Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2878)
Text
Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2878)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3155
21. Wahlperiode 04.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2878 –
Bahnpolitische Ziele der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die vergangenen Bundesregierungen haben ihr bahnpolitisches Handeln
grundsätzlich an festgelegten Zielen verfolgt. Besonders prominent war dabei
das Ziel der Erhöhung des Verkehrsanteils im Schienengüterverkehr auf
25 Prozent sowie die Verdopplung des Personenverkehrs (vgl. Masterplan
Schienenverkehr unter dem damaligen Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer). Beide Ziele sollten bis 2030 erreicht
werden und wurden beispielsweise in verschiedenen Koalitionsverträgen (2017,
2021) wiederholt und zum Teil weiter konkretisiert (Verdopplung der
Personenverkehrsleistung – Koalitionsvertrag 2021). Die aktuelle Bundesregierung
aus CDU, CSU und SPD hat sich bisher nicht zu diesen sowie weiteren
bahnpolitischen Zielen geäußert.
1. Hält die Bundesregierung an dem im Masterplan Schienenverkehr
aufgestellten Ziel fest, dass bis 2030 25 Prozent des Güterverkehrs auf die
Schiene verlagert werden soll (vgl. Masterplan Schienenverkehr, S. 8
bzw. 34)?
5. Hält die Bundesregierung grundsätzlich am Ziel fest, Güter auf die
Schiene zu verlagern, und wenn ja, was sind die angestrebten Ziele?
Die Fragen 1 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Güterverkehr von der Straße auf die
Schiene zu verlagern. Sie bezieht sich dabei auf den Masterplan
Schienengüterverkehr aus dem Jahr 2017, in dem das Ziel formuliert ist, „eine dauerhafte,
nachweisliche Verbesserung der Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des
Schienengüterverkehrs“ zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 4. Dezember 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses
Ziel zu erreichen?
3. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verkehrsprognose 2040
geprüft, ob das Ziel bis dahin erreicht werden kann, und welche
Maßnahmen wurden abgeleitet?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Bundesregierung den Masterplan
Schienengüterverkehr seit 2017 gemeinsam mit dem Sektor um. Entsprechende
Maßnahmen sind dabei insbesondere die Förderung der Trassenpreise, die
Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr, die Umsetzung des 740 Meter-
Netzes, das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz, die
Anschlussförderrichtlinie und die ab 2026 vorgesehene Förderung vorbereitender
Maßnahmen zur Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung. Als ein Ergebnis
aus der Verkehrsprognose 2040 wird die Bundesregierung weiterhin den
Masterplan Schienengüterverkehr gemeinsam mit dem Sektor umsetzen
4. Wie hoch ist der Anteil des Schienengüterverkehrs in der
Verkehrsprognose 2040 (gemessen an der Verkehrsleistung)?
Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040
verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-204
0.html).
6. Hält die Bundesregierung an dem im Masterplan Schienenverkehr
aufgestellten Ziel fest, dass bis 2030 der Personenverkehr verdoppelt werden
soll (vgl. Masterplan Schienenverkehr, S. 10)?
7. Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses
Ziel zu erreichen?
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Verkehrsprognose 2040
geprüft, ob das Ziel bis dahin erreicht werden kann, und welche
Maßnahmen wurden abgeleitet?
10. Hält die Bundesregierung am Ziel fest, Personenverkehre auf die Schiene
zu verlagern, und wenn ja, was ist das angestrebte Ziel der
Bundesregierung?
Die Fragen 6 bis 8 sowie 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Steigerung des Schienenpersonenverkehrs setzt die Bundesregierung
darauf, die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähiger zu machen und ihre Resilienz
zu stärken. Dadurch soll Mobilität in Stadt und Land nach den Bedürfnissen der
Menschen ermöglicht werden. Durch gezielten Aus- und Neubau wird ein
integrierter Takt zwischen Nah- und Fernverkehr unter Einbeziehung des
Schienengüterverkehrs etabliert. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die
Investitionen in das deutsche Schienennetz erheblich gesteigert werden. Dazu wird die
Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene umgesetzt. Sie verfolgt die
grundlegenden Ziele Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Gemeinwohl, schnelle
Umsetzung und wirksame Steuerung.
Im Übrigen wird auf die öffentlich verfügbaren Inhalte und Ergebnisse der
Langfrist-Verkehrsprognose 2040 verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Artikel/G/verkehrsprognose-2040.html).
9. Wie entwickelt sich der Personenverkehr im Vergleich zum Jahr 2019 in
der Verkehrsprognose 2040?
Es wird auf die öffentlich verfügbaren Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040
verwiesen (vgl. www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehrsprognose-204
0.html).
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