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Schriftliche Frage 55 von Lars Haise (AfD): Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, eine Standardgeschwindigkeit von 160 km/h im Zugverkehr…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 55 von Lars Haise (AfD): Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, eine Standardgeschwindigkeit von 160 km/h im Zugverkehr… Frage 55 (Lars Haise, AfD): Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, eine Standardgeschwindigkeit von 160 km/h im Zugverkehr anzustreben, auch wenn dies nach meinem Verständnis eine Herabsetzung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf manchen Bahnstreckenabschnitten bedeuten würde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2025: Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 ist seit dem 17. Juli 2024 nicht mehr in Kraft und wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1679 ersetzt. Demnach sollen bis zum 31. Dezember 2040 rund 75 Prozent der Länge jedes Streckenabschnitts für Personenzüge auf Personenverkehrsstrecken des erweiterten Kernnetzes, die die multimodalen Personenverkehrsknoten zweier städtischer Knotenpunkte oder den multimodalen Personenverkehrsknoten eines städtischen Knotenpunkts und einer Grenzübergangsstelle miteinander verbinden, für eine Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h ertüchtigt werden. Eine Herabsetzung von Streckengeschwindigkeiten auf 160 km/h wird demnach durch die Deutsche Bahn AG nicht angestrebt.

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