Herausforderungen für die Bundeswehr - Personalmangel vs. Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/4651)
Text
Herausforderungen für die Bundeswehr - Personalmangel vs. Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit (Antwort zu Drs. 21/4651)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5245
21. Wahlperiode 07.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Paul und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4651 –
Herausforderungen für die Bundeswehr – Personalmangel vs. Einsatz- und
Verteidigungsfähigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle personelle Situation der Bundeswehr ist in den Augen der
Fragesteller prekär. Die Bundeswehr hat als Arbeitgeber mit erheblichen
Personalproblemen zu kämpfen, wie die damalige Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages, Eva Högl, der Bundesregierung mit ihrem Jahresbericht 2024
mitteilte. Angesichts der aktuellen Entwicklung der internationalen
Sicherheits- und Bedrohungslage in einer im Wandel begriffenen Weltordnung hat
sich auch die Personalsituation im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung noch weiter verschärft
(Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Bundestagsdrucksache 20/15060, S. 53 ff.). Dieser Mangel betrifft nach dem Eindruck der
Fragesteller nicht nur die militärischen Dienstposten, sondern auch die zivilen
Stellen bei der Bundeswehr, die nicht von Soldaten besetzt werden. Hinzu
kommt das 5-Prozent-Ziel der NATO. Diese Vorgabe und Verpflichtung der
32 NATO-Staaten, 5 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung
(Bruttoinlandsprodukt (BIP)) bis zum Jahr 2035 für die Verteidigungsausgaben
aufzuwenden, erhöht auch den Druck auf die personelle Situation der Bundeswehr.
Die Brisanz und Herausforderung werden dadurch deutlich, dass die
Verteidigungsausgaben im Jahr 2024 gerade mal 2,12 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes erreicht hatten (www1.wdr.de/nachrichten/nato-fuenf-prozent-verteidi-
gungsausgaben-100.html).
Zahlreiche gut ausgebildete Soldaten gehen der Bundeswehr u. a. nach Ablauf
ihrer Zeitverträge wieder verloren, weil sie ihre Verträge nicht weiter
verlängern. Berufssoldaten wiederum quittieren vorzeitig ihren Dienst, um die
Bundeswehr wieder verlassen zu können. Dieses Personal ist in der Regel gut
ausgebildet und mit dem System Bundeswehr vertraut und wäre eine große Hilfe
bei der Besetzung offener ziviler Dienstposten in der Wehrverwaltung. Der
Personalmangel betrifft nach Einschätzung der Fragesteller somit nicht nur
den militärischen Bereich, sondern auch die zivile Wehrverwaltung. Im Jahr
2023 haben 27 Prozent der Soldaten bereits innerhalb der sechsmonatigen
Probezeit die Bundeswehr wieder verlassen oder sind entlassen worden. Die
Abbruchquote verdeutlicht, dass der Bundeswehr jeder vierte neugewonnene
Soldat trotz der Anstrengungen verschiedener Maßnahmen der
Personalgewinnung und Personalbindung noch in den ersten sechs Monaten nach der
Einstellung wieder verloren geht (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte –
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jahresbericht 2024, Kapitel 8. Personal, Einstellung und Abbrüche, S. 59,
Absatz 3).
Hinzu kommt, dass vakante Stellen bei der Bundeswehr nur schwer oder gar
nicht neu besetzt werden können. Die Folge ist, dass der Personalbestand der
Bundeswehr abnimmt und altert (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte –
Jahresbericht 2024, Bundestagsdrucksache 20/15060, Berichtsjahr im
Überblick, S. 10, Absatz 1), da mehr Soldaten ausscheiden als nachrücken („Mit 17
zur Bundeswehr“, tagesschau.de; Stand: 31. März 2024; www.tagesschau.de/I
nland/gesellschaft/bundeswehr-rekruten-102.html). Die damalige
Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl, unterstrich diese Entwicklung
mit dem Verweis auf unbesetzte Dienstposten und Stellen. Bei den
militärischen Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere lag die Quote des
Stellenbesetzungsdefizits danach mit 24 258 offenen Dienstposten bei fast
20 Prozent (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Bundestagsdrucksache 20/15060, Kapitel 8. Personal, Personallage, S. 54,
Absatz 1, Satz 1). Sie kritisiert zudem, dass die Bundeswehr bzw. das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem selbstgesteckten Ziel, bis zum
Jahr 2031 die Anzahl der Soldaten auf 203 000 zu erhöhen, im
Berichtszeitraum des letzten Wehrberichts von 2025 nicht nähergekommen sei, mit den
Worten: „Leider weiterhin verschlechtert hat sich die hohe Zahl unbesetzter
Dienstposten“ (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Berichtsjahr im Überblick, S. 10, Absatz 5).
Im rückblickenden Jahresvergleich der Entwicklung des Personalbestandes
(Jahresdurchschnittsstärke) zeigt sich seit dem Jahr 1983, in dem die
Bundeswehr ihren Höchststand von 495 875 Beschäftigten erreicht hatte (Statista –
Statistisches Bundesamt, Anzahl der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr von 1959 bis 2024, veröffentlicht: 26. Juni 2025; https://de.statista.com/s
tatistik/daten/studie/495515/umfrage/personalbestand-der-bundeswehr), ein
insgesamt anhaltender Trend der abnehmenden Personalstärke der
Bundeswehr, der sich ab 1991 verstärkt hatte und durch die Aussetzung der
allgemeinen Wehrpflicht (durch den Deutschen Bundestag am 24. März 2011, mit
Wirkung zum 1. Juli 2011) weiter zunahm.
Mithin ist nach Lesart der Fragesteller festzuhalten, dass diese Entwicklung
über Jahrzehnte in Kauf genommen wurde und ein Versäumnis der
Vergangenheit darstellt, das ein nach Auffassung der Fragesteller alles beherrschendes
verteidigungs- und sicherheitspolitisches Dilemma darstellt. Angesichts der
internationalen Sicherheitslage ist es in den Augen der Fragesteller umso
bedauerlicher, dass die Bestrebungen der Bundeswehr der letzten Jahre, eine
Kehrtwende durch ihre intensiv durchgeführte Personaloffensive zu erreichen,
offenbar nicht im angestrebten Maße erreicht werden konnte (Unterrichtung
durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024, Berichtsjahr im Überblick,
S. 10, Absatz 5). Anerkennenswert ist nach Meinung der Fragesteller jedoch,
dass es gelungen ist, Ende 2024 die Personalstärke knapp zumindest unter
dem Vorjahresstand zu halten bzw. zu bringen, nachdem der Personalbestand
seit Monat September 2024 mit 179 317 Soldaten (niedrigster Stand seit 2018)
nochmal einen Aufwuchs auf 181 174 Soldaten zum Jahresende mit sich
brachte (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte – Jahresbericht 2024,
Kapitel 8., Personallage, S. 53, Absatz 2).
Während der Bundeskanzler die Bundeswehr zur stärksten konventionellen
Armee der EU ausbauen will (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mer
z-statement-nato-gipfel-2357998), zeichnet der Bundesminister der
Verteidigung ein nach Auffassung der Fragesteller realistisches Bild von der Lage der
Bundeswehr und den Versäumnissen der Vergangenheit: „Wir holen nach, was
zu lange aufgeschoben wurde, wir reparieren, was verschlissen ist, und wir
bauen auf, was wir in dieser neuen Zeit brauchen“ (Rede des Bundesministers
der Verteidigung, Boris Pistorius, zum Haushaltsgesetz 2025 vor dem
Deutschen Bundestag vom 9. Juli 2025), und verweist auf einen Bedarf von
zusätzlich mindestens 60 000 Soldaten sowie 200 000 Reservisten (ebd.). Es ist in
den Augen der Fragesteller zutreffend, dass dieser Personalaufwuchs im Sinne
der sog. Zeitenwende nicht ausreichen wird. Unberücksichtigt bleibt in ihren
Augen u. a. die Gruppe der zivilen Beschäftigten, deren Bedarf sich in
gleichem Ausmaß erhöhen wird. Ihre Aufgaben und ihr Einsatz sind
unverzichtbar, um einen reibungslosen Ablauf des militärischen Betriebs für die
Einsatzbereitschaft und Funktionalität der Bundeswehr und ihrer aktuell ca. 181 000
Soldaten zu gewährleisten. Dieses aktuelle Verhältnis macht den immensen
Bedarf der zivilen Beschäftigten deutlich, den die Neueinstellung von
Soldaten automatisch mit sich bringt. Die gleichzeitige Bereitstellung der
Infrastruktur, Ausrüstung, Unterbringungsmöglichkeiten, von Begleit-,
Verwaltungs- und Schulungspersonal usw. sind nach Lesart der Fragesteller ebenso in
entsprechender Quantität und Qualität anzupassen bzw. zu erhöhen. In dem
Zusammenhang wird durch die Fragesteller auch die über Jahre andauernde
Ausbildung des Instandsetzungspersonals als unangemessen lang innerhalb
der Bundeswehr kritisiert. Dies wird u. a. auf ungenügende
Ausbildungskapazitäten zurückgeführt und hat nach Auffassung der Fragesteller zur Folge, dass
zahlreiche Soldaten nicht dienstpostengerecht ausgebildet sind. Die
schwierige Ausgangslage birgt somit ein zeitliches Dilemma für die Entwicklung der
Bundeswehr, um den Operationsplan Deutschland zu verwirklichen.
„Die personelle, materielle und infrastrukturelle Ausstattung der Bundeswehr
muss schnell besser werden. Ungeduld ist geboten und Erwartungen sind
gerechtfertigt. Wir müssen unseren Frieden und unsere Freiheit verteidigen und
mögliche Angreifer wirksam abschrecken“, formuliert die Wehrbeauftragte
die Eilbedürftigkeit des Handelns (Unterrichtung durch die Wehrbeauftragte –
Jahresbericht 2024, Vorwort, S. 7, Absatz 1). Vor dem Hintergrund wäre in
den Augen der Fragesteller eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht eine
weitere Option, um sofort in die Vorbereitungen für einen kurzfristigen zusätzlichen
Personalaufwuchs eintreten zu können. Das Konzept eines freiwilligen
Wehrdienstes stünde einer kurzfristigen Realisierung demgegenüber eher entgegen,
wenn erst zum Zeitpunkt einer Bedrohungslage die parlamentarischen
Gremien beteiligt und anschließend Zwangsrekrutierungsverfahren gestartet werden
(vgl. Rede des Bundesministers der Verteidigung, Boris Pistorius, zum
Haushaltsgesetz 2025 vor dem Deutschen Bundestag vom 9. Juli 2025).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Wie viele Dienstposten sind beim Zivilpersonal der Bundeswehr nach
letzten Erkenntnissen bzw. aktuellem Stand unbesetzt (bitte nach
Arbeitnehmern und zivilen Beamten sowie Besoldungs- bzw. Tarifgruppen
auflisten)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS–Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.*
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse über die Verfügbarkeit von Personal zulassen.
Daraus könnten Ableitungen zur Handlungsfähigkeit der Bundeswehr getroffen
werden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Wie viele Arbeitnehmer und zivile Beamte sind aus der Bundeswehr seit
2020 ausgeschieden (z. B. durch Nichtverlängerung von
Arbeitsverträgen oder Dienstverhältnissen, Auslaufen von Zeitverträgen, Eintritt in
den Ruhestand)?
Seit dem Jahr 2020 sind rund 30 600 Zivilbeschäftigte im Sinne der
Fragestellung aus der Bundeswehr ausgeschieden.
3. Wie viele Arbeitnehmer und zivile Beamte werden die Bundeswehr
voraussichtlich bis 2035 verlassen?
Bis zum Jahr 2035 werden nach derzeitigem Stand rund 21 000
Zivilbeschäftigte im Sinne der Fragestellung die Bundeswehr altersbedingt verlassen.
Zu Abgängen aus anderen Gründen können für den erfragten Zeitraum keine
belastbaren Prognosen abgegeben werden.
4. Wie viele Soldaten wurden nach Ende ihrer Dienstzeit in der Zeit von
2020 bis 2025 als Arbeitnehmer oder Beamte in der Bundeswehr
übernommen bzw. eingestellt?
Im Sinne der Fragestellung wurden in den Jahren 2020 bis 2025 1 607
ehemalige Soldatinnen und Soldaten übernommen bzw. eingestellt.
5. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundeswehr ggf. infolge bzw.
aufgrund der Ergebnisse des letzten Jahresberichts 2024 der
Wehrbeauftragten (u. a. über die bisherigen Personalmanagementmaßnahmen, wie
die 64 Sofortmaßnahmen, die Einrichtung der „Task Force Personal“ und
der Förderung regionaler Eigenverantwortung hinaus), um den eigenen
Binnenarbeitsmarkt für eine Personalbestandserhöhung im Sinne der
Zielvorgaben (u. a. auf 203 000 Soldaten) zu stärken?
Angehörige der Bundeswehr werden frühzeitig über bestehende Möglichkeiten
des Binnenarbeitsmarkts Bundeswehr informiert und auf entsprechende
Auswahlverfahren vorbereitet. Hierzu gibt es unter anderem Informations- und
Beratungsangebote, Maßnahmen zur individuellen Qualifizierung sowie
unterstützende Kommunikationsformate.
6. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer bzw. Wartezeit der
betroffenen Soldaten auf einem Dienstposten zwischen Versetzung und
entsprechender Beförderung bzw. Einweisung (bitte nach folgenden
Besoldungsstufen: A11, A12, A13, A13/A14, A15, A16, B3, A09, A09MZ,
auflisten)?
Für Soldatinnen und Soldaten bestehen für eine Beförderung bzw. Einweisung
in die Besoldungsgruppen A 11, A 12, A 13, A 13/A 14, A 15, A 16, A 9,
A 9mZ aktuell keine Wartezeiten sobald die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen vorliegen. Für die Einweisung in die Besoldungsgruppe B 3 besteht derzeit
eine durchschnittliche Wartezeit von 16 Monaten.
7. Wie hoch war die Anzahl der jeweils durchgeführten Lehrgänge für
Instandsetzungspersonal in den Jahren 2023 und 2024 sowie im
ersten Halbjahr 2025, die an den Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr
durchgeführt wurden (bitte differenziert nach Jahreszahl,
Ausrichtungseinrichtung und Lehrgangsbezeichnung und damit verbundenen
Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnungen (ATBs) auflisten), wie hoch waren
die Lehrgangskapazitäten der genannten Lehrgänge, und wie viele
Soldaten haben teilgenommen (bitte die Auslastung pro Lehrgang in Anzahl
der Teilnehmerplätze sowie der teilgenommenen Soldaten benennen,
bitte alle Lehrgänge und Ausbildungen von Instandsetzungspersonal für
Feldwebel sowie auch Unteroffiziere ohne Portepee, die generell durch
die Bundeswehr durchgeführt werden, und mit der Anerkennung einer
Qualifikation oder auch ATB verbunden sind, einschließlich der
Ausbildungen am Arbeitsplatz (AaP) auflisten)?
a) Wie viele Feldwebel und Unteroffiziere ohne Portepee
(Instandsetzungspersonal) sind aktuell nicht dienstpostengerecht ausgebildet
(bitte getrennt nach Soldaten, die sogenannte Schüler-Dienstposten
während der Laufbahnausbildung besetzen, und Soldaten, die
Dienstposten in ihrer regulären Verwendung besetzen, auflisten)?
b) Welche Qualifikationen (Ausbildung, Training, Befähigung (ATB))
fehlen am häufigsten zur Erfüllung der dienstpostengerechten
Ausbildung des Instandsetzungspersonals (bitte die 15 häufigsten ATBs
sowie Anzahl der betroffenen Soldaten auflisten)?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Der unspezifische Begriff „Instandsetzungspersonal“ ist im
Personalverwaltungssystem der Bundeswehr nicht abgebildet. Eine technische Auswertung der
Daten im Sinne der Fragestellungen ist deshalb nicht möglich.
c) Ist es geplant, die Ausbildungskapazitäten (Lehrgangsteilnehmerplätze
sowie Ausbilder) für die Instandsetzung der gepanzerten Radfahrzeuge
sowie für die gepanzerten Kettenfahrzeuge zu erhöhen, und wenn ja,
bis wann, und in welchem Umfang?
d) Ist es geplant, die Ausbildungskapazitäten (Ausbildungsplätze und
Lehrgangsteilnehmerzahlen) für die Instandsetzung der gepanzerten
Radfahrzeuge sowie für die gepanzerten Kettenfahrzeuge zu erhöhen,
und wenn ja, bis wann, und in welchem Umfang?
Die Fragen 7c und 7d werden zusammen beantwortet.
Eine Erhöhung der Ausbildungskapazität im Sinne der Fragestellung ist derzeit
nicht geplant.
e) Ist es beabsichtigt, Instandsetzungsumfänge von der
Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) zurück in die Truppe zu führen?
Nein, die Aufgabenverteilung hat sich bewährt.
8. Wie viele zivile Beamte der Bundeswehr sind zwischen 2020 und 2025
vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden?
Im Zeitraum 2020 bis 2025 wurden rund 2 100 Beamtinnen und Beamte
vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
9. Wie viele Arbeitnehmer haben in den Jahren 2020 bis 2025 gekündigt
und dadurch die Bundeswehr verlassen?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
10. Wie viele Arbeitnehmer haben in der Bundeswehr in den Jahren 2020 bis
2025 davon Gebrauch gemacht, vor Erreichung der Regelaltersgrenze
von 67 Jahren in den Ruhestand zu gehen?
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor. Ehemalige
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet die Bundeswehr über ihren
weiteren Werdegang nach Verlassen der Bundeswehr zu informieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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