Schriftliche Frage 84 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Auf welche sachliche Grundlage, Fakten oder Studien aus der Arbeit von Sicherheitsbehörden stützt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koali…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 84 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Auf welche sachliche Grundlage, Fakten oder Studien aus der Arbeit von Sicherheitsbehörden stützt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koali…
Frage 84 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Auf welche sachliche Grundlage, Fakten oder Studien aus der Arbeit von Sicherheitsbehörden stützt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, eine Speicherpflicht von IP-Adressen und Portnummern in Abwägung mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur über sieben oder 14 Tage, sondern über drei Monate hinweg umzusetzen (bitte auch die erwarteten Faktoren angeben, um welche – verglichen mit diesen kürzeren Speicherfristen – der Ermittlungserfolg größer wäre), und wird die Bundesregierung weiterhin Alternativen wie das Quick-Freeze-Verfahren evaluieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 6. Juni 2025:
Die die Koalitionsfraktionen bildenden Parteien haben vereinbart, eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern einzuführen, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. April 2024 (Rechtssache C-470/21) die Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen eine solche Speicherpflicht europarechtlich zulässig ist. Die Bundesregierung erarbeitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Speicherung von IP-Adressen und Portnummern.
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