Beitrag des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen
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Beitrag des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5248
21. Wahlperiode 09.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beitrag des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ zur Förderung von
Dauerstellen an Hochschulen
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ haben sich Bund und
Länder darauf verständigt, die Qualität der Hochschulbildung dauerhaft zu
verbessern und damit verbunden auch gute Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft zu fördern. Im Jahr 2022 hat die Koalition der Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den Ländern die
finanzielle Grundlage dafür weiter verbessert und beschlossen, den Betrag des
Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und so den Hochschulen jährlich verlässlich
mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hatte sich im
Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, „gute Arbeit in der
Wissenschaft“ zu unterstützen und den Anteil von Dauerstellen im wissenschaftlichen
Mittelbau zu erhöhen, jedoch ohne Festlegungen zu deren Finanzierung zu
treffen. Der Zukunftsvertrag sieht in § 1 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die
Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau
von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen für das hauptberufliche
wissenschaftliche und künstlerische, mit Studium und Lehre befasste Personal setzen.
Damit soll zugleich die Betreuungsrelation an den Hochschulen verbessert und
auf eine geschlechterparitätische Personalstruktur hingewirkt werden. Darüber
hinaus bitten Bund und Länder den Wissenschaftsrat gemäß der
Evaluationsklausel, die erste Evaluation dieser Vereinbarung im Jahr 2025 durchzuführen,
um den Erfolg der Maßnahmen sowie deren Wirkungen auf das
Hochschulsystem wissenschaftspolitisch zu beurteilen. Aus Sicht der Fragestellenden ist die
konsequente Umsetzung dieser Ziele zentral, um die wissenschaftliche
Qualifikationsphase verlässlicher zu gestalten, Chancengerechtigkeit in der
Wissenschaft zu fördern und nachhaltige Strukturen für gute Lehre an Hochschulen zu
schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele unbefristete Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches
Personal unterhalb einer Professur wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung an Hochschulen in jedem Bundesland seit Inkrafttreten des
Zukunftsvertrags neu geschaffen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
2. Welche messbaren Zielwerte für den Ausbau von Dauerstellen wurden
zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags vereinbart,
in welchen Ländern wurden diese Zielwerte bisher erreicht, verfehlt oder
übertroffen, und welche konkreten Konsequenzen sind für den Fall der
Zielverfehlung vorgesehen?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei der Schaffung von
Dauerstellen für hauptberufliches wissenschaftliches Personal seit
Inkrafttreten des Zukunftsvertrags?
4. Welche Maßnahmen oder Indikatoren werden im Rahmen der Evaluation
nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Wissenschaftsrat
herangezogen, um die Zielerreichung in Bezug auf Dauerstellen und
Betreuungsverhältnisse zu beurteilen, und welche Datenquellen werden dabei
herangezogen?
5. Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse oder
Zwischenerkenntnisse der 2025 begonnenen Evaluation vor, wenn ja, welche, und
wann ist mit dem Abschlussbericht zu rechnen?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale,
fachspezifische und hochschultypenabhängige Unterschiede beim Aufbau von
Dauerstellen an Hochschulen, und welche strukturellen Unterschiede sieht die
Bundesregierung für diese Unterschiede?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen
auf wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb einer Professur in den
einzelnen Bundesländern seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags entwickelt
(Vergleich 2020 mit 2025; bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Zusammensetzung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals bei der Umsetzung des
Zukunftsvertrags berücksichtigt wird?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa in Abstimmung
mit den Ländern oder im Rahmen zukünftiger
Hochschulfinanzierungsvereinbarungen –, um den Ausbau von dauerhaften
Beschäftigungsverhältnissen weiter zu unterstützen?
10. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im
Koalitionsvertrag verabredeten Mittelbaustrategie, und mit welchen
Mitteln sind diese Pläne hinterlegt?
11. Inwiefern ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation öffentlich
zugänglich zu machen und Schlussfolgerungen daraus für die künftige
Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Bundes zu ziehen?
12. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen Rückmeldungen
der Länder zur Wirksamkeit des Zukunftsvertrags für gute
Arbeitsbedingungen an Hochschulen?
13. Welche Bedeutung hat die 2022 getroffene Entscheidung, die
Finanzierung des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und bis 2027 mit einem
jährlichen Aufwuchs der Mittel zu versehen, für die Förderung der
Hochschulbildung im Allgemeinen und den Ausbau dauerhafter
Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an
Hochschulen im Speziellen?
14. Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung
dieser „Dynamisierung“ notwendig, um den bislang erreichten Ausbau
dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals an Hochschulen dauerhaft abzusichern?
15. Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung
der „Dynamisierung“ notwendig, um dauerhafte
Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an
Hochschulen weiter auszubauen?
16. Sind aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzliche Änderungen
notwendig, um den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse im
Rahmen des Zukunftsvertrags effektiver zu fördern, wenn ja, welche
bundesgesetzlichen Änderungen sind hierzu beispielsweise im Rahmen des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehen, und bis wann?
17. Wie ist der aktuelle Stand der Reform des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die laut Aussagen des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt bis Mitte 2026 stehen soll?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung des
Positionspapiers des Wissenschaftsrats zur Reform der Personalstrukturen und
Stärkung der Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems und guter
Arbeitsbedingungen, wenn ja, welche, welche Maßnahmen hat sie
gegebenenfalls bereits ergriffen, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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