Fossile Gasbohrungen in Bayern
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Fossile Gasbohrungen in Bayern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1248
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Michael
Kellner, Swantje Henrike Michaelsen, Katrin Uhlig, Kassem Taher Saleh, Stefan
Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fossile Gasbohrungen in Bayern
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind zahlreiche politische
Vorhaben verankert, die nach Ansicht der Fragestellenden den gesetzlichen
Klimazielen und Deutschlands internationalen Verpflichtungen im Klimaschutz
potenziell zuwiderlaufen. Dazu gehört der explizite Plan, „Potenziale
konventioneller Gasförderung im Inland [zu] nutzen“ (Koalitionsvertrag, S. 30). Die
bevorstehende fossile Gasbohrung nahe Reichling im bayerischen Landkreis
Landsberg am Lech ist eines der ersten Projekte dieser Art.
Laut Greenpeace e. V. wird in Landsberg am Lech auf ein 300 Millionen bis
500 Millionen Kubikmeter umfassendes Gasfeld spekuliert, das 15 Jahre lang
ausgebeutet werden soll. Der dort über die gesamte Laufzeit extrahierte
Brennstoff könnte nur etwa 0,5 Prozent unseres jährlichen Gasverbrauchs decken.
Das Projekt wird nach Ansicht der Fragestellenden also keinen signifikanten
Beitrag zur deutschen Energieversorgung leisten. Gleichzeitig sind die Risiken
für Gesundheit und Umwelt enorm: Ein Trinkwasserschutzgebiet, die
Quellfassungen für das Trinkwasser der Gemeinde Reichling, ein Naturschutzgebiet
und eine Wohnsiedlung liegen in unmittelbarer Nähe der Bohrstelle (Quelle:
www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/gasausstieg/gas-bohrung-in-rei
chling).
Mit in Reichling beteiligt ist die Firma MCF Energy, ein börsennotiertes
Unternehmen mit Sitz in Kanada. Der Executive Chairman der Firma, Jay Park, ist
ein langjähriger Akteur im globalen Öl- und Gasgeschäft. In Namibia etwa war
Jay Park mit ReconAfrica an einem Projekt beteiligt, das ein angeblich
signifikantes Ölvorkommen in der Nähe eines Schutzgebiets in der Okavango-Region
erschließen sollte. Diese Ankündigungen führten zunächst zu einem starken
Anstieg des Aktienkurses, ehe sich die hohen Erwartungen nicht erfüllten. Die
Folge war ein Kursverfall von über 10 auf unter 1 US-Dollar pro Aktie (https://
newlinesmag.com/reportage/oil-kingmaker/). Fälle wie diese verdeutlichen die
Bereitschaft fossiler Konzerne, wirtschaftliche Spekulationen auf Kosten von
Klima, Umwelt und lokaler Bevölkerung zu betreiben, sowie das Risiko, dass
die absehbar hohen Kosten für den Rückbau und die Rekultivierung der
Konzessionsgebiete sowie möglicher Umweltschäden im Landkreis Landsberg am
Lech auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abgewälzt werden.
In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Lisa Badum
auf Bundestagsdrucksache 21/396 schreibt die Bundesregierung, dass die
deutschen Klimaziele von solchen neuen fossilen Bohrungen „unberührt“ blieben.
Vor dem Hintergrund der unvermeidlichen zusätzlichen Treibhausgas-
Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Förderung über den
Transport bis hin zum Endverbrauch, insbesondere mit Blick auf den besonders
klimawirksamen, häufig unterschätzten Methanschlupf, ist dies jedoch in
Abwesenheit geeigneter zusätzlicher Maßnahmen zur Emissionsminderung an
anderer Stelle physikalisch unmöglich. Auch laut den Befunden des „Net Zero by
2050“-Berichts der Internationalen Energieagentur (IEA) von 2021 (www.iea.o
rg/reports/net-zero-by-2050) und des „Production Gap Report“ des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) von 2023 (www.unep.org/resources/pr
oduction-gap-report-2023) ist neue fossile Energieförderung nicht mit dem
Pariser Abkommen kompatibel.
„Unberührt“ bleiben die Klimaziele nur, wenn eine ernsthafte Anstrengung
unternommen wird, sie einzuhalten. Diese Anstrengung ist nach Ansicht der
Fragestellenden jedoch weder im bisherigen Regierungshandeln noch im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erkennbar. Im Mai 2025 stellten
auch die „Klima-Weisen“ des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen fest,
dass vom Koalitionsvertrag „kein nennenswerter Impuls für die Zielerreichung
im Jahr 2030“ ausgeht, und warnten vor einer drohenden Verfehlung der
Klimaziele für 2040 und 2045 (https://expertenrat-klima.de/news/erk2025_pruefbe
richt-emissionsdaten-2024-projektionsdaten-2025-pm/).
Nicht zuletzt berührt das Projekt in Reichling auch Deutschlands
völkerrechtliche Pflicht zum Schutz der Umwelt. In seinem Gutachten zu den
Verpflichtungen der Staaten für den globalen Klimaschutz kommt der Internationale
Gerichtshof (IGH) zu dem Schluss, dass u. a. die Genehmigung von Lizenzen für
die fossile Exploration sowie die Bereitstellung fossiler Subventionen als
völkerrechtswidrige, dem betreffenden Staat zurechenbare Handlungen angesehen
werden können (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250
723-adv-01-00-en.pdf). In ihrem jüngsten Bericht ruft Elisa Morgera, UN-
Sonderberichterstatterin für Klima und Menschenrechte, die Staaten explizit
dazu auf, neue fossile Exploration und Extraktion zu verbieten und bestehende
Lizenzen zu entziehen (https://docs.un.org/en/A/HRC/59/42).
Auch wenn die Genehmigung einzelner Projekte, wie dem erwähnten Vorhaben
in Reichling, in der Zuständigkeit der Landesebene liegt, trägt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die federführende Verantwortung für
das Bundesberggesetz (BBergG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen des
Rohstoffabbaus für bestimmte Bodenschätze einschließlich Erdgas definiert.
Damit hätte die Bundesregierung die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Bundesbergrechts vorzulegen, um die Aufsuchung und Gewinnung
von Kohlenwasserstoffen in Deutschland zu verbieten und so neue fossile
Gasbohrungen im gesamten Bundesgebiet zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bundesrechtlichen Vorgaben und Empfehlungen finden für die
Kontrolle der Einhaltung wasser- und umweltschutzrechtlicher Vorgaben bei
Tiefenbohrungen wie in Reichling Anwendung, insbesondere im Hinblick
auf den Schutz von Trinkwasser- und Naturschutzgebieten, und inwieweit
wird ein unabhängiges Grundwassermonitoring verpflichtend
vorgeschrieben?
2. Wie wird die Bundesregierung konkret sicherstellen, dass Deutschlands
Klimaziele von neuen fossilen Gasbohrungen wie in Reichling unberührt
bleiben?
a) Liegt der Bundesregierung eine Klimabilanz des Projekts in Reichling
vor, und wenn ja, erfüllt diese die Anforderungen des GHG-Protokolls
(GHG = Greenhouse Gas) oder vergleichbarer Standards, und wenn
nein, auf welcher Folgenabschätzung basiert die Bundesregierung dann
ihre Behauptung?
b) Mit welchen konkreten Klimaschutzmaßnahmen gedenkt die
Bundesregierung, die von dem Projekt verursachten zusätzlichen Treibhausgas-
Emissionen auszugleichen?
c) Mit welcher Methodik wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es
hierbei nicht zu einer Klimaschutzlücke kommt, insbesondere mit Blick
auf die anderen, ebenfalls auszugleichenden emissionssteigernden
Vorhaben im Koalitionsvertrag?
3. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-
Methanverordnung für neue fossile Gasprojekte wie in Reichling, und wie
soll deren Einhaltung auf Bundesebene kontrolliert und sanktioniert
werden?
a) Welche Rolle spielen dabei die Bundesbehörden im Vergleich zu den
Landesbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Harmonisierung der
Kontrollstandards?
b) Bis wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzesvorschlag zum
Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung durch Unternehmen
vorzulegen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Bayern, anders als
andere Bundesländer, keine Förderabgabe auf fossiles Gas erhebt?
a) Inwieweit sieht das BbergG die Erhebung einer solchen Abgabe vor?
b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die potenziellen
Einnahmen, die dem Freistaat und den Bürgerinnen und Bürgern durch die
Nichterhebung entgehen?
c) Handelt es sich bei der Nichterhebung nach Auffassung der
Bundesregierung um eine de facto fossile Subvention, die den internationalen
Verpflichtungen Deutschlands zur Beendigung von fossilen
Subventionen zuwiderläuft, und wenn nein, welche Kriterien legt die
Bundesregierung zur Definition von fossilen Subventionen an, und wenn ja,
wie wird diese steuerliche Begünstigung vor internationalen Partnern
verteidigt?
d) Welche konkreten legislativen Möglichkeiten bestehen auf
Bundesebene, um eine steuerliche Begünstigung fossiler Projekte in einzelnen
Bundesländern wie Bayern zu unterbinden?
5. Wie vereinbart die Bundesregierung neue fossile Projekte mit dem
Beschluss der 28. Weltklimakonferenz (COP28) für eine weltweite Abkehr
von den fossilen Energien und den Verpflichtungen, die sich für
Deutschland als Industrieland aus dem Pariser Abkommen ergeben?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust an Glaubwürdigkeit und
die Schwächung der deutschen Verhandlungsposition in internationalen
Klimaverhandlungen und Klimaforen, die sich aus dem Widerspruch
zwischen Deutschlands Zusagen einerseits und der laut
Koalitionsvertrag geplanten Nutzung inländischer Potenziale fossiler Gasförderung
sowie der steuerlichen Begünstigung von fossilen Projekten wie dem in
Reichling andererseits ergeben?
b) Welche konkreten Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um diesen
negativen Auswirkungen entgegenzuwirken?
6. Welche juristischen und politischen Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem Gutachten des IGH zu den Verpflichtungen von Staaten
im globalen Klimaschutz für die Genehmigung und steuerliche
Begünstigung neuer fossiler Projekte wie dem in Reichling, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung ihr Festhalten an dem Vorhaben im Lichte dieser neuen
völkerrechtlichen Lage?
7. Ist die bestehende Rechtslage aus Sicht der Bundesregierung ausreichend,
um die Kostenrisiken von Extraktionsprojekten wie dem in Reichling für
die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch im Falle einer möglichen
Zahlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen auf ein angemessenes Maß zu
reduzieren, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um dieser Gesetzeslücke beizukommen?
a) Welche rechtlichen Mittel (z. B. Rückgriffmöglichkeiten auf
Projektträger) hat die Bundesregierung im Falle bleibender Umweltschäden
infolge fossiler Exploration und Extraktion, und welche Auswirkungen hätte
in diesem Zusammenhang eine mögliche Zahlungsunfähigkeit
beteiligter Unternehmen?
b) Welche Rückstellungen und Sicherheitsleistungen für Rückbau und
Rekultivierung werden für fossile Projektträger durch Bundesrecht
vorgeschrieben bzw. empfohlen, wie wird deren Höhe bemessen und
kontrolliert, und welche Auswirkungen hätte in diesem Zusammenhang eine
mögliche Zahlungsunfähigkeit beteiligter Unternehmen?
Berlin, den 12. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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