Beitrag des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen (Antwort zu Drs. 21/5248)
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Beitrag des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen (Antwort zu Drs. 21/5248)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5629
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5248 –
Beitrag des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ zur Förderung von
Dauerstellen an Hochschulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ haben sich Bund und
Länder darauf verständigt, die Qualität der Hochschulbildung dauerhaft zu
verbessern und damit verbunden auch gute Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft zu fördern. Im Jahr 2022 hat die Koalition der Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den Ländern die
finanzielle Grundlage dafür weiter verbessert und beschlossen, den Betrag des
Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und so den Hochschulen jährlich
verlässlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hatte sich im
Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, „gute Arbeit in der
Wissenschaft“ zu unterstützen und den Anteil von Dauerstellen im wissenschaftlichen
Mittelbau zu erhöhen, jedoch ohne Festlegungen zu deren Finanzierung zu
treffen. Der Zukunftsvertrag sieht in § 1 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die
Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim
Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen für das hauptberufliche
wissenschaftliche und künstlerische, mit Studium und Lehre befasste Personal
setzen. Damit soll zugleich die Betreuungsrelation an den Hochschulen
verbessert und auf eine geschlechterparitätische Personalstruktur hingewirkt
werden. Darüber hinaus bitten Bund und Länder den Wissenschaftsrat gemäß der
Evaluationsklausel, die erste Evaluation dieser Vereinbarung im Jahr 2025
durchzuführen, um den Erfolg der Maßnahmen sowie deren Wirkungen auf
das Hochschulsystem wissenschaftspolitisch zu beurteilen. Aus Sicht der
Fragestellenden ist die konsequente Umsetzung dieser Ziele zentral, um die
wissenschaftliche Qualifikationsphase verlässlicher zu gestalten,
Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu fördern und nachhaltige Strukturen für gute
Lehre an Hochschulen zu schaffen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 23. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele unbefristete Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches
Personal unterhalb einer Professur wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung an Hochschulen in jedem Bundesland seit Inkrafttreten des
Zukunftsvertrags neu geschaffen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen
auf wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb einer Professur in den
einzelnen Bundesländern seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags entwickelt
(Vergleich 2020 mit 2025; bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuellsten der Bundesregierung vorliegenden Daten über die mit Mitteln
des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (ZSL) und des
Hochschulpakts 2020 dauerhaft geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse und Stellen
beruhen auf der amtlichen Hochschulstatistik und beziehen sich auf das Jahr
2024. Ausgehend vom letzten Jahr vor dem Inkrafttreten des ZSL – 2020 – hat
sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von
219 982 Personen auf 232 318 Personen (+12 336 Personen) erhöht
(Übersichten 1 und 3). Vom Jahr 2021 (Jahr des Inkrafttretens des ZSL, Übersicht 2), bis
zum Jahr 2024 hat sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals von 225 339 Personen auf 232 318 Personen (+6 979
Personen) erhöht. Die genaue Aufteilung auf die Bundesländer kann ebenfalls den
Übersichten 1 bis 3 entnommen werden. Der Vergleich der Jahressummen gibt
Aufschluss über den Saldo aus Zu- und Abgängen. Die reinen Zugänge lassen
sich dagegen auf Basis der verfügbaren Daten nicht bestimmen.
Der Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) „Qualitative
Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken für die Jahre 2021
bis 2023“ enthält in Tabelle 5 eine Übersicht über die Entwicklung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (nicht
drittmittelfinanziert) in Vollzeitäquivalenten nach Personalgruppen, Hochschularten,
Befristung, Frauenanteil und Ländern an den in die Berechnung der Parameter des
Zukunftsvertrags einbezogenen Hochschulen (ZSL-Hochschulen).
Übersicht 1: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2020 (Quelle:
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
Land Insgesamt darunter Frauen
Insgesamt auf Dauer auf Zeit Insgesamt auf Dauer auf Zeit
Baden-Württemberg 32 520 5 910 26 610 13 845 2 340 11 505
Bayern 34 315 6 143 28 172 14 760 2 457 12 303
Berlin 13 434 2 319 11 115 6 345 1 104 5 241
Brandenburg 3 783 612 3 171 1 822 286 1 536
Bremen 2 309 383 1 926 1 022 159 863
Hamburg 7 889 1 660 6 229 3 571 703 2 868
Hessen 14 902 2 800 12 102 6 549 1 189 5 360
Mecklenburg-Vorpommern 4 255 1 076 3 179 1 959 457 1 502
Niedersachsen 17 129 3 785 13 344 7 505 1 538 5 967
Nordrhein-Westfalen 47 872 10 972 36 900 21 043 4 834 16 209
Rheinland-Pfalz 7 893 1 771 6 122 3 559 727 2 832
Saarland 2 782 799 1 983 1 266 345 921
Sachsen 14 838 2 730 12 108 6 208 1 208 5 000
Sachsen-Anhalt 5 033 1 290 3 743 2 262 566 1 696
Schleswig-Holstein 5 537 1 336 4 201 2 616 555 2 061
Thüringen 5 491 1 181 4 310 2 427 511 1 916
Insgesamt 219 982 44 767 175 215 96 759 18 979 77 780
Übersicht 2: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2021 (Quelle:
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
Land Insgesamt darunter Frauen
Insgesamt auf Dauer auf Zeit Insgesamt auf Dauer auf Zeit
Baden-Württemberg 33 215 6 116 27 099 14 388 2 493 11 895
Bayern 35 555 6 375 29 180 15 495 2 637 12 858
Berlin 13 960 2 525 11 435 6 667 1 239 5 428
Brandenburg 3 803 621 3 182 1 839 296 1 543
Bremen 2 323 402 1 921 1 030 172 858
Hamburg 8 376 1 801 6 575 3 806 798 3 008
Hessen 14 954 2 930 12 024 6 623 1 274 5 349
Mecklenburg-Vorpommern 4 279 1 128 3 151 2 014 484 1 530
Niedersachsen 17 373 3 860 13 513 7 719 1 607 6 112
Nordrhein-Westfalen 49 490 11 597 37 893 22 115 5 249 16 866
Rheinland-Pfalz 7 942 1 881 6 061 3 600 779 2 821
Saarland 2 823 847 1 976 1 306 381 925
Sachsen 14 751 2 938 11 813 6 230 1 349 4 881
Sachsen-Anhalt 5 152 1 326 3 826 2 335 591 1 744
Schleswig-Holstein 5 656 1 436 4 220 2 676 608 2 068
Thüringen 5 687 1 210 4 477 2 587 536 2 051
Insgesamt 225 339 46 993 178 346 100 430 20 493 79 937
Übersicht 3: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2024 (Quelle:
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
Land Insgesamt darunter Frauen
Insgesamt auf Dauer auf Zeit Insgesamt auf Dauer auf Zeit
Baden-Württemberg 34 192 6 744 27 448 15 300 2 971 12 329
Bayern 37 945 7 061 30 884 17 177 3 065 14 112
Berlin 14 535 3 012 11 523 7 189 1 536 5 653
Brandenburg 3 799 779 3 020 1 856 396 1 460
Bremen 2 185 435 1 750 989 215 774
Hamburg 8 520 2 119 6 401 4 050 993 3 057
Hessen 15 378 3 136 12 242 7 149 1 424 5 725
Mecklenburg-Vorpommern 4 356 1 350 3 006 2 130 635 1 495
Niedersachsen 17 171 3 968 13 203 7 957 1 767 6 190
Nordrhein-Westfalen 50 405 12 846 37 559 23 473 6 090 17 383
Rheinland-Pfalz 7 974 2 087 5 887 3 696 920 2 776
Saarland 3 019 1 019 2 000 1 412 472 940
Sachsen 15 610 3 452 12 158 6 963 1 692 5 271
Sachsen-Anhalt 5 364 1 441 3 923 2 566 670 1 896
Schleswig-Holstein 6 077 1 664 4 413 2 918 778 2 140
Thüringen 5 788 1 388 4 400 2 712 654 2 058
Insgesamt 232 318 52 501 179 817 107 537 24 278 83 259
2. Welche messbaren Zielwerte für den Ausbau von Dauerstellen wurden
zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags
vereinbart, in welchen Ländern wurden diese Zielwerte bisher erreicht, verfehlt
oder übertroffen, und welche konkreten Konsequenzen sind für den Fall
der Zielverfehlung vorgesehen?
Bund und Länder haben mit dem ZSL den Ausbau von dauerhaften
Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen vertraglich vereinbart. Einheitliche und für alle
Länder und Hochschulen geltende Zielwerte wurden nicht festgeschrieben, um
der föderalen Ordnung mit seinen landesindividuellen hochschulpolitischen
und -planerischen Herausforderungen gerecht zu werden. Alle Länder haben
die ZSL-Umsetzung auf Landesebene in einer Verpflichtungserklärung –
entsprechend der landes- und hochschulspezifischen Ausgangslagen – projektiert.
Die Verpflichtungserklärungen der Länder sind auf der Website der GWK
veröffentlicht. Die Länder überprüfen und bewerten die Umsetzung ihrer
Verpflichtungserklärung im Dreijahresrhythmus mit den Berichten zur Qualitativen
Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei der Schaffung von
Dauerstellen für hauptberufliches wissenschaftliches Personal seit
Inkrafttreten des Zukunftsvertrags?
Die Bundesregierung begrüßt, dass zwischen den Jahren 2018 und 2023
(Endphase des Hochschulpakts 2020 und Anlaufphase des ZSL) der
durchschnittliche Anteil unbefristet Beschäftigter an den ZSL-Hochschulen über alle
Personalkategorien des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hinweg um
4,5 Prozentpunkte angestiegen ist. Eine Bewertung der Entwicklung durch
Bund und Länder erfolgt auf Grundlage der regelmäßigen Evaluation des ZSL
durch den Wissenschaftsrat.
4. Welche Maßnahmen oder Indikatoren werden im Rahmen der Evaluation
nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Wissenschaftsrat
herangezogen, um die Zielerreichung in Bezug auf Dauerstellen und
Betreuungsverhältnisse zu beurteilen, und welche Datenquellen werden dabei
herangezogen?
5. Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse oder
Zwischenerkenntnisse der 2025 begonnenen Evaluation vor, wenn ja, welche, und
wann ist mit dem Abschlussbericht zu rechnen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Wissenschaftsrats-Arbeitsgruppe „Evaluation des Zukunftsvertrags
Studium und Lehre stärken“ wird gemäß aktueller Arbeitsplanung ihren
Abschlussbericht der Vollversammlung des Wissenschaftsrats im Sommer 2026 vorlegen.
Der Bundesregierung sind keine formal validierten und zur Veröffentlichung
freigegebenen Zwischenergebnisse bekannt.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale,
fachspezifische und hochschultypenabhängige Unterschiede beim Aufbau von
Dauerstellen an Hochschulen, und welche strukturellen Unterschiede
sieht die Bundesregierung für diese Unterschiede?
Zu den regionalen und hochschultypenabhängigen Unterschieden beim Ausbau
von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen an ZSL-
Hochschulen wird auf die Tabelle 5 des GWK-Berichts Qualitative Bewertung verwiesen
(siehe Antwort zu Frage 1). Zu fachspezifischen Unterschieden liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Untersuchung von möglichen
strukturellen Gründen für unterschiedliche Entwicklungen beim Ausbau von
dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen erfolgt im Rahmen der Evaluation
des Wissenschaftsrats. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 4
und 5 verwiesen.
8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Zusammensetzung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals bei der Umsetzung des
Zukunftsvertrags berücksichtigt wird?
Die Überprüfung der Zielerreichung des ZSL insgesamt und im Speziellen
auch im Hinblick auf die geschlechterparitätische Zusammensetzung des
hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erfolgt über die
Verpflichtungserklärungen der Länder, die Berichtslegung der Länder zur
Qualitativen Bewertung des ZSL und die regelmäßige Evaluation des ZSL durch
den Wissenschaftsrat.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa in Abstimmung
mit den Ländern oder im Rahmen zukünftiger
Hochschulfinanzierungsvereinbarungen –, um den Ausbau von dauerhaften
Beschäftigungsverhältnissen weiter zu unterstützen?
Bund und Länder haben den ZSL als Nachfolge des zeitlich befristeten Bund-
Länder-Programms „Hochschulpakt 2020“ unbefristet gestaltet, um den
Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen und Stellen zu ermöglichen.
10. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im
Koalitionsvertrag verabredeten Mittelbaustrategie, und mit welchen
Mitteln sind diese Pläne hinterlegt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1232
verwiesen.
11. Inwiefern ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation öffentlich
zugänglich zu machen und Schlussfolgerungen daraus für die künftige
Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Bundes zu ziehen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Des Weiteren gilt
die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b
Absatz 1 des Grundgesetzes über den ZSL. Bund und Länder werden gemäß
§ 8 Absatz 2 die Ergebnisse der Evaluation bei der Beratung über inhaltliche
und finanzielle Anpassungsbedarfe des ZSL berücksichtigen.
12. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen
Rückmeldungen der Länder zur Wirksamkeit des Zukunftsvertrags für gute
Arbeitsbedingungen an Hochschulen?
Das Ziel des ZSL, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des hauptberuflichen
wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten
Personals auszubauen, leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Schaffung guter
Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Darüber hinaus wird auf die Antworten
zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
13. Welche Bedeutung hat die 2022 getroffene Entscheidung, die
Finanzierung des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und bis 2027 mit einem
jährlichen Aufwuchs der Mittel zu versehen, für die Förderung der
Hochschulbildung im Allgemeinen und den Ausbau dauerhafter
Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals
an Hochschulen im Speziellen?
Die im Jahr 2022 getroffene Entscheidung von Bund und Ländern, den ZSL in
den Jahren 2023 bis 2027 zu dynamisieren und somit mit jährlich
aufwachsenden Bundes- und Landesmitteln auszustatten, ist von großer Bedeutung für die
finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen.
14. Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine
Fortsetzung dieser „Dynamisierung“ notwendig, um den bislang erreichten
Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals an Hochschulen dauerhaft abzusichern?
15. Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine
Fortsetzung der „Dynamisierung“ notwendig, um dauerhafte
Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an
Hochschulen weiter auszubauen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Bund und Länder werden gemäß der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2027
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation des ZSL durch den
Wissenschaftsrat über mögliche inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe
beraten. Dieser Evaluation und den Bund-Länder-Gesprächen kann nicht
vorgegriffen werden.
16. Sind aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzliche Änderungen
notwendig, um den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse im
Rahmen des Zukunftsvertrags effektiver zu fördern, wenn ja, welche
bundesgesetzlichen Änderungen sind hierzu beispielsweise im Rahmen des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehen, und bis wann?
17. Wie ist der aktuelle Stand der Reform des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die laut Aussagen des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt bis Mitte 2026 stehen soll?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung des
Positionspapiers des Wissenschaftsrats zur Reform der Personalstrukturen und
Stärkung der Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems und guter
Arbeitsbedingungen, wenn ja, welche, welche Maßnahmen hat sie
gegebenenfalls bereits ergriffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode sieht vor, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis Mitte
2026 zu novellieren. Im BMFTR wird derzeit ein entsprechender
Referentenentwurf erstellt. Die Änderung des WissZeitVG ist ein Baustein zur Schaffung
besserer Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Das Gesetz schafft aber
selbst weder dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, noch steht es deren
Schaffung im Wege. Die Verantwortung für eine verantwortungsvolle Nutzung der
Befristungsmöglichkeiten in der Praxis einschließlich der Schaffung von mehr
unbefristeter Beschäftigung liegt bei den Hochschulen und wissenschaftlichen
Einrichtungen als Arbeitgebern sowie aufgrund der föderalen Ordnung des
Grundgesetzes bei den Ländern. Erforderlich ist daher ein übergreifender
Kulturwandel in der Wissenschaft, der Anstrengungen bei allen Beteiligten des
Wissenschaftssystems erfordert. Die Bundesregierung begrüßt daher die
Anstrengungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, transparentere,
verlässlichere und nachhaltige Personalstrukturen im Sinne des
Positionspapiers des Wissenschaftsrats zu Personalstrukturen im deutschen
Wissenschaftssystem zu schaffen. Bund und Länder leisten bereits einen wesentlichen
Beitrag: Das Tenure-Track-Programm schafft planbare, verlässliche und dauerhafte
Karrieren auf dem Weg zur Professur. Mit seinen positiven Ergebnissen kann es
als Blaupause für die Erarbeitung von Konzepten für dauerhafte Stellen neben
der Professur dienen. Die unbefristeten Bund-Länder-Programme
Exzellenzstrategie und Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken sorgen an den
Hochschulen für Planungssicherheit und erleichtern damit auch den Ausbau
dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft, was auch für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen bessere
Perspektiven bedeutet. Das BMFTR unterstützt diesen Wandel noch zusätzlich und
fördert eine Peer-to-Peer-Strategieberatung für Hochschulen durch den
Stifterverband. Interessierte Hochschulen können sich in ihrem Transformationsprozess
hin zu modernen Personal- und Organisationsstrukturen von erfahrenen
Einrichtungen beraten lassen. Das BMFTR ist mit den Ländern im Gespräch, um
den notwendigen Transformationsprozess zu begleiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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