Schriftliche Frage 77 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihren Berechnungen und Anpassungen des BAföG zugrunde, insbesondere im Hinblick auf Bedarfss…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 77 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihren Berechnungen und Anpassungen des BAföG zugrunde, insbesondere im Hinblick auf Bedarfss…
Frage 77 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihren Berechnungen und Anpassungen des BAföG zugrunde, insbesondere im Hinblick auf Bedarfssätze, Freibeträge und Lebenshaltungskosten von Studierenden, und wann ist die nächste Sozialerhebung geplant, vor dem Hintergrund, dass die aktuelle sozialpolitische Bewertung des BAföG weiterhin auf den Daten der letzten Sozialerhebung aus dem Jahr 2021 basiert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 7. Mai 2026:
Nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht vor. Der Vierundzwanzigste Bericht nach § 35 BAföG zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 BAföG wurde im Dezember des Jahres 2025 im Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Die Veröffentlichung der nächsten Sozialerhebung ist für das Ende des ersten Quartals des Jahres 2027 geplant.
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