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Schriftliche Frage 164 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Anerkennung von Musikclubs mit Live-Programm als Kulturstätten auch baurech…

dip / schriftliche_frage 04.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 164 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Anerkennung von Musikclubs mit Live-Programm als Kulturstätten auch baurech… Frage 164 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Anerkennung von Musikclubs mit Live-Programm als Kulturstätten auch baurechtlich – insbesondere durch eine Anpassung der Baunutzungsverordnung und relevanter Schallschutzvorgaben – umzusetzen, damit Förderhindernisse und Genehmigungsunsicherheiten für die Clubkultur künftig vermieden werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. Juli 2025: Die Situation für die Musikclubs entsprechend ihrem kulturellen und gesellschaftlichen Stellenwert zu verbessern, ist der Bundesregierung ein Anliegen – nicht zuletzt da Kultureinrichtungen essenziell für lebenswerte und attraktive Städte sind und Räume der Begegnung und des Austauschs bieten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, dass „[…] Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden“ (Zeilen 3896 ff.). In den Expertengesprächen zur Vorbereitung der Novellierung des Baugesetzbuches wurde ein eigenständiger Nutzungsbegriff der Musikclubs für die Baunutzungsverordnung entwickelt, der im Rahmen der ebenfalls im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten zweiten Novellierung des Baugesetzbuchs (Zeilen 713 ff.) aufgegriffen werden soll. Zur Lösung von Immissionskonflikten mit geräuschemittierenden Anlagen im Rahmen der Bauleitplanung hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vorgeschlagen, eine neue Festsetzungsmöglichkeit in § 9 Absatz 1 Nummer 23 des Baugesetzbuchs einzuführen. Hierdurch sollen die Handlungsspielräume der Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen vergrößert werden. Dies kann grundsätzlich auch Musikclubs zugutekommen. Insbesondere im Falle des Hinzutretens von zusätzlicher Wohnbebauung macht die Änderung die Lärmkonfliktlösung der Gemeinde flexibler und soll zusätzliche Nachteile für die Musikclubs verhindern.

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