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Lagebild der deutschen Stahlindustrie und Maßnahmen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Branche (Antwort zu Drs. 21/4916)

dip / drucksache 29.05.2026 · WP 21 · 21/6228 · Antwort · Original ↗

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Lagebild der deutschen Stahlindustrie und Maßnahmen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Branche (Antwort zu Drs. 21/4916) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6228 21. Wahlperiode 29.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Felix Banaszak, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4916 – Lagebild der deutschen Stahlindustrie und Maßnahmen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Branche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Stahlindustrie, das Rückgrat vieler industrieller Wertschöpfungsketten, befindet sich in einer strukturellen Krise. Eine historisch schwache Nachfrage, ein zunehmender Importdruck, hohe Energiekosten, der schleppende Wasserstoffhochlauf und unsichere europäische Rahmenbedingungen setzen die Branche massiv unter Druck. Die Folgen sind längst sichtbar: Die Rohstahlproduktion in Deutschland sank im Jahr 2025 auf 34,1 Millionen Tonnen und damit rund 9 Prozent unter dem bereits niedrigen Vorjahresniveau (https://worldsteel.org/media/press-releases/2026/december-2025-crude-steel- production-2025-global-crude-steel-production). Die Folgen für den Standort und die Beschäftigten sind dramatisch; Thyssenkrupp Steel baut Kapazitäten und Stellen ab (www.reuters.com/business/world-at-work/thyssenkrupp-reduc e-steel-production-cut-or-outsource-11000-jobs-2025-12-01). ArcelorMittal hat seine Investitionspläne für die Stahlproduktion in Bremen und Eisenhüttenstadt gestoppt (www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/ge rmany-regrets-arcelors-decision-halt-carbon-neutral-steel-production-2025-0 6-20/). Im Rahmen ihres Stahldialogs im November 2025 („Stahlgipfel“) hat die Bundesregierung anerkannt, dass es bei den Themen Handelsschutz und Zukunft des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), bei Energiepreisen, Wasserstoffhochlauf und Aufbau von Leitmärkten dringenden Handlungsbedarf gibt. Sie kündigte hierzu konkrete politische Maßnahmen sowie die Bildung von thematischen Arbeitsgruppen mit den beteiligten Stakeholdern an (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stahldialog-im-bundeska nzleramt-wettbewerbsfaehige-rahmenbedingungen-fuer-eine- zukunftsfaehigestahlindustrie-2392574). Aktuell ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, in welchem Stadium sich die angekündigten Handlungen befinden und inwiefern die Bundesregierung bereits tätig geworden ist. Auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) wächst der Widerspruch zwischen Ambition und Wirklichkeit: Die EU-Kommission hat mit dem Steel and Metals Action Plan (https://single- market-economy.ec.europa.eu/publications/european-steel-and-metals- actionplan_en) sowie jüngst mit dem Industrial Accelerator Act (IAA; https://single- market-economy.ec.europa.eu/publications/industrial-accelerator-act_en) zwar industriepolitische Antworten vorbereitet, zugleich bleiben entscheidende Punkte wie verlässliche Präferenzregeln (Local Content), wirksamer Carbon- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Leakage-Schutz und der Aufbau von Leitmärkten ambitionslos. Insbesondere das fehlende Bekenntnis zur strategischen Beschaffung von Stahl „Made in Europe“ führt bei Betrieben und Gewerkschaften gleichermaßen zu massivem Unverständnis (www.welt.de/wirtschaft/article69a6062b4ffe244904b65b14/st ahlbranche-ein-industriepolitischer-fehler-von-historischem-ausmass.html). Für die Zukunftsfähigkeit der Branche bleibt die klimaneutrale Primärstahlproduktion über wasserstoffbasierte Direktreduktion weiterhin die zentrale Perspektive – wirtschaftlich tragfähig wird sie aber nur mit bezahlbarer Energie, stabilem politischen Rahmen und verlässlicher Nachfrage (www.natur e.com/articles/s41467-025-64440-9). Unternehmen wie die Salzgitter AG wollen bereits im nächsten Jahr Grünstahl liefern, benötigen zur Umsetzung ihrer Agenda aber vor allem Planungssicherheit statt einer Abkehr von Klimaschutzinstrumenten, auf deren Basis Investitionsentscheidungen getätigt und umfangreiche Fördermittel ausgezahlt wurden (www.faz.net/aktuell/wirtschaf t/salzgitter-chef-gunnar-groebler-wir-werden-ab-2027-gruenen-stahl-anbieten- accg-110735363.html). Gerade mit Blick auf die Zukunft des Europäischen Emissionshandelssystems (EU‑ETS) zeigt die Bundesregierung aus Sicht der fragestellenden Fraktion keine klare Positionierung und führt somit zu wachsender Unsicherheit in der Wirtschaft und Gesellschaft.  1. Welche im Nachgang des Stahldialogs im Bundeskanzleramt vom 6. November 2025 angekündigten Arbeits- und Abstimmungsformate wurden bislang eingerichtet (bitte tabellarisch nach Themenfeld, beteiligten Ressorts, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften sowie Zeitplan aufschlüsseln und bitte getrennt angeben, wie viele von den genannten Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen [KMU] bzw. EU Mid Caps sind)?  2. Welche konkreten Ergebnisse, Zwischenberichte oder Maßnahmen liegen der Bundesregierung aus diesen Formaten bislang vor, insbesondere zu den Themen Handelsschutz, CBAM, ETS, Energiekosten, Wasserstoffhochlauf, russische Halbzeuge, Kreislaufwirtschaft und Leitmärkte? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Im Nachgang des Stahldialogs im Bundeskanzleramt vom 6. November 2025 sind keine speziellen Arbeits- und Abstimmungsformate angekündigt worden. Die Bundesregierung konzentriert sich auf die Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und steht dazu mit den Beteiligten im Rahmen der regelmäßig stattfindenden regulären Kontakte im Austausch. Diesbezüglich wird auf die nachfolgenden Antworten in den einzelnen Themenfeldern verwiesen.  3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Stahldialog selbst auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Lage der Stahlindustrie kurzfristig zu stabilisieren und Investitionssicherheit für Transformationsprojekte zu schaffen? Seit ihrem Antritt hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für die Industrie, und insbesondere auch die energieintensive Grundstoffindustrie, maßgeblich zu verbessern. Das betrifft insbesondere die auch beim Stahlgipfel adressierten Themenfelder: Verschärfung des europäischen Handelsschutzes, Senkung der hohen Energiekosten sowie die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Antworten.  4. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung zur Transformation der Stahlindustrie hin zur Klimaneutralität, und wie schlüsseln sich diese nach Fördervolumen, Laufzeit und geplanten Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr auf? Neben der Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Breite der deutschen Industrie unterstützt die Bundesregierung Unternehmen gezielt über diverse (Förder-)Programme, beispielsweise zur Umstellung der Produktionsprozesse auf klimafreundlichere Verfahren. Ein Großteil der Programme ist dabei branchenoffen. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten Forschungsprojekte im Bereich Stahlindustrie insbesondere in den folgenden Programmen ermittelt werden: Dekarbonisierung in der Industrie, Umweltinnovationsprogramm, Energieforschungsprogramm, Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), INNO-KOM, KlimPro-Industrie.  5. Welche Termine, insbesondere von thematischen Arbeitsgruppen, hat die Bundesregierung für die kommenden Wochen und Monate geplant, um mögliche Maßnahmen engmaschig mit den betroffenen Stakeholdern zu besprechen? Die Bundesregierung setzt den Fokus auf die Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen. Mit den betroffenen Stakeholdern ist sie in diesem Kontext regelmäßig im Kontakt.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des EU- Emissionshandelssystems für Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie, insbesondere für Unternehmen, die bereits in klimaneutrale Produktionsverfahren wie Direktreduktion oder Elektrolichtbogenöfen investieren und hierfür Fördermittel erhalten haben (bitte begründen)? Das EU-Emissionshandelsmechanismus (Emissions Trading System – ETS) ist ein zentrales Instrument, das über den CO₂-Preis maßgeblich Investitionsanreize für klimaneutrale Technologien in der Stahlindustrie setzt. Für Unternehmen, die bereits in Direktreduktion oder Elektrolichtbogenöfen investieren, verbessert ein steigender CO₂-Preis die relative Wirtschaftlichkeit dieser Verfahren. Der ETS allein reicht jedoch nicht aus, da weiterhin erhebliche Mehrkosten gegenüber konventioneller Produktion bestehen. Deshalb sind ergänzende Förderinstrumente notwendig, um Investitionen abzusichern und wirtschaftlich tragfähig zu machen. Zudem spielt ein wirksamer Carbon Leakage-Schutz eine wichtige Rolle für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Insgesamt entsteht eine ausreichende Investitionswirkung im Zusammenspiel von ETS, Förderung und flankierenden Maßnahmen (z. B. Leitmärkte).  7. Welche Position vertritt die Bundesregierung derzeit auf EU-Ebene hinsichtlich möglicher Anpassungen des ETS 1 (insbesondere zum „Cap“, der weiteren freien Zuteilung von ETS-Zertifikaten sowie Carbon- Leakage-Schutz), und wie will sie sicherstellen, dass frühzeitig investierende Unternehmen („First Mover“) durch Änderungen der Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich benachteiligt werden? Die Bundesregierung bekennt sich zum ETS 1 und plant den anstehenden ETS 1-Review zu nutzen, um diesen zu reformieren und weiterzuentwickeln, um ihn auf das 2040-Klimaziel auszurichten und zukunftsfest zu machen. Dazu gehört es auch, sinnvolle Lösungen zu finden, um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit besser in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung befürwortet das System des Benchmarkings bei der kostenlosen Zuteilung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei einigen Benchmarks der kostenlosen Zuteilung (z. B. Wärme- und Brennstoffbenchmark), um den Carbon Leakage-Schutz der Industrie zu stärken. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Verhandlungen zum neuen EU-Klimaziel erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Minderungspfad des Cap an das 2040-Ziel angepasst werden soll, damit auch nach 2039 noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten im EU-ETS zur Verfügung gestellt werden kann. Aus Sicht der Bundesregierung sollte diese Anpassung jedoch erst ab 2036 geschehen. Insbesondere der EU-Grenzausgleichsmechanismus Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) muss einen effektiven Carbon Leakage-Schutz bieten. In dem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission grundsätzlich, erachtet allerdings weitere Verbesserungen als notwendig. Eine dauerhafte Exportlösung für CBAM-Sektoren muss im Zuge des ETS 1-Reviews etabliert werden. Um „First Mover“ nicht zu benachteiligen, setzt die Bundesregierung auf Planungssicherheit und einen abgestimmten Instrumentenmix: Dazu zählen verlässliche ETS-Rahmenbedingungen, ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz sowie ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern.  8. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie durch politische Debatten über eine mögliche Abschwächung oder Revision des ETS? Die Bundesregierung hat keine direkte Einsicht in die Investitionsentscheidungen der Stahlindustrie und kann daher keine spezifischen Erwartungen über die Auswirkungen von politischen Debatten auf diese Entscheidungen äußern.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Carbon Border Adjustment Mechanism im Hinblick auf den Schutz der europäischen Stahlindustrie vor Carbon Leakage? Die Wirksamkeit des CO2-Grenzausgleichs (CBAM) im Hinblick auf die Stahlindustrie kann bislang noch nicht abschließend bewertet werden, da die Regelphase des Systems erst am 1. Januar 2026 gestartet ist. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen für die berechtigten Interessen der Stahlindustrie eingesetzt und steht in sehr engem Austausch mit der Branche. Aus Sicht der Bundesregierung muss der CBAM einen rechtssicheren und wirksamen Carbon Leakage-Schutz für die europäische Stahlindustrie bieten. Hierfür muss das System weiter verbessert werden, unter anderem in Bezug auf mögliche Umgehungsmöglichkeiten, Entlastungen für Exporte und bürokratische Aufwände. 10. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Stahlprodukte, auch angesichts der Tatsache, dass mittelständisch geprägte Unternehmen der stahlverarbeitenden Industrie (z. B. Werkzeughersteller, Feuerverzinkereien und Profilhersteller) derzeit einem erheblichen Wettbewerbsdruck durch Importe aus Drittstaaten – insbesondere aus China – ausgesetzt sind, und inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese spezifischen Belastungen bei ihrer europäischen Positionierung zum CBAM sowie zu flankierenden Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbs- und Exportfähigkeit? 11. Welche Risiken sieht die Bundesregierung derzeit für Wettbewerbsverzerrungen oder Umgehungsmöglichkeiten im CBAM-System, und welche Anpassungen hält sie für erforderlich? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass Produkte mit weniger CO₂-intensiven Materialien oder Produktionsprozessen in die EU exportiert und gleichzeitig emissionsintensivere Produkte auf andere, hinsichtlich der CO2-Intensität von Produkten weniger regulierte Märkte umgelenkt werden („Resource Shuffling“). Weitere Umgehungsmöglichkeiten bestehen z. B. im Ausweichen auf den Import von weiterverarbeiteten Waren („Downstream-Produkten“) sowie in der nicht korrekten Deklarierung von Emissionen. Es ist indes zu beachten, dass der CBAM ein komplexes neues Instrument ist, das administrativ handhabbar bleiben muss. Vor dem Hintergrund war es grundsätzlich nachvollziehbar, den Anwendungsbereich zunächst auf eine begrenze Anzahl von Produktgruppen zu beschränken. Das System muss aber ausgeweitet werden, um auch entstehende Carbon Leakage-Risiken in der Wertschöpfungskette zu adressieren. In diesem Zusammenhang setzt sich die Bundesregierung für eine schrittweise und prioritätsbasierte Ausweitung des Anwendungsbereichs ein, bei der quantitative Kriterien (z. B. Emissionsintensität, Importintensität, Gesamtemissionen des Sektors) und qualitative Kriterien (z. B. Auswirkungen auf Handelsbeziehungen, Verwaltungsaufwand und Umgehungsrisiko) herangezogen werden. Da aufgrund des hohen administrativen Aufwands nicht alle Produkte gleichzeitig in den CBAM aufgenommen werden können, setzt sich die Bundesregierung für mehr Planungssicherheit in Bezug auf künftige Ausweitungs-Wellen ein. Für die Bundesregierung ist es wichtig, Umgehungsmöglichkeiten zu schließen. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Stahlimporten aus Drittstaaten in den letzten fünf Jahren vor (bitte nach Herkunftsländern und Produktgruppen tabellarisch darstellen)? Die Bundesregierung verweist auf die Erkenntnisse der Europäischen Kommission zu diesen Fragen, die diese für das Functional Review der EU- Schutzmaßnahmen Stahl 2025 (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. März 2025, 2025/612) sowie für ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union vorgelegt hat (vgl. Staff Working Document, SWD(2025) 780). 13. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche Lage der europäischen und deutschen Grobblechhersteller vor dem Hintergrund steigender Importmengen und sinkender Preise bei Importen aus Drittstaaten? Die wirtschaftliche Lage der deutschen Grobblechhersteller ist angespannt. Steigender Importdruck ist ein Thema. Der Schutz der deutschen und europäischen Stahlindustrie ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher unterstützt sie das neue Stahlinstrument der EU ausdrücklich und setzt sich dafür ein, dass das Instrument nahtlos an die auslaufenden Schutzmaßnahmen im Bereich Stahl in Kraft treten kann. 14. Welche Position hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission zur Antidumpingbeschwerde der europäischen Grobblechindustrie vertreten, und welche Schritte hat sie hierzu unternommen? Stellen Vertreterinnen und Vertreter eines EU-Wirtschaftszweigs einen Antrag auf Antidumpingmaßnahmen bei der Europäischen Kommission, so prüft und entscheidet die Europäische Kommission in ihrer alleinigen Zuständigkeit auf Basis des Antrags darüber, ob eine Untersuchung einzuleiten ist. Eine Positionierung der Bundesregierung erfolgt erst in Bezug auf den Erlass von Antidumpingzöllen nach Einleitung und Abschluss einer Untersuchung der Europäischen Kommission. Dies ist im vorliegenden Fall bisher nicht erfolgt. 15. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für industrielle Wertschöpfungsketten, Beschäftigung und sicherheitsrelevante Lieferketten, wenn Produktionskapazitäten für Grobblech in Deutschland oder in der EU dauerhaft verloren gehen? Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie gestärkt wird, damit gute Zukunftsperspektiven für die Branche eröffnet und gut bezahlte Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. 16. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur weiteren Behandlung der Ausnahmeregelungen für den Import russischer Stahlhalbzeuge (insbesondere Brammen) im Rahmen der EU-Sanktionspolitik? 17. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das derzeit vorgesehene Auslaufen der Importquoten für russische Brammen vorzuziehen, und wenn ja, mit welchem Zieltermin? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Sanktionen der EU gegen Russland enthalten grundsätzlich ein weitreichendes Importverbot für Stahl- und Eisenwaren. Sie enthalten hiervon jedoch auch Ausnahmen, die nach wie vor die Einfuhr von sogenanntem Stahl Halbzeug/Brammen aus Russland erlauben. Diese Ausnahmen sehen absinkende und zum 30. September 2028 endgültig auslaufende Quoten vor. Die Bundesregierung hat sich stets für eine Verschärfung dieser Stahlsanktionen ausgesprochen, auch in Form der Reduzierung der Quoten und Verkürzung der Fristen. Als Alternative zu Sanktionen werden auch Zollerhebungen erwogen, was die Bundesregierung unterstützt. 18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Stahldialog ergriffen oder geplant, um die Stromkosten energieintensiver Industrien – insbesondere der Stahlindustrie – im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten? Zur Senkung der Stromkosten hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen beschlossen, die auch der Stahlindustrie zugutekommen. Dies beinhaltet einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, die dauerhafte Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Darüber hinaus führt die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage fort. Um die strom- und handelsintensive Industrie weiter zu entlasten, wird die Bundesregierung zudem die Strompreiskompensation bereits rückwirkend für das Jahr 2025 ausweiten und für die Jahre 2026 bis 2028 den sogenannten Industriestrompreis einführen. (Die Förderrichtlinie zum Industriestrompreise ist am 6. Mai 2026 in Kraft getreten.) 19. Welche Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Stahlindustrie aus Maßnahmen wie Strompreiskompensation, Stromsteuerreform, Netzentgeltregelungen oder anderen energiepolitischen Instrumenten? Mit einem Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung bereits für signifikante Senkungen der Netzentgelte des Jahres 2026 gesorgt. Der Zuschuss senkt die Übertragungsnetzentgelte um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Jahr 2025. Er senkt zudem die Verteilernetzentgelte und kommt damit auch den an das Verteilernetz angeschlossenen Unternehmen zugute. Auch für die Jahre 2027 bis 2029 sind weitere Maßnahmen zur Strompreisentlastung geplant. Die Erörterungen in der Bundesregierung sind insoweit noch nicht abgeschlossen. Sowohl mit Blick auf den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten als auch hinsichtlich der Strompreiskompensation ist festzuhalten, dass die konkrete Entlastungswirkung von unternehmensindividuellen Parametern, wie etwa dem Stromverbrauch, abhängt. Sie lässt sich deshalb nicht pauschal für die gesamte Stahlindustrie quantifizieren. Mit der Verstetigung der Stromsteuerentlastung nach § 9b des Stromsteuergesetzes werden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft um 20 Euro pro Megawattstunde entlastet. 20. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Zeitplan für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes und die Anbindung zentraler Stahlstandorte an das Wasserstoffkernnetz? Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erfordert das komplexe Zusammenspiel unterschiedlicher Bereiche: Forschung und Entwicklung, Infrastruktur, Finanzierung und die Entwicklung von Geschäftsmodellen. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes steht aktuell vor großen Herausforderungen und verzögert sich gegenüber bisherigen Erwartungen. Die Erzeugungskosten für erneuerbaren bzw. kohlenstoffarmen Wasserstoff sind bisher nicht wie angenommen gesunken und liegen teils deutlich über den Zahlungsbereitschaften vieler potentieller Anwendungssektoren. Die Eisen- und Stahlindustrie ist im Szenario für das Wasserstoff-Kernnetz als festgelegtes Kriterium berücksichtigt. Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff, wozu die Koordinierungsstelle der Netzbetreiber (KO.NEP) am 3. März 2026 einen ersten Entwurf vorgelegt und zur Konsultation gestellt hat. Bei entsprechenden Bedarfen erfolgt demnach die Anbindung zentraler Stahlstandorte als wichtige Ankerkunden. Für die nachstehend gelisteten Stahlstandorte sind aktuell folgende Wasserstoffkernnetzanschlüsse geplant: • Salzgitter Flachstahl GmbH: Kernnetzanschluss Anfang 2030 • Thyssenkrupp Steel Europe AG: Kernnetzanschluss Anfang 2028 • Saar-Stahl-Holding (SHS): Kernnetzanschluss Anfang 2031. 21. Was bedeutet der von der Bundesregierung vorgestellte Zeitplan für die deutlich spätere Umstellung auf H2-Betrieb (H2 = Wasserstoff) im Vergleich zu den Plänen der vorherigen Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerkstrategie und des späteren Kapazitätsmechanismus für industrielle Abnehmer, und könnte es sein, dass Teile des Kernnetzes aufgrund des späten Fuel Switch (Umstellung von Kohle über Erdgas hin zu Wasserstoff) erst später oder aufgrund der ebenfalls eröffneten CCS- Möglichkeit (CSS = Carbon Capture and Storage) an Gaskraftwerken gar nicht realisiert werden? Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes hat im Jahr 2025 mit der Inbetriebnahme von über 500 Leitungskilometern begonnen und wird im Rahmen der regulären integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff szenarienbasiert und bedarfsorientiert fortgeführt. Größere Kraftwerkstandorte sind über das sogenannte KWK-Kriterium im Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt. Der Prozess der Netzentwicklungsplanung sieht gemäß § 28q Absatz 8 EnWG eine Überprüfung und Bestätigung der Kernnetzleitungen vor, womit der Aufbau des Kernnetzes an veränderte Bedarfe – unter anderem von Kraftwerken – angepasst werden kann. Veränderte Infrastrukturbedarfe des Kraftwerkssektors können dabei berücksichtigt und das Kernnetz entsprechend angepasst werden. 22. Welche Flexibilitäten sieht die Bundesregierung bei bereits geförderten Transformationsprojekten der Stahlindustrie vor, wenn sich der Hochlauf von Wasserstoff oder der Infrastruktur verzögert? Die drei Primärstahlprojekte, die aus dem IPCEI Wasserstoff hervorgegangen sind, „SALCOS“ (Salzgitter Flachstahl GmbH), „Power4Steel“ (Stahl- Holding-Saar GmbH & Co. KGaA) und „tkH2Steel“ (thyssenkrupp Steel Europe AG), beinhalten jeweils den Bau und Betrieb einer Direktreduktionsanlage mit einem zunehmenden Anteil an Wasserstoff. Sollte der Anschluss an die Wasserstoffinfrastruktur nicht rechtzeitig erfolgen, sollte ein solcher Fall von den Regelungen für „höhere Gewalt“ abgedeckt sein. Denn die Ursache für den fehlenden Einsatz von Wasserstoff würde außerhalb der Einflusssphäre des Stahlunternehmens liegen. Andere Ursachen für das Verfehlen der Ziele für den Wasserstoffeinsatz müssten im Einzelfall nach einer vergleichbaren Logik geprüft werden. 23. Plant die Bundesregierung die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält weiterhin an den grundsätzlichen Zielen der Nationalen Wasserstoffstrategie fest, dass erneuerbarer und kohlenstoffarm erzeugter Wasserstoff einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten und Deutschland in diesem Zukunftsmarkt auf allen Ebenen der Wertschöpfung eine wichtige Rolle spielen soll. Um eine Bestandsaufnahme der Energiewende, auch des Wasserstoff- Hochlaufs, durchzuführen, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Monitoring- Bericht zur Energiewende beauftragt, der am 15. September 2025 vorgelegt wurde. In diesem Bericht wurde eine umfassende Analyse bestehender Studien mit quantitativen Aussagen zum Wasserstoff-Hochlauf durchgeführt. Für Einzelheiten verweisen wir auf den veröffentlichten Bericht (www.bundeswirtscha ftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-effizien t-machen.html). 24. Mit welchen Instrumenten plant die Bundesregierung den Hochlauf einer inländischen Wasserstofferzeugung zu befördern, welche Rolle misst sie dabei der system- und netzdienlichen Verortung von Elektrolyseuren bei, und plant die Bundesregierung einen Rahmen zur system- und netzdienlichen Verortung von Elektrolyseuren (bitte begründen)? Die Bundesregierung prüft laufend mögliche Instrumente zur Förderung der inländischen Wasserstofferzeugung. Sie arbeitet an der konkreten Ausgestaltung von Maßnahmen und möglichen Instrumenten zur Umsetzung der Schlussfolgerungen aus dem Monitoring-Bericht zur Energiewende. Ziel ist es, dass Wasserstoff künftig einen wichtigen Beitrag zur Systemdienlichkeit und zur Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Energie auf kosteneffiziente Weise leisten kann. Es ist besonders wichtig, dass im regulatorischen Rahmen und bei den Förderinstrumenten der Fokus auf Kostensenkungen gelegt wird. Insgesamt kommt es auf einen intelligenten Mix von regulatorischen und förderpolitischen Maßnahmen an, die sich an Kosteneffizienz und Anreizung marktwirtschaftlicher Mechanismen orientieren. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die im Deutschen Bundestag durch die Koalition der Fraktionen der CDU, CSU und SPD erfolgte Änderung des H2-Beschleunigungsgesetzes dahin gehend, dass dort auch die Wasserstoffherstellung mittels CCS in den Anwendungsbereich aufgenommen wurde, und plant die Bundesregierung, die Dampfreformierung inländisch zu befördern, z. B. durch Förderprogramme o. Ä., oder konzentriert sich die Bundesregierung in ihrer Strategie für die heimische H2- Erzeugung auf die Herstellung von aus erneuerbaren Energien hergestelltem Wasserstoff? Es ist üblich, dass im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens Gesetzesentwürfe wie das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz geändert und ergänzt werden. Die Bundesregierung begrüßt eine klimaneutrale Ausgestaltung, was sich auch im Kohlendioxid-Speicherungs- und Transport-Gesetz widerspiegelt. Die Bundesregierung steht insofern auch der Wasserstoffherstellung mittels CCS offen gegenüber. Für die Transformation der Industrie ist ausreichend kohlenstoffarmer und erneuerbarer Wasserstoff – unabhängig von der Farbe – erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Von welchem Zeit- und Mengengerüst für Wasserstoffbedarfe in der Stahlindustrie und in anderen Branchen geht die Bundesregierung aktuell aus, und zu welchen Anteilen werden diese nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Erzeugung in Deutschland und zu welchem Anteil über Importe bedient werden? In der Stahlerzeugung konkretisieren sich erste Vorhaben für die Anwendung von Wasserstoff, unterstützt durch Investitionsförderungen für Direktreduktionsanlagen im Rahmen von IPCEI und dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Die breite Etablierung von industriellen Wasserstoffanwendungen, auch in der Stahlindustrie, zeichnet sich jedoch im Vergleich zu vergangenen Ankündigungen bisher noch nicht ab bzw. verzögert sich. Das hat auch der Monitoring-Bericht zur Energiewende vom September 2025 gezeigt, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt wurde. Der Bericht untermauert zudem die hohe Unsicherheit im Wasserstoff- Markt und die große Bandbreite an erwarteten gesamten Wasserstoffmengen, die nach Auswertung einer Großzahl von Studien im Jahr 2045 für Klimaziele- Erreichungsszenarien von 150 bis 650 Terawattstunden Wasserstoff und seinen Derivaten reicht. Der Import von Wasserstoff und seinen Derivaten spielt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland dabei eine wichtige Rolle hinsichtlich der Erschließung von vergleichsweise kostengünstigen und mengenmäßig großen Volumina. 27. Bis wann plant die Bundesregierung, eine Novelle des Wind-auf-See- Gesetzes vorzulegen, und welche Änderungen sind dort im Hinblick auf das Ausschreibungsdesign und die Wasserstofferzeugung auf See geplant? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erstellt derzeit einen Referentenentwurf zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Dabei werden Vorgaben aus der EU-Strommarktverordnung (EMD) und dem neu eingeführten Net Zero Industry Act (NZIA) umgesetzt und der Investitionsrahmen für Projekte überarbeitet. Um den nächsten Bekanntmachungstermin im Jahr 2027 zu erreichen, sollen das Gesetzgebungsverfahren, das beihilferechtliche Verfahren und die administrative Umsetzung bis Ende 2026 abgeschlossen sein. 28. Teilt die Bundesregierung (einige der) Annahmen und Schlussfolgerungen der Studie aus dem Sommer 2025 von Deloitte und dem Öko-Institut zur Entwicklung der Wasserstoffkosten: „Die Wasserstoffstrategie 2.0 für Deutschland“, und mit welchen Maßnahmen plant sie, die Kostensenkungspotenziale für die heimische Elektrolyse zu heben? Die genannte Studie war und ist ein hilfreicher Beitrag für den Diskurs rund um Wasserstoff. Prognosen zur Kosten- bzw. Preisentwicklung bei Wasserstoff sind herausfordernd und waren in der Vergangenheit vielfach zu optimistisch. Daher sind die relativen „Wenn/Dann-Beziehungen“ in der Studie, beispielsweise Wasserstoffgestehungskosten in Abhängigkeit von den Stromgestehungskosten und der Elektrolyseurauslastung, von besonderem Interesse für die Bundesregierung. Eine Kostensenkung bei der Elektrolyse wird vor allem durch mehr und mehr Anwendung und Skaleneffekte erzielbar sein. Vergleichbar hohe Kostensenkungspotentiale wie etwa bei PV-Modulen oder Batterien sind jedoch noch nicht absehbar. 29. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen des Industrial Accelerator Acts (IAA) sowie anderer industriepolitischer Initiativen zur Stärkung europäischer Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe? 30. Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende „Made in Europe“- Komponente (Local Content) für europäischen Stahl im IAA angesichts der Kritik von Unternehmensverbänden und Gewerkschaften an der Entscheidung der EU-Kommission (www.welt.de/wirtschaft/article69a6062 b4ffe244904b65b14/stahlbranche-ein-industriepolitischer-fehler-von-hist orischem-ausmass.html), und wie ist dahin gehend das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfasste Positionspapier zum IAA zu verstehen, welches sich gegen Local-Content-Regeln ausspricht (www.spiegel.de/wirtschaft/eu-deutschland-haelt-wenig-von-mad e-in-europe-regeln-a-60e8d3f2-f947-4f33-a413-2405ee3042c9)? 31. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Stahlhersteller durch klare europäische Regelungen zu „Made in Europe“- oder Low- Carbon-Beschaffungsregeln nicht von Wettbewerbsnachteilen wegen Planungsunsicherheiten betroffen sind, sondern im Gegenteil daraus ein Wettbewerbsvorteil entsteht und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft derzeit den Industrial Accelerator Act. Es wird darauf hingewiesen, dass der Industrial Accelerator Act in der „union origin“- Definition Freihandelspartner und Partner der Zollunion einschließt sowie für öffentliche Vergabe diese Definition um die Vertragsstaaten des WTO-GPA- Abkommen erweitert, soweit die EU diesen gegenüber im WTO-GPA- Abkommen Verpflichtungen übernommen hat. Spezifisch zu Frage 29: Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung von Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe wie Stahl und Zement, um zusätzlich Investitionen in die Modernisierung oder den Aufbau neuer innovativer Produktionstechnologien und -verfahren anzureizen. Dafür müssen zunächst Transparenz im Markt für die Innovationen und eine verlässliche Anfangsnachfrage geschafft werden. Deswegen wird die Bundesregierung zum einen die Verordnungsermächtigung im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen und Anforderungen an die Emissionsintensität bei der öffentlichen Beschaffung von Stahl und Zement vorgeben. Zum anderen setzt sich die Bundesregierung auch für die Nutzung privater Label-Initiativen ein, wie des Low Emission Steel Standard (LESS). Solche privatwirtschaftlichen Initiativen können eine gute Grundlage für die Verwirklichung von Nachfrageimpulsen in der öffentlichen und privaten Beschaffung sein. 32. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der von der Europäischen Kommission geplanten Decarbonisation Bank ein geeignetes Instrument, um die Reform des EU-Emissionshandels mit einer aktiven europäischen Industriepolitik zur Unterstützung der Transformation der Stahlindustrie zu verknüpfen? 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Decarbonisation Bank bzw. vergleichbarer europäischer Finanzierungsinstrumente als potenzielles Mittel, um die Lücke zwischen großtechnischer Forschung und der Markteinführung von First-of-a-Kind-Anlagen innovativer Stahltechnologien zu schließen, und setzt sie sich auf EU-Ebene für eine entsprechende institutionelle Ausgestaltung ein? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich können erweiterte Förderstrukturen auf EU-Ebene als Teil eines kohärenten Policy-Mix dazu beitragen, die Finanzierungslücke bei klimaneutralen Schlüsseltechnologien in der Stahlindustrie zu schließen und somit die Transformation in der Stahlindustrie unterstützen. Zu der von der Europäischen Kommission geplanten Decarbonisation Bank liegen der Bundesregierung bislang keine offiziellen Informationen der Europäischen Kommission vor. Sie steht aktuell im Austausch mit der Europäischen Kommission, um Kenntnis zur Ausgestaltung und zu Planungen hinsichtlich der Industrial Decarbonisation Bank zu erlangen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Industrial Decarbonisation Bank einen klaren Mehrwert gegenüber bestehenden Förderinstrumenten schafft, indem sie gezielt die Finanzierungslücke zwischen technologischer Innovation und der großskaligen industriellen Markteinführung schließt. Eine weitere Bewertung des Instruments ist abhängig von dessen konkreter Ausgestaltung. 34. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationalen Förderprojekte zur Transformation der Stahlindustrie komplementär zu den europäischen Programmen der Clean Steel Partnership (CSP) unter Horizon Europe und des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) aufgestellt sind, und welche Mittel fließen aktuell aus diesen EU-Programmen an deutsche Standorte? Die Bundesregierung arbeitet u. a. im Rahmen ihrer Mitarbeit in den zuständigen europäischen Gremien, wie z. B. den Programmausschüssen zu Horizont Europa darauf hin, dass nationale und europäische Fördermaßnahmen kohärent implementiert werden. Bei EU-Programmen in direkter Mittelverwaltung der Europäischen Kommission liegen Daten zu Mittelabflüssen bei der Europäischen Kommission vor. 35. Welche Forschungsmaßnahmen fördert die Bundesregierung im Bereich der metallurgischen Kreislaufwirtschaft, insbesondere zur Verbesserung der Schrottsortierung und Schrottreinigung mit Blick auf Kupfer- und Tramp-Elementverunreinigungen, um den qualitativ hochwertigen Einsatz von Sekundärrohstoffen auch in der Primärstahlroute zu ermöglichen? Aus Strukturstärkungsmitteln für die Kohleregionen wird das Graduiertenkolleg „Circular E-Cars“ in Nordrhein-Westfalen gefördert, das u. a. innovative Verfahren zur Metallrückgewinnung entwickelt, um kritische Kontaminationen zu vermeiden und die Qualität der rückgewonnenen Metalle zu erhöhen. Außerdem bestehen fortlaufend Fördermöglichkeiten für KMU-getriebene Forschungsverbünde in der Fördermaßnahme „KMU-innovativ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ sowie für KMU im Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. 36. In welcher Weise werden im Rahmen der Forschungsförderung, etwa über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), auch KMU des spezialisierten Anlagenbaus berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die technologische Souveränität entlang der gesamten Wertschöpfungskette im europäischen und deutschen Anlagenbau erhalten bleibt? Die Zuschuss-Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist themen- und technologieübergreifend und steht KMU aller Branchen offen. Gefördert werden vor allem die marktnahe technische Entwicklung im Rahmen von Einzelprojekten von KMU sowie Kooperationsprojekte von KMU mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. ZIM wird vom Maschinenbau als eine Schlüsselbranche der Industrie besonders stark genutzt. Im ZIM entfallen regelmäßig mehr als 10 Prozent der bewilligten Projekte auf den Maschinenbau. Die Förderprogramme Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und Innovationskompetenz (INNO-KOM) fördern themenoffen Innovationsprojekte von Forschungsvereinigungen und Forschungsinstituten. KMU erhalten keine Fördermittel. Doch KMU aus allen Branchen bzw. der gesamten Wertschöpfungskette des Anlagenbaus profitieren mittelbar von den Forschungsergebnissen dieser beiden vorwettbewerblichen Programme. In der IGF können KMU in den projektbegleitenden Ausschüssen an den Projekten mitwirken. Im Energieforschungsprogramm des BMWE erfolgt die Förderung in der Regel in Verbundprojekten, die von Konsortien bestehend aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. In der Förderauswahl wird auch berücksichtigt, dass das Konsortium die für das Forschungsthema relevante Wertschöpfungskette abbildet. 37. Unterstützt die Bundesregierung verbindliche Nachhaltigkeits-, Resilienz- oder Herkunftskriterien für Stahl in der öffentlichen Beschaffung auf nationaler Ebene, wenn ja, welche konkreten Instrumente, und wenn nein, wieso nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Etablierung und Förderung von Leitmärkten für klimafreundlichen Stahl und Zement. Zum Aufbau erster Leitmärkte und der Schaffung einer Anfangsnachfrage können auf nationaler Ebene Anreize durch die öffentliche Beschaffung geschaffen werden. Die Bundesregierung wird die Verordnungsermächtigung im Rahmen des Vergabebeschleunigungsgesetzes nutzen, um Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Stahl und Zement zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes in einer Rechtsverordnung vorzugeben. Dabei werden Entwicklungen auf europäischer Ebene wie etwa zum „Industrial Accelerator Act“ oder der Reform der Vergaberichtlinien berücksichtigt. Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteile zu „Kolin“ und „Qingdao“) liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für Herkunftskriterien in der öffentlichen Beschaffung auf europäischer Ebene. 38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die aktuelle Kapazitätsauslastung, Produktionsentwicklung und die aktuellen Beschäftigungsperspektiven der Stahlindustrie in Deutschland vor? Eine systemische Datensammlung in der Breite führt die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung verweist u. a. auf Erkenntnisse der OECD (beispielsweise zusammengestellt im OECD Steel Outlook 2025) sowie auf Erkenntnisse der Europäischen Kommission (siehe die Antwort zu Frage 12). Auch die Interessenvertretung der Stahlunternehmen (beispielsweise Wirtschaftsvereinigung Stahl und EUROFER) veröffentlichen regelmäßig aktuelle Informationen zu den genannten Aspekten. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für die Stahlindustrie im weiteren Sinn (WZ 24/Metallerzeugung und -bearbeitung und WZ 25/Herstellung von Metallerzeugnissen (außer Maschinen- und Fahrzeugbau)) im Juni 2025 rund 1,03 Millionen Beschäftigte aus, davon rund 983 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das ist ein Rückgang gegenüber Juni 2024 um 3,6 Prozent (–3,7 Prozent bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung). 39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt einer heimischen Primärstahlproduktion für wirtschaftliche Souveränität, industrielle Wertschöpfungsketten sowie die Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der Europäischen Union bei? Eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie ist für die Bundesregierung von hoher Bedeutung; dies gilt sowohl für die Primär- als auch die Sekundärstahlproduzenten. 40. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzungskonkurrenz um grüne Gase der Stahlindustrie angesichts der im Wärmesektor geplanten Grüngasquote (siehe www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/E xpose/Energie/gebaeudemodernisierungsgesetz.html; https://table.media/ assets/eckpunkte-gebaudemodernisierungsgesetz1.pdf)? Die Bundesregierung sieht keine Nutzungskonkurrenz um grüne Gase in der Stahlindustrie. Vielmehr ist mit Blick auf die Stahlindustrie davon auszugehen, dass hinreichend Projekte in der Planung sind und durch die Wasserstoffnachfrage in der Stahlindustrie der Hochlauf für grünen Wasserstoff und seine Derivate angereizt wird. Biomethan spielt derzeit in der Stahlindustrie keine Rolle. Die Frage der künftigen Verfügbarkeit grüner Gase wie Biomethan oder erneuerbarem Wasserstoff für die Industrie wird die Bundesregierung insbesondere bei der Erarbeitung von Eckpunkten für eine Grüngas-/Grünheizöl-Quote im Kontext des Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigen. 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand des Dekarbonisierungsprojekts „tkH2Steel“ der Thyssenkrupp Steel Europe AG? a) Welche Förderzusagen oder Förderbewilligungen hat die Bundesregierung seit 2020 für das Projekt in Duisburg erteilt (bitte Höhe, Zeitraum und Förderinstrument angeben)? Die Fragen 41 und 41a werden gemeinsam beantwortet. • Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung • Fördervolumen (Bund und Land): 1 999 702.295,30 Euro (bewilligt) • Laufzeit: 21. November 2022 bis 30. Juni 2027 b) In welchem Umsetzungsstand befindet sich das Projekt aktuell (Planungsphase, Baubeginn, Inbetriebnahme etc.), und wie sehen die nächsten Schritte aus? c) Welche Emissionsminderungen erwartet die Bundesregierung nach Abschluss der ersten Betriebsphase und bis zum Jahr 2030? d) Liegen der Bundesregierung Informationen über etwaige Verzögerungen, Kostensteigerungen oder Anpassungen des Projektplans vor? Die Fragen 41b bis 41d werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS- Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden. 42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand des Dekarbonisierungsprojekts „SALCOS – Salzgitter Low CO2 Steelmaking“ der Salzgitter AG? a) Welche Fördermittel wurden dem Projekt „SALCOS – Salzgitter Low CO2 Steelmaking“ bisher zugesagt oder ausgezahlt (bitte ebenfalls nach Förderinstrument und Zeitraum aufschlüsseln)? Die Fragen 42 und 42a werden gemeinsam beantwortet. • Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung • Fördervolumen (Bund und Land): 1 321 527 360,71 Euro (bewilligt) • Laufzeit: 24. Juni 2022 bis 31. Dezember 2026 b) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt, insbesondere hinsichtlich der Errichtung der Direktreduktionsanlage und der Wasserstoffversorgung? c) Welche CO2-Einsparungen werden nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung bis 2030 erwartet? d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Verzögerungen, technische Hürden oder Anpassungen des Projektumfangs vor? Die Fragen 42b bis 42d werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS- Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Dekarbonisierungsvorhaben der Dillinger Hütte und Saarstahl AG (SHS – Stahl-Holding- Saar)? a) Welche finanziellen Förderungen hat die Bundesregierung für die Dekarbonisierungsprojekte der SHS-Gruppe bislang bewilligt oder in Aussicht gestellt (bitte nach Förderinstrument, Höhe und Zeitraum aufschlüsseln)? Die Fragen 43 und 43a werden gemeinsam beantwortet. • Förderinstrument: KUEBLL-Einzelnotifizierung • Fördervolumen (Bund und Land): ca. 2,6 Mrd. Euro (bewilligt) • Laufzeit: 30. Juni 2023 bis 30. Juni 2027 b) Welchen Stand hat das geplante Vorhaben zur schrittweisen Umstellung auf wasserstoffbasierte Direktreduktion an den Standorten Dillingen und Völklingen, und welche Zeitplanung ist der Bundesregierung bekannt? c) Welche Emissionsminderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030 erwartet? d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hindernisse bei der Umsetzung oder der Energie- und Wasserstoffversorgung? Die Fragen 43b bis 43d werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS- Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden. 44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Dekarbonisierungsplanungen der ArcelorMittal Germany an den Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt? a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entscheidung von ArcelorMittal vor, die ursprünglich geplanten Dekarbonisierungsprojekte an den Standorten Bremen und Eisenhüttenstadt nicht weiterzuverfolgen? Die Fragen 44 und 44a werden gemeinsam beantwortet. Die ArcelorMittal Bremen GmbH hat sich im Juni 2025 entschieden, das Förderprojekt DRIBE2 nicht weiterzuverfolgen. Es handelt sich dabei um eine privatwirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens. Der Zuwendungsbescheid wurde im Oktober 2025 widerrufen. b) Welche Gespräche oder Abstimmungen haben seitens der Bundesregierung oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit ArcelorMittal über mögliche Alternativen oder neue Projektansätze stattgefunden? * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Es wurden diverse Gespräche auf Fach- und Abteilungsleitungsebene mit dem Unternehmen zu möglichen Projektanpassungen sowie zu weiteren Optionen geführt. Die letztendliche Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei dem Unternehmen. c) Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf die Erreichung der nationalen Klimaziele im Industriesektor, wenn ArcelorMittal seine deutschen Standorte nicht dekarbonisiert? Der Abbruch des Projektes DRIBE2 reduziert den Beitrag der ehemals vier großen, aus dem IPCEI Wasserstoff hervorgegangenen Primärstahlprojekte zur Erreichung der deutschen Klimaziele im Industriesektor. Gleichzeitig werden die o. g. anderen drei Transformationsprojekte der Stahlindustrie (SALCOS, tkH2Steel, Power4Steel) mit ihren umfangreichen CO2-Emissionsminderungen weiterhin umgesetzt, mit weiterhin positiven Auswirkungen auf die Emissionsbilanz des Industriesektors. Darüber hinaus treibt die Bundesregierung die Dekarbonisierung der Industrie an anderen Stellen weiter voran. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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