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Schriftliche Frage 130 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für flufenacethaltige Mittel planen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat u…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 130 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für flufenacethaltige Mittel planen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat u… Frage 130 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für flufenacethaltige Mittel planen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und seine nachgeordneten Behörden vor dem Hintergrund, dass ein Abbauprodukt von Flufenacet die fruchtbarkeitsschädigende Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat ist, die sich zunehmend im Grundwasser findet und die Zulassung von Flufenacet nach EU-Recht im zuständigen Gremium nicht verlängert wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 4. Juni 2025: Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet vom 20. Mai 2025 regelt, dass die Mitgliedstaaten Aufbrauchfristen von bis zu 18 Monaten einräumen können. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird als zuständige Behörde die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen für flufenacethaltige Pflanzenschutzmittel mitteilen. Hierfür sind sowohl die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, die EU- Durchführungsverordnung zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Flufenacet als auch das deutsche Pflanzenschutzgesetz maßgeblich.

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