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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1501 Gesetzliche Krankenversicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1501 Gesetzliche Krankenversicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1501 Gesetzliche Krankenversicherung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen - - - Übrige Einnahmen 176 01 -224 Rückzahlung des Darlehens durch den Gesundheitsfonds - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -314 Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes - - -405 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 636 02 -224 Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückerstattungen der Krankenkassen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aufgrund der Bestimmung in Artikel 3 Nr. 5 i. V. m. Artikel 17 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes vom 6. Mai 2019 entfällt die Erstattungsregelung ab dem 11. Mai 2019. Die in den Vorjahren bei diesem Titel veranschlagten Haushaltsmittel dienten der Abgeltung möglicher rückwirkender Erstattungsansprüche für Leistungen, die bis einschließlich 10. Mai 2019 erbracht wurden. 636 03 -290 Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2- Pandemie verursachte Belastungen - - 70 802 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 636 06 -224 Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben (Gesundheitsfonds) 14 500 000 14 500 000 14 500 000 Erläuterungen: Das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet als Sondervermögen seit dem 1. Januar 2009 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 271 SGB V). Die Beteiligung des Bundes zur Mitfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben nach § 221 SGB V wird ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt. Die Zahlungen erfolgen in monatlichen Teilbeträgen zum 1. Bankarbeitstag. - 7 - Gesetzliche Krankenversicherung 1501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 636 08 -224 Ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds - - - Ausgaben für Investitionen 856 01 -224 Überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds 2 300 000 2 300 000 - 863 02 -224 Unterjährige Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus diesem Titel werden die unterjährigen Liquiditätshilfen gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 HG geleistet. - 8 - 1501 Gesetzliche Krankenversicherung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In dem Kapitel sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger für weitere gesetzliche Leistungen im Zuständigkeitsbereich des BMG sowie für die Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen veranschlagt. Wichtigster Ausgabenschwerpunkt ist die Förderung der freiwilligen privaten Pflege-Zusatzversicherungen mit Mitteln i. H. v. 58 Mio. Euro. In diesem Kapitel sind ferner die Leistungen zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen veranschlagt, deren alleinige Finanzierung der Bund seit dem 1.  Januar 2019 übernommen hat. Um zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen, sind für das Jahr 2026 keine Mittel für die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung gem. § 61a SGB XI veranschlagt, der Bundeszuschuss wird in dieser Zeit ausgesetzt. Mit Blick auf die mittelfristige Finanzierbarkeit der Sozialen Pflegeversicherung wird die Zuführung zum Pflegevorsorgefonds im Jahr 2026 abgesenkt. Weitere Schwerpunkte sind Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger sowie das Pflegenetzwerk und die Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten. Geschlechtsspezifische Unterschiede sollen bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt und den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Auf die religiösen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ist Rücksicht zu nehmen. Wünsche der Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege haben nach Möglichkeit Berücksichtigung zu finden. Mit der Förderung freiwilliger privater Pflege- Zusatzversicherungen leistet das BMG einen Anreiz, damit Bürgerinnen und Bürger sich zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall absichern. Ein Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger das Pflegerisiko ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge absichern können. Hierfür unterstützt der Bund Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 120 Euro jährlich in eine den gesetzlichen Fördervoraussetzungen entsprechende, private Pflege-Zusatzversicherung einzahlen, mit einer Zulage von 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Die Zulagen werden jeweils für die förderfähigen Anträge des Vorjahres gezahlt. Die Zahl der förderfähigen Verträge wird auf der Grundlage des Bestands zu Beginn des Vorjahres und der Annahme berechnet, dass der Gesamtanstieg an Verträgen ungefähr dem des Vorvorjahres entspricht. Unter Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger fallen beispielsweise Erprobungen modellhafter Konzepte und die Erstellung von Studien. Ziele dieser Maßnahmen sind die Verbesserung der pflegerischen Versorgung sowie die Vorbereitung und Evaluierung gesetzlicher Weiterentwicklungen. Über das Pflegenetzwerk soll mit geeigneten Informations- und Dialogmaßnahmen vor allem der fachliche Austausch zwischen Pflegepraxis, -wissenschaft und –politik gefördert werden. Neben den gewonnenen Erkenntnissen aus den Modell- und Studienmaßnahmen sollen auch Good-Practice Beispiele aus der Pflegepraxis einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie über gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes im Pflegesektor informiert warden. Mit der Förderung der Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland wird angesichts des Fachkräftemangels in den Pflegeberufen die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die für die Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Drittstaaten) gelten, angestrebt. Damit soll eine zusätzliche Möglichkeit für Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen geschaffen werden, offene Stellen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung zu besetzen. Im Rahmen der Agenda 2030 der Weltgemeinschaft für eine sozial, wirtschaftlich und ökologische nachhaltige Entwicklung tragen die veranschlagten Mittel wesentlich zur Erreichung des SDG 3 bei: welches lautet “Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern”. Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit soll hierbei insbesondere der Transformationsbereich "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" der DNS gestärkt werden. - 9 - Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502 Überblick zum Kapitel 1502 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 200 200 - 10 154 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 200 200 - 10 154 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 700 1 200 +500 998 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 77 749 79 825 -2 076 71 785 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 500 000 500 000 +1 000 000 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 579 449 581 025 +998 424 72 783 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 579 449 581 025 +998 424 72 783 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 900 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 770 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 130 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 000 - 10 -

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