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Schriftliche Frage 75 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rechnet die Bundesregierung, nachdem in der letzten Woche der Gesundheitsfonds außerplanmäßig mit 800 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung unt…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 75 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rechnet die Bundesregierung, nachdem in der letzten Woche der Gesundheitsfonds außerplanmäßig mit 800 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung unt… Frage 75 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rechnet die Bundesregierung, nachdem in der letzten Woche der Gesundheitsfonds außerplanmäßig mit 800 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung unterstützt werden musste, mit weiteren außerplanmäßigen Zuschüssen dieser Art an den Gesundheitsfonds noch in diesem Jahr, und wird der Bund dadurch insgesamt mehr Geld als geplant in diesem Jahr zur Verfügung stellen (müssen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 28. Mai 2025: Aufgrund einer vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung umzusetzenden Strukturanpassung bei den an die Krankenkassen zu leistenden Zuweisungen ist beim Gesundheitsfonds Mitte Mai 2025 ein kurzzeitiger, einmaliger Liquiditätshilfebedarf von rund 800 Mio. Euro entstanden, der durch ein teilweises Vorziehen der Dezemberrate des Bundeszuschusses ausgeglichen wurde. Prognosen zur Frage, ob im Laufe dieses Jahres ein weiterer Liquiditätshilfebedarf des Gesundheitsfonds entsteht, sind zwangsläufig mit Unsicherheiten behaftet und insbesondere von den saisonal und konjunkturbedingt schwankenden Einnahmen des Gesundheitsfonds abhängig. Für diese Situation ist gesetzlich vorbeschrieben, dass der Bund dem Gesundheitsfonds nach Maßgabe von § 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ein nicht zu verzinsendes und im Haushaltsjahr zurückzuzahlendes Liquiditätsdarlehen zu leisten hat bzw. dass gemäß des bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2025 fortgeltenden § 11 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2024 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Zahlung des Bundeszuschusses vorgezogen werden kann. Unterjährige Liquiditätshilfen des Bundes an den Gesundheitsfonds werden mit den zum Jahresende üblichen höheren Einnahmen des Gesundheitsfonds wieder ausgeglichen.

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