VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
Text
VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Durch Positionspapiere, Stellungnahmen, Schreiben oder Gesprächsanfragen wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht.
Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um die Situation für Kinder- Jugendliche und Familien zu verbessern.
Außerdem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen
regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um mit Ihnen in den Dialog zu treten und sie über die Arbeit Jugendhilfe und Ihre Herausforderungen zu informieren.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Strukturreform 1. KJHSRG: Mit dem Gesetzentwurf soll das Ziel verfolgt werden, durch strukturelle Neuausrichtungen Schnittstellen abzubauen, Leistungen effizienter zu gestalten und die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln. Der VPK begrüßt ausdrücklich, dass die seit vielen Jahren politisch und fachlich diskutierte, soge-nannte „inklusive Lösung“ – die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe – im Gesetzentwurf nunmehr konkret angegangen wird. Die inklusive Ausrichtung stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland dar und bietet die Chance, die Teilhabe und Unterstützung für alle jungen Menschen nach § 1 SGB VIII nachhaltig zu verbessern.
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII: Die BAG Landesjugendämter hat vor Kurzem Empfehlungen zu den „Grundsätzen und Maßstäben für die
Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII“ entwickelt. Zu diesen bezieht der VPK-Bundesverband e.V. im Folgenden Stellung.
Der VPK -Bundesverband e.V. teilt das gesetzgeberische Ziel, die individuelle Aufarbeitung sexualisierter
Gewalt in Kindheit und Jugend wirksam zu ermöglichen, und begrüßt das Anliegen eines bundesweit einheitlichen Begriffsverständnisses des berechtigten Interesses. Die Empfehlung leistet hierzu in weiten Teilen einen wertvollen Beitrag. Zu mehreren Punkten sehen wir jedoch Anlass zu Widerspruch und zur Forderung nach Nachbesserung im Rahmen der angekündigten Fortschreibung.
Relationen
Keine Relationen.