Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 155/26 (Beschluss)
28.07.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der
Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit
Schreiben vom 24. Juli 2026 Folgendes mitgeteilt:
Die Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der
Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" vom 8. Mai 2026 spricht wichtige Themen des
Pflanzenschutzes an.
Ebenso wie die Länder begrüßt auch das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) den geplanten Bürokratieabbau sowie die
Weiterentwicklung der Pflanzenschutzverordnung (EG) 1107/2009 mit den
Vorschlägen der Europäischen Kommission für Vereinfachungen im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X). Auf der Grundlage des
Kommissionsvorschlags ist während der zypriotischen Ratspräsidentschaft ein
Kompromisstext erarbeitet worden, der wesentliche von Deutschland
vorgeschlagene Punkte im Bereich Pflanzenschutz enthält. Darin ist entgegen des
ursprünglichen Vorschlages der Kommission vorgesehen, die Aussaat von gebeiztem Saatgut
nicht als Pflanzenschutzanwendung einzuordnen. Die unbefristete
Wirkstoffgenehmigung bezieht sich nach diesem Kompromisstext auf sogenannte
„low-risk-Wirkstoffe". Ebenso sieht diese Fassung eine Erhöhung der maximalen
Genehmigungsdauer von Wirkstoffen von 10 auf 15 Jahre bei Erstgenehmigungen
und von 15 auf 25 Jahre bei Wiedergenehmigungen vor.
Im Hinblick auf die Wirkstoffverfügbarkeit konnten die Genehmigungen
wichtiger Wirkstoffe aufgrund der in der Verordnung (EG) 1107/2009
veranlagten sogenannten „cut-off-Kriterien" nicht erneuert werden bzw. besteht
die Möglichkeit, dass sie nicht erneuert werden können.
Somit ist die Forderung, befristete Genehmigungen nach Artikel 4 Absatz 7 der
Verordnung (EG) 1107/2009 zu erleichtern, nachvollziehbar. Auch hier kann der
Omnibus X kleinere Erleichterungen bringen.
Die Verhandlungen zum Omnibus X werden mit großer Intensität von der irischen
Ratspräsidentschaft fortgeführt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass meine
Ausführungen zu diesem wichtigen Dossier nur eine Momentaufnahme darstellen.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die nationale Zulassungssituation
von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Dieses Vorhaben ist das BMLEH im
letzten Jahr mit der Einrichtung einer temporären Projektgruppe beim Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zügig angegangen. Der
seit Jahren aufgebaute Rückstau von Anträgen auf Pflanzenschutzmittelzulassung
konnte infolge der erfolgreichen Arbeit der Projektgruppe wirksam abgebaut
werden. Das BVL hat eine deutliche Steigerung der Zulassungsentscheidungen
insgesamt erreicht. Die Zulassungsverfahren der gegenseitigen Anerkennung werden im
vorgeschriebenen Zeitraum von 120 Tagen abgeschlossen.
An der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sind das BVL, das
Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut und das
Umweltbundesamt (UBA) beteiligt. Dabei hat das UBA den Status einer
Einvernehmensbehörde. Die Kritik daran ist dem BMLEH bekannt. Aktuell ist eine Änderung
dieses Status aber nicht vorgesehen.
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