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Schriftliche Frage 83 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Mittelabfluss einer Förderung von Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen für den…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 83 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Mittelabfluss einer Förderung von Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen für den… Frage 83 (Mirze Edis, Die Linke): Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Mittelabfluss einer Förderung von Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen für den klimafreundlichen Umbau von Thyssen Krupp Steel Europe AG in Höhe von 2 Mrd. Euro über den Bau einer Direktreduktionsanlage am Standort Duisburg vom Juli 2023 (siehe www.bm wk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/07/ 20230726-habeck-neubaur-2-milliarden-euro-foer derbescheid-fuer-dekarbonisierungsprojekt-in-deu tschland.html), und wie werden konkret die Mittel für den Bau der Direktreduktionsanlage einerseits und die Mittel für Betriebskosten andererseits eingesetzt (bitte zeitlich bis heute auflisten; siehe www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/gru ene-stahlproduktion-thyssen-krupp-erhaelt-milliar denfoerderung/29278802.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juni 2025: Auszahlungen in Förderprojekten erfolgen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Zuwendungsbescheids nach Projektfortschritt und dem Nachweis der entsprechend angefallenen förderfähigen Kosten. Im Rahmen des Projektes tkH2Steel sind auf Basis dieser Vorgaben mit Fortschreiten des Projektes bereits entsprechende Mittel ausgezahlt worden. Die Förderzusage der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein- Westfalen beläuft sich in ihrer Gesamthöhe auf 2 Mrd. Euro, wobei 70 Prozent der Fördersumme auf den Bund und 30 Prozent auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen. Die Zuwendung ist an die Zusage des Zuwendungsempfängers und des dahinterstehenden Konzerns gebunden, die Umsetzung des Projektes, das heißt den Bau und den Betrieb der Anlage wie geplant, sicherzustellen. Abweichungen sind anzuzeigen und mit den im Bescheid verankerten üblichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Soweit genaue Angaben zu Datum und Höhe einzelner Auszahlungen erbeten werden, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem durch Artikel 12 Absatz 1 GG geschützten Recht betroffenen Unternehmens auf Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auffassung, dass eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die Bundesregierung hat die erfragten Informationen daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Sie können dort eingesehen werden.1 Die Zuwendungssumme leitet sich beihilferechtlich über die Mehrkosten, d. h. die Investitions- und Betriebsmehrkosten minus der prognostizierten Mehreinnahmen im Vergleich zu der Situation ohne Projekt, her. Die Auszahlung erfolgt nur nach Vorlage eines Nachweises auf die zuwendungsfähigen Investitionskosten.

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