Schriftliche Frage 156 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Was ist der Vorteil in dem Vorgehen, der zu der Absicht der Bundesregierung in ihrem Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und 2026 geführt hat,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 156 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Was ist der Vorteil in dem Vorgehen, der zu der Absicht der Bundesregierung in ihrem Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und 2026 geführt hat,…
Frage 156 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Was ist der Vorteil in dem Vorgehen, der zu der Absicht der Bundesregierung in ihrem Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und 2026 geführt hat, den Gesundheitsfonds und den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit Darlehen statt mit nicht zurückzuzahlenden Hilfeleistungen zu unterstützen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die Beitragssätze in dem Rückzahlungszeitraum in der kommenden Wahlperiode geringer sein werden als derzeit (bitte begründen), sodass es hier nicht zu einem „Jojo-Effekt“ bei den Beitragssätzen kommt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 3. Juli 2025:
Zur kurzfristigen Stabilisierung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsgesetz 2025 ein nicht zu verzinsendes Darlehen an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Mrd. Euro vor. Das Darlehen ist vom Gesundheitsfonds in den Jahren 2029 bis 2033 zurückzuzahlen. Des Weiteren wird mit Blick auf die Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung ein nicht zu verzinsendes Darlehen in Höhe von 500 Mio. Euro an den Ausgleichsfonds geleistet, dessen Rückzahlung ebenfalls in den Jahren 2029 bis 2033 vorgesehen ist. Haushaltsgesetzliche Regelungen für Darlehen an den Gesundheitsfonds und Ausgleichsfonds sind seitens der Bundesregierung auch für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Diese Darlehen stellen eine Übergangsfinanzierung dar, ehe die Maßnahmen der beiden im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Kommissionen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zur Schließung der Deckungslücken zwischen Ausgaben und Einnahmen umgesetzt werden.
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