Schriftliche Frage 42 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vorwurf des „Sozialleistungsmissbrauchs“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CS…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 42 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vorwurf des „Sozialleistungsmissbrauchs“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CS…
Frage 42 (Cansin Köktürk, Die Linke):
Wie definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vorwurf des „Sozialleistungsmissbrauchs“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 17), und wie viele Fälle sind den Agenturen für Arbeit bundesweit für das Jahr 2025 bisher bekannt (bitte genau nach Anzahl und entstandenem finanziellen Schaden aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17 Juni 2025 Der Begriff „Sozialleistungsmissbrauch“ ist nicht im Sozialgesetzbuch definiert. Sozialleistungsträger sind dafür verantwortlich, ihre Leistungen rechtmäßig zu erbringen. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Sozialleistungsträger alle für die Leistung relevanten Tatsachen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Sozialleistungsmissbrauch handelt es sich in der Regel um eine vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht und die daraus resultierende rechtswidrige Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Statistische Daten zur Zahl der den für das Arbeitslosengeld zuständigen Agenturen für Arbeit gemeldeten Fällen zu Sozialleistungsmissbrauch sowie dazugehörige Schadenssummen liegen der Bundesregierung nicht vor.:
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