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Schriftliche Frage 34 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Welche Fälle von Sabotage oder terroristischen Anschlägen auf staatliches oder privates Eigentum, die in Medien einer als linksextremistisch…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 34 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Welche Fälle von Sabotage oder terroristischen Anschlägen auf staatliches oder privates Eigentum, die in Medien einer als linksextremistisch… Frage 34 (Dr. Malte Kaufmann, AfD): Welche Fälle von Sabotage oder terroristischen Anschlägen auf staatliches oder privates Eigentum, die in Medien einer als linksextremistisch bezeichneten „Vulkan-Gruppe“ zugeschrieben werden, sind der Bundesregierung seit 2011 bis zum aktuellen Zeitpunkt bekannt, und welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass diese Gruppe bzw. ihr zurechenbare Täter bislang nicht zur Rechenschaft gezogen wurden (www.tik tok.com/@sarakram2/video/75919304264076198 62?_r=1&_t=ZG-92viPNKKpDl)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Februar 2026: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft aus Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Im Übrigen gibt die Bundesregierung zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellungnahme ab.

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