Umsetzungsstand und Aufwendungen für den Deutschlandtakt im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Antwort zu Drs. 21/658)
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Umsetzungsstand und Aufwendungen für den Deutschlandtakt im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Antwort zu Drs. 21/658)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/838
21. Wahlperiode 09.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Lars Haise,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/658 –
Umsetzungsstand und Aufwendungen für den Deutschlandtakt im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans 2030
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 legt den Grundstein für den
Deutschlandtakt. Mit dem Deutschlandtakt wird das Projekt der vorangehenden Planung
verfolgt, in dem erst im daraufhin folgenden Schritt die Infrastruktur errichtet
oder ergänzt wird, um den Planungsrahmen erfüllen zu können. Ziel ist es,
Regionalzüge und Fernverkehrszüge in einem regelmäßigen Takt fahren zu
lassen, um die Planbarkeit des gesamten Schienennetzes vereinfachen und
verbessern zu können. Der Deutschlandtakt ist ein Projekt, welches einen
längeren Planungshorizont verfolgt und in unterschiedlichen Etappen im Rahmen
feststehender Planungen umgesetzt werden soll (www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Anlage/E/schienegipfel-broschuere-2022-pm-71.pdf?__blob=publicationFil
e#:~:text=Die%20erste%20Etappe%20des%20Deutschlandtakts,2030%20als
%20zweite%20Etappe%20fort.).
1. Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Deutschlandtakts
waren bis zum 6. Mai 2025, dem ersten Arbeitstag des neuen
Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder, vollständig abgeschlossen?
2. Welche Maßnahmen, die im Zeitplan der Umsetzung vorgesehen waren
(vgl. Frage 1), wurden bis 6. Mai 2025 im Rahmen ihrer vorgesehenen
Umsetzungsdauer nicht umgesetzt?
3. Welche Maßnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung zur Erfüllung
des Deutschlandtakts, und wann werden diese voraussichtlich
abgeschlossen?
6. Wurden die bisher umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des
Deutschlandtakts mit Kostenüberschreitung umgesetzt, und wenn ja, mit welcher
(bitte ggf. die einzelnen Maßnahmen mit der jeweiligen
Kostenüberschreitung auflisten)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
9. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
7. Welche Kosten sind bisher für die Planung des Deutschlandtakts
aufgewendet worden,
a) für Planungen,
b) für bauliche Maßnahmen?
13. Mit welchen finanziellen Mitteln plant die Bundesregierung derzeit die
Umsetzung des gesamten Deutschlandtakts, und wie weit ist die
Abweichung von der ersten Annahme entfernt (numerisch und prozentual)?
Die Fragen 1 bis 3, 6, 7 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die dem Schienenpersonenfern- und -güterverkehr dienenden
Deutschlandtaktmaßnahmen, wurden – bis auf 18 Maßnahmen des Maßnahmenpakets
„Halbstundentakt“ – mit der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(BSWAG) durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409 Bestandteil
der Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) informiert den Deutschen
Bundestag jährlich mit dem Verkehrsinvestitionsbericht über die getätigten
Investitionen und gibt einen detaillierten Überblick über die erreichten Fortschritte
und die zukünftigen Projekte im Bereich des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege.
Derzeit befinden sich folgende Maßnahmen in der Realisierung:
• Bahnhof Nersingen: Beseitigung höhengleicher Bahnsteigzugang
• Sulzbach (Murr): Gleichzeitige Einfahrten
• Strecke Tübingen–Metzingen: Blockverdichtung
• Bahnhof Oppenweiler: Gleichzeitige Einfahrten
• Bahnhof Waiblingen: Höhere Einfahrtgeschwindigkeit
• Bahnhof Bad Cannstatt: Weichenverbindungen
• Fulda Güterbahnhof: Verlängerung für 740-m-Züge
• Bahnhof Minden: Zusätzlicher Bahnsteig
• München Pasing: Zusätzlicher Bahnsteig
• Bahnhof Rövershagen: Beseitigung höhengleichen Überwegs
Weiterhin befinden sich nachfolgende Maßnahmen in der Planungsphase:
• Gessertshausen: Bau einer Überholmöglichkeit
• Strecke Hamm–Bielefeld: Überholgleise
• Bahnhof Haste: Zusätzlicher Bahnsteig
• Strecke Stralsund–Züssow: Blockverdichtung.
4. Welche der sich in Umsetzung befindenden Maßnahmen (vgl. Frage 3)
werden priorisiert, und was sind die Kriterien für eine Priorisierung?
Eine weitere Priorisierung von Maßnahmen, die sich bereits in Umsetzung
befinden, ist nicht erforderlich.
5. Plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Rahmen der baulichen
Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung des Deutschlandtakts nach Kenntnis
der Bundesregierung die Errichtung von stationären Industrie- und
Fabrikationsanlagen, und wenn ja, welche konkreten Errichtungen sieht die
Bundesregierung an welchen Standorten vor?
Nein.
8. Welche Unternehmen, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) oder anderen Akteure waren ggf. in die Planung des
Deutschlandtakts beziehungsweise die bisherigen Etappenpläne involviert?
Es wird auf den Abschlussbericht zum Zielfahrplan Deutschlandtakt verwiesen
(vgl.: downloads.ctfassets.net/scbs508bajse/7oB2P0qqjFPmrt6FSXSxsy/f2f48d
117f4399a3b165cac6ebf4f179/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtak
t_3-00.pdf).
9. Haben die bisherigen Planungen des Deutschlandtakts die
Kapazitätsbeschränkungen in den Gleiszuläufen auf die Bahnhöfe, insbesondere in
Knoten, berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?
Da die Knoten für die Umsteigeverbindungen im Rahmen des Deutschlandtakts
eine zentrale Rolle spielen, wurden diese hinsichtlich Engpässe und
Restriktionen zur Herstellung der notwendigen Zielfahrzeiten untersucht. Daraus
wurden Ausweitungen der Gleiszahl bzw. Weichenverbindungen in den Knoten
abgeleitet.
10. Gibt es bei den Planungen zum Deutschlandtakt eine Resilienzanalyse
bezüglich der zeitlichen Fahrplanabweichungen einzelner
Bahnverbindungen und deren Rückwirkungen auf das gesamte Streckennetz?
Die Planung des Deutschlandtakts umfasst das vollstänidge Angebotskonzept
und ist mit der DB InfraGO AG abgestimmt.
11. Welche Knotenpunkte soll das Netz nach Abschluss der Umsetzung der
ersten, zweiten und dritten Etappe des Deutschlandtakts aufweisen (bitte
mitder Taktzahl des jeweiligen Knotens, also 0, 15, 30, 45, angeben)?
12. In welchem zeitlichen Horizont plant die Bundesregierung zum
derzeitigen Stand, den Deutschlandtakt vollständig umgesetzt zu haben, und
wenn eine Abweichung vom ursprünglichen Planungsziel vorliegt,
womit begründet die Bundesregierung eine Abweichung vom
ursprünglichen Plan?
20. Welche Erwartungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an die
Umsetzung des Deutschlandstakts hinsichtlich der Gesamtleistung des
SPFV in Deutschland in Zugkilometern pro Jahr geknüpft (bitte das
Basisjahr 2024 mit den vorgesehenen „Etappen“ auflisten)?
Die Fragen 11, 12 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhags gemeinsam
beantwortet.
Eine finale Planung der Etappen des Deutschlandtakts mit Knotenzeiten liegt
noch nicht vor. Zur Auslastung und Leistung des SPNV ist noch keine
abschließende Einschätzung möglich. Derzeit werden die Ausbauschritte der
Infrastruktur für den Deutschlandtakt erarbeitet.
14. Plant die Bundesregierung, Mittel des Sondervermögens Infrastruktur,
welches in der 20. Wahlperiode beschlossen wurde, für die Umsetzung
des Deutschlandtakts einzusetzen, und wenn ja, für welche Maßnahmen
werden die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur im Rahmen der
Umsetzung des Deutschlandtakts aufgewendet?
Im Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sind
„Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes“ vorgesehen (vgl. bspw.: www.bundestag.de/presse/hi
b/kurzmeldungen-1098154 und www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/son
dervermoegen-2356240).
15. Ist, da das deutsche Streckennetz unterschiedliche
Höchstgeschwindigkeiten zulässt, nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des
Schieneninfrastrukturbetreibers vorgesehen, aufgrund von getakteten Ankunfts-
und Abfahrtszeiten in den Knoten Geschwindigkeitsbegrenzungen
vorzuschreiben, was im Ergebnis eine Verlangsamung des
Hochgeschwindigkeitsverkehrs zur Folge haben kann, und wenn ja, zwischen welchen
Knoten ist dies vorgesehen?
Nein.
16. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass
Schienenfahrzeuge, um Knoten innerhalb eines festen Zeitraums zu erreichen,
bestimmte Mindestgeschwindigkeiten erreichen und einhalten müssen,
beispielsweise zwischen Köln Hauptbahnhof (Hbf.) und Frankfurt (Main)
Hbf. eine weitgehende Reisegeschwindigkeit von V = 300 km/h?
Nein.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Gesetzgeber eine Änderung des
Eisenbahnregulierungsgesetzes dahin gehend vorzuschlagen, dass
Fernverkehrstraßen des Deutschlandtakts bei Trassenkonflikten Vorrang vor
anderen Trassenvergaben des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV)
genießen?
Das Kapazitätskapitel in der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, welches national im
Eisenbahnregulierungsgesetz umgesetzt wurde, wird derzeit überarbeitet. Nach Abschluss der
Überarbeitung wird sich zeigen, ob zur Realisierung des Deutschlandtakts
weitere Anpassungen im Eisenbahnregulierungsgesetz notwendig sind. Dies
schließt Anpassungsbedarf der nationalen Regeln zur Zuweisung von Trassen
ein.
18. Sind der Bundesregierung Informationen darüber bekannt, dass das
nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen F. Investitionen in
geeignetes Zugmaterial plant vorzunehmen, und wenn ja, wie gedenkt
die Bundesregierung ggf., die Angebote dieses und weiterer
Eisenbahnfernverkehrsunternehmen in den Deutschlandtakt einzubinden?
Ja. Der Deutschlandtakt ist anbieterneutral.
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung des
SPFV der DB Fernverkehr AG im Geschäftsjahr 2024, also vor
Einführung eines Deutschlandtakts, in Prozent?
Nach Kenntnis der Bundesregierung lag die Auslastung der Züge der DB
Fernverkehr AG im Geschäftsjahr 2024 bei 47 Prozent.
21. Schließt die Bundesregierung die Subventionierung von
Fernverkehrsangeboten grundsätzlich aus, auch wenn ein angestrebter Halbstundentakt
zwischen den festgelegten Knoten nicht eigenwirtschaftlich betrieben
werden kann?
22. Wie bewertet die Bundesregierung aus wettbewerbsökonomischer Sicht
die aus Sicht der Fragesteller bestehende Möglichkeit, dass die
Einführung eines Deutschlandtakts Verdrängungseffekte beim Wettbewerb auf
der Schiene zur Folge haben könnte und bislang eigenwirtschaftliche
Angebote zukünftig subventioniert werden müssten?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der mit dem Deutschlandtakt
vorgesehene Halbstundentakt im Fernverkehr eigenwirtschaftlich durch
Eisenbahnverkehrsunternehmen geleistet werden kann.
23. Plant die Bundesregierung die Integration von innovativen Technologien,
welche bisher nicht im üblichen Schienenverkehr eingesetzt werden und
im Rahmen der Umsetzung des Deutschlandtakts künftig eingesetzt
werden sollen, und wenn ja,
a) welche innovativen Technologien sollen eingesetzt werden, und
b) mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung vor, die jeweilige
innovative Technologie einzusetzen?
Der Deutschlandtakt baut auf Planungsparametern und marktüblichen
Musterzügen auf. Sollten sich im Laufe der Zeit innovative Technologien zeigen, die
für den Zielfahrplan Deutschlandtakt eine Relevanz haben, werden diese im
Rahmen der Fortschreibung des Zielfahrplans geprüft.
24. Konnte die Bundesregierung durch Informationsveranstaltungen und
Diskussionen mit Bürgern über die Wahrnehmung der Umsetzung des
Deutschlandtakts Erkenntnisse gewinnen, und wenn ja,
a) wie werden die gewonnenen Erkenntnisse in die künftige Planung
und Umsetzung integriert, und
b) haben die gewonnenen Erkenntnisse einen Einfluss auf die Planung
und Umsetzung?
Ja. Die Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auf die schrittweise
Realisierung des Deutschlandtakts und die Notwendigkeit, Engpässe im Netz
aufzulösen. Die Anforderungen sind in die Planung des Deutschlandtakts eingeflossen.
25. Sieht die Bundesregierung vor, weitere Maßnahmen über die
ursprüngliche Planung hinaus bezüglich der Verkehrsanbindung ländlicherer
Räume im Rahmen der Umsetzung der Deutschlandtakts zu ergreifen, und
wenn ja,
a) welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zusätzlich vor, und
b) weshalb sieht die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen vor?
26. Wenn die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen bezüglich der
Verkehrsanbindung ländlicher Räume plant, weshalb sieht die
Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen vor?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Deutschlandtakt basiert auf einem Taktfahrplan mit optimalen Anschlüssen
für das gesamte Angebot vom Hochgeschwindigkeitsverkehr bis zur
Regionalbahn und berücksichtigt die Nahverkehrsangebote der Länder. Der
Deutschlandtakt sieht auf allen wichtigen Hauptachsen des Fernverkehrs mindestens
halbstündliche Verbindungen mit Anschlüssen in die Fläche vor.
27. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf den Bau einer neuen
Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Hamburg und Hannover auf den
geplanten Deutschlandtakt hinsichtlich der Taktverbindungen einer Reisezeit
von unter 60 Minuten und der Kapazitäten für einen Halbstundentakt im
SPFV zwischen den genannten Städten?
Zur Planung der Strecke Hamburg–Hannover sind sämtliche Informationen
öffentlichen zugänglich – vgl.: www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regiona
l/pr-hamburg-de/aktuell/presseinformationen-regional/Bahn-stellt-Planungen-z
ur-Strecke-Hannover-Hamburg-vor-13428136. Eine parlamentarische
Befassung zu diesem Projekt ist vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11, 12 und 20 verwiesen.
28. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf den Bau einer
Schienenneubaustrecke zwischen Hannover und Bielefeld mit einer vorgesehenen
Fahrzeitverkürzung von heute über 50 Minuten auf 31 Minuten auf den
Deutschlandtakt?
Zur Planung der Strecke Hannover–Bielefeld sind sämtliche Informationen
öffentlichen zugänglich (vgl.: www.hannover-bielefeld.de/info-markt-2024/z
iele).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11, 12 und 20 verwiesen.
29. Sieht die Bundesregierung die Umsetzung des Projekts Deutschlandtakt
auch ohne die Realisierung eines neuen Fernbahntunnels von Osten unter
dem Flussbett des Mains zum Frankfurter Hauptbahnhof (www.fernbahn
tunnel-frankfurt.de/home.html) als möglich an, oder erscheint der
Bundesregierung die Zieletappe des Deutschlandtakts ohne dieses
Infrastrukturprojekt als nicht umsetzbar?
Die Infrastrukturmaßnahme Fernbahntunnel Frankfurt ist eine für den
Deutschlandtakt wichtige Maßnahme. Der Knoten Frankfurt ist eines der wichtigsten
Drehkreuze im Netz der DB InfraGO AG und muss die Anforderungen der
Prognose im Fernverkehr erfüllen können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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