Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Bericht zu Drs. 21/518, 21/628)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Bericht zu Drs. 21/518, 21/628)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/636
21. Wahlperiode 25.06.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/518, 21/628 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur
Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg
über die Schiffbarmachung der Mosel
Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus
Bühl, Uwe Schmidt und Sascha Wagner
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das am 18. September 2023 in Schengen von
der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des
Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der
Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung
der Mosel (sogenannter Moselvertrag) innerstaatlich in Kraft zu setzen. Das Protokoll
hat zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die
Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen und somit dafür zu sorgen, dass
die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt
werden kann.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Gemäß dem Anhang zum Protokoll erhält die französische Wasserstraßenagentur VNF
nachschüssig eine finanzielle Entschädigung in Höhe der letzten zweieinhalb
Jahresnettogebühren. Abhängig von der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung im Zeitraum
1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025 sind aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 12) Ende
2025 einmalig etwa 9,5 Mio. Euro zu überweisen. Der finanzielle Mehrbedarf für die
Einmalzahlung wird im Einzelplan 12 ausgeglichen.
Des Weiteren entfallen ab dem 1. Juli 2025 dauerhaft die Einnahmen aus den
Schifffahrtsabgaben an der Mosel, die im Durchschnitt der letzten Jahre bei etwa 4 Mio. Euro
jährlich lagen. Auf der Gegenseite entstehen dauerhafte Einsparungen in Höhe von
jährlich etwa 0,3 Mio. Euro durch die entfallenden Personal- und Sachkosten im
Zusammenhang mit der Gebührenerhebung.
Der Verzicht des Bundes auf die Forderungen gegen die IMG in Höhe von rund
317 Mio. Euro (Darlehen, Zinsen, Stammkapital) und die nachfolgende Auflösung
dieser Gesellschaft haben keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt, da
entsprechende Einnahmen in der Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt wurden.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es wird kein Erfüllungsaufwand eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7.000 Euro
entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und
keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auf Seiten der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Etwaiger Mehrbedarf an
Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12
ausgeglichen.
Weitere Kosten
Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die
Wirtschaft in Form von rund 5 Mio. Euro Schifffahrtsabgaben jährlich.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Er hat den gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf
Bundestagsdrucksache 21/217 am 4. Juni 2025 abschließend beraten und hält ihn
ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Haushaltsausschuss
Klaus-Peter Willsch
Geschäftsführender Vorsitzender
Dr. Paula Piechotta
Berichterstatterin
Florian Oßner
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Uwe Schmidt
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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