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Gasbohrungen in Deutschland beenden - Energiewende konsequent weiterführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/836)

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3568 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Gasbohrungen in Deutschland beenden - Energiewende konsequent weiterführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/836) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3568 21. Wahlperiode 12.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Felix Banaszak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/836 – Gasbohrungen in Deutschland beenden – Energiewende konsequent weiterführen A. Problem Die Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das Klimaziel 2030 durch die Senkung des Verbrauchs von Kohle und Erdgas in Reichweite gerückt sei. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, klimafreundliche Heizungen, zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, und das kommunale Wärmeplanungsgesetz trügen zur Zielerreichung bei. Die aktuellen Maßnahmen reichten aber nicht aus, um auch die Klimaziele 2040 und 2045 zu erreichen. Die Gasnachfrage müsse schnellstmöglich gesenkt werden. Pläne der Koalition für neue Gasbohrungen im Inland konterkarierten diese Notwendigkeit. Durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz gebe es bessere Alternativen. Neue Gasbohrungen seien nicht erforderlich, sondern umwelt- und klimaschädlich, und gefährdeten die Gesundheit der Menschen. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, ein Änderungsgesetz zum Bundesbergrecht vorzulegen, nach dem neue Gas- und Ölbohrungen nicht mehr genehmigt und alte Gas- und Ölförderprojekte bis maximal 2030 befristet würden, die Gasförderpläne vor Borkum abzusagen sowie eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen, um perspektivisch Gasfreiheit zu erlangen und die Pariser Klimaziele zu erreichen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/836 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Dr. Saskia Ludwig Berichterstatterin Jörg Cezanne Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig und Jörg Cezanne I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/836 wurde in der 22. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. September 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das Klimaziel 2030 durch die Senkung des Verbrauchs von Kohle und Erdgas in Reichweite gerückt sei. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien, klimafreundliche Heizungen, zusammen mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, und das kommunale Wärmeplanungsgesetz trügen zur Zielerreichung bei. Die aktuellen Maßnahmen reichten aber nicht aus, um auch die Klimaziele 2040 und 2045 zu erreichen. Die Gasnachfrage müsse schnellstmöglich gesenkt werden. Pläne der Koalition für neue Gasbohrungen im Inland konterkarierten diese Notwendigkeit. Durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz gebe es bessere Alternativen. Neue Gasbohrungen seien nicht erforderlich, sondern umwelt- und klimaschädlich, und gefährdeten die Gesundheit der Menschen. In Regionen mit Erdgas- und Erdölbohrungen gebe es vermehrt Cluster von Krankheitsbildern und führten seismische Erschütterungen zu Schäden. Dem Klimaschutz sei ein Vorrang einzuräumen und der Weg in eine nachhaltige Zukunft mit erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff zu beschleunigen. Die antragsstellende Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, ein Änderungsgesetz zum Bundesbergrecht vorzulegen, nach dem neue Gas- und Ölbohrungen nicht mehr genehmigt und alte Gas- und Ölförderprojekte bis maximal 2030 befristet würden, kein Vertragsgesetz für ein Unitarisierungsabkommen mit dem Königreich der Niederlande zu erarbeiten und somit die Gasförderpläne vor Borkum abzusagen sowie eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen, um perspektivisch Gasfreiheit in allen Sektoren (Gebäude, Strom, Industrie und Verkehr) zu erlangen und die Pariser Klimaziele zu erreichen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/836 in seiner 21. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag auf Drucksache 21/836 in seiner 15. Sitzung am 17. Dezember 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 7. Sitzung am 8. Oktober 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke beschlossen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/836 in seiner 21. Sitzung am 17. Dezember 2025 abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte einleitend ihren Antrag. Die Nutzung von Erdgas als fossilem Energieträger müsse infolge der nationalen Klimaziele stetig reduziert werden. Gleichwohl seien neue Gasbohrungen geplant, obwohl hierfür bei der betroffenen Bevölkerung in Borkum und Reichling keine Unterstützung bestehe. Zudem gefährdeten die geplanten Bohrungen vor Borkum das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer. Vor diesem Hintergrund fordere die Fraktion, entsprechende Gasförderpläne abzusagen und künftig keine weiteren Genehmigungen zu erteilen. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, das Erreichen der Klimaziele setze keinen sofortigen Stopp sämtlicher Gasbohrungen voraus. Im Rahmen der Energiewende bedürfe es weiterhin einer gesicherten Energieversorgung sowie einer stärkeren Unabhängigkeit von Zulieferstaaten, die angesichts eines derzeitigen Anteils der heimischen Förderung von lediglich rund fünf Prozent des Erdgasbedarfs nicht gegeben sei. Dies werde auch durch den Versorgungssicherheitsbericht bestätigt. Ein pauschales Verbot von Gasbohrungen würde jedoch die Möglichkeit einer erweiterten inländischen Versorgung ausschließen und die Importabhängigkeit weiter erhöhen. Eine heimische Förderung bei gleichzeitiger ökologischer und geologischer Vertretbarkeit stelle vielmehr eine sinnvolle Risikodiversifizierung dar. Insbesondere für Offshore-Projekte bestünden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung bereits sehr hohe Standards. Die Fraktion der AfD kritisierte, die antragstellende Fraktion stehe mit ihrem Antrag im Widerspruch zu ihrem Handeln in der vergangenen Legislaturperiode, in der sie den massiven Ausbau von LNG-Terminals sowie den Bau neuer Gaskraftwerke vorangetrieben habe. Der Antrag vermittle demgegenüber den Eindruck, dass Erdgas künftig nicht mehr benötigt werde. Tatsächlich resultiere der weiterhin bestehende Gasbedarf aus dem Ausstieg aus der Kernenergie sowie der geplanten Abschaltung der letzten Kohlekraftwerke in den kommenden fünf Jahren. Vor diesem Hintergrund halte die Fraktion die Erschließung heimischer Erdgasvorkommen im Interesse der Versorgungssicherheit und zur Reduktion von Importabhängigkeiten für sinnvoll. Die Fraktion der SPD führte aus, Deutschland sei sowohl zur Sicherstellung der Energieversorgung als auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiterhin auf Erdgas angewiesen. Der Transport von Erdgas über Importwege, insbesondere über Pipelines, sei aufgrund geopolitischer Spannungen und möglicher Sabotageakte mit erheblichen Risiken verbunden. Eine inländische Erdgasförderung könne daher zu größerer Unabhängigkeit beitragen. Hinsichtlich der mit der Gasförderung verbundenen Umweltbelastungen, insbesondere im Bereich der Nordsee, verwies die Fraktion auf einen vom Bundesumweltminister vorgelegten Gesetzentwurf, der einen stärkeren Schutz der Meere vorsehe. Dieser beziehe sich insbesondere auf die Ausschließliche Wirtschaftszone, wodurch Meeresschutzgebiete geschützt würden; eine Schädigung des Wattenmeeres sei daher nicht zu erwarten. Die Fraktion Die Linke erklärte ihre Zustimmung zu dem Antrag und kritisierte die geplanten neuen Gasbohrungen. Angesichts der Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen, seien neue Gasbohrungen nicht nachvollziehbar. Zudem sende die Genehmigung neuer Förderprojekte ein falsches politisches Signal, während der zu erwartende Förderumfang lediglich einen marginalen Beitrag zur Versorgungssicherheit leiste. Aus Sicht der Fraktion sei die strategische Ausrichtung insgesamt verfehlt; anstelle neuer Investitionen in fossile Energieträger sollten vielmehr bestehende Einsparpotenziale, insbesondere im Wärmebereich, konsequent genutzt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigte ihre Kritik an den geplanten Gasbohrungen unter Hinweis auf die begrenzten inländischen Ressourcen sowie die erheblichen ökologischen Auswirkungen. Für eine nachhaltige Energiesouveränität seien der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz sowie der Bezug von grünem Wasserstoff aus der EU vorzugswürdig. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/836 zu empfehlen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Dr. Saskia Ludwig Berichterstatterin Jörg Cezanne Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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