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Schriftliche Frage 60 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind die Pläne für neue Gasbohrungen im Inland aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung v…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 60 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind die Pläne für neue Gasbohrungen im Inland aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung v… Frage 60 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind die Pläne für neue Gasbohrungen im Inland aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus Sicht der Bundesregierung vereinbar mit dem Beschluss der 28. Weltklimakonferenz für eine Abkehr von den fossilen Energien sowie mit dem Befund des „Net Zero by 2050“-Berichts der Internationalen Energieagentur von 2021 und auch des „Production Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen von 2023, dass neue fossile Energieförderung nicht mit dem Pariser Abkommen kompatibel ist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2025: Die Bundesregierung steht hinter dem auf der 28. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Jahr 2023 getroffenen Beschluss der Staatengemeinschaft zu einer Abkehr von fossilen Energieträgern, um entsprechend den Zielen des Übereinkommens von Paris in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts global ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau durch Senken (Treibhausgasneutralität) zu erreichen. Der Koalitionsvertrag enthält das Ziel, Potentiale konventioneller Gasförderung im Inland zu nutzen. Die Klimaziele bleiben davon unberührt und werden auch im Koalitionsvertrag erneut bekräftigt. Die inländische Gasförderung ist seit langem rückläufig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist federführend für das Bundesberggesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rohstoffabbaus für bestimmte Bodenschätze einschließlich Erdgas definiert, verantwortlich. Die Anwendung – wie etwa Genehmigungen zur Förderung von Erdgas – obliegt hingegen den Bundesländern. Bergrechtliche Anträge zur Förderung von Gas liegen daher gegebenenfalls dem betroffenen Bundesland, nicht aber dem Bund vor.

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