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Schriftliche Frage 72 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Verfahren und Kriterien evaluiert die Bundeswehr die IT-Sicherheit ihrer externen Dienstleister, und welche organisatorischen od…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung liegt bei mehr als 15.000 Einstellungen im gesamten militärischen Bereich. In diesem Jahr ist damit ein deutlich gesteigertes Interesse bei den Freiwillig Wehrdienstleistenden genauso wie bei den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu verzeichnen. Die Freiwillig Wehrdienstleistenden sollen im Rahmen des Gesetzes über einen Neuen Wehrdienst in den Status von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit überführt werden. Die im folgenden angegebene Anzahl von Dienstantritten von ausschließlich Freiwillig Wehrdienstleistenden muss für eine Gesamtübersicht um das Bestandspersonal ergänzt werden, also jene Freiwillig Wehrdienstleistenden, die bereits im Vorjahr ihren Dienst begonnen haben und in diesem Status weiterhin Teil der Bundeswehr sind. So ergibt sich derzeit ein durchschnittlicher Gesamtpersonalbestand von mehr als.

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Schriftliche Frage 72 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Verfahren und Kriterien evaluiert die Bundeswehr die IT-Sicherheit ihrer externen Dienstleister, und welche organisatorischen od… Frage 72 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Mit welchen Verfahren und Kriterien evaluiert die Bundeswehr die IT-Sicherheit ihrer externen Dienstleister, und welche organisatorischen oder regulatorischen Maßnahmen leitet sie aus den Ergebnissen dieser Überprüfung ab? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 1. September 2025: Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über interne Prozesse im Bereich der IT-Sicherheit der Bundeswehr abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

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