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Schriftliche Frage 42 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn j…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

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Schriftliche Frage 42 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn j… Frage 42 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn ja, bei welchen, und welche Auswirkungen hat das auf eine Wiederzulassung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 16. April 2025: Eine Reihe zugelassener Pflanzenschutzmittel (PSM) mit in der Europäischen Union (EU) für diese Verwendung genehmigten Wirkstoffen bilden gesichert oder vermutlich Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt. Die folgende Liste gibt entsprechend der deutschen Behörden vorliegenden Informationen Auskunft darüber, welche Wirkstoffe gesichert oder vermutlich TFA bilden, in welcher Produktkategorie sie verwendet werden und wie viele PSM mit dem Wirkstoff in Deutschland zugelassen sind. Wirkstoff Herbizid (H)/ Insektizid (I)/ Fungizid (F) TFA-Bildung gesichert/vermutet* Anzahl zugelassener PSM (inkl. Vertriebserweiterungen) Beflubutamid H gesichert  1 Cyflufenamid F vermutet  2 Cyflumetofen I vermutet  1 Diflufenican H vermutet 43 Flazasulfuron H vermutet  4 Flonicamid I gesichert  5 Fluazifop-P H vermutet  9 Fluazinam F gesichert 19 Flufenacet H gesichert 34 Fluopicolide F vermutet  4 Fluopyram F gesichert  8 Flutianil F vermutet  1 Flutolanil F gesichert  2 Isoxaflutole H vermutet  3 Lambda-Cyhalothrin I vermutet 22 Mefentrifluconazole F vermutet 11 Oxathiapiprolin F vermutet  8 Penoxsulam H vermutet  2 Penthiopyrad F vermutet  1 Picolinafen H vermutet  4 Prosulfuron H vermutet  5 Pyroxsulam H vermutet  4 Sulfoxaflor I vermutet  1 Tau-Fluvalinat I vermutet  2 Tefluthrin I vermutet  5 Tembotrione H vermutet  4 Trifloxystrobin F gesichert 14 Tritosulfuron H gesichert  2 * In der Molekülstruktur ist eine CF3-C-Einhelt vorhanden. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Produktzulassungen können nicht pauschal benannt werden. Diese hängen von der jeweiligen TFA- Bildungsrate im Rahmen der zugelassenen Anwendungen ab. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority- EFSA) und den anderen Mitgliedstaaten einen harmonisierten Weg zum Umgang mit TFA-bildenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu finden. Konkret finden Erörterungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, SCoPAFF) sowie ein Austausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und anderen Zulassungsbehörden sowie zwischen dem Umweltbundesamt und anderen Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bestimmung und Bewertung der TFA-Bildungsrate statt. Der EFSA wurde seitens der EU-Kommission ein Mandat erteilt, bis Oktober 2025 eine Stellungnahme zu den toxikologischen Referenzwerten von TFA zu erstellen. Seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden Dossiers zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH-Dossiers) für TFA bei der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency-ECHA) eingereicht. Darin wird die Einstufung von TFA in bei der Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (bei Tieren nachgewiesen) vorgeschlagen. Zudem hat die TFA-Task- Force der Pestizidindustrie eine Selbsteinstufung von TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingereicht. Beide Einstufungsvorschläge würden bedingen, dass TFA bei Pflanzenschutzmitteln als relevanter Metabolit eingestuft würde und damit ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/ Liter im Grundwasser bei zugelassenen Anwendungen eingehalten werden müsste. Dies ist ein grundlegender Schritt zu einer harmonisierten europäischen Vorgehensweise.

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