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LAG Jugendsozialarbeit Bayern

lobbyregister / register_entry 14.03.2025 · Original ↗

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LAG Jugendsozialarbeit Bayern Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) tritt mit ihren Mitgliedsverbänden für die Belange der benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ein. Rechtsgrundlage dafür ist § 13 SGB VIII. Zur Verwirklichung dieses Anspruchs und zur Vertretung der Interessen junger Menschen gegenüber Politik, Behörden und Institutionen haben sich die freien Träger der Jugendsozialarbeit in Bayern in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA) zusammengeschlossen. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um für die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen gute Rahmenbedingungen für die berufliche und soziale Integration in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen gelegentlich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Interessenbereiche: Integration; Kinder- und Jugendpolitik; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Schulische Bildung Regelungsvorhaben: - SGB II, SGB III, SGB VIII: Vorrangstellung §13 SGB VIII: Um die in § 13 SGB VIII formulierten Ziele zu erreichen, ist das Angebot von Jugendsozialarbeit nachhaltig abzusichern. Mit einer besseren rechtlichen Verankerung der Jugendsozialarbeit in der Planung und Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe kann Jugendsozialarbeit stabiler gestaltet werden (§ 79 SGB VIII).

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