Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1501 Gesetzliche Krankenversicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1501 Gesetzliche Krankenversicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1501 Gesetzliche Krankenversicherung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen -
-
-
Übrige Einnahmen
176 01
-224
Rückzahlung des Darlehens durch den Gesundheitsfonds -
-
-
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-314
Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes -
-
-405
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
636 02
-224
Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an
Aussiedler
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aufgrund der Bestimmung in Artikel 3 Nr. 5 i. V. m. Artikel 17 des Terminservice-
und Versorgungsgesetzes vom 6. Mai 2019 entfällt die Erstattungsregelung ab
dem 11. Mai 2019. Die in den Vorjahren bei diesem Titel veranschlagten
Haushaltsmittel dienten der Abgeltung möglicher rückwirkender Erstattungsansprüche
für Leistungen, die bis einschließlich 10. Mai 2019 erbracht wurden.
636 03
-290
Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-
Pandemie verursachte Belastungen
-
-
70 802
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
636 06
-224
Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für
gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds)
14 500 000
14 500 000
14 500 000
Erläuterungen:
Das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet als Sondervermögen seit dem
1. Januar 2009 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 271 SGB V).
Die Beteiligung des Bundes zur Mitfinanzierung gesamtgesellschaftlicher
Aufgaben nach § 221 SGB V wird ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt. Die
Zahlungen erfolgen in monatlichen Teilbeträgen zum 1. Bankarbeitstag.
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Gesetzliche Krankenversicherung 1501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
636 08
-224
Ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds -
-
-
Ausgaben für Investitionen
856 01
-224
Überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds 2 300 000
2 300 000
-
863 02
-224
Unterjährige Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden die unterjährigen Liquiditätshilfen gemäß § 13 Abs. 6
Satz 1 HG geleistet.
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1501 Gesetzliche Krankenversicherung
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In dem Kapitel sind die Ausgaben für Maßnahmen zur
Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger für weitere
gesetzliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMG sowie
für die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen
veranschlagt.
Wichtigster Ausgabenschwerpunkt ist die Förderung der
freiwilligen privaten Pflege-Zusatzversicherungen mit Mitteln
i. H. v. 58 Mio. Euro.
In diesem Kapitel sind ferner die Leistungen zur
Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen
veranschlagt, deren alleinige Finanzierung der Bund seit dem 1.
Januar 2019 übernommen hat.
Um zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen,
sind für das Jahr 2026 keine Mittel für die pauschale
Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen
Pflegeversicherung gem. § 61a SGB XI veranschlagt, der
Bundeszuschuss wird in dieser Zeit ausgesetzt. Mit Blick auf die
mittelfristige Finanzierbarkeit der Sozialen Pflegeversicherung wird
die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds im Jahr 2026
abgesenkt.
Weitere Schwerpunkte sind Maßnahmen zur Verbesserung
der Versorgung Pflegebedürftiger sowie das
Pflegenetzwerk und die Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die soziale Pflegeversicherung ist als
Teilleistungsversicherung konzipiert. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe
zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf
solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen
der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen,
trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und
selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die
körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen,
auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen
oder zu erhalten. Geschlechtsspezifische Unterschiede sollen
bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen
und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt und den
Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit
Rechnung getragen werden. Auf die religiösen Bedürfnisse
der Pflegebedürftigen ist Rücksicht zu nehmen. Wünsche der
Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege haben
nach Möglichkeit Berücksichtigung zu finden.
Mit der Förderung freiwilliger privater Pflege-
Zusatzversicherungen leistet das BMG einen Anreiz, damit
Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich eigenverantwortlich für den
Pflegefall absichern. Ein Ziel ist es, dass Bürgerinnen und
Bürger das Pflegerisiko ohne Leistungsausschlüsse oder
Risikozuschläge absichern können. Hierfür unterstützt der Bund
Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 120 Euro jährlich in
eine den gesetzlichen Fördervoraussetzungen entsprechende,
private Pflege-Zusatzversicherung einzahlen, mit einer Zulage
von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Die Zulagen
werden jeweils für die förderfähigen Anträge des Vorjahres
gezahlt. Die Zahl der förderfähigen Verträge wird auf der
Grundlage des Bestands zu Beginn des Vorjahres und der Annahme
berechnet, dass der Gesamtanstieg an Verträgen ungefähr
dem des Vorvorjahres entspricht.
Unter Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung
Pflegebedürftiger fallen beispielsweise Erprobungen modellhafter
Konzepte und die Erstellung von Studien. Ziele dieser
Maßnahmen sind die Verbesserung der pflegerischen Versorgung
sowie die Vorbereitung und Evaluierung gesetzlicher
Weiterentwicklungen.
Über das Pflegenetzwerk soll mit geeigneten Informations-
und Dialogmaßnahmen vor allem der fachliche Austausch
zwischen Pflegepraxis, -wissenschaft und –politik gefördert
werden. Neben den gewonnenen Erkenntnissen aus den Modell-
und Studienmaßnahmen sollen auch Good-Practice
Beispiele aus der Pflegepraxis einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit
zugänglich gemacht sowie über gesetzgeberische Maßnahmen
des Bundes im Pflegesektor informiert warden.
Mit der Förderung der Qualifizierung für Pflegeberufe im
Ausland wird angesichts des Fachkräftemangels in den
Pflegeberufen die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die für
die Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland
(Drittstaaten) gelten, angestrebt. Damit soll eine zusätzliche Möglichkeit
für Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen
geschaffen werden, offene Stellen zur Sicherung der
pflegerischen Versorgung zu besetzen.
Im Rahmen der Agenda 2030 der Weltgemeinschaft für eine
sozial, wirtschaftlich und ökologische nachhaltige Entwicklung
tragen die veranschlagten Mittel wesentlich zur Erreichung
des SDG 3 bei: welches lautet “Ein gesundes Leben für alle
Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen
fördern”. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit soll hierbei
insbesondere der Transformationsbereich "Menschliches
Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS
gestärkt werden.
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Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502
Überblick zum Kapitel 1502
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 200 200 - 10 154
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 200 200 - 10 154
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 700 1 200 +500 998
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 77 749 79 825 -2 076 71 785
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 500 000 500 000 +1 000 000 -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 579 449 581 025 +998 424 72 783
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 579 449 581 025 +998 424 72 783
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 900
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 770
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 130
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 000
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