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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln"

dip / drucksache 28.07.2026 · WP 21 · zu155/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 155/26 (Beschluss) 28.07.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit Schreiben vom 24. Juli 2026 Folgendes mitgeteilt: Die Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" vom 8. Mai 2026 spricht wichtige Themen des Pflanzenschutzes an. Ebenso wie die Länder begrüßt auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) den geplanten Bürokratieabbau sowie die Weiterentwicklung der Pflanzenschutzverordnung (EG) 1107/2009 mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission für Vereinfachungen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (Omnibus X). Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags ist während der zypriotischen Ratspräsidentschaft ein Kompromisstext erarbeitet worden, der wesentliche von Deutschland vorgeschlagene Punkte im Bereich Pflanzenschutz enthält. Darin ist entgegen des ursprünglichen Vorschlages der Kommission vorgesehen, die Aussaat von gebeiztem Saatgut nicht als Pflanzenschutzanwendung einzuordnen. Die unbefristete Wirkstoffgenehmigung bezieht sich nach diesem Kompromisstext auf sogenannte „low-risk-Wirkstoffe". Ebenso sieht diese Fassung eine Erhöhung der maximalen Genehmigungsdauer von Wirkstoffen von 10 auf 15 Jahre bei Erstgenehmigungen und von 15 auf 25 Jahre bei Wiedergenehmigungen vor. Im Hinblick auf die Wirkstoffverfügbarkeit konnten die Genehmigungen wichtiger Wirkstoffe aufgrund der in der Verordnung (EG) 1107/2009 veranlagten sogenannten „cut-off-Kriterien" nicht erneuert werden bzw. besteht die Möglichkeit, dass sie nicht erneuert werden können. Somit ist die Forderung, befristete Genehmigungen nach Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) 1107/2009 zu erleichtern, nachvollziehbar. Auch hier kann der Omnibus X kleinere Erleichterungen bringen. Die Verhandlungen zum Omnibus X werden mit großer Intensität von der irischen Ratspräsidentschaft fortgeführt. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass meine Ausführungen zu diesem wichtigen Dossier nur eine Momentaufnahme darstellen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die nationale Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Dieses Vorhaben ist das BMLEH im letzten Jahr mit der Einrichtung einer temporären Projektgruppe beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zügig angegangen. Der seit Jahren aufgebaute Rückstau von Anträgen auf Pflanzenschutzmittelzulassung konnte infolge der erfolgreichen Arbeit der Projektgruppe wirksam abgebaut werden. Das BVL hat eine deutliche Steigerung der Zulassungsentscheidungen insgesamt erreicht. Die Zulassungsverfahren der gegenseitigen Anerkennung werden im vorgeschriebenen Zeitraum von 120 Tagen abgeschlossen. An der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sind das BVL, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut und das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt. Dabei hat das UBA den Status einer Einvernehmensbehörde. Die Kritik daran ist dem BMLEH bekannt. Aktuell ist eine Änderung dieses Status aber nicht vorgesehen.

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