Schriftliche Frage 45 von René Springer (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 45 von René Springer (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzi…
Frage 45 (René Springer, AfD):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzieren nach unter 2.000 Euro und unter 1.500 Euro) und über 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzieren nach über 3.000 Euro und über 4.000 Euro), und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Altersrenten unter 1.500 Euro, zwischen 1.500 und 2.000 Euro, 2.000 und 2.500 Euro sowie über 2.500 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025:
Die erbetenen Werte können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs* am 1. Januar 2024 nach Größenklassen der monatlichen Ruhehaltsbezüge.1) Monatliche Ruhegehaltsbezüge1) von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent unter 1.500 15.160 4,2 1.500 bis 2.000 84.230 23,5 2.000 bis 2.500 94.870 26,4 2.500 bis 3.000 75.875 21,1 Monatliche Ruhegehaltsbezüge1) von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent 3.000 bis 4.000 55.695 15,5 über 4.000 33.165 9,2 * ehemalige Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1 (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen und Post). 1) Bruttobezüge, nach Anwendung der Ruhensregelung, vor Abzug der Lohnsteuer und Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Bei Auswertungen aus der Versorgungsempfängerstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch generelle Anwendung der deterministischen 5er-Rundung in Tabellen. Tabelle: Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nach Zahlbetragsklassen, Rentenzahlbeträge, Rentenbestand am 31. Dezember 2023 Rentenzahlbetrag von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent unter 1.500 13.788.103 73,6 1.500 bis 2.000 3.306.586 17,6 2.000 bis 2.500 1.367.232 7,3 2.500 und höher 281.257 1,5 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Beim Vergleich der Werte in den Tabellen ist zu beachten, dass die monatliche Ruhegehaltsbezüge von Beamten als Bruttobezüge ausgewiesen werden, während die Renten nach Rentenzahlbetragsklassen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht für die Brutto- Rentenbeträge, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h. nach Abzug des Beitrags des Rentners zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen. Die Rentenzahlbetragsklassen liegen bis zur Klasse 3.000 Euro und höher vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Renten an Versicherte ausgezahlt werden, bei denen auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden.
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