Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Text
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. ist der Zusammenschluss katholischer Organisationen und Landesarbeitsgemeinschaften der Jugendsozialarbeit in Deutschland. Die BAG KJS handelt anwaltschaftlich im Interesse junger Menschen mit geringen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe – beeinflusst u. a. durch Armut, Herausforderungen auf dem Bildungsweg oder Flucht- und Einwanderungsgeschichte. Die BAG KJS nimmt durch Positionen, fachliche Stellungnahmen, Kampagnen, fachliche Impulse und Dialogformate Einfluss auf die Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Integrationspolitik. Sie steht darüber hinaus mit Mitgliedern der Bundesregierung sowie Abgeordneten des Bundestages im Austausch zu Schwerpunktthemen wie Übergänge (von Schule in Ausbildung und Beruf), Schulsozialarbeit, Demokratiebildung und -stärkung, Inklusion, Gesundheit junger Menschen sowie digitale Entwicklungen und Nachhaltigkeit im Sinne der SDG. Die BAG KJS setzt sich zudem für bedarfsgerechte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen (Förderung) ein. Als Bundesorganisation in der Kinder- und Jugendhilfe nimmt sie aktiv am wissenschaftlichen und fachpolitischen Diskurs teil und gestaltet aktiv eine inklusive sowie jugendgerechte Gesellschaft und Kirche.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Industriepolitik; Klimaschutz; Internetpolitik; Integration; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Berufliche Bildung; Migration; Geschlechterpolitik; Arbeitsmarkt; Religion/Weltanschauung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Schulische Bildung; Grundsicherung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Handwerk; EU-Gesetzgebung; Kinder- und Jugendpolitik; Diversitätspolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung: Die BAG KJS unterstützt die Stärkung der Berufsorientierung und die Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung. Sie fordert die Erhöhung des Mobilitätszuschusses und die Verbesserung der außerbetrieblichen Berufsausbildung. Zur Stärkung der Chancen benachteiligter junger Menschen wird zudem die Einführung einer inklusiven Ausbildungsgarantie angeregt.
https://jugendsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2023/01/2023-KoVJugendsozialarbeit-Stellungnahme-Weiterbildung.pdf
https://jugendsozialarbeit.de/wp-content/uploads/2022/12/Beschluss-KV-zur-Ausbildungsgarantie.pdf
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung: Die BAG KJS unterstützt die Neuorganisation und Digitalisierung der Leistungen. Sie fordert die bedarfsgerechte Erhöhung des Regelsatzes sowie die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes. Sie unterstützt grundsätzlich die Einführung einer Grundsicherung.
https://www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2023/09/2023-BAGKJS-Stellungnahme-BKG.pdf
- Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz): Die BAG KJS lehnt die geplanten gesetzlichen Änderungen als diskriminierend ab.
https://www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2025/01/2025_BAGKJS_Position_Appell-Haltung.pdf
- Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: Die BAG KJS fordert, den Familiennachzug nicht auszusetzen. Außerdem erwartet die BAG KJS, dass die geltende Obergrenze abgeschafft und zudem ein Rechtsanspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird.
https://www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2025/05/2025_BAGKJS_Position_familiennachzug.pdf
- Änderungsgesetz SGB II: Die BAG KJS lehnt die Einführung von Sanktionen und den Vermittlungsvorrang in der geplanten Form ab. Sie fordert, sofern Sanktionen eingeführt werden, Ausnahmen bei Sanktionen für junge Menschen sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Sie unterstützt die Stärkung der Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII in Jugendberufsagenturen (JBA) an, schlägt jedoch zusätzlich bundeseinheitliche Kriterien und Strukturen für die JBA vor.
https://www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2025/11/2025_BAGKJS_Stellungnahme_SGBII_barrierefrei.pdf
- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, 1. KJHSRG): Die BAG KJS begrüßt, dass die Bedeutung der Jugendsozialarbeit stärker herausgestellt wird. Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer teilhabegerechten und inklusiven Ausrichtung ist sinnvoll. Sie überzeugt, wenn sie Barrieren zwischen Gesetzen und Zuständigkeiten abbaut, um die individuellen Bedarfe wirkungsvoll zu erfüllen. Der Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Die Reform muss Verfahren im Sinne der jungen Menschen vereinfachen, darf aber ihre persönlichen Rechte nicht schwächen. Sie muss die Planung und Steuerung verbessern, ohne die Subjektorientierung des SGB VIII aufzugeben. Die geplante Reform bedeutet aus unserer Sicht einen grundlegenden Systemwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe. Dies lehnen wir ab.
Stellungnahme: https://t1p.de/bagkjs_kjhsrg
- Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Die BAG KJS begrüßt, dass mit den Änderungen zum AGG europäische Antidiskriminierungsrichtlinien
besser als bisher umgesetzt werden sollen. Eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, die
Schlichtungsverfahren oder längere Fristen zur Beschwerde sind richtige Ansätze. Zugleich
greift das AGG noch an Stellen zu kurz. Die Reform sollte genutzt werden, um den Diskriminierungsschutz
ausdrücklich auf staatliches Handeln auszuweiten. Der Katalog der Diskriminierungsmerkmale sollte noch stärker offen formuliert werden. dadurch würden besonders diskriminierungsgefährdete Gruppen
berücksichtigt. Die Verlängerung der Interventionsfrist sollte auf mindestens zwölf Monate ausgedehnt werden.
Stellungnahme: https://t1p.de/bagkjs_agg
- Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung: Die BAG KJS unterstützt den Anspruch der Gesetzesänderung, die Arbeitsförderung bürger*innenfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer zu gestalten. Die Erweiterung der Kommunikationsformate um elektronische Wege und Videogespräche ist grundsätzlich begrüßenswert, wenn sie auf Freiwilligkeit basieren. Die zielgerichtete Anpassung vorhandener Förderinstrumente ist vor allem im Bereich des Übergangssektors geboten, um jungen Menschen Ausbildung und berufliche Perspektiven möglich zu machen. Der Abbau bürokratischer Regeln und der Aufbau zeitgemäßer Kommunikation sind richtige Schritte.
Stellungnahme: https://www.bagkjs.de/stellungnahme-zum-gesetz-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-arbeitsfoerderung/
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