Schriftliche Frage 83 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach au…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 83 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach au…
Frage 83 (Cem Ince, Die Linke):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Methoden systematischen Sozialleistungsbetrugs in Verbindung mit Arbeitsausbeutung, wonach ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, in Deutschland im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung angestellt und vom Arbeitgeber zur Beantragung von ergänzendem Bürgergeld aufgefordert werden, während sie gleichzeitig zur Ableistung deutlicher höherer Arbeitsleistung als arbeitsvertraglich vereinbart gezwungen werden, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine derartige Praxis zu bekämpfen und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Januar 2026:
Der Bundesregierung sind Berichte aus Kommunen und Jobcentern über systematischen und bandenmäßigen Leistungsmissbrauch bekannt, überwiegend aus städtischen Ballungsgebieten und mehrfach bezogen auf die Nationalitäten Bulgarien und Rumänien. Berichtet wurde u. a. von fingierten Arbeitsverhältnissen, illegaler Beschäftigung und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen sowie davon, dass betroffene Menschen Sozialleistungen an kriminell organisierte Strukturen abführen müssten, die teilweise auch Einreise und Unterbringung organisierten. Diese Themen wurden zuletzt auf einer Fachkonferenz in Duisburg am 27. Oktober 2025 auf Einladung des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link, und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, mit mehreren Kommunen aus dem Bundesgebiet erörtert. Die Jobcenter gehen Hinweisen auf Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere auch im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit, konsequent nach und arbeiten hierbei unter Berücksichtigung interner Arbeitshilfen mit den weiteren beteiligten Behörden zusammen. Um Sozialleistungsmissbrauch besser begegnen zu können, sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD u. a. vor, einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, um großangelegten Sozialleistungsmissbrauch konsequent zu bekämpfen und vor allem härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Die Bundesregierung prüft derzeit entsprechende Handlungsoptionen und Maßnahmen. Um Sozialleistungsmissbrauch wirksam einzudämmen, braucht es nicht nur Maßnahmen gegen Strukturen und Akteure des Missbrauchs, sondern auch Schutzmechanismen für (potenzielle) Opfer. Informationsund Beratungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz: Sie können prekäre Arbeitsbedingungen verhindern, indem Betroffene frühzeitig über ihre Rechte und Unterstützungsangebote aufgeklärt werden, sodass diese Menschen gar nicht erst in ausbeuterische Strukturen geraten. Hierüber können auch Möglichkeiten eröffnet werden, um sich aus diesen Strukturen wieder zu befreien. Der im Februar 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sieht daher Maßnahmen zur Förderung von Beratungsstrukturen sowie niedrigschwellige Informationsangebote für betroffene Arbeitskräfte vor, in denen über die Risiken von Arbeitsausbeutung sowie sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen aufgeklärt wird. Diese Angebote setzen bereits im Herkunftsland und vor der Arbeitsmigration an und zielen darauf, Ausbeutungsverhältnisse durch frühzeitige Information präventiv zu verhindern. Zudem enthält der Nationale Aktionsplan Maßnahmen zur Erweiterung des digitalen Informations- und Beratungsangebotes für mobile Arbeitskräfte. Mit den Beratungsangeboten „Faire Mobilität“ und „Faire Integration“ des Bundes gibt es niedrigschwellige Anlaufstellen, die darauf zielen, EU-Arbeitnehmerinnen und EU- Arbeitnehmer und Drittstaatsangehörige zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen möglichst in ihrer Muttersprache zu beraten.
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