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Schriftliche Frage 23 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist aktuell und jährlich aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2023, 2024 die Abbrecherquote im Rahmen der Ausbildung sowie die Kündi…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist aktuell und jährlich aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2023, 2024 die Abbrecherquote im Rahmen der Ausbildung sowie die Kündi… Frage 23 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist aktuell und jährlich aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2023, 2024 die Abbrecherquote im Rahmen der Ausbildung sowie die Kündigungsquote unmittelbar nach der Ausbildung (Zeitraum ein bis zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung) von Bundespolizistinnen und Bundespolizisten laut Erhebung des Bundespolizeipräsidiums? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Juni 2025: Die Abbrecherquote der Anwärterinnen und Anwärter des mittlerenund gehobenen Polizeivollzugsdienstes während der Ausbildung lag im Jahr 2022 bei circa 8,21 Prozent, im Jahr 2023 bei ca. 8,83 Prozent und im Jahr 2024 bei ca. 8,87 Prozent. Für das Jahr 2025 liegen dem Bundespolizeipräsidium noch keine Zahlen vor. Unter „Bundespolizistinnen und Bundespolizisten“ werden (Polizeivollzugs-)Beamte verstanden. Diese Bundesbeamten können im rechtlichen Sinne nicht kündigen. Vielmehr kann das zwischen ihnen und dem Dienstherrn bestehende Beamtenverhältnis beendet werden, z. B. durch Antrag auf Entlassung vgl. die §§ 30 ff. des Bundesbeamtengesetzes. Dieses Verständnis vorangestellt kann eine „Kündigungsquote“ zu Bundespolizistinnen und -polizisten (PVB), die im Zeitraum von ein bis zwei Jahren nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung auf eigenen Wunsch hin die Bundespolizei verlassen haben, mangels statistischer Erhebung nicht zur Verfügung gestellt werden.

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