Schriftliche Frage 81 von Jan Köstering (DIE LINKE): Von welchen Landesjustizbehörden hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 81 von Jan Köstering (DIE LINKE): Von welchen Landesjustizbehörden hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlich…
Frage 81 (Jan Köstering, Die Linke):
Von welchen Landesjustizbehörden hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der mutmaßlich rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)“ übernommen, und bei welchen Landesjustizbehörden sind etwaige weitere Ermittlungsverfahren gegen Personen im Zusammenhang mit dem genannten Ermittlungskomplex anhängig (vgl. www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Presse mitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-21-0 5-2025.html?nn=478184)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 3. Juni 2025:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Verfahren im Sinne der Fragestellung von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden (Sachsen), der Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) und der Staatsanwaltschaft Cottbus (Brandenburg) übernommen. Zu etwaigen weiteren Ermittlungsverfahren der Landesjustizbehörden gibt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Stellungnahme ab.
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