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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Bericht zu Drs. 21/518, 21/628)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/636 · Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Bericht zu Drs. 21/518, 21/628) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/636 21. Wahlperiode 25.06.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/518, 21/628 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus Bühl, Uwe Schmidt und Sascha Wagner Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, das am 18. September 2023 in Schengen von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (sogenannter Moselvertrag) innerstaatlich in Kraft zu setzen. Das Protokoll hat zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen und somit dafür zu sorgen, dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Gemäß dem Anhang zum Protokoll erhält die französische Wasserstraßenagentur VNF nachschüssig eine finanzielle Entschädigung in Höhe der letzten zweieinhalb Jahresnettogebühren. Abhängig von der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025 sind aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 12) Ende 2025 einmalig etwa 9,5 Mio. Euro zu überweisen. Der finanzielle Mehrbedarf für die Einmalzahlung wird im Einzelplan 12 ausgeglichen. Des Weiteren entfallen ab dem 1. Juli 2025 dauerhaft die Einnahmen aus den Schifffahrtsabgaben an der Mosel, die im Durchschnitt der letzten Jahre bei etwa 4 Mio. Euro jährlich lagen. Auf der Gegenseite entstehen dauerhafte Einsparungen in Höhe von jährlich etwa 0,3 Mio. Euro durch die entfallenden Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung. Der Verzicht des Bundes auf die Forderungen gegen die IMG in Höhe von rund 317 Mio. Euro (Darlehen, Zinsen, Stammkapital) und die nachfolgende Auflösung dieser Gesellschaft haben keine Auswirkung auf den Bundeshaushalt, da entsprechende Einnahmen in der Finanzplanung nicht mehr berücksichtigt wurden. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es wird kein Erfüllungsaufwand eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird von Bürokratiepflichten in Höhe von jährlich rund 7.000 Euro entlastet, da sie künftig keine Meldungen zur Gebührenerhebung mehr abgeben und keine Gebührenbescheide mehr begleichen muss. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Seiten der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen. Weitere Kosten Mit Inkrafttreten des Protokolls entfallen ab dem 1. Juli 2025 sonstige Kosten für die Wirtschaft in Form von rund 5 Mio. Euro Schifffahrtsabgaben jährlich. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Er hat den gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 21/217 am 4. Juni 2025 abschließend beraten und hält ihn ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Haushaltsausschuss Klaus-Peter Willsch Geschäftsführender Vorsitzender Dr. Paula Piechotta Berichterstatterin Florian Oßner Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Uwe Schmidt Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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