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Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2878)

dip / drucksache 04.12.2025 · WP 21 · 21/3155 · Antwort · Original ↗

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Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2878) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3155 21. Wahlperiode 04.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2878 – Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die vergangenen Bundesregierungen haben ihr bahnpolitisches Handeln grundsätzlich an festgelegten Zielen verfolgt. Besonders prominent war dabei das Ziel der Erhöhung des Verkehrsanteils im Schienengüterverkehr auf 25 Prozent sowie die Verdopplung des Personenverkehrs (vgl. Masterplan Schienenverkehr unter dem damaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer). Beide Ziele sollten bis 2030 erreicht werden und wurden beispielsweise in verschiedenen Koalitionsverträgen (2017, 2021) wiederholt und zum Teil weiter konkretisiert (Verdopplung der Personenverkehrsleistung – Koalitionsvertrag 2021). Die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich bisher nicht zu diesen sowie weiteren bahnpolitischen Zielen geäußert.  1. Hält die Bundesregierung an dem im Masterplan Schienenverkehr aufgestellten Ziel fest, dass bis 2030 25 Prozent des Güterverkehrs auf die Schiene verlagert werden soll (vgl. Masterplan Schienenverkehr, S. 8 bzw. 34)?  5. Hält die Bundesregierung grundsätzlich am Ziel fest, Güter auf die Schiene zu verlagern, und wenn ja, was sind die angestrebten Ziele? Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Sie bezieht sich dabei auf den Masterplan Schienengüterverkehr aus dem Jahr 2017, in dem das Ziel formuliert ist, „eine dauerhafte, nachweisliche Verbesserung der Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs“ zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 4. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?  3. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verkehrsprognose 2040 geprüft, ob das Ziel bis dahin erreicht werden kann, und welche Maßnahmen wurden abgeleitet? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung den Masterplan Schienengüterverkehr seit 2017 gemeinsam mit dem Sektor um. Entsprechende Maßnahmen sind dabei insbesondere die Förderung der Trassenpreise, die Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr, die Umsetzung des 740 Meter- Netzes, das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz, die Anschlussförderrichtlinie und die ab 2026 vorgesehene Förderung vorbereitender Maßnahmen zur Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung. Als ein Ergebnis aus der Verkehrsprognose 2040 wird die Bundesregierung weiterhin den Masterplan Schienengüterverkehr gemeinsam mit dem Sektor umsetzen  4. Wie hoch ist der Anteil des Schienengüterverkehrs in der Verkehrsprognose 2040 (gemessen an der Verkehrsleistung)? Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040 verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-204 0.html).  6. Hält die Bundesregierung an dem im Masterplan Schienenverkehr aufgestellten Ziel fest, dass bis 2030 der Personenverkehr verdoppelt werden soll (vgl. Masterplan Schienenverkehr, S. 10)?  7. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?  8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verkehrsprognose 2040 geprüft, ob das Ziel bis dahin erreicht werden kann, und welche Maßnahmen wurden abgeleitet? 10. Hält die Bundesregierung am Ziel fest, Personenverkehre auf die Schiene zu verlagern, und wenn ja, was ist das angestrebte Ziel der Bundesregierung? Die Fragen 6 bis 8 sowie 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zur Steigerung des Schienenpersonenverkehrs setzt die Bundesregierung darauf, die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähiger zu machen und ihre Resilienz zu stärken. Dadurch soll Mobilität in Stadt und Land nach den Bedürfnissen der Menschen ermöglicht werden. Durch gezielten Aus- und Neubau wird ein integrierter Takt zwischen Nah- und Fernverkehr unter Einbeziehung des Schienengüterverkehrs etabliert. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Investitionen in das deutsche Schienennetz erheblich gesteigert werden. Dazu wird die Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene umgesetzt. Sie verfolgt die grundlegenden Ziele Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Gemeinwohl, schnelle Umsetzung und wirksame Steuerung. Im Übrigen wird auf die öffentlich verfügbaren Inhalte und Ergebnisse der Langfrist-Verkehrsprognose 2040 verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/D E/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html).  9. Wie entwickelt sich der Personenverkehr im Vergleich zum Jahr 2019 in der Verkehrsprognose 2040? Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040 verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-204 0.html). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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