Schriftliche Frage 96 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2025 unter der Annahme unverä…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 96 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2025 unter der Annahme unverä…
Frage 96 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2025 unter der Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, und liegen ihr Hinweise auf eine kurz- oder mittelfristige Unterdeckung des Fonds im zweiten, dritten und/oder vierten Quartal 2025 vor, und wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus (bitte ggf. zu erwartende Beitragssteigerungen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. Mai 2025:
Dem Gesundheitsfonds fließen unterjährig nicht in gleicher Höhe Einnahmen zu. So sind in der Regel zu Jahresbeginn geringere Einnahmen und im November und Dezember durch Sonderzahlungen/ Weihnachtsgeld höhere Einnahmen zu erwarten. Dadurch kommt es regelmäßig saisonal zu einem Rückgang der Liquidität im Gesundheitsfonds, der die unterjährigen Schwankungen in den Einnahmen und nicht berücksichtigte Einnahmeausfälle grundsätzlich aus der Liquiditätsreserve auszugleichen hat. Die Ausgaben des Gesundheitsfonds in Form von Zuweisungen an die Krankenkassen sind durch Grundlagen- und Zuweisungsbescheide festgelegte monatliche Abschlagszahlungen mit drei Strukturanpassungen und einem abschließenden Jahresausgleich. Einnahmenseitig sind Prognosen zwangsläufig mit Unsicherheiten behaftet. Aufgrund einer vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung umzusetzenden Strukturanpassung bei den an die Krankenkassen zu leistenden Zuweisungen ist bereits Mitte Mai 2025 ein kurzzeitiger, einmaliger Liquiditätshilfebedarf von rund 800 Mio. Euro entstanden, der durch ein teilweises Vorziehen der Dezemberrate des Bundeszuschusses ausgeglichen wurde. Für den Fall, dass sich der Finanzhilfebedarf des Gesundheitsfonds im Laufe des Jahres weiter erhöhen sollte, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Bund dem Gesundheitsfonds nach Maßgabe von § 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein nicht zu verzinsendes Liquiditätsdarlehen zu leisten hat bzw. dass gemäß dem bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2025 fortgeltenden § 11 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2024 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Zahlung des Bundeszuschusses vorgezogen werden kann. Da mit diesen gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen sichergestellt ist, dass der Gesundheitsfonds seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenkassen vollständig erfüllt, hat dies keinen Einfluss auf die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen im Jahresverlauf. Unterjährige Finanzhilfen des Bundes an den Gesundheitsfonds werden mit den zum Jahresende üblichen höheren Einnahmen des Gesundheitsfonds wieder ausgeglichen.
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