 1 24 .3 66 20 26 (J FW b is Ju ni ) In sg es am t SG B II I SG B II 63 9. 86 8 10 3. 58 5 82 .2 09 71 .1 59 11 .0 50 4. 41 3 5, 4 3. 52 9 88 4 15 .2 78 12 1. 15 7 24 .6 59 22 .7 01 21 .5 45 1. 15 6 93 0 4, 1 81 2 11 8 3 51 8. 71 1 78 .9 26 59 .5 08 49 .6 14 9. 89 4 3. 48 3 5, 9 2. 71 7 76 6 15 .2 75 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Nach operativen Personaldaten der Bundesagentur für Arbeit betrug im Dezember 2025 die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) für alle Dienstpostenspezifikationen mit Bezug zur Arbeitsvermittlung in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) 13.928, in den Agenturen für Arbeit (AA) 10.773. Zum letzten verfügbaren Stand, Berichtsmonat Mai 2026, hat sich die Zahl der VZÄ in beiden Rechtskreisen reduziert (gE: –93 (–0,7 Prozent); AA: –155 (1,4 Prozent)). Bei den Angaben zum Personal der Jobcenter sind nur die gemeinsamen Einrichtungen berücksichtigt, nicht die zugelassenen kommunalen Träger.

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